Trainer C - Breitensport in anderem Verband

  • jomei 1. Korrekt, das war reine Interpretation von mir. Erwischt.

    2. Satz mit einem "Aber" begonnen, das den ersten Satz leider wieder annulliert 😉.

    Antwort: Nein! Ich weiß aber nicht was das jetzt für eine Auswirkung auf mein Handeln als Standaufsicht haben soll.

    3. Natürlich wird das erst bei einem Unfall relevant. Eine Kontrolle in der KW 25 bei Standaufsicht X und Schützen Y und Z verhindert ja auch keinen möglichen Unfall in KW32 bei Aufsicht A mit Schützen B und C. Das einzige was sich kontrollieren lässt ist, ob die formellen Vorgaben zur Bestellung, Aushang, Dokumentation usw. erfüllt sind. Und die verhindern keinen Unfall, sondern legen nur fest wem man danach die Hosenbeine hochbindet.

    Mein Fazit: Wenn Kontrollen nur dafür genutzt würden um den Vereinen einen Einlauf zu verpassen, dann brauch ich auch keine. Wenn Kontrollen in Form der helfenden Aufsicht erfolgen um den Vereinen Unterstützung zu leisten es richtig zu machen, dann fände ich Kontrollen super.

    Können wir uns darauf einigen? :coffee:

    Wenn früher alles besser war, dürfte morgen heute also gut gewesen sein.

  • Ja, wir sind uns einig 😃 Stimmt, das „Aber“ im zweiten Satz war ungeschickt.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^


  • verantwortliche schießstandaufsicht ist bei den Jägern in etwa so:
    "lies diese 2 seiten text" dann "beantworte von diesen 25 fragen 15 richtig" und alles ist gut.
    dauer: 30 min.

    wenn man dann noch wahrnimmt, dass der standbetreiber seine aufsichten selbst unterweisen / zulassen kann, ist auch der rest von heiligkeit schnell abgeräumt.

    Und das bei Leuten die üblicherweise ihre Waffen in der freien Natur verwenden.

    Du beziehst dich wahrscheinlich darauf, dass ich schrieb: "Mit diesem Papier dürftest du z.B. bei uns auf dem Stand KEINE Aufsicht machen dürfen, nicht mal auf dem Druckluftstand. (Verantwortungsbereich des jeweiligen Standbetreibers)

    Richtig und wenn nicht mehr gefordert wird muss ich nicht noch was auflegen.

    Ich bin durchaus nicht kleinlich, aber als BGB-Vorstand hat man immer die Haftung am Hals....

    Was immer das für ein Verband ist.

    Für jegliche Aufsichtstätigkeit im Sport (nicht nur im Schießsport) gilt das mehrstufige Verfahren:

    1. die potentielle Aufsichtsperson erwirbt die entsprechenden Qualifikationen für die jeweilige Tätigkeit, z.B. den Trampolinschein (gibt es wirklich!) Hier: "Schießstandaufsicht" und ggf. "JuBaLi" bis hin zum "Übungsleiter" oder "Trainer"
    2. der Vorstand prüft die Qualifikationen und fällt eine Entscheidung
    3. der Vorstand bestellt die potentielle Aufsichtsperson für bestimmte Arbeiten/Aufsichten
    4. die potentielle Aufsichtsperson nimmt an und wird bestellte Aufsichtsperson
    5. ggf. stellt der Vorstand darüber ein Dokument aus (Vorschrift bei der verantwortlichen Standaufsicht und der Jugendaufsicht)
      --> der Einkleber oder Stempel o.ä. des Lizenzgeber / Lehrgangsleiters reicht für Schießstandaufsichten nicht!
    6. Die bestellte Aufsichtsperson übernimmt das Amt, z.B., in dem sie die Sportstätte aufschließt und Trainierende hereinlässt oder sich in die Tafel als "Schießstandaufsicht" einträgt
    7. Das direkte Amt endet mit dem Auslöschens des Namens auf der Tafel auf dem Schießstand oder wenn der letzte Sportler sicher die Sportstätte verlassen hat (Ende der Aufsichtspflicht)
    8. Mit der Bestellung (Pkt. 4 und 5) können bestimmte Rechte entstehen, z.B. "alleine schießen" - auf diesem Stand.

    Da will ich doch mal fragen wo das besonders für die anderen Sportarten steht. Jegliche bedeutet für mich nicht die Sportarten bei denen spezielle Regelungen gelten.


    Wir diskutieren hier über eine Tätigkeit die früher jeder Schütze am Stand wahrnehmen durfte.

    Einmal editiert, zuletzt von Hansaxel (19. November 2025 um 09:50)

  • Ich weiß gar nicht warum da so ein bramborium gemacht wird. Der DSB hat seine Vorschriften, wie man zum Trainer C kommt. Was ist daran nicht zu verstehen? Jeder Verein sollte sich hüten, Aufsichtspersonen zu stellen die keinerlei Ausbildung haben siehe den Anfang mit Sachkunde. Wenn was passiert was wir nicht hoffen wollen, möchte ich nicht in der Haut des Vorstands stecken.

  • Ich weiß gar nicht warum da so ein bramborium gemacht wird. Der DSB hat seine Vorschriften, wie man zum Trainer C kommt. Was ist daran nicht zu verstehen? Jeder Verein sollte sich hüten, Aufsichtspersonen zu stellen die keinerlei Ausbildung haben siehe den Anfang mit Sachkunde. Wenn was passiert was wir nicht hoffen wollen, möchte ich nicht in der Haut des Vorstands stecken.

    Vielleicht noch zur Ergänzung, wer es gerne visuell mag hier DSB-Qualifizierungsplan auf Seite 15 ist es grafisch schön dargestellt, was wofür vorausgesetzt wird.

  • Vielleicht noch zur Ergänzung, wer es gerne visuell mag hier DSB-Qualifizierungsplan auf Seite 15 ist es grafisch schön dargestellt, was wofür vorausgesetzt wird.

    habs mal durchgeklick und musste laut loslachen. Wer soll denn diese lehrgänge ausserhalb der "Trainer C/B" denn wirklich mit Ernst besuchen? und dann die ausbildungsinhalte... Diversität, gender .... dann aber keine Disziplin für "Divers" anbieten.
    und dann der Stundeneinsatz: amüsant

    die letzte tour die ich gebucht hatte, war ebenso eine Nullnummer. Gott sei dank online und ich konnte den Haushalt erledigen.
    Einige haben sich sicher gefreut, 8h ins stempelheft zu kleben für Fleißsternchen.
    45 Min vortrag hätte es auch getan - Danke für nichts, (k)ein Gruß nach Hochbrück.

  • Da will ich doch mal fragen wo das besonders für die anderen Sportarten steht. Jegliche bedeutet für mich nicht die Sportarten bei denen spezielle Regelungen gelten.

    Das ergibt sich aus den geltenden Haftungsregeln und allen anderen Regelungen, die Handlungsgehilfen und ihre Auftraggeber betreffen. Im Schießsport ist da eben eine Schippe drauf. Sh. WaffG

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • kulzer daniel da muss ja jemand panische Angst vor "Gender und Diversität" haben.... wobei Diversity Managment z.B. auch für unterschiedliche Altersgruppen steht, welche in der Schulung vielleicht anders behandelt werden sollten? Oder Gender Mainstreaming auch einfach für Unterschiede zwischen Frauen und Männern steht. Und dies z.B. in der Trainerausbildung eine Rolle spielt, da ich als Trainer mit einer 15 jährigen ganz anders umgehe/trainiere wie mit einem 64 jährigen etc.

    Aber gut wenn man Schützenvereinen im Jahre 2017 mittels Bundesfinanzhofes noch beibringen muss, dass wenn sie Frauen ausschließen damit ihre Gemeinnützigkeit verlieren.

    Auch was Califax in der Rechtfertigung hatte: Selbstverständlich gelten die Regularien ( Hansaxel ) auch für andere Vereine - da spielt vielleicht das Waffenrecht keine Rolle - aber am Ende ist es der Vorstand der den Erfüllungsgehilfen (Trainer, Jugendleiter, Aufsicht, Kletterwart....) eingesetzt hat der im entsprechenden Falle mithaftet (s. §278 BGB). Daher sollten sich auch Vorstände anderer Sportvereine die nicht per se durch das Waffenrecht mit der Nase drauf gestoßen werden hier eine gewisse Sorgfalt an den Tag legen und die Erfüllungsgehilfen vorab prüfen, ob diese den Erwartungen gerecht werden und das nötige Handwerkszeug beherrschen.


    Back to content: Wenn ich den DSB Qualiplan anschaue habe ich 120 LE (30 LE Schießsportleiter & 90 LE Trainer C-Basis obendrauf) - das ist der vom DOSB vorgegebene Mindestwert. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die allermeisten Kugelschützen vorab und unabhängig der später angestrebten Trainerkarriere eine Sachkunde gemacht haben um ihre WBK zu beantragen.

    Was ich allerdings wirklich schwierig finde - ich bin gerade mal ein paar Landesverbände aus Interesse durch - der DSB hat einen Qualiplan - gefühlt bildet jeder Landesverband anders aus - die Inhalte sind anders beschrieben, die Stundentafeln andere usw. gibt es da keine ordnende Hand des DSB die hier mal alle ausbildenden Landesverbände zusammenholt um hier mal eine Abstimmung beizubringen?

    Am Ende sind (egal welcher Landesverband sie ausstellt) alles DOSB Lizenzen die in ganz Deutschland anerkannt werden - da sollte auch die Ausbildung doch zumindest in großen Teilen abgestimmt sein.

  • da sollte auch die Ausbildung doch zumindest in großen Teilen abgestimmt sein.

    Da hast du vollkommen Recht.

    Aber wenn ich mir den Ordner alleine für C Basis anschaue... nicht im Entferntesten sind alle dort enthaltenen Inhalte zeitlich in den zur Verfügung stehenden Ausbildungstsgen in halbwegs vernünftiger Qualität umsetzbar.

    Das ist schlichtweg nicht möglich, also wird jedes Ausbildungsteam den Fokus auf die ihnen wichtig erscheinenden Aspekte setzen und die anderen maximal abreißen.

    Ab B dürfte es dann wieder einheitlich sein.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ab B dürfte es dann wieder einheitlich sein.

    Das halte ich für ein Gerücht. B-Ausbildung macht regelmäßig der DSB und Bayern. Oft im Wechsel mit Bayern für den Süden auch noch das LLZ BW. Hin und Wieder auch noch andere Landesverbände.
    Die Inhalte der B-Ausbildung in Bayern und BaWü sind wohl nicht identisch, weil der eine vom anderen nichts weiß.

  • Aha. Ich dachte (wohl falsch), dass es im Prinzip die gleichen Bundestrainer machen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo,

    leider habe ich vom Hessischen Verband eine absage erhalten, da sie den VÜL nicht anerkennen.

    Welche Verbände kennen den VÜL vom BSSB an, so dass ich keinen Schießsportleiter+Jugendbasislizenz benötige?


    Bisher weiß ich vom WSB und OSB, weiß jemand wie es beim WSV aussieht?


    Liebe Grüße

    Walther LG 500 itec Electronic

  • Eine offizielle Antwort, wie es beim WSV ist, wirst du nur vom WSV bekommen. Ansprechpartner wäre Stefan Müller.

    Aber, so wie ich es gerade im Kopf habe, ist eine Sachkunde beim Schießsportleiter und damit auch beim Trainer C notwendig.

    Walther LP500E / Steyr LP10e
    Pardini SP RF / HP / Hämmerli 150

    Trainer C Breitensport

  • Eine offizielle Antwort, wie es beim WSV ist, wirst du nur vom WSV bekommen. Ansprechpartner wäre Stefan Müller.

    Aber, so wie ich es gerade im Kopf habe, ist eine Sachkunde beim Schießsportleiter und damit auch beim Trainer C notwendig.

    Hallo,


    ich habe mich nun für den Trainer C Breitensport im WSV angemeldet.

    Ich habe mit Herrn Müller telefoniert und ich werde bei dem Schiessportleiter die Online Kurse (15UE) mir anhören, da ich ja den VÜL vom BSSB habe.


    Eine Sachkunde benötige ich nicht, da ich nur Luftgewehr und Luftpistole betreue, aber zum Prüfungslehrgang habe ich dann auch vrsl. die Sachkunde, falls ich nicht durchfalle 😉

    Walther LG 500 itec Electronic