Kleinere Hilfe für Egun!

  • Hallo Leute,

    hab mal ne Frage! Bzw. brauch ich eine kleine Hilfestellung.

    Hab im Egun ein Supermatch zum Sofortkauf angeboten. Heut Mittag hab ich schnell meine Mails gecheckt! Gleich die erste war eine von Egun Herzlich Glückwunsch ihre Auktion ist beendet bla bla, standart Mail!

    Hab mich schon gefreut, juhu Gewehr Verkauft! Aber dem war nicht so! Bieter kommt aus Frankreich, obwohl ich Kein Internationalen Versand angegeben hab, im Abschlusssatz stand es auch nochmal drin, dazu kommt noch das ist seine erste Auktion!

    Wie läuft das ganze jetzt ab? Kommt es denoch zu einem Kaufvertrag? Und wenn nein...! Zahl ich doppelte Auktionskosten, Bilder usw. Sind glaub ca. 37€ in meinem Fall! Bis jetzt kam noch keine Mail vom Käufer! Wie geh ich am besten vor? Dem Käufer ne nette aber Sachliche Mail schreiben, das der Kauf nur für Deutschland kalt, oder Egun Bescheid geben Kaufvertrag nichtig weil Ausländer, will das KK denoch Anbieten aber Zahl nur 1xGebühr?

    Danke
    Grüße

    Der PC rechnet mit allem, nur nicht mit seinem Besitzer
    Atomkraft, ja bitte!

  • Sag mal, spinnst du? Oder ist dir einfach der Kaufpreis zu niedrig, und du suchst nach einem Notausgang?
    Wenn du dir selber keine Verbringungsgenehmigung besorgen willst, sag dem Käufer halt, dass der Export über einen deutschen Büchsenmacher abgewickelt werden muss, und er sich drum kümmern soll. Und gut ist. In Rastatt beispielsweise ist ein französischer Büchsenmacher bei Waffen-Helfer, der so etwas gerne erledigt. Waffe eintüten, hinschicken, fertich. Rest ist deren Sache.

    Carcano

  • Hallo Carcano,

    mir ist es relativ egal wer (noch mein Kleinkaliber) bekommt! Da es ja sowieso das KK zum Sofortkauf angeboten hab, steht auch oben! daher bekomm ich ja meinen Betrag X. Da Ändert sich nix mehr dran!

    Mich eiert die ganze sache deswegen an wenn ich schon Extra: Käufer trägt Versandspesen, KEIN internationaler Versand (NO international shipping) Auswähle, dann muss doch klar sein das ich nur Deutschlandweit anbiete! Aber egal: mein Vater hat gemeint der Franzose hat’s ersteigert das ist sein ding! Morgen ruf ich aufn Landratsamt an, und frag nach wie ich vorgehen soll. Welche Dokumente usw. er und ich brauchen.

    Gruß

    Der PC rechnet mit allem, nur nicht mit seinem Besitzer
    Atomkraft, ja bitte!

  • Ich hatte bei eBay bereits einige größere Probleme mit dem Versand ins Ausland. Bei ausländischen Käufern fordere ich deshalb eine deutsche Lieferanschrift.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Ich habe Verständnis dafür, wenn jemand nicht ins Ausland versenden möchte. Alleine das Besorgen der erorderlichen Informationen erzeugt einen zusätzlichen Aufwand, der monetarisiert ggf. den Ertrag gewaltig schmälern kann. Wenn da noch zusätzliche formale Angelegenheiten und ggf. Risiken dazu kommen, kann das sicher ganz schön belastend werden.

    Als ich mein altes LG über eGun verkauft habe, hat es ein Niederländer ersteigert, obwohl ich auschließlich persönliche Übergabe angegeben hatte. Ich habe daher im ersten Moment ähnlich reagiert wie wayne. Allerdings hat sich die Situation seinerzeit völlig entschärft - da kam die ganze Familie angereist und die 14-jährige Tochter erfuhr in meinem Wohnzimmer, dass sie von Ihren Eltern gerade ein LG geschenkt bekam. Letztlich also ein sehr angenehmes Erlebnis. @wayne: Stell doch mal die Frage nach Abholung.

    Waffen versenden ist im Übrigen ein anderes Thema. Zumindest nach deutschem Recht muss man als Versender sicher stellen, dass die Waffe nur an einen Berechtigten ausgeliefert wird. Nach meiner Kenntnis gibt es nur sehr wenige Versandunternehmen (oder gar nur ein einziges?), welche diese Anforderung wirklich erfüllen.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Ich würde erst mal den Käufer anschreiben und ihn auf die Probleme mit dem internationalen Versand hinweisen und dass sich damit die Versandkosten erhöhen, da es nun international ist.
    Dazu auf alle Fälle die WBK und den Ausweis schicken lassen und am besten vom Landratsamt prüfen lassen (falls du französisch nicht so gut drauf bist).

    Ideal ist es nicht, aber freu dich doch, dass du deinen Preis erhalten hast und wenn du das Geld hast, kann ja in dieser Richtung nichts mehr passieren. Lasse dich jedoch auf keinen Scheck oder Lastschrift ein. Er kann es ganz normal als SEPA-Überweisung machen, kostet ihn von Frankreich nach Deutschland nicht mehr als ne Inlandsüberweisung. Der Rest könnte ein Betrugsversuch sein!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Hallo wayne und Freunde,

    ich stimme hier frank17 voll und ganz zu. Der Verkauf einer genehmigungspflichtigen Waffe ins Ausland ist nicht nur aufwändiger sondern auch mit einigen Fallstricken verbunden, deren Nichtbeachtung oder falsche Handhabung auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Carcano ist sicher mit der Sache vertraut und im Grunde hat er auch Recht, denn im Prinzip ist es "nur" Papierkram, der da beachtet werden muss. Aber sind wir ehrlich, welcher Sachkundige, dessen Prüfung womöglich schon eine geraume Zeit zurückliegt, weiß über die Besonderheiten der Verbringung im EU-Raum schon Bescheid. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob das so aus dem Stegreif jeder kleine und große Sachbearbeiter aus Hintertupfingen überhaupt weiß. Mitlesende natürlich wie immer ausgeschlossen.

    Also zurück zur Frage von wayne: Selbstverständlich kannst Du den Verkauf ins Ausland auch ausschließen. Die Frage lautet nun, wie kannst Du vorgehen, wenn Du die Waffe, wie Du es ja in deinem Angebot auch angegeben hast, nicht ins Ausland verkaufen möchtest. Du kannst Dich natürlich erst mal direkt an egun wenden und ihnen den Sacherhalt schildern. Normalerweise sollten Sie Dir dann die Möglichkeit einräumen, das Angebot ohne weitere Kosten noch einmal ins Netz zu stellen. Ob sie das aber auch so einfach tun? Dem Hörensagen nach sind die Auktionsplattformen nicht immer sehr kooperativ. Ich verfüge in diesen Sonderfällen aber über keinerlei Erfahrungen und kann Dir da deshalb auch keinen Rat geben. Den meisten "Spaß" hatte ich bisher aber mit einem Clown, von dem ich ein Buch für einen Euro ersteigert hatte. Ach ja, eine Anschütz 1813 mit recht kunstvoll eingeschlagener "Seriennummer" wurde mir auch schon mal angeboten. ?(

    dingo

    Ganz so einfach ist die Sache mit dem Verkauf ins Ausland nicht. Die beiden Parteien brauchen dafür jeweils eine Verbringungs- bzw. Einfuhrerlaubnis. Die WBK oder eine vergleichbare Erlaubnis des Käufers reicht alleine nicht. Würdest Du einfach so nur nach Vorlage der WBK die Waffe ins Ausland (EU) versenden, würdest Du eine strafbare Handlung begehen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Also zurück zur Frage von wayne: Selbstverständlich kannst Du den Verkauf ins Ausland auch ausschließen. Die Frage lautet nun, wie kannst Du vorgehen, wenn Du die Waffe, wie Du es ja in deinem Angebot auch angegeben hast, nicht ins Ausland verkaufen möchtest.

    Hab' ich klar gesagt. Du musst es nur lesen. Hast du noch nicht.

    Carcano

  • Hast Du heute einen schlechten Tag gehabt, oder was. Deine Antwort ging doch voll an der Frage vorbei.

    wayne hat die Frage gestellt, wie er vorgehen soll, wenn er die Waffe, wie angeben, eben nicht ins Ausland verkaufen möchte, also eine durchaus berechtigte Frage. Ob da eine Einleitung wie "Sag mal, spinnst du?" wirklich nötig ist?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Erstens: ja, sie war nötig. Er erwog, aus fadenscheinigem Grund vertragsbrüchig zu werden. Da brauchte es einen kräftigen Tritt zwischen die Beine. Hat auch gewirkt, wie das bedachtere Follow-up des Fragestellers zeigt. War damit gut so.

    Zweitens: schalte dein Gehirn ein und LIES - und zwar ohne Säumen -, was ich oben geschrieben habe. Deine fürsätzliche Ignoranz des klar Ausgedrückten ist ja nicht zum Aushalten. Ich mache mir die bescheidene Mühe des Rates ja vielleicht ohne Berechnung, aber bitte nicht umsonst.

    Drittens: wer nicht liest, muss fühlen. *Patsch*. 8|

    Einmal editiert, zuletzt von Carcano (1. September 2011 um 01:25)

  • Er erwog, aus fadenscheinigem Grund vertragsbrüchig zu werden.


    Wieso wird jemand vertragsbrüchig, wenn er den Verkauf ins Ausland ausdrücklich ausschließt und jemand versteht oder kapiert das nicht und hält sich nicht an den Hinweis? Wieso ist das dann ein fadenscheiniger Grund? Nach meinem Kenntnisstand sind solche Ausschlusskriterien auch auf den Auktionsplattformen zulässig und daher auch mit schöner Regelmäßigkeit dort zu finden. Wie war das noch mit der Vertragsfreiheit?

    Warum soll sich der TE jetzt auf eine Sache einlassen, die er aus verständlichen Gründen so gar nicht will?

    Also bitte Klartext: Würde hier ein Vertragsbruch vorliegen, wenn wayne sich nicht auf die Sache einlassen würde?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


  • Wieso wird jemand vertragsbrüchig, wenn er den Verkauf ins Ausland ausdrücklich ausschließt und jemand versteht oder kapiert das nicht und hält sich nicht an den Hinweis?

    Weil die Hauptleistungspflicht die Verschaffung des Eigentums ist und nicht die Versendung. WI ist Verkäufer einer Sache, nicht Transport- bzw. Paketunternehmer (dann wäre die Versendung selbst die Hauptleistungspflicht). Er bleibt natürlich an den Vertrag gebunden, auch wenn er sie nicht ins Ausland verschickt.

    Zitat

    Also bitte Klartext: Würde hier ein Vertragsbruch vorliegen, wenn wayne sich nicht auf die Sache einlassen würde?

    Ja.

    Carcano

  • Beim Vertragsbruch würde ich zustimmen, weil er sie ja an den Franzmann verkauft hat.

    Nur hat der Franzmann sich das Problem gemacht das er die Versandbedingungen ignoriert hat. :thumbdown:

    An Wayn´s Stelle würde ich ihm ne E-Mail schreiben in dem ich eine deutsche Lieferadresse ( Postfach oder so ) fordern würde, ansonsten muss er sich das Gewehr selber abholen oder der Franzmann kann ja auch ne Spedition beauftragen wo das Gewehr bei Wayn abgeholt wird.

    Auf ein Auslandsversand würde ich mich nicht einlassen da es nicht Bestimmung des Kaufvertrages ist!

    MFG
    Hot

    P.S: Ich kenn sogar wen der verschickt KK Munition in einem normalen Postpaket *uiuiui*

  • Ich weiß nicht, was da los ist in Frankreich, aber die kaufen gerade alles was sie bekommen können und zahlen horrende Preise, vorallem für Feinwerkbau.
    So gesehen ist Sofortkauf nicht unbedingt die beste Wahl.

    Ich schreibe immer zusätzlich in dicker roter Schrift dazu, wenn ich etwas nicht ins Ausland verticken möchte.
    Übrigens kannst du den Deal bei Egun rückgängig machen und dein Glück nochmal versuchen.

    Mein Trainingsmotto:
    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, *1916)

  • Die Hauptleistungspflicht kann WI aber nur erfüllen, wenn die Nebenleistungspflicht (das Versenden) ordnungsgemäß abgewickelt werden kann. Da aber der Käufer die Sonderregelungen für die Nebenleistungspflicht bewusst verletzt hat, ist dieser auch verantwortlich dafür, die Waffe zu sich zu bekommen.

    Ich würde es wie Hot machen: Ihn anschreiben, ihn darauf hinweisen, dass du nur innerhalb Deutschland versendest und wenn er es anders will, muss er sich um ALLES kümmern.
    Mal sehen wie er dann reagiert.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Wow, jemanden zu unterstellen er würde spinnen nur weil er sich um Aufwand, Kosten und Risiken eines Auslandsversands sorgt ist schon ein starkes Stück. Sich dann aber auch noch damit zu brüsten, man hätte jemanden mit einem „kräftigen Tritt zwischen die Beine“ zur Räson gebracht, setzt dem ganzen nun wirklich die Krone auf. Ich danke euch, dass ihr trotzdem zum konstruktiven Austausch zurückgefunden habt, der klar zeigt: Bedenken sind durchaus angebracht.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Geronimo: welcher der folgenden einfachen, gemeinfasslichen Sätze war für Deinen Verständnishorizont zu hoch?

    "Wenn du dir selber keine Verbringungsgenehmigung besorgen willst, sag dem Käufer halt, dass der Export über einen deutschen Büchsenmacher abgewickelt werden muss, und er sich drum kümmern soll. Und gut ist. In Rastatt beispielsweise ist ein französischer Büchsenmacher bei Waffen-Helfer, der so etwas gerne erledigt. Waffe eintüten, hinschicken, fertich. Rest ist deren Sache."

    Lesen
    lernen.

  • Carcano liegt mit der rechtlichen Beurteilung wohl richtig. Ich habe es jetzt auch verstanden. Daher auch ein Danke für die Klarstellung. Sehen wir ihm seine manchmal etwas spezielle Art der Ausdrucksweise nach. Er scheint das wohl ab und zu so zu brauchen. :whistling:

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Carcano: Danke für deine fachlich guten Beiträge, aber wir sind hier nicht der Angeklagte, den man nach Strich und Faden schief anreden kann. Bitte zügele etwas deine Zunge und denke bei deiner Wortwahl an gewisse Manieren, die man auch im Internet beibehalten soll!!
    Beispiele für Verfehlungen (da du als Jurist ja immer auf Beweise aus bist):
    Post 2: "Sag mal, spinnst du?"
    Post 10: "Da brauchte es einen kräftigen Tritt zwischen die Beine."
    Post 10: "schalte dein Gehirn ein und LIES"
    Post 18: "welcher der folgenden einfachen, gemeinfasslichen Sätze war für Deinen Verständnishorizont zu hoch?"
    Das sind nun Beispiele nur aus diesem Thread.

    Nichts für ungut, du wirst mich jetzt bestimmt auch schief anreden, aber damit kann ich leben. Ich finde es halt schade, dass du dein unbestritten großes Fachwissen durch deine Wortwahl oft stark zunichte machst.
    Versuche einfach normal und freundlich zu bleiben, dann bekommen deine Aussagen viel mehr Gewicht!!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo