Bedürfnisantrag im HSV (Hessicher Schützenverband)

  • Beim stöbern auf der Seite meines Schützenkreises, habe ich angehängten Passus aus Oktober diesen Jahres entdeckt.

    Für mich ist das unbegreiflich, wie ein Verband in dieser Form die gesetzlichen Regelungen, die in den Verwaltungsvorschriften zum Waffenrecht so auch nicht drin stehen. Der HSV hat zwar Gründe für fehlende Trainings angegeben, schreibt aber vor, mindestens 18 mal im Jahr traineiren zu müssen. Diese 18 mal müssen auf alle 12 Monate verteilt sein. Also es wird tatsächlich erwartet, jeden Monat auf dem Stand zu sein.


  • Also es wird tatsächlich erwartet, jeden Monat auf dem Stand zu sein.

    Hi Dan.

    Genau so sieht´s aus! Bei längerem Fernbleiben soll man sogar nachweisen WIESO man fern blieb! Vorrauseilender Gehorsam! Deshalb werde Ich nun meine Anträge nicht mehr über dem HSV machen, selbst wenn Ich über 200 Termine letztes Jahr hatte, sondern über den BDS! Ist noch dazu billiger!

    Gruß
    Turrican

    Gestern standen wir am Abgrund. Heute sind wir einen Schritt weiter!

  • Wie ich gerade erfahren habe, verlangt der BDS NRW (trifft also nicht auf Dich zu) auch die 18 Termine im Jahr.

    Der HSV hat echt einen Sockenschuss....


  • (trifft also nicht auf Dich zu)

    Sowieso nicht! Mich stuft man ja als süchtig ein (bei lächerlichen 200 Terminen).... :D


    Der HSV hat echt einen Sockenschuss....

    Ja. Aber den schon recht lange! Auch mit dem neuen Präsidium, welches irgendwie nur auf dem Papier zu existieren scheint, hat sich nichts, gar nichts geändert!

    Gestern standen wir am Abgrund. Heute sind wir einen Schritt weiter!

  • sehe ich genauso.

    Ich habe zwar keine 200 Termine dieses Jahr aber auch mehr als genug. Mir geht es aber ums Prinzip!
    Die Verbände setzen immer wieder einen oben drauf, anstelle sich im Sinne des abbaus der Bürokratie einzusetzen.

    Wie gesagt, ich verliere da echt die Lust am HSV.

  • Die Rheinländer sind natürlich auch immer für einen "Spaß" gut!

    Ich zitiere mal aus dem Antragsformular:

    Dieser Antrag muss ausgefüllt werden, wenn der Antragsteller eine waffenbesitzkartenpflichtige
    Waffe erwerben will, unabhängig von der Art der WBK (gelbe Sportschützen-WBK oder die
    grüne WBK), in die diese Waffe eingetragen wird.

    Entweder sind sie sich (mal wieder) gar nicht der Fehlerhaftigkeit dieser Formulierung und damit auch der Forderung bewusst, oder aber sie haben das Prinzip der gelben WBK bisher überhaupt noch nicht verstanden. Aber dafür verzichten sie wenigstens auf die mittlerweile leider schon total in Mode gekommen 18/12er Fehlinterpretationen. Der Preis für den Antrag ist auch noch recht human. Trotzdem würde ich ja zu gerne wissen, wie viele Schützen des RSB jedes Mal bei Neuerwerb auf WBK Gelb einen neuen Antrag stellen.

    Mein Verband pocht mittlerweile auch auf mindestens 18 Mal, legt sogar Mindestringzahlen für $ 14.3 fest, wobei ein 8er-Schnitt für manche Disziplinen schon durchaus sportlich ist, und wird scheinbar auch nur noch von Ferengis geleitet, wenn man sich mal die Preise von 40 - 50 EUR pro Antrag ansieht.


    Stellt sich nur noch die (wohl eher unbedeutende) Frage, ob es für den Schießsport auf Dauer wirklich förderlich ist, wenn man das WaffG noch päpstlicher als der Papst auslegt bzw. selbst noch schärfere Regeln aufstellt und dazu auch noch die eigenen Mitglieder abzockt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Ich kann die Überlegung ansich durchaus nachvollziehen: Wer seine Sportart so aktiv betreibt, dass er eine eigene Waffe benötigt, der schafft den geforderten Trainingsrythmus. Für Menschen die Schusswaffen aus Gefühlsduselei (Hach, mit dieser Waffe hatte ich diesen oder jenen Erfolg!) oder Sicherheitsaspekten (Ich verteidige Haus und Leben!) erwerben oder besitzen möchten, müssen sich ansich Sportvereine nicht wirklich interessieren. Wer nicht schießt hat auch nicht die Möglichkeit unsere Sportgeräte zur Dekoration oder Verteidigung zu erwerben, oder? Die andere Seite ist natürlich die berechtigte Frage: Wo liegt der sicherlich damit angestrebte Sicherheitsgewinn? Die simple Begründung für solche Forderungen lautet vermutlich ganz einfach Bedürfnisprinzip. Ohne Bedürfnis kein Waffenbesitz. Man kann davon halten was man möchte. Ich jedenfalls find's übertrieben und würde Opa - um beim Beispiel zu bleiben - seine Waffe gönnen.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Auch ich bin ein Fan von bedürfnislosen Waffenbesitz. So jetzt aber wieder zurück auf den Boden der Tatsachen.

    Der Gesetzgeber verlangt für das Vorhandensein eines Bedürfnis für den Erwerb einer Waffe durch organisierte Sportschützen, dass seit mindestens 12 Monaten vorhandene regelmäßige Betreiben des Schießsports, § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG.
    Die eben auch durch den Bundesrat beschlossenen Verwaltungsvorschriften sehen eine Auslegung des Begriffs "regelmäßig" in 12 Monaten so vor, dass entweder 1x pro Monat oder 18x verteilt über das ganze Jahr trainiert werden soll, Rz 14.2.1 1. Spiegelstrich WaffVwV.

    Das sind 2 Alternativen. Wer also nicht in jedem Monat einen Termin hat, der muss nach dieser Auslegung 6 weitere Termine in den fraglichen 12 Monaten haben, um auf die geforderten 18 Termine zu kommen. Die WaffVwV verlangt dazu, dass diese Termine verteilt über das ganze Jahr sind.

    Das der HSV generell 18 Termine fordert, ist in der Tat kaum nachvollziehbar. Auch wenn der Bedürfniskandidat in jedem Monat einen Termin vorweisen kann, würde dies dem HSV nicht reichen. Hier hilft es nur, dem HSV und seinen Gremien auf geeignete Weise seinen Irrweg aufzuzeigen.

    Die zweite Frage, die sich auch aus der Auslegung durch die WaffVwV nicht klar lösen lässt, ist die Verteilung über das ganze Jahr, wenn nicht in jedem Monat ein Termin vorhanden ist. Hier hat sich der HSV dafür entschieden, sich die Monate, in denen kein Training stattfand begründen zu lassen. Das 1 Monat ohne Termin kein Problem ist, ist nachvollziehbar. Auch bei 2 Monaten wird wohl niemand was sagen. Und dann? Na dann will der Verband wissen, woher die Lücken kommen. Wer hier nicht sagen kann, warum kein Training möglich war, kann nicht erwarten, dass der Verband entgegen der Forderung der WaffVwV ein Bedürfnis bescheinigt.

    Das der Verband ohne gesetzlichen Vorgaben 18 Termine auch bei monatlichen vorhandenem Termin verlangt, gilt es zu ändern. Vielleicht ist das ja sogar machbar.


  • Die zweite Frage, die sich auch aus der Auslegung durch die WaffVwV nicht klar lösen lässt, ist die Verteilung über das ganze Jahr, wenn nicht in jedem Monat ein Termin vorhanden ist. Hier hat sich der HSV dafür entschieden, sich die Monate, in denen kein Training stattfand begründen zu lassen. Das 1 Monat ohne Termin kein Problem ist, ist nachvollziehbar. Auch bei 2 Monaten wird wohl niemand was sagen. Und dann? Na dann will der Verband wissen, woher die Lücken kommen. Wer hier nicht sagen kann, warum kein Training möglich war, kann nicht erwarten, dass der Verband entgegen der Forderung der WaffVwV ein Bedürfnis bescheinigt.

    Das der Verband ohne gesetzlichen Vorgaben 18 Termine auch bei monatlichen vorhandenem Termin verlangt, gilt es zu ändern. Vielleicht ist das ja sogar machbar.

    Die wollen Termine? Frei nach Putin :"Ich würde ihnen Termine geben" :evil:

    BBF

    Einmal editiert, zuletzt von BBF (8. November 2011 um 11:35)

  • Die Verwaltungsvorschriften verlangen entweder 12 Termine im Jahr, wenn man jeden Monat auf dem Stand war oder 18 Termine, wenn man nicht jeden Monat auf dem Stand sein konnte. Warum ist erstmal nicht von Belang.

    Der HSV aber verlangt, dass der Antragsteller a) jeden Monat auf dem Stand ist und b) mindestens 18 Termine wahrnimmt. Das ist maßlos über das Ziel hinausgeschossen.

    @ Geronimo,

    vom Grundsatz stimme ich Dir zu. Wer den Sport gerne ausübt, kommt locker auf die erforderlichen Termine.
    Allerdings kann ich auch, wie Turrican, 200 Termine in einem Jahr haben. Sie werden aber nicht anerkannt, wenn ich eine Lücke in den 12 Monaten nicht vernünftig begründen kann.
    Wir haben z.B. von Mitte Dezember bis mitte Ende Februar Winterpause. der Verein ist geschlossen! Das sind knapp 2 1/2 Monate, die dann in den Nachweisenn fehlen.
    Zählt eine Winterpause als Pausengrund? Auch wenn kaum oder wenig Schnee gelegen hat und der Stand somit auch im Winter durchaus zu erreichen ist?

  • Ach Gerhard, ich mag Dich ja irgendwie auch, verstehen tu ich Dich allerdings nicht immer.

    Ist denn jetzt wirklich diese Pauschalisierung wieder nötig, wo es doch um einzelne umstrittene Details geht?

    Ich kann Dir jedenfalls versichern, dass in meiner doch schon etwas längeren Laufbahn bei mir noch niemand aufgeschlagen ist, dem es einfach nur um das Habenwollen ging und schwer bewaffnete Karteileichen haben wir auch nicht wirklich. Wüsste jetzt auch gar nicht, wann das letzte Mal bei uns mal ein Antrag über den Tisch ging.

    Das mag in anderen Vereinen auch anders aussehen, aber ich bin fest davon überzeugt, dass der vermutete oder unterstellte Missbrauch in dieser Hinsicht deutlich überschätzt wird.


    Aber wozu brauchen wir in einen Rechtsstaat überhaupt Gesetze, wenn die Verbände jeweils noch zusätzlich ihre eigenen Spielregeln (zum Wohle ihrer Mitglieder) aufstellen. Die Sache ist zwar kompliziert, aber trotzdem doch recht eindeutig geregelt. Da muss man nicht auch noch reinpfuschen wollen und sich so als Gehilfe der hoplophoben Waffenverhinderer im Volk betätigen. Der Verband kann übrigens gar keine wie auch immer geartete soziale Kontrolle ausüben, dass können nur die Vereine und die tun das im Zweifel auch. Also kein Grund zur Besorgnis. Eigentlich ist deshalb auch die Bestätigung durch den Verband unsinnig. Ging ja bis 2003 auch anders und gut.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


  • Das der HSV generell 18 Termine fordert, ist in der Tat kaum nachvollziehbar. Auch wenn der Bedürfniskandidat in jedem Monat einen Termin vorweisen kann, würde dies dem HSV nicht reichen. Hier hilft es nur, dem HSV und seinen Gremien auf geeignete Weise seinen Irrweg aufzuzeigen.

    Hallo Leute,

    Bei diesem Thema habe Ich manchmal so das Gefühl, besser: Ich bin ziemlich sicher, daß so etwas bei den eingefahrenen und festgefressenen Strukturen des HSV kaum durchzusetzen sein wird! Denn, um das mal völlig emotionslos und von der sachlichen Seite zu sehen, so hat es im HSV in den letzten Jahren keinerlei Fortschritte gegeben!!! Weder das neue Präsidium noch die neuen Referenten haben auch nur irgendeine klitzekleine Verbesserung eingeführt, ja im Gegenteil: durch diese vollkommen sinnbefreite Bedürfnis-Regelung wird (absichtlich?) die Kluft nur vergrößert!

    Fakt ist daß sämtliche überhöhten Gebühren des HSV (man denke dabei z.B. an die Bedürfnisanträge!) bloß dazu dienen den ganzen olympischen Zirkus finanziell zu unterhalten (was irgendwo verständlich ist, es dabei ja auch um Öffentlichkeitsarbeit, aber zu welchem Preis?!).

    Fakt ist das es für neue Mitglieder des HSV durch diese überzogene Bedürfnisregelung zusätzlich erschwert wird eine Waffe zu beantragen (was umso unverständlicher ist, da der Verband dabei ja auch etwas verdient).

    Ebenso Fakt ist, daß es im HSV sportlich keinen gar keinen Fortschritt gegeben hat im krassen Gegensatz zu anderen Landesverbänden des DSB (siehe "Liste B")!

    So gerne Ich die auch Disziplinen in HSV schieße, so sehr mag Ich das Verhalten des Verbandes gegenüber seinen Mitgliedern, seiner Beitragszahler nicht!!! Deshalb werde Ich einen Teil meiner sportlichen Aktivitäten auf andere Verbände verlagern!

    Und nochmal für die Dampfplauderer: NEIN, Ich sage damit NICHT, das der eine oder der andere Verband besser oder schlechter ist!!! Ich wähle nur das, was mir für mich persönlich am vernünftigsten erscheint!!!

    Gruß
    Turrican

    Gestern standen wir am Abgrund. Heute sind wir einen Schritt weiter!

  • Gut geschrieben, Turrican!

    Der HSV verlangt, auch wenn eine WBK bereits vorhanden ist, das neue Mitglieder mindestens 1 Jahr Miglied im HSV sind, bevor sie ein Bedürfnis beantragen können. Da habe ich schon keine lust mehr, mir eine SpoPi zu holen, wenn das so schon läuft und ich werde auch das kommende Jahr eher nicht an der KK SpoPi Runde oder den Kreis-/Gaumeisterschaften teilnehmen.

    Der HSV verlangt, dass ich jeden Monat auf dem Stand war und dies mindestens 18mal in den 12 Monaten.
    Das kann ich nicht nachweisen, da mein Verein, wie schon gesagt zwei Monate Winterpause macht. Da kann ich nicht schießen, bzw. kann schon, kann es aber nicht nachweise, da keiner da ist, um mein schießbuch gegenzuzeichnen.
    Also werde ich beim HSV auch keine zusätzliche GK Kurzwaffe beantragen werden!

    evtl. überlege ich mir, ob ich im kommenden Jahr nicht auch die Rundenkämpfe für GK Kurzwaffe aus meiner Liste streiche und mich mehr beim BDMP einbringe.

    Der HSV vergrault sich mit solchen bescheuerten Regelungen die eigene Kundschaft. Macht es den eigenen Mitgliedern künstlich schwerer ihren Sport auszuüben.


  • evtl. überlege ich mir, ob ich im kommenden Jahr nicht auch die Rundenkämpfe für GK Kurzwaffe aus meiner Liste streiche und mich mehr beim BDMP einbringe.

    Der HSV vergrault sich mit solchen bescheuerten Regelungen die eigene Kundschaft. Macht es den eigenen Mitgliedern künstlich schwerer ihren Sport auszuüben.

    Nun, sie erreichen genau das was sie erreichen wollen. Im übrigen, im Hessischen BDS gibt nette Leute und die Sportordnung hat eine faszinierende Breite. NOCH gibt es ja Alternativen zu den Betonköpfen.

    BBF

    Einmal editiert, zuletzt von BBF (8. November 2011 um 13:57)

  • Im übrigen, im Hessischen BDS gibt nette Leute und die Sportordnung hat eine faszinierende Breite.

    Das waren auch zwei der Gründe welche Ich beim Eintritt in den BDS erwogen hatte. Aber es gibt, abgesehen von der sportlichen Vielfalt, noch mehrere Ursachen. Auf der anderen Seite sind manche Disziplinen des DSB/HSV gar nicht so verkehrt! Ich persönlich empfinde es als ideal, in beiden Verbänden zu sein, man hat von jedem etwas. Und wenn man sich hier wie dort die Disziplinen aussucht die einem Spaß machen, kann man es besser gar nicht treffen....

    Gestern standen wir am Abgrund. Heute sind wir einen Schritt weiter!

  • Das ist zwar richtig, Turrican, aber ich finde durch solche bescheuerten und überzogenen, internen Regelungen verdirbt der Verband den Mitgliedern ein wenig den Spaß in dem Verband Mitglied zu sein,

  • ....aber ich finde durch solche bescheuerten und überzogenen, internen Regelungen verdirbt der Verband den Mitgliedern ein wenig den Spaß in dem Verband Mitglied zu sein,

    Exakt! Auch ein Grund für den Zweitverband! Deswegen: das dort nutzen, wo es am zufriedenstellensten für einen selber läuft! Da außer OSP keine großartigen dynamischen Pistolendisziplinen im HSV angeboten werden schieße Ich eben Speed und Fallscheibe im BDS! Wenn Ich möglichst präzise und statisch schießen will schieße Ich DSB-Disziplinen! Und wenn mich mal ganz der Ehrgeiz packt düse Ich mit Holster und Racegun über die Stage! Die Sache ist einfach: Ich schieße genau das Ich mag und worauf Ich Lust habe....

    Gestern standen wir am Abgrund. Heute sind wir einen Schritt weiter!

  • Lanfear hat die Rechtslage schon gut dargestellt. Der vorliegende Fall zeigt erneut: Der DSB und seine Gliederungen sind gegenüber den Machthabern so loyal, daß sie die gesetzlichen Regelungen freiwillig verschärfen, nur um sich als besonders treue Erfüllungsgehilfen der Obrigkeit darzustellen. Man ist als Mitglied mittlerweile daran gewöhnt, daß manche Funktionäre versuchen, durch den Allerwertesten in den großen Magen der Politik zu kriechen und sich dort zu laben. Doch der HSV versucht es nun sogar ohne Vaseline.
    (Man möge mir meine deftige Ausdrucksweise bitte nachsehen.)

    Das witzige an der Bedürfnisantragsgeschichte ist, daß die Verbände insofern nicht als private Organisation, sondern als durch § 14 II WaffG Beliehene (kurz gesagt: als Teil der öffentlichen Verwaltung) tätig werden. Damit ist eigentlich kein Platz für die zahlreichen "Privatoffenbarungen", die an die Stelle des staatlich gesetzten Waffenrechts getreten sind (vgl. Art. 20 III GG - Gesetzmäßigkeit der Verwaltung). Vielleicht sollte ein Betroffener, gerade um den "Betonköpfen" Einhalt zu gebieten, einmal vor Gericht ziehen, um sich sein gutes Recht zu erstreiten. Zuständig sind übrigens die Verwaltungsgerichte, nicht wie sonst in Vereinsangelegenheiten die Zivilgerichtsbarkeit.

    Es ist schon verwunderlich, wie manche Verbände gegen die berechtigten Interessen ihrer beitragszahlenden Mitglieder agieren. Da bekommt man den Eindruck, daß sie "von höherer Stelle" Zusagen erhalten haben, die sie von ihren Mitgliedern unabhängig machen. Doch nicht nur der HSV hat seine Macken, auch andere Landesverbände. Der meinige will z.B. beim Erstantrag nach dem Probejahr nicht nur eine Bestätigung der Schießtermine, sondern auch eine Kopie des Sachkundezeugnisses. Anscheinend sieht man sich selbst als eine Art Vorprüfungsinstanz der Unteren Waffenbehörde. :thumbdown:

  • Das ist alles schön und gut. Die Verbandsmitgliedschaft bedeutet halt einfach neben Rechten auch Pflichten.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“