DSB Sportordnung 01.01.2026

  • Ganz erhlich finde ich Freihand Schießen unter 12 Jahren auch teilweise ziemlich nachteilig für den Knochenbau der Jugendlichen.
    Wenn ich in meinem Jugendtraining sehe wie "zierlich" teilweise die 12 Jährigen noch sind, da ist Freihand Schießen ohne sehr gut passende Schießkleidung fast schon Körperverletzung.

    dann kauf oder bau eben entsprechend leichte sportgeräte.

  • Niemand will chinesische Methoden. Aber jeder Jugendliche sollte die Freiheit haben zu schießen und nicht von unsinnigen Altersgrenzen eingeschränkt zu werden. Zumal diese nur für Sportschützen gelten.

    Wer, wann, wie schießt, dass liegt in der Verantwortung der Eltern, Jugendleiter und Vereine. Die müssen mit Augenmaß arbeiten. Es gilt immer zu bedenken, man kann den Nachwuchs auch überfordern und verbrennen.

    Mich freut es immer wieder wenn ich Rückkehrer sehe. Die Jungs hab ich als Schüler trainiert, jetzt haben die selbst Frau und Kinder und schießen wieder.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • In Thüringen ist es fast nicht mehr möglich eine Sondergenehmigung, für das LG/LP Schießen unter 12 Jahren zu bekommen.

    Dann müsst ihr den Behörden klarmachen, dass ihr gem. §27 WaffG auf die Sondergenehmigung ein RECHT habt.
    Das "Ermessen" der Behörde wird in der einschlägigen Vorschrift auf zwei Arten beschränkt:

    Zitat

    (4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen.

    Dieser Passus wir IMHO in Bayern bei allen Antragstellern über 10 Jahre (?) "gezogen", d.h., die Behörde verzichtet "freiwillig" auf die jetzt folgenden Bedingungen und verlangt sie nur, wenn das Kind jünger als von der BY Regierung festgelegten Grenze ist:

    Zitat

    Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.

    "Soll" bindet die Behörde - sie kann also nur entweder "langsam" entscheiden oder sie findet einen gerichtsfesten Grund, warum die Erlaubnis nicht zu erteilen ist. Natürlich läuft den Antragstellern dadurch die Zeit weg und das Kind wird plötzlich und unerwartet von alleine 12 Jahre alt.

    Unsere Behörde beklagte einstmals: "Sie haben schon so viele Ausnahmen, aber Ausnahme muss Ausnahme bleiben!" - Da haben wir der Behörde (bzw. dem Vorgesetzten unserer ansonsten sehr umgänglichen Sabinen) mit einer A4-Begründung klar gemacht, dass WIR die Ausnahme im Kreis sind und echten olympischen LEISTUNGS-Sport betreiben.

    Ohne Leistungssport gibt es die Ausnahmegenehmigung nicht (steht so im Gesetz, sh. oben), das MUSS die Behörde prüfen und wenn der Passus nicht zieht, ja dann gibt es tatsächlich und vollkommen zu Recht keine Genehmigung.

    Luftgewehr/Luftpistole aufgelegt = Breitensport, kein Leistungssport.
    Aufgelegt für Kinder = "Faszination Lichtschießen" - aber dann bitte auch mit "Sportprogramm"!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Dann müsst ihr den Behörden klarmachen, dass ihr gem. §27 WaffG auf die Sondergenehmigung ein RECHT habt.

    Aber wenn du keine ärztliche Bescheinigung bekommst, brauchst du das gar nicht einzureichen

    Die Bescheinigung mußt du ja als Anlage mit einreichen.

    Grüße vom "Otmar Martin Fan-Club" ;)

  • Aber wenn du keine ärztliche Bescheinigung bekommst, brauchst du das gar nicht einzureichen

    Wo liegt das Problem? Das kann jeder Allgemein- oder Kinderarzt.

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    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Dann sind eure Ärzte dumm oder feige. Bei uns geht das.

    Und dann das von dir verlinkte Formular ... nicht gesetzeskonform. Der Verband und der Kreis hat da GAR NICHTS zu melden.

    Wann schmeißt ihr endlich die die Kommunisten aus eurem Freistaat?

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    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Dann sind eure Ärzte dumm oder feige. Bei uns geht das.

    Und dann das von dir verlinkte Formular ... nicht gesetzeskonform. Der Verband und der Kreis hat da GAR NICHTS zu melden.

    Wann schmeißt ihr endlich die die Kommunisten aus eurem Freistaat?

    Das Formular ist in Thüringen beim TSB Standard und ein anderes wird von der Behörde nicht anerkannt

    Grüße vom "Otmar Martin Fan-Club" ;)

  • In Bayern sind diesbezüglich die Verhältnisse paradiesisch, was ich so darüber gelesen habe.

    Bei uns Okay. Man kann damit leben und arbeiten, ist etwas mehr Aufwand - aber was ich da über das landschaftlich und auch baulich schöne Geburtsland meiner Mutter und meiner Kinder, Thüringen, höre, zieht mir jeden Schuh einzeln aus. Was bin ich froh, vor 25 Jahren in den nachbarlichen Freistaat übersiedelt zu sein.

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  • Das Formular ist in Thüringen beim TSB Standard und ein anderes wird von der Behörde nicht anerkannt

    Es entspricht nicht dem Waffengesetz. Punkt und aus.

    Unglaublich. Leben wir wirklich in einer Bananenrepublik? Wo jede Behörde machen kann, was sie will?
    Ist nicht die Exekutive durch Gesetze gebunden?

    Was den TSB betrifft ... schweige ich lieber.

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  • Dann müsst ihr den Behörden klarmachen, dass ihr gem. §27 WaffG auf die Sondergenehmigung ein RECHT habt.

    Dieser Passus wir IMHO in Bayern bei allen Antragstellern über 10 Jahre (?) "gezogen", d.h., die Behörde verzichtet "freiwillig" auf die jetzt folgenden Bedingungen und verlangt sie nur, wenn das Kind jünger als von der BY Regierung festgelegten Grenze ist:

    "Soll" bindet die Behörde - sie kann also nur entweder "langsam" entscheiden oder sie findet einen gerichtsfesten Grund, warum die Erlaubnis nicht zu erteilen ist. Natürlich läuft den Antragstellern dadurch die Zeit weg und das Kind wird plötzlich und unerwartet von alleine 12 Jahre

    Hatte ich ja in Beitrag 49 geschrieben was der BSSB auf seiner Website dazu stehen hat und den Link dazu.

    Da steht ausdrücklich drin, dass bei 10 und 11 Jährigen auf ein Attest verzichtet werden kann.

    Und ich schreibe es unter jeden Beitrag, kämpft endlich für die Abschaffung der hirnrissigen Altersgrenzen.

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  • Kein Arzt bei uns gibt dir eine Bestätigung über die geistige Eignung.

    Du bekommst es einfach nicht

    Das von dir gezeigte Formular fällt unter die Rubrik, „Befriedigung der Wichtigtuer“. Im Waffengesetz steht nichts von Kreis- oder Landesverbänden, die auch ihren Senf dazugegeben müssen. Die kennen die Jugendlichen doch gar nicht.

    Für mich ein typischer Fall, von den eigenen Mitgliedern in den Rücken fallen.

    Macht euren Kreisvorständen auf den Versammlungen einfach mal Beine und fragt die warum sie sich sowas rausnehmen. Vermutlich kommt dann nur was in der Klasse, das wird aber verlangt.

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  • Bestätigung über die geistige Eignung

    ist doch Teil der späteren Kinder "U" Untersuchungen und dient mitunter auch als Begründung bei früher Einschulung bzw. der späteren Eignung für weiterführende Schulen insb. Gymnasium

    Feinwerkbau 800 W

    + Gehmann + Grüdl + Korn-Optik Adlerauge + MEC/Centra + MESHPRO + TEC-HRO +

  • ist doch Teil der späteren Kinder "U" Untersuchungen und dient mitunter auch als Begründung bei früher Einschulung bzw. der späteren Eignung für weiterführende Schulen insb. Gymnasium

    das ist richtig, hat aber nichts mit dem Umgang mit Waffen zu tun.

    Grüße vom "Otmar Martin Fan-Club" ;)

  • ich würde dem Arzt gar nicht sagen, worum es geht....

    aber die Ganze Thematik ist, so lese ich es aus der Diskussion hier heraus, bei euch wohl ein wenig "Krude"

    Feinwerkbau 800 W

    + Gehmann + Grüdl + Korn-Optik Adlerauge + MEC/Centra + MESHPRO + TEC-HRO +

  • Also zu meiner Zeit (lang ist's her :)) war das recht einfach und transparent gelöst.

    Vor Beginn des Trainings im Kader erhielt man vom betreuenden Mediziner des Landesverbands ein Schreiben für den untersuchenden Arzt. I.d.R. war dies der Hausarzt, der meist keinen Bezug zum Schießsport hatte. In dem Schreiben wurde vom Mediziner zu Mediziner beschrieben, welche speziellen Belastungen der Schießsport mit sich bringt und welche Untersuchungen daher erfolgen sollten.

  • Also zu meiner Zeit (lang ist's her :)) war das recht einfach und transparent gelöst.

    Hm, in der grauen Vorzeit, Feinwerkbau 300 war das Maß der Dinge, ging man zum Schießen, fertig 😃😉 Da wär keiner auf die Idee gekommen mit dem Kind zum Arzt zu gehen, gerade bei Landkindern nicht.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Kein Arzt bei uns gibt dir eine Bestätigung über die geistige Eignung.

    Das ist die korrekte Formulierung (doppelte Verneinung!), ohne sich zu sehr aus dem Fenster zu lehnen:

    Zusammenfassend besteht aus medizinischer Sicht kein Anhalt dafür, dass XXXXXX zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund fehlender körperlicher oder geistiger Reife nicht geeignet ist, unter Obhut geeigneter Aufsichtspersonen mit Waffen und Munition Umgang zu haben.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Vor Beginn des Trainings im Kader erhielt man vom betreuenden Mediziner des Landesverbands ein Schreiben für den untersuchenden Arzt.

    Das ist was ganz anderes. "im Kader" bedeutet, dass das Kind bereits schießt und gute Leistungen bringt. Auch bei uns müssen alle L-Kader jährlich sportmedizinisch untersucht werden - und das darf inzwischen nicht mehr der Hausarzt, sondern nur noch speziell dafür lizensierte Mediziner.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)