• Dem Staat Vertrauen - ist schon ein wenig schwierig, wenn man sich so mache oder auch viele Umsetzungen von Ankündigungen ansieht - sagt ein Freund.

    Waffen grundsätzlich zu verbieten scheint ja nicht wirklich eine Wirkung zu haben. Zumindest zeigen die Statistiken, dass Gewaltverbrechen scheinbar eher zunehmen und scheinbar, wegen der Überlastung der Gerichte "merkwürdig" geahndet werden.

    Jede Gewalttat wird in den Medien immer irgendeiner Gruppe zugeordnet, als ob das den Opfern hilft. Entweder Muslime, Rechte Szene, Menschen mit Migrationshintergrund oder auch Sportschützen. Gab es da nicht kürzlich eine Meldung von einem Bogenschützen, der einige Menschen verletzt hat - mit einem Messer?

    Persönlich finde ich es Recht kindlich zu denken, dass mit den angestrebten Verboten & Verschärfungen sich die Sicherheit wirklich merklich verbessert.

    Ebenso kindlich finde ich es, wenn man öffentlich Gesetzeslücken aufzeigt und diese zum eigenen finanziellen Vorteil bis an die Belastungsgrenze ausreizt.

  • Persönlich finde ich es Recht kindlich zu denken, dass mit den angestrebten Verboten & Verschärfungen sich die Sicherheit wirklich merklich verbessert.

    Ebenso kindlich finde ich es, wenn man öffentlich Gesetzeslücken aufzeigt und diese zum eigenen finanziellen Vorteil bis an die Belastungsgrenze ausreizt.

    da kann gar nicht oft genug gefällt mir drücken...


    ich sehe es immer ein bisschen wie das Autobahnnetz

    in erster Linie gibt es mitunter etliche unterschiedliche Wege, um von Punkt ab nach Punkt B zu kommen, manchmal aber auch eben nur einen

    man kann mal runter zum tanken oder um Pause zu machen, einen Umweg einschlagen, meinetwegen für eine Sehenswürdigkeit, die Leitplanken schränken ein, geben aber auch Sicherheit

    im Grunde funktioniert das System und es gibt vielleicht mal hier und Verzögerungen durch Stau oder auch mal einen Unfall, dann wird die Sicherheit überdacht

    und das gibt es Geisterfahrer, die fahren direkt falsch auf die Autobahn auf

    Feinwerkbau 800 W

    + Gehmann + Grüdl + Korn-Optik Adlerauge + MEC/Centra + MESHPRO + TEC-HRO +

  • Jetzt ist der offizielle Text Gesetz geworden - mit dem letzten Bundesgesetzblatt.

    Der folgende Screenshot ist aus dem Video von Tactical Dad - den muss man nicht mögen, aber es geht hier ALLEIN um den Text des Bundesgesetzblattes, hier für jeden zu lesen.:

    Es geht hier um die ERLAUBNISFREIEN Druckluftwaffen, nicht um die WBK-pflichtigen. Alles, was NICHT unter 1.1. subsummiert ist, ist automatisch WBK-pflichtig:

    Ich verkürze hier mal den Text zu lesbar:

    Also FREI sind F-Waffen, wenn sie

    a) NICHT mehrschüssig sind und jene Mehrschüssigen, die nur Geschosse unter 30mm Länge verschießen können
    (also im Prinzip alle sportlich genutzten Druckluftwaffen, ob Gewehr, Pistole oder mehrschüssige Pistole)

    UND (jetzt kommt es!!!)

    das F-Zeichen NICHT VOR DEM 24. Juli 2025 vergeben wurde.

    Also sind nur diejenigen Druckluftwaffen frei, die ein NEUES F-Zeichen (nach dem 25. Juli 2025) haben. Alle anderen sind gemäß Gesetzestext von einem auf den anderen Tag erlaubnispflichtig geworden.

    Das entspricht zwar nicht dem WILLEN des Gesetzgebers - aber so steht es jetzt im Gesetz.

    ALLE VERBÄNDE müssen diesen redaktionellen Fehler SOFORT rügen!


    Und den HiWi, der den Text verzapft hat, UND SEINE CHEFS mit Schimpf und Schande feuern!
    Incl. Entzug der Anwaltslizenz.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Im Dokument sieht man als Datum 23.07.25. Am 25.07.25 hat VDB bereits geklärt: "Die am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Neufassung von Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 zum Waffengesetz entfaltet keine Rückwirkung und wirkt damit nicht auf in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte zurück. Waffen, die auf Grund der bis zum 23. Juli 2025 geltenden Altfassung der Vorschrift erlaubnisfrei erworben und besessen werden durften, sind weiterhin erlaubnisfrei. Lediglich Waffen, für die die Bestätigung zum Aufbringen des „F im Fünfeck“ am 24. Juli 2025 oder später erteilt wurde und die in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind, unterliegen der Erlaubnispflicht.“

  • Im Dokument sieht man als Datum 23.07.25. Am 25.07.25 hat VDB bereits geklärt: "Die am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Neufassung von Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 zum Waffengesetz entfaltet keine Rückwirkung und wirkt damit nicht auf in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte zurück. Waffen, die auf Grund der bis zum 23. Juli 2025 geltenden Altfassung der Vorschrift erlaubnisfrei erworben und besessen werden durften, sind weiterhin erlaubnisfrei. Lediglich Waffen, für die die Bestätigung zum Aufbringen des „F im Fünfeck“ am 24. Juli 2025 oder später erteilt wurde und die in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind, unterliegen der Erlaubnispflicht.“

    Das hat das BMI dem VDB auf Nachfrage mitgeteilt.

    Nur steht eben im Gesetz, was im Gesetz steht und so lange es nicht korrigiert wird, was eher unwahrscheinlich ist, kann eine Waffenbehörde oder ein Anti Waffenn eingestelltes Bundesland oder auch ein Richter nach dem Gesetzestext richten.

  • Wir wissen zwar, was "der Gesetzgeber" regeln wollte, aber auch ein BMI kann ein eindeutig formuliertes Gesetz nicht einfach "bei Seite schieben".

    Murx ist Murx. Und das BMI als formulierende Behörde hat voll versagt.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo Califax , du solltest dich entspannen und nochmals in Ruhe lesen.

    Im Gesetzestext steht:

    (Erlaubnisfreier Erwerb oder Besitz)

    "Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen...

    ...sofern

    a) diese nicht nach ihrer Beschaffenheit in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind und

    b) die Bestätigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 4 der Beschussverordnung oder das Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 5 der Beschussverordnung nicht vor dem 24. Juli 2025 erfolgt ist;"

    Das bedeutet, sofern die Waffen ein F im Fünfeck tragen (Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976) und nicht im Sinne von a) mehrschüssig sind (also unsere Einzellader und auch die mehrschüssigen LP, da Geschosslänge < 30mm), sind sie raus "aus der Verlosung". Der Buchstabe b) gilt nur für Waffen, die vorher schon Buchstabe a) erfüllt haben. Das geht aus der Und-Verknüpfung hervor. Es müssen also beide Bedingungen, sowohl a) als auch b) erfüllt sein, was bei unseren Sport-Druckluftwaffen i.d.R. nicht der Fall ist. Aber ja, das Ganze ist schwere Kost zum Lesen aber halt typisch deutsches Gesetz. ;)

    Übrigens, die von Pistoletti genannte Rückwirkungsfreiheit gilt nur für DIE Druckluftwaffen, die auch unter a) fallen. Also, Waffen die unter a) fallen und bereits bis zum 23.07.25 im Umlauf waren, sind wegen b) nicht betroffen. Das ist halt die nicht gewollte Rückwirkung.

    Da unsere Druckluftwaffen aber schon gar nicht von der Änderung betroffen sind, benötigen wir auch keine Rückwirkungsfreiheit.

  • So habe ich das auch verstanden und deshalb die Aufregung nicht verstanden...

  • Aber ja, das Ganze ist schwere Kost zum Lesen aber halt typisch deutsches Gesetz. ;)

    Ich werde das mal in Ruhe als Boolsche Gleichung schreiben.

    Das Zollamt hats übrigens noch ganz anders verstanden.

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    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Eben genauso lese ich das ebenfalls von Anfang an und die ganze Panikmache dass plötzlich alle LuPi und Luftgewehre illegal wären, soll mE nur Klicks auf YT generieren. Nicht fair dem Schützenwesen gegenüber, aber der so oft empörte Angriff auf die Freiheit ist das ganz sicher nicht.

    Wenn früher alles besser war, dürfte morgen heute also gut gewesen sein.

  • Das WaffG mit allen Änderungen ist auf den offiziellen Seiten online. Daraus habe ich den Text kopiert:

    Gesetzestext.pdf

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Das WaffG mit allen Änderungen ist auf den offiziellen Seiten online. Daraus habe ich den Text kopiert:

    Der Unterschied liegt in der Interpretation des UND zwischen a) und b). Du liest es als konjunktive Verknuepfung zwischen zwei unabhaengigen Punkten und die offensichtlich gewollte Interpretation (wissen wir durch Klarstellung) ist die von schmidtchen bei der b) eine zusaetzliche Einschraenkung auf das 30mm mehrschuessig in a) ist. Ich finde die Darstellung auch ungluecklich, da sie mehrere Interpretationen zulaesst (und empfinde die falsche als intuitiver). Aber Rechtsunsicherheit sollte imo nicht bestehen, da der Gesetzgeber die Intention sehr klar gemacht hat und die Auslegung der Gesetze sich bei uns daran orientiert.

  • und die offensichtlich gewollte Interpretation

    Wenn du besoffen zum Standesamt gehst und die falsche Frau heiratest, hast du die falsche Frau geheiratet - da nutzt dir auch eine "Klarstellung" nichts. Dann musst du dich eben wieder scheiden lassen - aber so weiterleben, ist nicht ratsam.

    Ich habe oben den Text nach Boolscher Algebra zerpflückt und wieder zusammengesetzt. Etwas anderes macht der Richter auch nicht, wenn er ein Gesetz liest. Ein UND ist ein UND - und dann müssen beide Teile WAHR sein, sonst ist das Ergebnis FALSCH. Bei Alternativen gibt es das ODER.

    Allein durch die Formatierung und das Wörtchen "sofern" und die Verknüpfung von a) und b) durch ein UND ist hier eine Einheit geschaffen. Es müssen a) UND b) WAHR sein, damit das Ergebnis A+B= WAHR ist.

    Das ist aber durch die Formulierung

    Zitat

    die Bestätigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 4 der Beschussverordnung oder das Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 5 der Beschussverordnung nicht vor dem 24. Juli 2025 erfolgt ist;

    FALSCH

    Denn bei jeder bestehenden F-Waffe ist der Bescheid vor dem 24. Juli 2025 erteilt worden - durch die Verneinung "nicht" wird aus diesem Passus FALSCH.

    FALSCH UND WAHR = FALSCH.

    Falsch = WBK-Pflicht.

    Mathematik 8. Klasse.


    Abgesehen davon "erdreistet" sich der Gesetzgeber, die Arbeitsergebnisse einer Behörde entweder vor ODER nach einem Stichtag komplett zu annullieren, je nachdem, ob man den Text oder die Klarstellung nimmt. Wäre ich die PTB, wäre ich stinksauer. nur mal so am Rande. Der Punkt b) ist sowieso komplett unnötig, um den Sixneedler zu verbieten. Punkt a) reicht vollkommen für Rechtssicherheit. Bzw. man hätte schreiben können: "Bisherige Bescheide der PTB bleiben unberücksichtigt" - Aber der Schreiberling hat ein "nicht" zu viel eingebaut.

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    Einmal editiert, zuletzt von Califax (3. August 2025 um 00:06)

  • Eine Fehlinterprätation des Gesetzestextes in eine Tabelle zu packen macht es ja nicht besser.

    Erlaubnis frei sind......

    ...(ich ersetze jetzt mal mit dem vielleicht besser verständlichem) "außer" sie sind mehrschüssig mit Geschossen länger als 30 mm UND das "F" Kennzeichen wurde nach dem 24.07.25 erteilt.

    Keines meiner Luftgewehre, LuPi ist mehrschüssig, hat eine Geschosslänge von mehr als 30mm UND wurde nach dem 24.07.25 mit dem Kennzeichen versehen. (Da trifft ja noch nicht mal eine einzige Eigenschaft zu).

    Warum also sollte mich dieses Gesetz tangieren. Mir erschließt sich keinerlei andere Auslegung des Gesetzes, sorry.

    Bin ja aber leider nur Hauptschüler und nutze für Grammatik nicht die Mathematik.

    Wenn früher alles besser war, dürfte morgen heute also gut gewesen sein.

  • Ich weiß, was die Idioten schreiben WOLLTEN - aber es steht nun mal das Gegenteil davon im Gesetz. Tut mir leid, ich bin Akademiker und habe auch Programmieren gelernt (wenn auch nur auf niedrigem Niveau). Das funktioniert nur mit strenger Logik.

    Im übrigen bietet auch der ganz normale Deutschunterricht das Verstehen von Verneinungen; ich wills mal mit einem Witz erklären:

    Herr Meyer fühlte sich von Herrn Lehmann beleidigt.
    Herr Lehmann sagte nämlich vor versammelter Mannschaft: "Herr Meyer, sie sind es wert, angespuckt zu werden!"
    Der Richter verlangte von Herrn Lehmann eine Entschuldigung:
    "OK, Herr Meyer - sie sind nicht wert, dass man sie anspuckt!"

    Der Punkt ist, das Verneinungen eben Verneinungen sind, doppelte Verneinungen in der Regel aber Bejahungen sind:

    "Sie sind ein Idiot!" --> Sie sind kein Idiot!" --> "Ich verneine, dass sie kein Idiot sind!"

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    Einmal editiert, zuletzt von Califax (3. August 2025 um 00:18)

  • Dein Wahr, Falsch usw. bedeutet nur, dass für eine Betroffenheit zur Erlaubnispflicht im Sinne des Gesetzes beide Voraussetzungen zutreffen müssen.

    Trifft nur einer der beiden Punkte nicht zu (was du als Falsch bezeichnest), dann bedeutet dass nur, dass diejenigen von der Erlaubnispflicht nicht betroffen sind, da die Erlaubnispflicht nur greift wenn beides zutrifft. Sonst nix und annuliert wird da schon mal überhauptnix. Muss man das so künstlich verklausolieren?

    Wenn früher alles besser war, dürfte morgen heute also gut gewesen sein.