Absicherung einer Schießanlage

  • Guten Morgen,

    wie gestern zugesagt habe ich ein paar Fotos gemacht. Ich hoffe die Auflösung passt.

    dingo: Beim Landratsamt werde ich heute mal vorsichtig nachfragen. Vorsichtig: Die Leute hier sind schon auf 180 und da will ich nicht noch Oel ins Feuer gießen. Danke.

    w.stoecker: Du hast sicher Recht wenn es sich um normale jagdliche Treibjagten handelt. Hier sprechen wir von ca.100 bis 120 Schützen. Vllt. kannst Du ja hier für Aufklärung sorgen. Wie groß ist denn der Gefährdungsbereich von Schrot?

    @BBF: Ordnugsamt habe ich probiert, keine Reaktion. Zu den Fotos: Wie ich Dir bereits angeboten habe kannst Du gerne herkommen und es Dir selber anschauen. Bzgl. der Muniteile geht es nicht um verschossene Muni, sondern um die die nicht verschossen sind. Nach Aussagen von unserem Jäger sind bei ca. 1000 Schuss, ein bis zwei Blinde dabei. Keine Ahnung ob das stimmt. Vllt kannst Du ja für Aufklärung sorgen. Danke.

    Vllt. habt Ihr auch Recht und ich mache mir völlig zu Unrecht Sorgen und das hier ist alles Rechtens. Ich weiß es halt einfach nicht und habe darum Eure Meinungen angefragt.

    Beste Grüße, Jörg

  • @BBF: Ordnugsamt habe ich probiert, keine Reaktion. Zu den Fotos: Wie ich Dir bereits angeboten habe kannst Du gerne herkommen und es Dir selber anschauen. Bzgl. der Muniteile geht es nicht um verschossene Muni, sondern um die die nicht verschossen sind. Nach Aussagen von unserem Jäger sind bei ca. 1000 Schuss, ein bis zwei Blinde dabei. Keine Ahnung ob das stimmt. Vllt kannst Du ja für Aufklärung sorgen. Danke.

    Und hast du selbst nicht verschossene Patronen im Müll gefunden? Wie hast du mit dem Ordnungsamt kommuniziert? So Leid es mir tut, aber deine Bilder haben keinen Aussagewert. Du bist hier im Forum mit diesem Thema einfach falsch, denn es kann dir niemand aus der Ferne sagen was richtig und was falsch ist. Ich gehe davon aus, dass dieser Stand im Moment sowieso einen so großen Wirbel produziert, dass mehr als genügen Personen da ein Auge darauf haben.

    BBF

    Einmal editiert, zuletzt von BBF (11. August 2011 um 10:14)

  • Ich habe die beiden Themen aus Reaktionen und Smalltalk zusammengeführt und in den Bereich Waffenrecht verschoben.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • In unserem Schützenkreis werden reihenweise KK-Stände geschlossen, weil der zweite Rettungsweg fehlt, eine Absaugungsanlage (bei einem nach 10m offenem 50m-Stand) eingebaut werden müsste o.ä. Selbst reine LG-Stände benötigen heute Warnhinweise für jede Evenualität, Notbeleuchtung usw.

    Wenn ich dann sehe, wie eine Schießanlage, auf der mit ganz anderen Kalibern geschossen wird, "abgesichert" ist, fühle ich mich als Sportschütze schon ungerecht behandelt.

  • Ich werde nicht ungerecht behandelt, weil beiden im gesetzlichen Rahmen liegt. Ich fühle mich aber ungerecht behandelt, weil der gesetzliche Rahmen für Sportschützen und Jäger - auch wieder gefühlt - mit zweierlei Maß gesetzt wurde.

  • Wenn hinter dem Absperrband gleich der Schießstand, sprich Gefahrenzone losgeht, dann ist das schon abenteuerlich und bestimmt unzulässig.
    Aber da stehen so viele Bäume dazwischen. Ist denn da kein Platz, der gerodet ist und wo drin geschossen wird? So trifft man ja hundert Mal einen Baum, bevor man eine Tontaube trifft (die sonst auch nur gegen die Bäume fliegt)

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • In unserem Schützenkreis werden reihenweise KK-Stände geschlossen, weil der zweite Rettungsweg fehlt.

    Quelle?

    Und wegen dem Gefahrenbereiche:
    Schrot: Schrotstärke in mm mal 100m
    KK aka .22lfB: 1500m
    GK .308Win: 5000m

    Quelle
    BBF

    6 Mal editiert, zuletzt von BBF (11. August 2011 um 20:33)

  • Muss ich die Forumsbeiträge mit Fußnoten und Quellenverzeichnis erstellen? Ich schieße Rundenwettkämpfe KK in der Kreisklasse. Da kommt man innerhalb des Schützenkreises rum und jedes Jahr wird die Zahl der genehmigten Stände kleiner (1. Quelle= eigene Anschauung). Zusätzlich unterhalte ich mich mit Schützen aus anderen Vereinen (2. Quelle).

    Wenn Deine Frage sich auf den zweiten Rettungsweg (dahinter kam in meinem Beitrag noch ", eine Absaugungsanlage (bei einem nach 10m offenem 50m-Stand) eingebaut werden müsste o.ä.") dann ist das der Grund, weshalb der Luftgewehrstand meines Stammvereins geschlossen wurde (Quelle= selbst erlebt). Zum Glück haben wir inzwischen einen neuen Stand.

  • Muss ich die Forumsbeiträge mit Fußnoten und Quellenverzeichnis erstellen?

    Nun, weil in der Welt der Schützen jede Menge sogenannter "Sch...hausparolen" gibt. Nun hast du mit deinem Beitrag suggeriert, dass das nicht vorhanden sein eines zweiten Rettungsweges zu einer Schließung des Standes führen würde. Da nun dies auch auf meinen DSB Verein zutrifft und wir gerade eine Standabnahme mit gewissen Mängeln hatten, der zweite Rettungsweg ab nicht bemängelt wurde, würde mich die Grundlage deiner Behauptung interessieren.

    BBF

  • Wir scheinen bei der Kreispolizeibehörde einen sehr strengen Schießstandsachverständigen zu haben. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung kann ich Dir nicht nennen. Zum Glück bin ich nur einfacher Schütze und nicht als Vorstandsmitglied in diese Diskussionen bzgl. Standabnahme eingebunden gewesen.

    Unser Verpächter war damals dann nicht bereit, den Stand entprechend umzubauen, so dass wir durch Spendensammeln und vielen Arbeitsstunden nach fast 5 Jahren wieder einen LG-Stand (mit Notausgang am Ende der Schießbahnen, damit wir lebend rauskommen falls jemand bennbares Material in den Stand tragen und anzünden sollte, während wir trainieren) zum Trainieren haben.

  • @BBF Das liegt immer am entsprechenden Schießstandsachverständigen.
    Ab und an hat mal halt mal einen der es übergenau nimmt oder einen der es evtl lockerer sieht ohne das geltendes Recht verletzt wird.

    Und die bewegen sich im Luftleeren Raum? Wenn mir der Stand geschlossen würde, wollte ich doch die rechtliche Grundlage wissen wollen, oder?

    In solchen Themen sollte man sich möglichst nur äußern wenn man die Grundlagen nennen kann. Teilweise werden so leider Urbane Legenden gebildet

    BBF

  • Die Schließung diverser Stände in unserem Kreis ist - auch ohne die rechtlichen Grundlagen zu kennen - keine urbane Legende, sondern eine Tatsache.


    Trotzdem habe ich mich im Netz auf die Suche nach den Grundlagen gemacht und bin fündig geworden:

    Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen, Titel

    Auszug:

    Richtlinien
    für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen

    Stand: Januar 2000

    5.5.3.5. Türen, Notausgänge, Fluchtwege

    Grundsätzlich muß ein geschlossener Schießstand zwei entgegengesetzte Ausgänge haben, wovon einer unmittelbar ins Freie führen sollte. Der Zugang zu einer Raumschießanlage von einem sonst anders genutzten Gebäude darf nur vom Flur über eine Schleuse erfolgen. Die Nebenräume können unmittelbar von Fluren und Treppen zugänglich sein.

    Türen im Bereich des Schießstandes oder der Schießbahnen bei den Scheibenständen müssen nach außen aufschlagen und selbständig schließen; wenn sie auf Rettungswege führen, sind sie mindestens feuerhemmend (T30 nach DIN 4102) auszuführen. Die Fluchtwege sind entsprechend DIN 4844 zu kennzeichnen und in die Sicherheitsbeleuchtungsanlage einzubeziehen.

    Ein geschlossener Schießstand für Feuerwaffen (bei Neuanlagen, siehe Nr. 5.5.7) ist mit einem Notausgang im Scheibenbereich auszustatten. Türen in der Schießbahn müssen durchschußsicher und rückprallsicher hergestellt sein; sie dürfen nur von innen zu öffnen sein. Das Öffnen des Schließmechanismus ist dann durch ein optisches und akustisches Signal, das von jedem Schützenstand aus sicht- und hörbar sein muß, anzuzeigen.

  • Die Schließung diverser Stände in unserem Kreis ist - auch ohne die rechtlichen Grundlagen zu kennen - keine urbane Legende, sondern eine Tatsache.

    Dies habe ich nie bezweifelt.

    Zitat

    Trotzdem habe ich mich im Netz auf die Suche nach den Grundlagen gemacht und bin fündig geworden:
    Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen, Titel

    Vielen Dank, dass ist ja jetzt mal was konkretes. Zumal ich nach dem genauen durchlesen festgestellt habe, dass mein DSB Verein dieses Problem dann doch nicht hat.

    BTW: Nach den 5 Jahren habt ihr doch bestimmt "mehr" als nur einen LD Stand gebaut? Wie viele Mitglieder hat euer Verein (aktiv/passiv) ?

    BBF

  • Der Stand hat noch einen Aufenthaltsraum und Sanitäreinrichtungen. Mehr leider nicht. Das ganze ist ein Anbau an die örtliche Sporthalle. Da wir die Schießsportabteilung (ca. 50 Mitglieder, davon ca. 20 Aktive) eines Sportvereins sind, ist die Anzahl der Mitglieder (ca. 800?) nicht sehr aussagekräftig.

  • Zu dem Schiessstand ein paar kleine Anmerkungen....

    hier ist offensichtlich geplant um einen Schießstand in offener Bauweise (gleich unserem Biathlonstand) einen Zaun zu ziehen. Dieser ist Vorschrift da ein unbeabsichtigtes Betreten des Standes vermieden werden soll und muß. Dann noch die schönen gelben Vorschriftstafeln am neuen Zaun angebracht wie "Schießstand - Betreten Verboten" im Abstand von 50 Metern und der Stand wäre perfekt. Doch es gibt auch für Veranstaltungen -wenn der Stand sonst abgenommen ist- für die eine Sondergenehmigung eingeholt werden kann wenn der Zaun noch nicht komplett ist. So war es auch bei uns..... Wir haben die Auflage erhalten ein Absperrband anzubringen und dies an den Stellen welche sonst nicht einsehbar sind, Aufsichten zu stellen welche während der Veranstaltung diese provisorische Absprerrung zu beobachten hätten und müssen. Dies hat bei uns auch Super funktioniert (natürlich ausserhalb des Gefahrenbereiches und des späteren Zaunes welcher jetzt auch da ist). Die Absprerrung alleine hätte nicht genügt. Wenn aber eine solche Vorabfreigabe mit Einschränkungen vorgelegen hat und der Veranstalter -was ich vermute- diese auch eingehalten hat, kann das jetzt im Nachhinein -von Aussenstehenden- nicht mehr überprüft werden. jetzt sieht man nur noch das Absperrband und die Aufsicht(en) sind/ist natürlich nicht mehr da. Zum Spekulieren, lässt das jetzt viel Spielraum.. aber ich kann mir vorstellen, dass die Polizei das Schießen eingestellt hätte wenn dies nicht der Fall gewesen wäre.....

    Wird der Stand ausserhalb dieser Meisterschaft genutzt und ist der Zaun jetzt komplett????

    Dieter

  • Hallo zusammen,

    erst einmal recht herzlichen Dank für Eure Kommentare. Sorry, das ich Euch erst jetzt antworte. Dieser Umstand ist dem momentanen Stress in meiner Fa. geschuldet.

    Ich möchte hier auch gar nicht mehr so viel Wind um die Sache machen, denn die Leute hier ticken bereits komplett aus. Angefangen mit einer BI- gegen den Schießplatz Wünsdorf, bis hin zu Flugblättern, Plakaten, riesigen Transparenten an den Gartenzäunen, Bürgerversammlungen und ,und ,und..... Das perfide dabei ist nur, das es jetzt hier gegen alles geht was mit: schießen, Schusswaffen, Schießplatz, Munition, Sportschütze, Jäger o.Ä. zu tun hat. Es werden keine Unterschiede mehr gemacht. LEIDER!!! Ich distanziere mich davon, ausdrücklich!!!

    @ sobigrufti: Die Fotos mit dem Flatterband, sind nicht von der vergangenen Veranstaltung, sondern für die kommende. Von Schildern oder gar Sicherheitsposten keine Spur. Und in wie weit man in einen Wald einsehen kann....naja.

    Der Zaun ist selbstredend nicht vorhanden. Und der Schießstand wird sonst nicht genutzt, da es ja, seit über 20 Jahren kein Schießstand mehr, sondern normaler Wald ist. Soweit ich informiert bin, wurde extra für die kommenden Meisterschaften eine temporäre Waldumwandlung beantragt und wohl auch genehmigt.

    @ dingo: in dem Wald gibt es immer wieder mal kleinere freie Wiesen, breitere Wege und wie geschrieben die alten "Schießanlagen".

    @ all: Genehmigung hin, Genehmigung her. Ich bin der Meinung, das kann so nicht richtig sein.

    Beste Grüße, Jörg

  • Obwohl ich Sportschütze bin (oder vielleicht genau deswegen?), kann ich Jörgs Meinung teilen. Ein so schlecht gesicherter Schießstand sollte nicht sein, denn wenn ich die Auflagen bei uns sehe (DSB LG-GK-Stand, 10-100 Meter), passt das überhaupt nicht zusammen und wenn nun die Leute einen solchen Stand für den "normalen Stand" halten, ist das kontraproduktiv für unseren gesamten Sport.

    Deshalb würde ich an Jörgs Stelle so vorgehen: Für eine bessere Absicherung des Standes eintreten, aber sich gegen den Generalverdacht, die Generalwut gegen die Schützen wenden. Evtl. andere abgesicherte Stände zeigen als Gegenbeispiel und für den Schießsport kämpfen.
    Suche dir wirklich einen Verein und übe den Schießsport aktiv aus. Du wirst sehen: Es lohnt sich!!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo