Trainer C - Breitensport in anderem Verband

  • Hallo zusammen,

    ich komme aus dem BSSB und möchte meinen Trainer C Breitensport Kugel machen.

    Allerdings sind im BSSB die Kurse oft ausgebucht oder mit langer Wartezeit. Ich habe bereits meinen VÜL, Standaufsicht und Erste Hilfe Kurs.


    Hat schon jemand von euch den Trainerschein in einem anderen Verband gemacht und hat ihn zum BSSB übertragen? ich habe leider keine Waffensachkunde, diese wird im BSSB nicht benötigt, aber in anderen Verbänden schon?


    Liebe Grüße

    Walther LG 500 itec Electronic

  • Hat schon jemand von euch den Trainerschein in einem anderen Verband gemacht

    Ja, im WSB - C-Leistung. Kein Problem, die Trainerscheine sind DOSB-konform und gelten in allen LVs.

    ich habe leider keine Waffensachkunde

    Das ist schlecht, das solltest du ändern. Ohne Sachkunde --> keine Aufsicht auf Schießstätten, auch nicht für Druckluft!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ja, im WSB - C-Leistung. Kein Problem, die Trainerscheine sind DOSB-konform und gelten in allen LVs.

    Das ist schlecht, das solltest du ändern. Ohne Sachkunde --> keine Aufsicht auf Schießstätten, auch nicht für Druckluft!

    Ich habe diesen Lehrgang vom BSSB zu Standaufsicht *klick*

    Walther LG 500 itec Electronic

  • Ich habe diesen Lehrgang vom BSSB zu Standaufsicht

    Da fehlen eindeutig die Zugangsvoraussetzungen in der Ausschreibung!

    §10 WaffG verlangt von allen Aufsichtspersonen die "erforderliche Sachkunde" - und, ich bin zwar kein Jurist, habe aber die Diskussionen diesbezüglich qua Amt sehr sorgfältig verfolgt - übersteigt (!!!) die hier erforderliche Sachkunde die einer normalen Waffensachkunde - darum wird im Rest Deutschlands (soweit mir bekannt) die Waffensachkunde als Zugangsvoraussetzung für den Aufsichtslehrgang vorausgesetzt. Die Sachkunde wird dann in der Regel durch Vorzeigen einer WBK, die auf den eigenen Namen ausgestellt ist, nachgewiesen. Ansonsten mit dem Zertifikat des Lehrgang.

    Meine rein persönliche Meinung: Ein Online-Lehrgang "Verantwortliche Schießstandaufsicht" hat ein echtes Geschmäckle, denn es kann hier nur schwerlich auf die konkreten Herausforderungen des eigenen Schießstandes eingegangen werden. Ist also nur eine "Schnellbesohlung", um irgendwelche Bürokratenfuzzis ruhigzustellen. Mit diesem Papier dürftest du z.B. bei uns auf dem Stand KEINE Aufsicht machen dürfen, nicht mal auf dem Druckluftstand. (Verantwortungsbereich des jeweiligen Standbetreibers).

    Aber Bayern hat bezüglich Waffenrecht ja seine eigenen Gesetze, die im Rest der Republik nicht gelten müssen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Das ist schlecht, das solltest du ändern. Ohne Sachkunde --> keine Aufsicht auf Schießstätten, auch nicht für Druckluft!

    Der Jurist würde jetzt antworten, "das kommt darauf an". Bei einer Bestellung als Aufsicht für Druckluftstände ist eine Sachkunde nach § 7 WaffG beim DSB nicht notwendig (siehe auch Richtlinie Standaufsicht DSB "Für die Bestellung zur Aufsicht über das Schieflen mit erlaubnisfreien Waffen genügt zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde die Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson entsprechend dieser Richtlinie"

    Bisher brauchte man dafür noch zusätzlich eine Vereinsbescheinigung, die einem die Sachkundigkeit im Umgang mit Druckluftsportgeräten
    bestätigte.

    Und nicht, dass wir uns missverstehen: Inwieweit das sinnvoll ist, bewerte ich damit nicht. Nur Voraussetzung ist es eben nicht.

  • Hat schon jemand von euch den Trainerschein in einem anderen Verband gemacht und hat ihn zum BSSB übertragen?

    Ja, im WSB - C-Leistung. Kein Problem, die Trainerscheine sind DOSB-konform und gelten in allen LVs.

    So sollte es sein.

    Einfach beim BSSB fragen die entscheiden dann auch.

    ich habe leider keine Waffensachkunde, diese wird im BSSB nicht benötigt, aber in anderen Verbänden schon?

    Dann wirst Du sie erwerben müssen wenn Du die Ausbildung in einem anderen Verband anstrebst.

    Hast Du schon einen Verband gefunden?

    Meine rein persönliche Meinung: Ein Online-Lehrgang "Verantwortliche Schießstandaufsicht" hat ein echtes Geschmäckle, denn es kann hier nur schwerlich auf die konkreten Herausforderungen des eigenen Schießstandes eingegangen werden. Ist also nur eine "Schnellbesohlung", um irgendwelche Bürokratenfuzzis ruhigzustellen. Mit diesem Papier dürftest du z.B. bei uns auf dem Stand KEINE Aufsicht machen dürfen, nicht mal auf dem Druckluftstand. (Verantwortungsbereich des jeweiligen Standbetreibers).

    Wir brauchen keine Gegner, das kann Waffenbesitzer viel besser.

    Aber Bayern hat bezüglich Waffenrecht ja seine eigenen Gesetze, die im Rest der Republik nicht gelten müssen.

    Nicht nur da und das ist gut so, teilweise!


  • Wir wohnen in Bayern an der Grenze zu Hessen und BaWü, also wäre es in beiden möglich :) Oberpfalz würde auch noch gehen von der Fahrt, alles kürzer als BSSB (München) 🤣

    Walther LG 500 itec Electronic

  • Wir wohnen in Bayern an der Grenze zu Hessen und BaWü, also wäre es in beiden möglich :) Oberpfalz würde auch noch gehen von der Fahrt, alles kürzer als BSSB (München) 🤣

    Dann wären noch wesentlich mehr Verbände näher als München, die, Frage für Dich sollte doch sein, bilden die Externe aus und akzeptieren die Bayern dann Deine Lizenz?

  • Meine rein persönliche Meinung: Ein Online-Lehrgang "Verantwortliche Schießstandaufsicht" hat ein echtes Geschmäckle

    nachdem ich mich während corona mal mit den ausbildungsinhalten aus diversen schießenden sparten beschäftigt habe, kann ich sagen:
    verantwortliche schießstandaufsicht ist bei den Jägern in etwa so:
    "lies diese 2 seiten text" dann "beantworte von diesen 25 fragen 15 richtig" und alles ist gut.
    dauer: 30 min.

    wenn man dann noch wahrnimmt, dass der standbetreiber seine aufsichten selbst unterweisen / zulassen kann, ist auch der rest von heiligkeit schnell abgeräumt.

  • Ja, im WSB - C-Leistung. Kein Problem, die Trainerscheine sind DOSB-konform und gelten in allen LVs.

    Das ist schlecht, das solltest du ändern. Ohne Sachkunde --> keine Aufsicht auf Schießstätten, auch nicht für Druckluft!

    Wirklich? Der BSSB schreibt in seinen Schulungsunterlagen:

    "Die verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten für erlaubnispflichtige Waffen muss zusätzlich eine Waffensachkunde nach §7 WaffG nachweisen.
    Die verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten mit erlaubnisfreien (Druckluftwaffen) soll sachkundig in Bezug auf die Tätigkeit als Standaufsicht sein." :/

    Ergänzung: Du meintest §10 der Verordnung, oder?
    "27.4.1 Die Anforderungen an das Aufsichtspersonal werden bei Vereinen, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, nach § 10 Absatz 6 AWaffV in den Qualifizierungsrichtlinien des Verbandes festgelegt. Bei Vereinen, die nicht einem anerkannten Schießsportverband angehören, ist das Vorliegen der Anforderungen nach § 10 Absatz 1 bis 5 AWaffV von der Waffenbehörde zu prüfen; die Anzeigepflicht
    nach § 10 Absatz 2 AWaffV ist zu beachten. In jedem Fall sind die Sicherheitsstandards der erlaubten Schießdisziplinen zu beherrschen"

    Eine zwingend notwendige Waffensachkunde für den Druckluftbereich sehe ich hier nicht.

    Wenn früher alles besser war, dürfte morgen heute also gut gewesen sein.

    Einmal editiert, zuletzt von uodalrich (15. November 2025 um 21:36)

  • Eine zwingend notwendige Waffensachkunde für den Druckluftbereich sehe ich hier nicht.

    Es gibt im RSB einen speziellen Lehrgang „Aufsicht auf Druckluftständen“. Der kann ohne vorherige Waffensachkunde belegt werden und enthält den notwendigen Anteil Waffenkunde für Druckluft. Natürlich darf mit dieser Qualifikation nur Aufsicht auf Druckluftständen erfolgen. Das ist sinnvoll für Vereine und Schützen, die ausschließlich im Bereich Druckluft aktiv sind.

    Gruß Marcos

  • Wir haben in Hessen gerade ein konkrete Anfrage aus Bayern wegen der TN an der Ausbildung C-Trainer Basis Breitensport. Der Anfragende hat den VÜL, aber wohl keine Sachkunde. Bei uns ist die Sachkunde meines Wissens nach nur beim Schießsportleiter als Voraussetzung.
    In Hessen muss normalerweise vor der eigentlichen überfachlichen und fachlichen Trainerausbildung die Vorstufenqualifikation Jugendbasislizenz und Schießsportleiter erworben werden. Wir werden nun im Bildungaussschuss darüber beraten, für was der VÜL ausreicht.
    Ich wäre dafür zu gewinnen, dass er der Schießsportleiterausbildung gleichgestellt wird. Damit hätte sich dann auch das Sachkundethema erledigt.

  • Wir haben in Hessen gerade ein konkrete Anfrage aus Bayern wegen der TN an der Ausbildung C-Trainer Basis Breitensport. Der Anfragende hat den VÜL, aber wohl keine Sachkunde. Bei uns ist die Sachkunde meines Wissens nach nur beim Schießsportleiter als Voraussetzung.
    In Hessen muss normalerweise vor der eigentlichen überfachlichen und fachlichen Trainerausbildung die Vorstufenqualifikation Jugendbasislizenz und Schießsportleiter erworben werden. Wir werden nun im Bildungaussschuss darüber beraten, für was der VÜL ausreicht.
    Ich wäre dafür zu gewinnen, dass er der Schießsportleiterausbildung gleichgestellt wird. Damit hätte sich dann auch das Sachkundethema erledigt.

    Der anfragende bin ich 😂☺️

    Walther LG 500 itec Electronic

  • Warum muss eigentlich die Landschaft und Ausbildung der Übungsleiter / Trainer / Aufsichten / Jugendaufsichten derart diversifiziert sein, dass kein Mensch mehr wirklich durchblickt, was für was welche Qualifikation wirklich qualifiziert? Das hat ja inzwischen fast babylonische Sprachverwirrungseffekte in sich!

    (Wir kämpfen uns gerade durch das Thema "Verantwortliche Standaufsicht" - und was es alles für Blüten an "Ausbildungen" dafür gibt bis hin zum "verbandsübergreifenden Schießleiter", gemacht bei irgendwelchen privaten Sachkundedienstleistern und dann noch ggf. 3 Stunden online ...)

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wir brauchen keine Gegner, das kann Waffenbesitzer viel besser.

    Du beziehst dich wahrscheinlich darauf, dass ich schrieb: "Mit diesem Papier dürftest du z.B. bei uns auf dem Stand KEINE Aufsicht machen dürfen, nicht mal auf dem Druckluftstand. (Verantwortungsbereich des jeweiligen Standbetreibers)."

    Ich bin durchaus nicht kleinlich, aber als BGB-Vorstand hat man immer die Haftung am Hals und den Richter gleich um die Ecke. Wenn WIR verantwortlich sind für den Schießbetrieb, so muss sichergestellt sein, dass nicht ein Winkeladvokat uns Schlampigkeit und Verletzung unserer Aufsichtspflichten unterstellen kann. Der Vorstand (als verantwortlicher Schießstandbetreiber) bestellt Aufsichten, Trainer und Jugendaufsichten, die für ihn als Erfüllungsgehilfen arbeiten. Egal ob ehrenamtlich oder bezahlt. Die letztendliche Haftung liegt immer beim Auftraggeber, also dem Vorstand.

    Ich selbst bin (mit) verantwortlich und bestellt für die JuBaLi-Ausbildung im DSB-Landesverband und die AU4 Qualifizierung als Aufsicht für Kinder und Jugendliche und darf im BDS AU3 zur "verantwortlichen Aufsichtsperson" schulen. Hier ist übrigens - vom BVA bestätigt - die Waffensachkunde Grundvoraussetzung. Ohne die DARF ich gar nicht den Erfolg des Lehrganges bescheinigen.

    Für jegliche Aufsichtstätigkeit im Sport (nicht nur im Schießsport) gilt das mehrstufige Verfahren:

    1. die potentielle Aufsichtsperson erwirbt die entsprechenden Qualifikationen für die jeweilige Tätigkeit, z.B. den Trampolinschein (gibt es wirklich!) Hier: "Schießstandaufsicht" und ggf. "JuBaLi" bis hin zum "Übungsleiter" oder "Trainer"
    2. der Vorstand prüft die Qualifikationen und fällt eine Entscheidung
    3. der Vorstand bestellt die potentielle Aufsichtsperson für bestimmte Arbeiten/Aufsichten
    4. die potentielle Aufsichtsperson nimmt an und wird bestellte Aufsichtsperson
    5. ggf. stellt der Vorstand darüber ein Dokument aus (Vorschrift bei der verantwortlichen Standaufsicht und der Jugendaufsicht)
      --> der Einkleber oder Stempel o.ä. des Lizenzgeber / Lehrgangsleiters reicht für Schießstandaufsichten nicht!
    6. Die bestellte Aufsichtsperson übernimmt das Amt, z.B., in dem sie die Sportstätte aufschließt und Trainierende hereinlässt oder sich in die Tafel als "Schießstandaufsicht" einträgt
    7. Das direkte Amt endet mit dem Auslöschens des Namens auf der Tafel auf dem Schießstand oder wenn der letzte Sportler sicher die Sportstätte verlassen hat (Ende der Aufsichtspflicht)
    8. Mit der Bestellung (Pkt. 4 und 5) können bestimmte Rechte entstehen, z.B. "alleine schießen" - auf diesem Stand.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ich bin ja auch ein Verfechter des Prinzips, dass Sicherheitsvorschriften eingehalten werden müssen, ohne Ausnahmen.

    Aber hat schon mal einer eine Kontrolle erlebt?

    Ich hab die Vermutung, dass wird alles erst nach einem Unfall relevant und wehe man hat sich nicht peinlich genau an die Vorschriften gehalten.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Ich bin ja auch ein Verfechter des Prinzips, dass Sicherheitsvorschriften eingehalten werden müssen, ohne Ausnahmen.

    Aber hat schon mal einer eine Kontrolle erlebt?

    Ich hab die Vermutung, dass wird alles erst nach einem Unfall relevant und wehe man hat sich nicht peinlich genau an die Vorschriften gehalten.

    Das Argument "solange etwas nicht kontrolliert wird muss ich mich auch nicht dran halten" zieht bei mir genau null. Ich weiß aber auch dass Du es so krass auch nicht gemeint hast.

    In der Frage geht es nach meiner Meinung eher um die Unterscheidung "muss, soll, oder wäre sinnvoll". Insofern finde ich eben die Aussage ohne Sachkunde auch nicht verantwortliche Standaufsicht auf Druckluftständen machen zu dürfen eben falsch. Sinnvoll wäre es für mich dafür schon.

    Allerdings bejahe ich definitiv den Umstand, dass eine Vorstandschaft in ihrer Verantwortung für den Verein - und wohlgemerkt auch für die Schützen anderer Vereine bei Heimwettkämpfen - durchaus für sich festlegen kann mehr zu fordern und aus einem "Soll", für seinen Verantwortungsbereich ein "Muss" festzulegen um handlungssicher und in Teilbereichen vielleicht sogar flexibler zu sein.

    Wenn früher alles besser war, dürfte morgen heute also gut gewesen sein.

  • Die Waffensachkunde ist Pflicht um darauf aufzubauen, wenn ich richtig informiert bin.

  • Das Argument "solange etwas nicht kontrolliert wird muss ich mich auch nicht dran halten" zieht bei mir genau null. Ich weiß aber auch dass Du es so krass auch nicht gemeint hast.

    In der Frage geht es nach meiner Meinung eher um die Unterscheidung "muss, soll, oder wäre sinnvoll". Insofern finde ich eben die Aussage ohne Sachkunde auch nicht verantwortliche Standaufsicht auf Druckluftständen machen zu dürfen eben falsch. Sinnvoll wäre es für mich dafür schon.

    Allerdings bejahe ich definitiv den Umstand, dass eine Vorstandschaft in ihrer Verantwortung für den Verein - und wohlgemerkt auch für die Schützen anderer Vereine bei Heimwettkämpfen - durchaus für sich festlegen kann mehr zu fordern und aus einem "Soll", für seinen Verantwortungsbereich ein "Muss" festzulegen um handlungssicher und in Teilbereichen vielleicht sogar flexibler zu sein.

    Menschenskinder, ich zweifle langsam am Textverständnis. 😉

    Ich hatte meine Einstellung dazu geschrieben, 1. Satz.

    Es ist eine Frage, die kann man einfach beantworten, 2. Satz.

    Der 3. Satz ist mein Fazit.

    Wo, die Aussage stehen soll, wenn es nicht kontrolliert wird muss man es nicht machen, ist mir schleierhaft. Da wird was hineininterpretiert was ich nicht geschrieben habe. Aufsicht ist erforderlich, rein zur Unfallverhütung.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^