Folglich wäre die zu erbringende Schusszahl für einen Eintrag eine komplette Serie, beispielsweise bei Spopi-Auflage oder Freie Pistole-Auflage dann jeweils 30 Schuss.
Nein.
Blödsinn im Kubik.
Folglich wäre die zu erbringende Schusszahl für einen Eintrag eine komplette Serie, beispielsweise bei Spopi-Auflage oder Freie Pistole-Auflage dann jeweils 30 Schuss.
Nein.
Blödsinn im Kubik.
Bzgl. des Trainingsumfangs meine ich, schon mal irgendwo in einem Urteil etwas dazu gelesen zu haben, dass ein gewisser Umfang notwendig ist.
Da gab's in meiner Zeit als Junior mal eine Regelung bezüglich der Mindestschußzahl bei Wettbewerben. Möglich daß es in der frühen Zeit eigene Regeln von den Behörden gab.
Ich finde es immer wieder hochinteressant, wie Sportschützen immer wieder förmlich danach schreien, dass etwas bis ins Detail geregelt sein soll.
Wenn ich in einem Schützenverein zu Gast wäre und mir würde ein Stempel oder eine Unterschrift im Schießbuch verweigert werden, weil ich nicht Auffassung der Aufsicht nach, so trainiert habe, wie er/sie es für erforderlich erachten, wäre das das erste und letzte Mal, dass ich dort schießen würde.
Im Schießbuch, dass in der Form kaum eine rechtliche Relevanz besitzt, da es nicht vorgeschrieben ist, sondern einzig zur Vorlage beim Verband benötigt wird, und dann auch nur, wenn der Verband keine andere Form des Terminnachweises fordert, wird schlichtweg nur das Schießen mit einer EWB Waffe bestätigt.
Und wenn ich für DP1 30 Minuten Anschlag und Stand übe und dabei nur 5 Schuss abgebe, dann ist das meine Sache und nicht die der Aufsicht, die meint mir vorschreiben zu wollen, wie und in welcher Intensität und mit welcher Anzahl Schuss zu trainieren habe.
Und wenn ich mit einer Präzisionsbüchse auf die Pritsche lege, auch dort Anschlagübungen mache und in 30 Minuten nur einen Schuss abgebe, dann ist das meine Sache.
Aber leider gibt es immer wieder Aufsichten, die der Meinung sind, sie seien der Gott auf dem Stand und können anderen das Leben einfach nur schwer machen und das finde ich mittlerweile echt schade.
Nochmal, es gibt keine gesetzliche Vorgabe, was die Intensität oder auch die Schusszahl eines Trainings betrifft. Es wird, wie Lanfear schrieb, auch im Gesetz kein Trainieren, sondern nur die Schießsportliche Ausübung und laut WaffG auch nur das Schießen mit erwerbscheinpflichtigen Waffen und es wäre schön, wenn sich einfach nur daran gehalten werden würde, anstelle es den Schützen künstlich schwer zu machen.
Ich habe das Glück, dass ich meine Termine auch selber abstempeln kann und darf und damit bin ich zum Glück nicht auf solche Aufsichten angewiesen mir einen Termin abzusegnen.
Da habe ich ja was losgetreten.
Es geht in meiner Frage nicht um Überkontingentwaffen. Es geht auch nicht um die Länge und um die Gestaltung des Trainingsofer um die Pflicht zum führen eines persönlichen Schießbuchs. Es geht lediglich um die Anzahl der Schüsse um die Unterschrift der Aufsicht zu erhalten.
Jetzt noch meine Meinung zum führen eines persönlichen Schießbuchs. Dies wird von mir auf jeden Fall befürwortet und als 1. Vorsitzender auch verlangt. Wer kein Schießbuch führt bekommt auch keine Unterschrift. Wie will denn der Schütze mir gegenüber seine Trainingsanzahl nachweisen. Kontrolliere ich nach einer Bedürnisabfrage der Waffenbehörde dann das Vereinsschießbuch der letzten 2 Jahre auf Eintragungen (1 mal pro Quartal oder 6 mal im Jahr für jede Waffengattung) und rufr dann noch andere Vereine an um nachzuforschen ob das Mitglied dort vielleicht geschossen hat. Nein, dafür bin ich nicht da. Das wird dann aber ab 2026 für mich alles "einfacher". Wenn nämlich nur noch der Verband das Bedürfnis bescheinigen kann. Ich bin gespannt wie der Schütze dann ohne persönliches Schießbuch dem Verband gegenüber sein Schießtätigkeiten nachweist. Ich bin dann raus.
Sportliche Grüße Wolfgang
In vielen Vereinen werden die Termine aus der Vereinskladde herausgesucht und z.B. auf einem Formular aufgelistet und vom Vorsitzenden mit Vereinsstempel bestätigt.
Ich führe ein Schießbuch, schon immer, auch wenn es keine Pflicht dazu gibt, aus gesetzlicher jedenfalls.
Der BDMP verlangt es z.B. das ist aber eine Verbandsregelung
Nein.
Blödsinn im Kubik.
Vielen Dank für deine konstruktive Kritik und die vielen alternativen Lösungsvorschläge!!
Übrigens hatte ich von einem Lösungsansatz geschrieben!!
Vielen Dank für deine konstruktive Kritik und die vielen alternativen Lösungsvorschläge!!
Übrigens hatte ich von einem Lösungsansatz geschrieben!!
Was er schrieb war korrekt, da es vom Gesetz nichtgefordert wird
Ich bin gelegentlich auch Aufsicht und bekomme folglich dann auch Schießbücher vorgelegt.
Eine Unterschrift gibts, wenn mind. ein kompletter Durchgang (30 Schuß Wertung + evtl. 10 Probe) oder eine vergleichbare Anzahl Schüsse "außer Konkurrenz" (bspw. Waffe einschießen, Einweisung Neumitglieder) mitgeschossen wurde.
Schützen, die nach einem Schuss fertig sind und (m)eine Unterschrift wollen würde ich erst auslachen und dann beim Schützenmeister melden. Unser Verein ist kein Waffenbeschaffungsverein für Leute, die kein Interesse am Schießen haben, und nur Unterschriften sammeln um irgendwie auf die 12/18 Termine zu kommen.
Glücklicherweise wurden solche Vögel bei mir noch nicht vorstellig.
Mit diesem Vorgehen bin ich weder "Gott", noch mach ich irgendjemandem das Leben schwer. User Grumpy hat da wohl ein spezielles Problem. Wenn er von mir mal keine Unterschrift bekommt und daher nicht mehr erscheint, winken wir zum Abschied und wünschen ihm viel Glück für die Zukunft.
Ich bin gelegentlich auch Aufsicht und bekomme folglich dann auch Schießbücher vorgelegt.
Eine Unterschrift gibts, wenn mind. ein kompletter Durchgang (30 Schuß Wertung + evtl. 10 Probe) oder eine vergleichbare Anzahl Schüsse "außer Konkurrenz" (bspw. Waffe einschießen, Einweisung Neumitglieder) mitgeschossen wurde.
Schützen, die nach einem Schuss fertig sind und (m)eine Unterschrift wollen würde ich erst auslachen und dann beim Schützenmeister melden. Unser Verein ist kein Waffenbeschaffungsverein für Leute, die kein Interesse am Schießen haben, und nur Unterschriften sammeln um irgendwie auf die 12/18 Termine zu kommen.
Glücklicherweise wurden solche Vögel bei mir noch nicht vorstellig.
Mit diesem Vorgehen bin ich weder "Gott", noch mach ich irgendjemandem das Leben schwer. User Grumpy hat da wohl ein spezielles Problem. Wenn er von mir mal keine Unterschrift bekommt und daher nicht mehr erscheint, winken wir zum Abschied und wünschen ihm viel Glück für die Zukunft.
Wo steht geschrieben, was Du forderst und als Voraussetzung ansetzt eine Unterschrift in ein Schießbuch zu setzen?
In dem Moment, wo Du dich über das stellst, was vom Gesetz gefordert wird, spielst Du (wenn auch bewusst überspitzt) Gott.
Ich habe nur dann ein Problem, wenn Schützen anfangen es anderen Schütze unnötig schwer zu machen, in dem sie Regeln aufstellen, die schlichtweg nirgends vorgegeben sind.
Zum Glück hatte ich auf noch keinem Schießstand ein Problem ein Stempel zu bekommen und ich habe mich noch nie verweigert, außer es wurde tatsächlich nicht mit EWB Waffen geschossen, einem Schützen seinen Stempel zu setzen.
Wie gesagt, ich finde es immer wieder interessant, wie die Schützen sich das Leben gegenseitig immer wieder unnötig schwer machen.
Und bevor Ihr euch weiter an dem Beispiel mit ein Schuss und wieder einpacken, hochzieht. Ihr solltet auch den Kontext hinzuziehen, wo diese Aussage getätigt wurde.
In vielen Vereinen werden die Termine aus der Vereinskladde herausgesucht und z.B. auf einem Formular aufgelistet und vom Vorsitzenden mit Vereinsstempel bestätigt.
🤪😝🤣
Eine Unterschrift gibts, wenn mind. ein kompletter Durchgang (30 Schuß Wertung + evtl. 10 Probe) oder eine vergleichbare Anzahl Schüsse "außer Konkurrenz" (bspw. Waffe einschießen, Einweisung Neumitglieder) mitgeschossen wurde.
Das ist ja richtig steil.
Ich habe nur dann ein Problem, wenn Schützen anfangen es anderen Schütze unnötig schwer zu machen, in dem sie Regeln aufstellen, die schlichtweg nirgends vorgegeben sind.
Und das ist die andere Sichtweise.
Und es gibt keine gesetzliche Vorgabe, dass ich verpflichtet bin, so etwas abzustempeln oder zu unterschreiben.
Da hats der Gesetzgeber mal wieder geschafft, die Gemeinde zu spalten.
Ich verstehe JEDE dieser genannten Argumentationen - denn jede hat ein Stück Wirklichkeit in sich.
Die bloße Schießsportausübung ist sicher niedrigschwelliger anzusehen als Schiessporttraining. ...
Ich würde aber davon ausgehen, dass eine Ausübung erst dann anzuerkennen wäre, wenn eine gewisse Dauer überschritten ist. Wo das genau liegt? Gute Frage!
Ich denke, wir sind uns einig bei: "Wer gar nicht schießt, bekommt keinen Eintrag ins Fleißbüchlein!" Denn das wäre Urkundenfälschung.
Die Frage ist, AB WANN (Mindesterfordernis) soll die Schießaufsicht den begehrten Stempel + Unterschrift leisten?
Als jemand, der qua Amt für die Wirtschaftlichkeit eines Schießstandes verantwortlich ist, neige ich zu der Meinung: "Wer wenig schießt, macht wenig kaputt!"
Als Trainer sehe ich das wieder anders: Training oder betreutes Schießen? Wofür? Zum Spaß? Zum Erhalten des Bedürfnisses? Zur Leistungssteigerung? --> Viel hilft nicht viel, Qualität vor Quantität.
"Sportschütze" ist ein wirklich weiter Begriff in einem Land, in dem Waffenbesitz ein gnädig dem braven Bürger gewährtes Privileg ist.
Legalwaffenbesitzer (erlaubnispflichtiger Geräte) finde ich praktischer - hierbei sind natürlich Sammler & Jäger inkludiert.
Je weniger LWB es gibt, um so einfacher wird es dem übergriffigen Staat, echte Schusswaffen zu reglementieren oder ganz zu verbieten. siehe GB mit dem Verbot von Kurzwaffen.
Eine Unterschrift zu geben, die genau dem Gesetz genüge tut - aber nicht mehr - ist ein ganz kleiner Schritt, den aktuellen status quo zu festigen. Auch, wenn man es selber anders macht und es auch anders wünscht (ich schieße jedes Jahr mehrere Landesmeisterschaften in unterschiedlichen Disziplinen und bin 2-3x pro Woche auf dem Schießstand).
...
Das wird dann aber ab 2026 für mich alles "einfacher". Wenn nämlich nur noch der Verband das Bedürfnis bescheinigen kann. Ich bin gespannt wie der Schütze dann ohne persönliches Schießbuch dem Verband gegenüber sein Schießtätigkeiten nachweist. Ich bin dann raus.
Das wird aber sehr stark vom Verband abhängen. Schon heute bestätigt der Verband das ERSTbedürfnis. Und unser Verband (RSB) lässt sich VOM VEREIN auf dem Antragsformular bestätigen,, dass die Voraussetzungen bzgl. Trainingsintensität (12/18) erfüllt sind. Das wird sich vermutlich auch ab 2026 bei den Bescheinigungen zum Fortbestehen des Bedürfnisses nicht ändern. Aber wenn ihr natürlich einen so großen Zulauf und so große Trainingsbeteiligung habt, dass raussuchen der Termine unzumutbar für einen Vorstand ist, dann hat es eh keinen Zweck vorbei zu kommen, da die Anlagen sicher permanent belegt sind und intensives Training nicht möglich ist. Übrigens musst DU nicht bei den anderen Vereinen nachfragen wegen den Trainings dort. Der Schütze hat dir eine Bescheinigung beizubringen. Die Schießbücher sind doch teilweise das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind. Irgendwelche Vereinsstempel nachmachen zu lassen und Unterschriftenkringel hinzuschmieren gelingt heute selbst dem kleinsten Kind. Wer da was drauf gibt, hat viel Vertrauen in die Menschheit.
Ich führe ein Schießbuch, schon immer, auch wenn es keine Pflicht dazu gibt, aus gesetzlicher jedenfalls.
Genau, es ist keine gesetzliche Pflicht. Warum will man mich also (durch Verein, siehe happyAuflage, oder Verband, siehe BDMP und BDS) dazu zwingen? Ein Zettel Papier mit 2 Sätzen und 12/18 Terminen, bestätigt von Vereinsvorstand, tut's auch.
Wer da was drauf gibt, hat viel Vertrauen in die Menschheit.
Auf genau dieser Basis beruhen die meisten diesbezüglichen Bescheinigungen.
Und unser Verband (RSB) lässt sich VOM VEREIN auf dem Antragsformular bestätigen,, dass die Voraussetzungen bzgl. Trainingsintensität (12/18) erfüllt sind. Das wird sich vermutlich auch ab 2026 bei den Bescheinigungen zum Fortbestehen des Bedürfnisses nicht ändern.
Ja, das stimmt schon. Zusätzlich muss aber ein Auszug aus dem Schießbuch oder ein gleichwertiger Nachweis als Kopie beigelegt werden. Dabei ist jedes einzelne Blatt vom Vorstand zu stempeln und zu unterschreiben. Alles wie beim Erstantrag.
Sportliche Grüße Wolfgang
Wenn ich mich als Standaufsicht zur Verfügung stelle, mithin selbst nicht schießen kann, und dann jemand kommt, um (wie oben geschildert) auszupacken, einen Schuss abzugeben, wieder einzupacken, um dann meine Unterschrift zum Nachweis seines Bedürfnisses zu verlangen, dann ist das doch nur unverschämt.
D.h. wenn ich mich in mentaler Autosuggestion tagelang auf die Situation "Stechschuß" eingroove, um dann an den Schießstand zu gehen mit dem festen Mindset "es zählt jetzt nur dieser EINE Schuß!" um die Drucksituation und den erfolgreichen Umgang damit an der Feuerlinie zu trainieren - ist das für Dich kein Training? ![]()
Ja, das stimmt schon. Zusätzlich muss aber ein Auszug aus dem Schießbuch oder ein gleichwertiger Nachweis als Kopie beigelegt werden. Dabei ist jedes einzelne Blatt vom Vorstand zu stempeln und zu unterschreiben. Alles wie beim Erstantrag.
Sportliche Grüße Wolfgang
Keine Ahnung wo das nun, mit dem Abstempeln der Schießbuchkopien herkommt.
Ich kann Dir sagen, wie das bei uns abläuft.
Ich bekomme von einem Mitglied seine Antragsdokumente, WBK Kopien (sofern kein Erstantrag), Kopien der Schießbucheinlagen der letzten 12 Monate und ggf. noch Wettkampfnachweise, alles in einem Adressierten und ausreichend Frankierten Umschlag an den LV und inkl einem ausreichend frankierten Rückumschlag vorgelegt.
Als Vorstand überprüfe ich alle Unterlagen auf Vollständigkeit und auf Erfüllung der gesetzlichen und verbandsseitigen Anforderungen.
Ist alles stimmig und vollständig, stelle ich eine entsprechende Bestätigung mit Vereinssiegel und Unterschrift aus, tüte alles ein und schicke es dem LV-Leiter, der den Antrag erneut überprüft und dann die Bedürfnisbescheinigung ausstellt und mkt dem Rückumschlag dem Antragsteller zuschickt.
Ist etwas nicht stimmig oder es fehlt während ich den Antrag prüfe, nehme ich Kontakt zum Mitglied auf und wir klären es.
Ich hatte gerade wieder so einen Fall vorliegen. Da es sich um eine Überkontingentwaffe gehandelt hat, müssen die entsprechenden Wettkämpfe nachgewiesen werden.
Antrag war für eine Kurzwaffe. Leider hatte der Antragsteller keinen Wettkampf mit ser entsprechenden Waffenart in den letzten 12 Monaten bestritten. Lagen knapp außerhalb der 12 Monate. Somit wäre damit zu rechnen dass der Antrag imLV nicht durchgeht, also haben wir es sein lassen.
Das ist die Aufgabe des Vereinsvorstandes, wenn es um die Bedürfnisbescheinigungen geht. Unterlagen Prüfen, die Erfüllung der Anforderungen gegenüber dem LV bestätigen und den Antrag weiterleiten. Fertig.
Und nun weil Carcano auf meinen. Kommentarbezüglich Vereinskladde gelacht hat.
Als ich nich im Hessischen Schützenverband war und dort auchmal ne Waffe beantragt hatte, ja ich war dumm das zu machen, gab es vom Hessischen ein Vordruck in tabellarischer Form, in der die Termine der letzten 12 Monate einzutragen waren. Diese Tabelle wurde dann vom Vereinsvorstand unterschrieben, mit dem Vereinsstempel versehen und mit den restlichen Unterlagen an den KOSM geleitet der es wiederum an den Verband geschickt hatte.
Die eingetragenen Termine konnten natürlich im Schießbuch stehen wie bei mir oder auch aus der Vereinskladde herausgesucht werden.
Ob das heute noch so gemacht wird, also mit diesem Tabellenformular, keine Ahnung, bin nicht im Hessischen unterwegs.
D.h. wenn ich mich in mentaler Autosuggestion tagelang auf die Situation "Stechschuß" eingroove, um dann an den Schießstand zu gehen mit dem festen Mindset "es zählt jetzt nur dieser EINE Schuß!" um die Drucksituation und den erfolgreichen Umgang damit an der Feuerlinie zu trainieren - ist das für Dich kein Training?
Das wäre nach Eugen Herriegel schon das Ziel. (Den habe ich aber sicher auch falsch verstanden)
Ist jemand auf diesem Level auf jeden Stempel angewiesen?
Ich wiederhole mich:
Sofort kommt jemand mit einer möglichen Ausnahme die dann Basis für die weitere Diskussion wird.
D.h. wenn ich mich in mentaler Autosuggestion tagelang auf die Situation "Stechschuß" eingroove, um dann an den Schießstand zu gehen mit dem festen Mindset "es zählt jetzt nur dieser EINE Schuß!" um die Drucksituation und den erfolgreichen Umgang damit an der Feuerlinie zu trainieren - ist das für Dich kein Training?
Jemand, der es in ein Finale oder einen Wettkampf Schütze gegen Schütze (zumeist höherklassig) schafft, ist bestimmt nicht ein Schütze, der Schwierigkeiten hat, seine sportliche Aktivität nachzuweisen. Das sind doch theoretische Hirngespinste. Auch die Art des geschilderten Trainings. Stechschüsse finden doch im Rahmen von Wettkämpfen oder Finals mit entsprechenden Schussserien statt.
Wie man vielleicht an dem Smilie am Ende erkennen hätte können ging es mir primär um die Arroganz, wild nach Bauchgefühl zu definieren was "schießsportliche Betätigung" oder "Training" ist. Das maßen sich zumeist die an, die selbst eher Schwierigkeiten haben das Schwarze zu treffen und sich über Leute die Trocken- und Mentaltraining machen und auf blanke Scheiben oder Striche schießen lustig machen und damit ihre überbordende Kompetenz unter Beweis stellen.
Als VA bestätige ich das, was der Gesetzgeber vorsieht zu bestätigen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Selbst der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit und Kompetenz maßt sich die obige Definition nicht abschließend an.
Wir werden durch das Waffenrecht und insb. durch freidrehende Exekutive und Judikative bereits dermaßen sachundienlich gegängelt, da braucht es nicht noch Gesinnungswächter die uns rein subjektiv getriggert noch weitere Steine in den Weg legen.
Und jetzt mal reality check: Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, das ein Sportschütze zwingend "ernsthaft" sportlich trainiert, dann hätte er nicht so geringe quantitative Kritieren wie 4/6 erlassen. Dem gehts offensichtlich darum, das Erlaubnisinhaber sich in den ersten Jahren wenigstens gelegentlich nachweisbar in nem Verein blicken lassen, um die reinen "Beschaffer und dann nie wieder gesehen" zu vermeiden.
Ich bin aktiv in 5 Vereinen.
Zum Stand kommen, einen Schuss abgeben und den Eintrag im Schiessbuch stempeln und abzeichen,
das wurde schon häufig zitiert und diskutiert.
Allerdings habe ich das Vorgehen niemals erlebt. Ein Schuss und Waffenstörung das gab es schon.
Der Schützenbruder hat dann mit einer Vereinswaffe weiter gemacht, er ist ja zum Trainieren erschienen.
Unsere Neuen teilen sich zu dritt zwei Vereins-Luftpistolen. Die warten und wechseln sich ab. Sie wollen trainieren.
Was würde ich machen, wenn jemand auftauchen würde und das so praktizieren würde?
Hin und wieder könnte man das machen, um Munition zu sparen. Wenn es überhand nehmen würde,
dann würde ich den Fall in der Schieß-Kommisssion besprechen. Dort treffen sich die Schießmeister und alle bestellten Aufsichten.
Ich denke wir würden die Person nach den Gründen für das Verhalten fragen.