Ich habe nur was von moderaten Beiträgen gelesen, wie kommst Du auf die 10 ct?
Karl
Ich habe nur was von moderaten Beiträgen gelesen, wie kommst Du auf die 10 ct?
Karl
Von Mitgliederbeiträgen hab ich nichts auf der Page gelesen. Befindet sich auch wohl noch im Aufbau.
Die 10 Cent, von denen Nullpunkt geschrieben hat, sind im Informationsschreiben des neuen Verbandes enthalten.
Aber in diesem Schreiben steht auch, das der Verband keine Landesmeisteschaften damit ausführen muss und die Kreise Und Bezirke ihren Beitrag zusaetzlich selber festlegen sollen. also wird es auch mehr als 10 Cent kosten.
Da wird dann wie in der Guten alten Zeit der Preis des Autos nicht nur ohne Reifen sondern auch ohne Motor und Innenausstattung genannt.
Die Kosten der Kreise und Bezirke bei uns Gaue werden neben den rund 5 € für den Landesverband und DSB auch von den Vereinen getragen.
Bei meinem Verein würden die 10 ct. jährlich nicht mal fürs Proto reichen, von den Kosten fürs Papier mal abgesehen, wobei wir auch die meisten per E-Mail laden können.
Wenn meiner Meinung nach zwei- bis dreistellige Jahresbeträge für Werbung, wie hier vor Monaten im diskutiert wurden, überzogen waren kann man mit nur billig auch keinen großen Verband führen.
Karl
Die Satzung des "neuen Verbandes" steht im Netz. Interessant..... vor allem auch für Kreis- und Bezirkspräsidenten.
Am Anfang darf auch mal etwas fehlen, wie im Organigramm das Gesamtpräsidium.
Darum geht es nicht....
Interessant ist eher, dass weder Kreis- noch Bezirkspräsidenten im Gesamtpräsidium Stimmrecht haben. Aber ich habe es vielleicht auch falsch gedeutet????
Da dürftest Du richtig liegen, allerdings scheint es mir auch nicht erforderlich, da diese Ebenen nicht zwingend vorgeschrieben sind und ja jeder Verein einen Delegierten in die Versammlung schickt. Direktere Demokratie geht kaum noch, zu Problemen wie mit dem LLZ sollte es da nicht kommen, falls es beim neuen Verband vergleichbares geben sollte.
Karl
Hallo Schnecke, hallo Karl,
da die Gründungsversamlung dem Gesamtpräsidium § 14 „Das Gesamtpräsidium“ und § 15 „Aufgaben des Gesamtpräsidiums“ sowie § 22 „Beschlussfähigkeit der Organe und Ausschüsse“ mit auf den Weg gegeben hat, haben die Mitglieder des Gesamtpräsidiums natürlich Stimmrechte. Mit den Beschlüssen des Gesamtpräsidiums können sogar „Präsidiumsmitglieder abgewählt werden, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist“! - §16 Das Präsidiium Nr. 7 i und der Delegiertentag das abschließend entscheidet (ii). Unter den Aufgaben des Gesamtpräsidiums ist dies unter § 15 Abs. V. allerdings mit einem fehlerhaften Bezug auf § 16 Abs. 9 – gemeint ist wohl § 16 Abs. 7 – auch noch einmal genannt.
BTW sollte sich jemand auch noch einmal den Text zu § 20 Rechnungsprüfung (Abs. 2./4.) ansehen und ggf. korrigieren.
Was mich irritiert ist, dass der Verein/Verband i. Gründung trotz der Bezeichnung „Schützenbund Weser-Ems e. V.“ scheinbar auf ein bundesweites Einzugsgebiet abstellt. Eine regionale Einschränkung habe ich nicht erkannt.
Ich habe mir die Internetseite einmal angesehen. Dort steht, das man eine Anerkennung durch das Bundesverwaltungsamt anstrebt. Ferner werden die sportlichen Leistungen in Tradions- und Vergleichswettkämpfen gemessen.
Das heißt doch:
1. Zur Zeit gibt es noch keine Anerkennung und somit kann der Verband nicht das Bedürfnis für eine Waffe bestätigen. Somit müssen alle Schützen ihre Waffenbesitzkarte (und Waffen) abgeben?
2. Keine Teilnahme an Wettkämpfen des DSB (Deutsche Meisterschaft und Bundesliga)
3. Ich kann nicht erkennen, das der neue Verband eine Aufnahme in den DSB möchte.
Wie seht Ihr das? Hat inzwischen jemand was vom Gespräch beim DSB gehört?
Was gibt es neues zum LLZ ist seit Wochen sehr ruhig.
Wilhelm,
Schnecke hatte aber nach den Kreis- und Bezirkspräsidenten gefragt, diese Posten sind in der Satzung nicht benannt, folglich dürften sie auch kein Stimmrecht haben.
Pegasus,
das ein neuer Verband erstmal weniger Mitglieder hat sollte doch nachvollziehbar sein, wie kommst Du aber darauf dass die Schützen WBK oder Waffen abgeben müssen?
Eine Aufnahme in den DSB scheint nicht geplant.
Karl
Karl & Schnecke
Ihr habt Recht.
Die Spitze des Verbandes ist noch mehr als beim NWDSB ein sehr geschlossener Kreis von sechs Personen im Präsidium, die dann auch im Gesamtpräsidium vertreten sind. Zusammen mit deren Stellvertretern/innen und dem Schriftführer sind dann insgesamt 13 Personen stimmberechtigt, da die, die die Arbeit vor Ort erledigen (Kreis- und Bezirkspräsidenten, Kreissportleiter, Jugendleiter, Jugendsprecher und deren Stellvertreter, der Justitiar, die Rechnungsprüfer und die Referenten nur eine beratende Stimme haben.
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Was mich irritiert ist, dass der Verein/Verband i. Gründung trotz der Bezeichnung „Schützenbund Weser-Ems e. V.“ scheinbar auf ein bundesweites Einzugsgebiet abstellt. Eine regionale Einschränkung habe ich nicht erkannt.
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Ergibt sich das nicht aus der Bezeichnung? Auf der Homepage steht übrigens westliches Niedersachsen.
@Schnecke: Warum sollten Kreis und Bezirkspräsidenten aufpassen? Da alle ihre Vereine abstimmen dürfen, brauchen sie doch gar kein extra Stimmrecht. Oder wozu sollte das gut sein?
Ich habe nur bemerkt, dass es mich irritiert... Ob SIE es gut finden, ist IHRE Sache.
Hallo Nordwest,
das stimmt. Nur in der Satzung steht darüber nichts.
Könnte z. B. ein Verein aus dem BSV Lüneburg, der auch gerade darüber nachdenkt den Nwdsb zu verlassen, dann auch Mitglied im neuen Verband werden?
Die Spitze des Verbandes ist noch mehr als beim NWDSB ein sehr geschlossener Kreis von sechs Personen im Präsidium, die dann auch im Gesamtpräsidium vertreten sind. Zusammen mit deren Stellvertretern/innen und dem Schriftführer sind dann insgesamt 13 Personen stimmberechtigt, da die, die die Arbeit vor Ort erledigen (Kreis- und Bezirkspräsidenten, Kreissportleiter, Jugendleiter, Jugendsprecher und deren Stellvertreter, der Justitiar, die Rechnungsprüfer und die Referenten nur eine beratende Stimme haben.
In meiner Jugend konnte man noch ein Bundesland mit 15 Kabinettsmitgliedern führen, allerdings im Süden.
Nachdem dann noch alles ehrenamtlich ablaufen soll und ja jeder Verein mit einem Delegierten vertreten ist, ist doch hier die Basis besser eingebunden als in vielen anderen Verbänden.
Was mich als viel mehr interessiert ist die Frage, auf welcher Basis dort der Sport künftig betrieben werden soll.
Karl
Wilhelm,
Schnecke hatte aber nach den Kreis- und Bezirkspräsidenten gefragt, diese Posten sind in der Satzung nicht benannt, folglich dürften sie auch kein Stimmrecht haben.
Pegasus,
das ein neuer Verband erstmal weniger Mitglieder hat sollte doch nachvollziehbar sein, wie kommst Du aber darauf dass die Schützen WBK oder Waffen abgeben müssen?
Eine Aufnahme in den DSB scheint nicht geplant.Karl
Nun ich bin immer davon ausgegangen, das man für eine Waffenbesitzkarte das Bedürfnis nachweisen muss. Dies erfolgt normal über den Verein und Verband, dem der Schütze angehört. Allerdings weiß ich nicht, ob dies auch durch einen Verein bzw. Verband möglich ist, der noch nicht durch das Bundesamt anerkannt ist. Somit müsste bei einem Vereinswechsel in den neuen Verband eine Meldung durch den NWDSB an die entsprecheden Ordnungsämter erfolgen. Diese wäre dann meiner Meinung nach gezwungen bei allen Schützen einen neuen Nachweis anzufordern.
Auch ist doch für Sportschützen interessant, ob sie weiterhin an der Deutschen Meisterschaft in München teilnehmen können. Mir scheint dies eigentlich mehr eine Lösung für reine Traidionsvereine zu sein. Auch Aufsplittung der Vereine in jeglicher Form läßt ja auch die Satzung des NWDSB nicht zu.
Auch ist doch für Sportschützen interessant, ob sie weiterhin an der Deutschen Meisterschaft in München teilnehmen können.
Solange der entsprechende Schütze in einem Verein, der einen der Landesverbände des DSB angehört, Mitglied und für die entsprechende Disziplin startberechtigt ist, darf er an der DM in München teilnehmen wenn er sich Qualifiziert.
Also bei uns im Verein wird daran gearbeitet, alle Sportschuetzen ueber einen separaten Verein beim DSB anzumelden und somit an den Meisterschaften teilzunehmen. Alle Traditionsschuetzen werden im alten Verein bleiben und dieser wird dann aus dem NWDSB bzw. DSB austreten. Somit ist dann fuer die Sportschuetzen die Teilnahme an den Meisterschaften sicher gestellt.
Nun ich bin immer davon ausgegangen, das man für eine Waffenbesitzkarte das Bedürfnis nachweisen muss. Dies erfolgt normal über den Verein und Verband, dem der Schütze angehört. Allerdings weiß ich nicht, ob dies auch durch einen Verein bzw. Verband möglich ist, der noch nicht durch das Bundesamt anerkannt ist.
Bei "Nichtwissen" sollte man dann auch auf solche Aussagen verzichten.
Zitat
Somit müsste bei einem Vereinswechsel in den neuen Verband eine Meldung durch den NWDSB an die entsprecheden Ordnungsämter erfolgen. Diese wäre dann meiner Meinung nach gezwungen bei allen Schützen einen neuen Nachweis anzufordern.
Ich könnte mir vorstellen dass in diesem Fall hier doch gravierende Verstöße gegen die Rechtsordnung und hinterhältige Angriffe auf das Schützenwesen erkannt werden können. Ob der Verband auch den Austritt der Vereine analog zu den Vereinen melden muss halte ich dann doch für zweifelhaft.
Das Bedürfnis für vorhandene WBK erscheint mir jedoch offensichtlich zu bestehen.
Zitat
Auch ist doch für Sportschützen interessant, ob sie weiterhin an der Deutschen Meisterschaft in München teilnehmen können. Mir scheint dies eigentlich mehr eine Lösung für reine Traidionsvereine zu sein. Auch Aufsplittung der Vereine in jeglicher Form läßt ja auch die Satzung des NWDSB nicht zu.
Gute Frage, bisher wurden die Meisterschaften nicht als offene Meisterschaften ausgeschrieben, also keine Teilnahme.
Karl