Griff in Schichtoptik Olivgrün/Schwarz regelkonform wegen Flecktarn/Camouflage

  • Ich wäre nicht auf die Idee gekommen. Aber vielleicht es ja gar nicht so abwegig. Könnte es Probleme geben, weil der Griff aufgrund der Farbwahl und des Musters unter das Camouflageverbot aus Regel 0.2.2 der DSB-Sportordnung fällt?
    "Zugelassen bei den Wettkämpfen des DSB sind die üblichen Schießbekleidungen sowie allg. übliche Bekleidun
    gen. Tarnkleidung, Zubehör (Camouflage) oder Kleidung mit mitliärischem Aussehen jeder Art und Farbe ist
    nicht zulässig. Disziplinspezifische Abweichungen sind in den entsprechenden Fachteilen geregelt."

    Insbesondere der Verweis auf Zubehör würde nach meinem Verständnis grds. auch auf einen Griff zutreffen.

    Das BDS-Sporthandbuch legt mit Regel A 8.01 nur für die Bekleidung ein Tarnbekleidungsverbot fest. Aber eben nur für die Bekleidung, nicht aber für das Zubehör:
    "... Bekleidung, die dem Ansehen des Schießsports abträglich ist, ist verboten, insbesondere Tarnkleidung. ..."


    In beiden Fällen stellt sich aber die Frage, ob das Aussehen des Griffs überhaupt unter Tarn/Camouflage einzuordnen ist.

  • man stelle sich vor der griffhersteller hätte die farben: rot, Schwarz, gold verwendet.
    das wäre ein gar unglaublicher flecktarn.

    nein, also war da was auszusetzen hat, darf auch kein Schießen mit Unterhebelgewehren anbieten, während der Schütze Cowboy-Klamotten trägt. Denn das ist frevelhafte kulturelle Aneignung! Außer in Berlin, da wollen sie keine Windräder.

  • "man stelle sich vor der griffhersteller hätte die farben: rot, Schwarz, gold verwendet.
    das wäre ein gar unglaublicher flecktarn"


    Oder gar schwarz, weiß, rot! Das könnte eine Überprüfung der politischen Gesinnung und den Entzug der WBK zur Folge haben.

    Meisterschütze seit 1989

  • man stelle sich vor der griffhersteller hätte die farben: rot, Schwarz, gold verwendet.
    das wäre ein gar unglaublicher flecktarn.

    Schon gesehen, auch in anderen Landesfarben, scheint DSB und ISSF konform zu sein.


    nein, also war da was auszusetzen hat, darf auch kein Schießen mit Unterhebelgewehren anbieten, während der Schütze Cowboy-Klamotten trägt. Denn das ist frevelhafte kulturelle Aneignung!

    Wer dürfte dann klagen, Hollywood?

    Doch. Ist es.

    Carcano.

    Nachdem ich erlebt habe daß ein Minirock mit Camouflagemuster als militärische Kleidung identifiziert wurde wäre ich bei der Farbkombination auch vorsichtig. Das war übrigens kein DSB Stand.

  • BEKLEIDUNG !!!!

    Ein Griff ist keine Bekleidung!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • BEKLEIDUNG !!!!

    Ein Griff ist keine Bekleidung!

    Der Griff sollte aber doch in der DSB-Sportordnung als „Zubehör" fallen und ist als Camouflage dann auch nicht zulässig… Wie auch immer - wenn der Kampfrichter vor Ort da ein Problem sieht dann :cursing:

  • Ich muss sagen, es gehört schon ordentlich Phantasie dazu, um im gezeigten Muster Camouflage zu sehen. Stellt euch statt grün blau vor - und schon ist die Welt in Ordnung.

  • Der Griff sollte aber doch in der DSB-Sportordnung als „Zubehör" fallen

    Der Griff ist ein wesentliches (nein, nicht juristisch! Aber technisch!) wesentliches Teil der Schusswaffe, kein "Zubehör".

    Dazu kommt:

    es gehört schon ordentlich Phantasie dazu, um im gezeigten Muster Camouflage zu sehen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Tut mit leid das sagen zu müssen, aber ich finde es schon sehr grenzwertig sich über so ein Thema, so ausgiebig auszulassen.
    Ich weiß, dass ich es ja nicht lesen muss, aber das tut schon fast weh.
    Die Griff-Farbkombination auf dem Foto haben wir schon tausendfach auf der ganzen Welt verkauft. Da kam bisher, selbst in Deutschland, noch keiner auf die Idee, dass sie wegen der Tarnkleidung-Regel nicht zulässig sei.

    Kam zu glauben, oder?
    Obwohl das die Farben vom BW-Flecktarn sind.
    Da sollte dringend mal jemand die technische Kommission des DSB drauf aufmerksam machen!
    Und auch gleich schwarz-grau als Urban-Camouflage auf die Bannliste setzen lassen.
    Braun-beige (Desert-Camo) am besten auch noch...

  • Oh oh, bringt die TK nicht auf dumme Gedanken. Sonst bekommen bald auch Haarfarben mit tarneigenschaften, z.B. dunkelblond, oder brünett die rote Karte...

    Aber im Ernst, die Regel soll ja lediglich dafür sorgen, dass die Schützen in ihrer Erscheinung keinen militärischen oder paramilitärischen Eindruck erwecken sollen. Das dies über den Begriff Camouflage definiert wird, und somit zivile jagdliche Funktionskleidung inkludiert, ist in der DSB-Sportordnung sehr kurz gedacht (andere SSPOs sind da besser definiert). Ebenso ungeregltet: der Zeitpunkt des Tragens (vor/während/nach dem Schießen/Siegerehrung). Auch der Begriff Zubehör ist schlecht definiert (Gefechtshelm klar, aber der waldlich gescheckte Blaser Koffer auch?).

    In Hannover wurde by the way mein Woodland Rucksack nicht moniert, als ich mit meinem Infanterie-Gewehr dort war.

    Aber mit einem gestreiften Luftpistolengriff das Erscheinungsbild militärischer oder paramilitärischer Gruppen herzuleiten wäre mir jetzt nicht eingefallen...

  • In Hannover wurde by the way mein Woodland Rucksack nicht moniert, als ich mit meinem Infanterie-Gewehr dort war.

    Hoffentlich werfen sie Dich das nächste mal raus samt Infanterigewehr, was immer das ist.

    Das dies über den Begriff Camouflage definiert wird, und somit zivile jagdliche Funktionskleidung inkludiert, ist in der DSB-Sportordnung sehr kurz gedacht (andere SSPOs sind da besser definiert). Ebenso ungeregltet: der Zeitpunkt des Tragens (vor/während/nach dem Schießen/Siegerehrung). Auch der Begriff Zubehör ist schlecht definiert (Gefechtshelm klar, aber der waldlich gescheckte Blaser Koffer auch?).

    Thomas Rink, Du siehst selbst der meint dass er es versteht kann noch sinnvolle Beiträge erstellen und wenn es nur um den Hinweis auf Unzulänglichkeiten des DSB geht.

  • Wer sich zu sehr verbohrt, sieht überall nur noch Nazis, Reisbürger, Paramilitär, Kommunisten, Pazifisten, unechte Sportler und Scheißhausfliegen. Vor allem die.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Die Frage war durchaus ernst gemeint und ich fühle mich bestätigt, dass die Camouflage-Sichtweise abwegig ist.

    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen und die Beispiele.

  • Hoffentlich werfen sie Dich das nächste mal raus samt Infanterigewehr, was immer das ist.

    Thomas Rink, Du siehst selbst der meint dass er es versteht kann noch sinnvolle Beiträge erstellen und wenn es nur um den Hinweis auf Unzulänglichkeiten des DSB geht.

    Warum so gehässig?

    Frustriert wegen zu hohem Tellerand? Dann kleiner Tip: mal Wettbewerbsnummer 1.58 nachschlagen.

    Oder meine Kernaussauge, dass durchaus sinnvolle Regeln nicht zu ende geregelt sind, nicht verstanden?

  • Guten Morgen Gemeinde,

    es ist angebracht sich mit den Tatsachen des Regelwerkes genannt Sportordnung zu beschäftigen. Das Verbot von Camouflage bezieht sich primär auf die Bekleidung und Zubehör. Der dargestellte Griff fällt nicht unter den Begriff " Zubehör " welcher mit dem Verbot von Camouflage unterlegt ist, er ist Bestandteil des Sportgerätes. Als nationaler Kampfrichter bin ich schon verwundert welche Denkstrukturen bei manchem entstehen und sich daraus sinnlose Diskussionen generieren...