Ich habe das Positionspapier des VDB gelesen - falls es das richtige war. Da passiert ja lange nix als statistische Daten mit ihrer Erhebung, Relevanz, furchtbarem Formelwerk und was ich sonst noch alles nicht verstehe. Da muss der zur Stellungnahme aufrufende erst mal wieder drei Professoren hinsetzen die das auseinandersortieren.
Natürlich sind dann die wesentlichen Punkte irgendwo zusammengefasst, aber wer liest denn so weit nachdem er schon nach den ersten Seiten so schwindlig ist, dass er vergessen hat wie er heißt und wo er wohnt? Für mich als interessierte sehr schwere Kost und alles andere als leicht verständlich geschrieben
. Auch wenn mir klar ist, dass ich nicht die Zielgruppe bin, aber vielleicht sehen will wie sehr meine Meinungen vertreten sind, oder nicht.
Ja, das gehört mehr zur schweren Kost. Ich hab die statistischen Erklärungen auch mehr überflogen.
Leider ist es das einzige Papier mit Tiefgang, die anderen beschränken sich ja mehr auf Schweigsamkeit. Genau das führt bei mir zur Befürchtung, dass wenig Bestrebungen vorhanden sind gemeinsam zu argumentieren. Jeder Verband darf sich nur jeweils fünf Punkte heraussuchen. Das ist wenig. Vor allem wenn man seine Mitglieder nicht mit einbezieht. Hier ist eine konzertierte Aktion notwendig. Ob das die verschiedenen Verbandsfürsten hinkriegen, dass wage ich zu bezweifeln.
Es besteht einfach die Gefahr, dass vieles nicht oder doppelt angesprochen wird. Aber die Stellungnahmen der Verbände sollen ja veröffentlicht werden. Dann sieht man ja wer sich wie für seine Mitglieder einsetzt und wer eher nicht.
Mich wundert es, dass hier das Thema was tun und wie verhalten sich unsere Verbände kein größeres Thema ist. Ist es so unwichtig, oder ist man mit dem was aktuell passiert zufrieden?
Vom DSB habe ich eine Antwort bekommen. Es wird eine Präsidiumssitzung mit dem DJV geben. Zu Gesprächen mit den anderen Verbänden gab es keine Information. Es wurde auch auf folgende Forderungsliste verwiesen. https://www.dsb.de/recht/news/art…estagswahl-2025
Als Beispiele für wichtige Punkte wurden genannt, Schießnachweise pro Waffengattung, Schießnachweise für Überkontingent. Breiten Raum nimmt das Problem der Glaubhaftmachung § 58 Absatz 21 Waffengesetz ein. Der nur noch bis zum 31.12.2025 ermöglicht, dass die Glaubhaftmachung des Bestehens der Voraussetzungen zum Besitz von Waffen durch den dem Schießsportverband angegliederten Verein erstellt wird. In Bayern werden die Bedürfnisse schon lange vom BSSB ausgestellt, also sollte das nicht das ganz große Problem sein.