Urteil des BGH "Putativ-Notwehr"

  • @ wegi,

    Das Notwehrrecht ist ein Grundrecht und hat in erster Instanz mit Sportschützen nichts zu tun.
    Das Notwehr ind er deutschen Waffensachkunde abgefragt wird, liegt wohl zum einen an dem Thema Schusswaffen und zum anderen daran, dass die die Sachkunde sich für Sportschützen und berufliche Waffenträge nicht nennenswert unterscheidet (zumindest als ich meine Sachkunde abgelegt hatte).

    Da aber das Notwehrrecht ein Grundrecht ist, hat jeder Bürger ein Recht darauf, ob kriminelle oder nicht kriminelle. Vor dem Gesetz sind alle Gleich, so heist es doch, oder?

    Ob uns als Sportschützen das Urteil des BGH nun passt, oder nicht, ist ein anderes Thema, aber da es das Berufungsurteil der höchsten richterlihcen Instanz war, gehe ich davon aus, dass das Urteil rechtlich in trockenen Tüchern ist.

  • Selbstverteidigung hat nichts mit Sportschießen aber dafür mit Waffenbesitz zu tun. Sportschützen sind halt auch Waffenbesitzer und müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen erlernen und beachten. Und genau darum gehts im Bereich Waffenrecht.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Aber was will man schon von einem Blinden erwarten, der über Farben spricht........

    Zu Deiner Information: Selbst wenn der Mann eine illegale Waffe benutzt hätte, wäre sein Tun rechtmäßig gewesen.
    Notwehr hat nämlich absolut nichts mit legalem Waffenbesitz oder Sportschütze zu sein zu tun.

    Dass es hier um Putativnotwehr ging und er eben nicht rechtmäßig gehandelt hat hast Du überlesen.

    Karl

  • Obwohl, oder besser weil, ein Tatbestandsirrtum vorlag hat die Kammer die Schuld verneint und den Mann freigesprochen. Es handelt sich sogar um einen Freispruch "erster Klasse".
    Freigesprochen wird man in solchen Fällen üblicherweise nur wenn man nicht unrechtmäßig gehandelt hat.

    Deine Auslegung meines Zitats spiegelt dennoch nicht meine Aussage bezüglich der Legalität oder Illegalität der benutzen Waffe wieder, um die es eigentlich ging.

  • Eine wirklich gute Entscheidung. Ist leider bei Todesfällen von Polizisten bei weitem nicht selbstverständlich.

    Ja, das Urteil ist vorbildich und tatsächlich ein Sieg für die Gerechtigkeit. Übrigens wissen das durchaus auch manche Polizisten; die berufsmäßigen Funktionäre schreien natürlich planlos herum. *seufz*

    Carcano

  • Sieg für die Gerechtigkeit.


    Kann hierbei keinen "Sieg" erkennen.

    Es ist immer noch ein Rocker gewesen, der durch eine geschlossene Tür geschossen und ein Menschenleben beendet hat.

    Möchte nicht wissen, wen so ein Urteil jetzt noch alles beflügelt, sofort von Lebensgefahr für die eigene Person ausgehen zu können...


    MfG

    Wir suchen hier mit Müh und Fleiß, den Schützen, der keine Ausrede weiß.

  • Der BGH spricht Recht, entscheidet vollkommen korrekt und die Bild Zeitung schreibt: "BGH lässt Polizisten-Killer laufen" Der Chef der Polziegewerkschaft polemisiert, dass das Urteil nun einen Freibrief darstelle.

    Von den eigentlichen Fehlern die das SEK gemacht hat, die letzlich Auslöser der Tragödie waren, berichtet keiner.

    Polizisten machen keine Fehler, Rocker sind immer Killer und Sportschützen und andere Legal-Waffenbesitzer immer potentielle Amok-Läufer.

  • Es ist immer noch ein Rocker gewesen, der durch eine geschlossene Tür geschossen und ein Menschenleben beendet hat.

    Es ist immer noch ein legaler (daher überprüfter, nie durch Gewalt aufgefallener) Waffenbesitzer gewesen, der von schwarz vermummten Männern "überfallen" wurde und wusste, dass kurz vorher ein anderer Rocker von schwarz vermummten Männern getötet worden war.

    Dieser legale Waffenbesitzer hat, nachdem die Polizei sich zu erkennen gab, jede Gegenwehr aufgegeben, die Waffe zur Seite gelegt und sich festnehmen lassen.

  • Dann war es halt ein Super- Vorzeige- Waffenbesitzer.

    Für mich ist Gegenwehr, wenn ich angegriffen werde.

    Ziehe mich hiermit aus diesem Fred zurück.

    MfG.

    Wir suchen hier mit Müh und Fleiß, den Schützen, der keine Ausrede weiß.

  • Für mich ist Gegenwehr, wenn ich angegriffen werde.

    Der Mann wurde angegriffen. Oder, eingedenk des Urteils besser formuliert: Er mußte davon ausgehen, daß ein Angriff auf ihn bereits im Gange war. Wenn die Polizei kommt wie ein Dieb und Meuchelmörder in der Nacht (und nicht als stolzer Hoheitsträger), dann darf sie sich nicht darüber wundern, wenn der Bürger ihnen auch so begegnet. Deshalb hoffe ich auf eine gewisse Ausstrahlungskraft des BGH-Urteils, denn die deutschen Sicherheitsbehörden bedienen sich seit Jahren zunehmend ähnlicher Methoden wie die Kriminellen. Zum Teil dürfen sie das auch, entsprechende Rechtsgrundlagen sind vorhanden. Die Brisanz von V-Leuten/verdeckten Ermittlern - um bei einem Beispiel zu bleiben - wird ja nicht erst durch den jetzt aufgedeckten "Nationalsozialistischen Untergrund" verdeutlicht.