Hallo Kogge,
deine Bedenken teile ich so nicht. Wegen der möglichen unvorhergesehenen Dinge kann man auch Vorsorge treffen. Warum unterläuft man damit seine Vorbildfunktion? Man übernimmt ja im im Falle der Aufsicht auch andererseits Verantwortung. Wie schon gesagt, ein Jäger darf ja auch alleine im Revier schießen. Wir haben auch Jäger in unserem Verein, die auch aufgrund ihrer beruflichen Verpflichtungen und der Anreise regelmäßig von § 11 (3) Gebrauch machen. Ich meine, wir sollten diesen Punkt jetzt auch nicht überstrapazieren und damit womöglich noch andere auf den Plan rufen.
Mit bestem Schützengruß
Frank