Das ist alles schön und gut.
hätte jetzt auch völlig ausgereicht. Natürlich nur ausnahmsweise.
Apropos, was meint ihr denn so zu den Jungs aus dem Rheinland und deren Forderung?
Mit bestem Schützengruß
Frank
Das ist alles schön und gut.
hätte jetzt auch völlig ausgereicht. Natürlich nur ausnahmsweise.
Apropos, was meint ihr denn so zu den Jungs aus dem Rheinland und deren Forderung?
Mit bestem Schützengruß
Frank
@ Geronimo,
die Verbände haben an den Verwaltungsvorschriften mitgewirkt. Haben, obwohl nie verabschiedet, aus den Vorschriften in einem Anflug vorauseilenden Gehorsams dem Begriff "Regelmäßig" zwei Zahlen gegeben, nämlich 12 mal Regelmäßig oder 18 mal unregelmäßig.
Nun wurden die Verwaltungsvorschriften verabschiedet und der ein oder andere Landesverband ist der Meinung, die darin festgehaltenene Vorgaben reichen nicht aus.
Was soll der Schei$$.........warum sollen die Mitglieder sich alles gefallen lassen, was diese ... in den Verbandsposten da beschließen. Und dann liest man ein Kommentar wie der von Dir, in der soetwas einfach wieder akzeptiert wird. Das finde ich unfaßbar und fast schon schlimmer als diese ständige Gängelei aus der Verbänden heraus.
@ Frank,
was für Forderungen?
Nun wurden die Verwaltungsvorschriften verabschiedet und der ein oder andere Landesverband ist der Meinung, die darin festgehaltenene Vorgaben reichen nicht aus. Was soll der Schei$$.........warum sollen die Mitglieder sich alles gefallen lassen, was diese ... in den Verbandsposten da beschließen. Und dann liest man ein Kommentar wie der von Dir, in der soetwas einfach wieder akzeptiert wird. Das finde ich unfaßbar und fast schon schlimmer als diese ständige Gängelei aus der Verbänden heraus.
Das Verhalten des DSB bezüglich "Zukunftsdisziplinen" und das Verhalten mancher Landesverbände lässt sich eigentlich nur wie folgt erklären: Man bereitet sich auf eine Zeit nach dem GK Verbot vor! Das unser unserer strammer Funktionär Gero dies gut findet, ist ja jetzt nicht wirklich überraschend, oder?
BBF
Hallo Dan,
siehe Beitrag 6 in diesem Strang. Der grüne Text stammt aus deren Antragsformular. Ich vermute, bei denen kann man noch nicht einmal (böse) Absicht unterstellen. Die verstehen es einfach nicht besser, meinen aber, selbst murksen zu müssen.
@BBF
Die Formulierung "Unser strammer Funktionär ..." bringt uns jetzt aber auch nicht wirklich weiter und außerdem geht das auch noch ein bisschen in Richtung Tatsachenbehauptung. Mein ja nur.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Achso, keine Ahnung. Wir deinfach nur von jemandem formuliert worden sein, der sich nicht auskennt.....;-)
Sicher, nur wenn das ein Schütze, der sich (trotz Sachkunde) auch nicht besser auskennt, für bare Münze nimmt, reicht er für jeden neuen Einzellader auf Gelb erst mal einen neuen Antrag ein.
Der Glaube, dass es der Verband ja schließlich (besser) wissen muss, ist ja weit verbreitet.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Alles anzeigenDie Rheinländer sind natürlich auch immer für einen "Spaß" gut!
Ich zitiere mal aus dem Antragsformular:
Dieser Antrag muss ausgefüllt werden, wenn der Antragsteller eine waffenbesitzkartenpflichtige
Waffe erwerben will, unabhängig von der Art der WBK (gelbe Sportschützen-WBK oder die
grüne WBK), in die diese Waffe eingetragen wird.
Entweder sind sie sich (mal wieder) gar nicht der Fehlerhaftigkeit dieser Formulierung und damit auch der Forderung bewusst, oder aber sie haben das Prinzip der gelben WBK bisher überhaupt noch nicht verstanden.
Ich würde sagen, ersteres. Der RSB-Geschäftsführer Knot kennt sich waffenrechtlich nämlich recht gut aus, und setzt sich seit Jahren immer wieder vorbildlich für seine Schützen ein, gegenüber bockigen Behörden. Ich habe gerade wieder so einen Fall.
Carcano
[...] die Verbände haben an den Verwaltungsvorschriften mitgewirkt. Haben, obwohl nie verabschiedet, aus den Vorschriften in einem Anflug vorauseilenden Gehorsams dem Begriff "Regelmäßig" zwei Zahlen gegeben, nämlich 12 mal Regelmäßig oder 18 mal unregelmäßig.
Da haben sich Sportkameraden halt zusammengesetzt und - nach bestem Wissen und Gewissen und sicher mit redlichen Absichten - eine geeignete Umsetzung erarbeitet. Ich fänd's interessant ob denn bereits Verbesserungsvorschläge eingebracht wurden und welche Reaktionen (kurzfristig und langfristig) darauf erfolgten.
nach Bestem Wissen und Gewissen wäre es gewesen, sich an das Waffenrecht in seiner Form zu halten, anstelle immer einen draufsetzen zu wollen.
Nochmal, das Waffenrecht kennt nur den Begriff "Regelmäßig". Regelmäßig kann bedeuten, 10 Jahre kang, einmal im Jahr etwas zu tun. Dann hat diese Person 10 Jahre lang, regelmäßig einmal im Jahr etwas getan.
Als die Verwaltungsvorschriften in Zusammenarbeit mit den Verbänden ausgearbeitet wurden, haben die Verbände dem Begriff Regelmäßig zwei Zahlen gegeben. Das haben alle Verbände so getan, wohl in dem Glauben, dass die Veraltungsvorschriften verabschiedet werden würden , was bis letzte Woche aber nie der Fall war.
Somit hatten die Zahlen 12/18 so gesehen keine rechtliche Grundlage!
Nun wurden die Verwaltungsvorschriften verabschiedet und unter 14.2.1 steht geschrieben:
Zitatder Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den
Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also
einmal pro Monat oder 18mal verteilt über das ganze Jahr betrieben
hat (Nummer 1);
Das steht nicht, dass ich 18 Termine machen muss, bei dem diese 18 Termine auf alle 12 Monate verteilt sein müssen, sondern da steht, wenn ich es nicht schaffen sollte, einmal im Monat auf dem Stand zu sein, was ja aus beruflichen, gesundheitlichen oder auch persönlichen Gründen durchaus sein kann, dann und nur dann muss ich 18 Termine nachweisen.
Bin ich aber jeden Monat auf dem Stand, dann reichen auch 12 Termine.
Ob man nun als Sportschütze problemlos diese Anzahl Termine erreicht, oder nicht, ist ein anderes Thema. Hier geht es aber darum, dass die Verbände, hier der HSV die Gesetze und nun auch die Verwaltungsvorschriften strenger auslegen, als erforderlich, was für mich eine klare Gängelung der Mitglieder gleich kommt.
Gängelung ist schon ein harter Begriff. Es ist eine Regelung die halt die gesetzlichen Vorgaben etwas übertrifft. Die genauen Gründe sind leider nicht bekannt. Ich könnte mir vorstellen, dass Missbrauch befürchtet oder festgestellt wurde. Man könnte die 18 Termine auch beispielsweise zwischen 30. und 31. Dezember absolvieren oder gibt's eine offizielle Regelung die mehrere kurze Trainingseinheiten ausschließt?
Hallo Gerhard,
ich könnte ja deine Argumentation noch etwas verstehen, hätte sich der DSB auf eine Linie festgelegt und die Landesverbände, welche ja waffenrechtlich nicht wirklich völlig eigenständig sind, würden diese auch einheitlich umsetzen.
Aber so werkelt jeder Landesverband so vor sich hin mit den bekannten Unterschieden, mal wohl verursacht durch handwerkliche Fehler oder aber durch pure Absicht. Welche Gründe könnte es denn für Dich geben, hier unterschiedlich zu agieren? Sind die Menschen in Hessen etwa unzuverlässiger als die in Bayern oder im Rheinland oder an der Küste?
Zu deiner Frage bezüglich Einwirkung auf die Verbände: Mir ist ein anderer waffenrechtlicher Sachverhalt (klare Falschauslegung mit möglichen Folgen für die Betroffenen) bekannt, wo ein freundlicher Hinweis und dann sogar die ausführliche Erklärung von unserem (dafür zuständigen) DSB-Vize bisher nichts gebracht hat. Das "Beweismittel" befindet sich immer noch auf dem Server des entsprechenden Verbands.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Aber so werkelt jeder Landesverband so vor sich hin mit den bekannten Unterschieden, mal wohl verursacht durch handwerkliche Fehler oder aber durch pure Absicht. Welche Gründe könnte es denn für Dich geben, hier unterschiedlich zu agieren? Sind die Menschen in Hessen etwa unzuverlässiger als die in Bayern oder im Rheinland oder an der Küste?
Ich denke das zeigt vor allem, dass Landesverbände für uns als Sportschützen nicht nur gefühlt eine größere Bedeutung besitzen als beispielsweise DSB, BDS, etc. und auch die Politik ist meistens eine regionale Sache.
Ja klar, aus der gefühlten Bedeutung wird dann die gefühlte Erhabenheit und natürlich auch die gefühlte Bedrohung.
Du meint also wirklich, dass sich durch so einen, mit Verlaub, Scheiß, eine Art eigenständiges Profil bilden lässt? Mag sein, aber ein positives bestimmt nicht. Die hier schon angesprochen Profilierungsversuche gegenüber der Obrigkeit auf Kosten der Schützen(sache) passen da schon deutlich besser.
Mit bestem Schützengruß
Frank
@ Geronimo,
- Der HSV wollte seine Mitgliedern die Mitgliedschaft in weiteren Verbänden verbieten!
- Der HSV erkennt die Mitgliedschaft in anderen Verbänden nicht an, wenn es um Bedürfnisbescheinigungen geht. Trotz vorhandener WBK und darauf eingetragenen Sportwaffen, stellt der HSV keine Bedürfnisbescheinigung uas, wenn das Mitglied nicht mindesten s1 Jahr Mitglied im HSV ist1
- Der HSV verlangt mehr Trainings als im Waffenrecht bzw, den Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben sind. Mehr, als die Behörden verlangen!
Ja, das grenzt für mich an Gängelung!
Ja, das grenzt für mich an Gängelung!
Mit der Meinung bist Du nicht alleine....
- Der HSV erkennt die Mitgliedschaft in anderen Verbänden nicht an, wenn es um Bedürfnisbescheinigungen geht. Trotz vorhandener WBK und darauf eingetragenen Sportwaffen, stellt der HSV keine Bedürfnisbescheinigung uas, wenn das Mitglied nicht mindestens 1 Jahr Mitglied im HSV ist
Gilt diese Aussage über den HSV auch für andere DSB-Landesverbände? Oder nur für DSB-fremde Dachverbände?
Carcano
Gilt diese Aussage über den HSV auch für andere DSB-Landesverbände? Oder nur für DSB-fremde Dachverbände?
Carcano
Das entzieht sich meiner Kenntnis, zumal diese gewünschte Regelung in letzter Minute noch abgewendetw erden konnte.
Mein G´Bauchgefühl sagt mir aber, dass es um DSB Fremde Verbände geht, also BDMP, BDS und DSU.
Gilt diese Aussage über den HSV auch für andere DSB-Landesverbände? Oder nur für DSB-fremde Dachverbände?
Hallo Carcano,
diese Aussage (welche in der Tat auch angewendet und "vollzogen" wird) gilt für DSB-fremde Dachverbände! Also für BDS, DSU, BDMP, SPI etc.
Gruß
Turrican
Der HSV vertritt vor allem die Interessen seiner Mitglieder und handelt nach bestem Wissen und Gewissen, wenn jemand anderes vermutet, dann sollte er vielleicht die satzungsgemäßen Mitbestimmungsmöglichkeiten nachlesen und ggf. auch nutzen. Aber wehe wenn mal etwas nicht 110-prozentig geregelt ist, dann ist's wieder ein großer Aufreger.
Geronimo,
Du willst es einfach nicht kapieren, oder?