Bezahlung für Übungsleiter?

  • Mich würde interessieren, ob ihr als Übungsleiter in Euren Vereinen bezahlt werdet. Werden dabei Unterschiede je nach Qualifikation und Lizenzstufe gemacht?
    Bei uns werden die Vereine für bezahlte ÜL vom Landessportbund und von der Gemeinde bezuschusst. Der Zuschuss hängt von der Lizenzstufe ab. Diese Zuschüsse gibt es aber nur, wenn auch Geld an den ÜL fließt.
    Wenn die Vereine tatsächlich Vergütungsvereinbarungen mit ihren ÜL treffen, wird dann allerdings erwartet, dass die Vergütung an den Verein zurückgespendet wird. Dafür bekommt man dann wenigstens eine Spendenquittung.

    Muss man nicht als Ehrenamtler (Vorsitzender, Sportleiter oder Jugendleiter) die Übungsstunden kostenlos abhalten?

  • Du hast recht, man bekommt vom LSB und evtl von der Stadt/Gemeinde einen Zuschuß für die Übungsleiter,

    Wie der Verein das mit dem Übungsleiter regelt ist jedem selber überlassen. Ich bekomme meine Stunden ausgezahlt und darf damit machen was ich will.

    Sport und Jugendleiter machen die selben Stunden evtl zwar kostenlos, dennoch haben die Übungsleiter in der regel einen anderen Blickwinkel und sehen evtl andere dinge wie ein nicht entsprechend ausgebildeter Jugend oder SPortleiter.

  • Wir bekommen als Vereinspauschale insgesamt 663,58 Euro. Bei insgesamt 2413 Mitgliedereinheiten entfallen 1950 Mitgliedereinheiten auf unsere drei Übungsleiterlizenzen. Das entspricht 536,25 Euro die auf die Übungsleiter aufgeteilt werden. Ich erhalte als Bezahlung somit 178,75 Euro. Die anfallenden Kosten für Fortbildungen sind damit fast gedeckt.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Entgegen der landläufigen Meinnung heißt Ehrenamtler ja nicht das man seine Dienste umsonst (sorry: kostenlos - Freudsche Fehlleistung) tut. Auch im öffentlichen Bereich ist die ehrenamtliche Dienstleistung (Bspw. Ortsvorsteher, Ortsbürgermeister etc. an die Zahlung einer sog. Aufwandsenschädigung geknüpft. Auf dieser Basis werden in der Regel auch die Übungsleiter in den Vereinen bezahlt, da eine Übungsleiterpauschale aus Steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht Frei von Abzügen ausgezahlt werden kann. Dies heisst aber auch, dass der Übungsleiter die Vergütung empfangen muss. Was er dann damit anstellt ist ihm freigestellt. Tatsächlich kennt man es in vielen Vereinen, dass diese Vergütung gegen Quittung an den Verein zurückgespendet wird. Dadurch erhält man dann für seine "ehrenamtliche" Tätigkeit zumindest den Vorteil der Absetzbarkeit bei der eigenen Steuererklärung.

  • Da leider die Vereinspauschale von einem gewissen Mindestmitgliedsbeitrag abhängt und dieser wohl erneut angehoben wird und voraussichtlich noch weiter steigt, stellt sich aktuell die Frage wie wir die Aufwendungen der Übungsleiter in Zukunft behandeln. Die erste Mindestbeitragserhöhung könnten wir vielleicht noch mitgehen, aber langfristig wird sicherlich eine Alternative benötigt. Wie handhabt ihr die anfallenden Kosten für Ausbildung und Fortbildung?

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
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    small minds discuss people.“

  • Die Kosten für Aus- und Fortbildung übernimmt in voller Höhe der Verein. Schließlich kommen diese Kurse ja auch dem Verein zu gute!

  • Derzeit 50% der Verein 50% der Teilnehmer. Unser Kreissportbund hat aber ab diesem Jahr die Förderrichtlinien geändert, so dass der Verein dort einen Zuschuß beantragen kann. In Zukunft soll dann jeder ein Drittel zahlen (KSB, Verein, Teilnehmer).

  • Da leider die Vereinspauschale von einem gewissen Mindestmitgliedsbeitrag abhängt und dieser wohl erneut angehoben wird und voraussichtlich noch weiter steigt, stellt sich aktuell die Frage wie wir die Aufwendungen der Übungsleiter in Zukunft behandeln. Die erste Mindestbeitragserhöhung könnten wir vielleicht noch mitgehen, aber langfristig wird sicherlich eine Alternative benötigt. Wie handhabt ihr die anfallenden Kosten für Ausbildung und Fortbildung?

    Das stimmt so nicht ganz. man muss auch bei Behörden das Kleingedruckte lesen.

    Zitat

    Tatsächliche Beitragseinnahmen - ggf. zuzügl. Spenden zum 31.12.2011 €
    (In das Ist-Aufkommen können sowohl nicht zweckgebundene als auch solche Spenden eingerechnet werden, die speziell für die Maßnahme gegeben werden, deren Förderung beantragt wird, sowie Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb, die durch ehrenamtliche (unentgeltliche) Tätigkeiten von Mitgliedern erzielt werden (z. B. Erlöse aus Altpapiersammlungen).


    Auch reichen mit ensprechender Begründung 70% des Soll-Betrages.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • voraussichtlich noch weiter steigt, stellt sich aktuell die Frage wie wir die Aufwendungen der Übungsleiter in Zuku


    Das System in Bayern ist im Vergleich zu Hessen deutlich zentralisierter. In Hessen fördert die Verein nicht nur eine zentrale Stelle. Hier sind die Städte und Gemeinden, die Landkreis und das Land Hessen mit dabei. Daneben auch noch der Landessportbund.

    Das hat zur Folge, dass z.B. die Höhe der Mitgliedsbeiträge nur bei Förderungen durch unseren Kreis festen Mindestgrenzen genügen müssen. Der Stadt reicht es z.B., dass überhaupt Beiträge genommen werden. Auch der Landessportbund verlangt Mitgliedsbeiträge, deren genaue Höhe ist aber nicht festgelegt. Hier muss man sich als Vorstand im Förderungsdschungel wirklich auskennen, um nicht leer auszugehen.

    Ich muss aber nochmal den Finger in die Wunde legen:

    Findet ihr es nicht dreist, wenn man von dem Übungsleiter, der mit 1-2 EUR pro Übungstunde seine Auslagen ersetzt bekommt, dann noch verlangt, er möge das Geld doch bitte spenden?

    Steuerlich sind die Zahlungen, die man als Übungsleiter (mit oder ohne Lizenz) erhält, bis zu 2.100 EUR steuerfrei. Das ist der sogenannte Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.

    Es gibt wohl Vereine, da bestätigen die ÜL den Verzicht auf die ihnen vertraglich zustehenden 2.100 EUR und erhalten eine Spendenquittung in entsprechender Höhe. Bei einem unterstellten Steuersatz von 20% ergibt das eine Steuererstattung von 420 EUR, ohne das der Verein einen müden EUR an seinen ÜL ausschütten musste.
    Das halte ich für nicht ungefährlich. Um nicht die Gemeinnützigkeit zu riskieren, würde ich ÜL-Vereinbarungen in dieser Größenordnung nur vereinbaren, wenn der Verein auch ohne das Spenden der Beträge über die finanziellen Mittel zum Zahlen der vereinbarten ÜL-Gelder verfügt.


  • Es gibt wohl Vereine, da bestätigen die ÜL den Verzicht auf die ihnen vertraglich zustehenden 2.100 EUR und erhalten eine Spendenquittung in entsprechender Höhe. Bei einem unterstellten Steuersatz von 20% ergibt das eine Steuererstattung von 420 EUR, ohne das der Verein einen müden EUR an seinen ÜL ausschütten musste.
    Das halte ich für nicht ungefährlich. Um nicht die Gemeinnützigkeit zu riskieren, würde ich ÜL-Vereinbarungen in dieser Größenordnung nur vereinbaren, wenn der Verein auch ohne das Spenden der Beträge über die finanziellen Mittel zum Zahlen der vereinbarten ÜL-Gelder verfügt.


    Die Verzichterklärung ist das dümmste, was man machen kann. Man lernt aber schon beim ÜL-Schein, dass das Geld fließen muß. Am besten bargeldlos, dann ist auch ein Nachweis kein Problem. Über irgendwelche Spenden kann und wird dann kein Amt sich aufregen.
    Diese Spende wird dann auch wieder dem Beitragsaufkommen angerechnet, was den Mitgliedsbeitrag wieder senken kann.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Die Verzichterklärung ist das dümmste, was man machen kann. Man lernt aber schon beim ÜL-Schein, dass das Geld fließen muß. Am besten bargeldlos, dann ist auch ein Nachweis kein Problem.


    Da muss ich Dir ein wenig widersprechen. Vielleicht habe ich mich auch ungenau ausgedrückt. Die ÜL bestätigen den Erhalt den Erhalt des Gelds im ersten Schritt und spenden den Betrag im zweiten Schritt. Diese Verfahren ist m.E.n. unbedenklich. Eine tatsächliche bargeldlose Geldbewegung ist nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist die klare Dokumentation dieses verkürzten Zahlungswegs. Dem ÜL fließt das Geld im ersten Schritt zu. Es erreicht sozusagen seine Vermögensspäre, die dann im zweiten Schritt wieder verlassen wird, wenn das Geld gedanklich wieder an den Verein zurückfließt.

    Viel kritischer und ernsthaft gemeinnützigkeitsgefährdend ist die Frage der Finanzierbarkeit solch hoher Vergütungen. Ohne die entsprechende Wirtschaftliche Leistungsfähigkeits des Spendenempfängers ist die Spendenbescheinigung nichts wert.
    Das "Aufwandsspenden" möglich sind, steht zum Beispiel in dem BMF-Schreiben vom 07.06.1999

    Einmal editiert, zuletzt von Lanfear (26. Januar 2012 um 22:47)

  • Genau darum sollte das Geld fließen. Das kann nur geschehen, wenn der Verein nicht mit der Spende rechnen muss, oder sie gar zur Bedingung macht.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Mir geht's dabei weniger darum Übungsleiter für ihr Engagement zu bezahlen, das könnten sich vermutlich nur wenige Vereine leisten, aber zumindest die entstandenen Auslagen für Ausbildung und Fortbildung sollten übernommen werden.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Hallo,

    die Ausbildung bis Sportleiter zahlt bei uns der Verein. Die Ausbildung zu Trainer C, ja da haben wir noch keinen Plan. Das war bisher nicht nötig, aber nun kommt die Zeit einen Aspiranten haben wir. Als wir noch ein Sportverein waren mit 10 Abteilungen, war es einfach, der Verein übernahm die Ausbildung und der Auszubildende verpflichtete sich auf zwei Jahre für den Verein zu arbeiten. Bei Nichteinhaltung, musste der Lehrgang bezahlt werden. Aber auch hier werden wir einen Weg finden, der für beide tragbar ist.

    Kogge