nein, aber auch nicht um das 08/15, das war glaube ich das erste "Einheitsgewehr". Oder gibt es "Karabiner 300m Auflage".
im Übrigen ist Auflage Schießen auch der ISSF nicht gänzlich unbekannt:
https://www.zielsport.at/fileadmin/Verb…age-de_2017.pdf
Regeln und Maße für LG/Auflage nach SpO 2025
-
- Gewehr
-
Gerd59 -
22. Dezember 2024 um 12:41
-
-
nein, aber auch nicht um das 08/15, das war glaube ich das erste "Einheitsgewehr". Oder gibt es "Karabiner 300m Auflage".
im Übrigen ist Auflage Schießen auch der ISSF nicht gänzlich unbekannt:
https://www.zielsport.at/fileadmin/Verb…age-de_2017.pdfIn der Schweiz werden die Auflagedisziplinen LG und KK, genau nach diesen ISSF Regeln geschossen.
Was ich nicht gefunden habe, ist die ISSF Spezifikationstabelle 7.10.
-
Festlegungstabelle Gewehr ISSF konnte ich auch noch nicht finden
die 7.4.4. ist ganz interessant und in einer Folgeregel 7.4.5.1. für 50m KK gibt es eine interessante Zeichnung, wo erstmals die 25mm gezeigt werden... wohlgemerkt für KK, aber die Erklärung kommt unserer nun für LG(A) bekannten Regel sehr nah
-
-
aber nicht im Bereich der ISSF Disziplinen.
Also, zumindest das Standardgewehr gibt es noch im Bereich der ISSF, wenn auch nur als GK.
Und man kann damit nach wie vor Weltmeister werden. Was will man mehr.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
-
Ja, es geht hier auch um die ISSF, auch wenn immer wieder einige anderer Meinung waren. Denn wer die Regelwerke mal vergleicht, wird leicht feststellen, dass unsere SpO nichts anderes ist als das ISSF-Regelwerk, nur mit einigen Anpassungen oder Änderungen bei nur national geschossenen Disziplinen.
Und man wird auch erkennen, dass es dort eine klare Abgrenzung zwischen den Schaftkappen für 50 m und für 10 m gibt. Unsere Regel 1.4.6 gibt es im ISSF-Regelwerk nicht, es wurde in unserer SpO nur eingebaut, um die Unterschiede zu verdeutlichen.
Und das erkennen hier im Forum leider nur einige wenige und die TK mitsamt BSpL hat es offensichtlich auch nicht erkannt.
Es ist zudem logisch, dass ein Verband, der einem Weltverband (hier der ISSF) angehört, die Disziplinen, die vom Weltverband bei Olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften und Weltcups ausgerichtet werden, auch genau nach diesen Regeln veranstaltet. Der DFB würde auch nicht auf die Idee kommen, in der Fußball-Bundesliga andere Regeln anzuwenden als von der FIFA vorgegeben.
Ich wiederhole mich: Die angedachte Regeländerung unterstütze ich voll und ganz, ich habe immer nur versucht darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung nicht gelungen ist, da es Widersprüche und wenn man es genau nimmt, Schlupflöcher gibt. 1.4.6 ist für 10 m nur anwendbar, wenn man Vermutungen und mögliche Gedanken der Verursacher des Chaos in seine Argumentation einbaut und einige tatsächlichen Regeln außer Acht lässt.
-
Geht es hier etwa um die ISSF?
Na klar.
Die ganzen Regeländerungen stammen doch alle von der ISSF und werden dann mehr oder weniger kunstvoll in die Sportordnung des DSB eingebunden.
Ausgenommen sind natürlich die Regeln für Auflage. Die sind sozusagen haus- und handgemacht.

Mit bestem Schützengruß
Murmelchen

-
Festlegungstabelle Gewehr ISSF konnte ich auch noch nicht finden
die 7.4.4. ist ganz interessant und in einer Folgeregel 7.4.5.1. für 50m KK gibt es eine interessante Zeichnung, wo erstmals die 25mm gezeigt werden... wohlgemerkt für KK, aber die Erklärung kommt unserer nun für LG(A) bekannten Regel sehr nah
Die Schweizer haben es sich ja ganz einfach gemacht.
Die verknüpfen einfach, ihre LG und KK Auflagedisziplinen, was die Waffen betrifft, mit den momentan gültigen ISSF Regeln.
So erspart man sich ein ständiges Ändern der SpO und lässt andere die Entscheidungen treffen.
-
Offensichtlich hast Du auch andere Probleme, auf die wir hier nicht weiter eingehen sollten🤔 Ich teile in der von Dir zitierten Stelle lediglich meine Meinung, mein Verständnis und meine, für mich geltende Konsequenz mit.
Ich dachte, hier wäre ein konstruktive Forum, welches die eigene Meinung achtet - ohne politische Andeutungen oder "Feindbilder". Aber so sind die Zeiten heute wohl. Wenn einem eine Aussage nicht passt, muss immer gleich zu drastischen Vokabeln gegriffen und Streufeuer gelegt werden.
Jeder darf sich die Schuhe anziehen, die ihm passen, auch wenn es für ihn problematisch ist 😉
-
Ich habe da mal eine Verständnisfrage.
Die Sportordnung 2025 des DSB ist vom Bundesverwaltungamt genehmigt und veröffentlicht.
Ich glaube nicht, daß die TK des DSB die Sportordnung einfach so ergänzen oder ändern kann, zumal es sich hier nicht um eine sicherheitsrelevante Änderung handelt.
Meiner Meinung nach kann dieser Änderungsvorschlag erst in der Sportordnung 2026 Anwendung finden.
Sportliche Grüße Wolfgang
-
Das ist ein guter Punkt, allerdings steht in der SpO an diversen Stellen wofür die TK verantwortlich ist bzw. was diese entscheidet. Vergleiche dazu SpO 0.5. Dort ist geregelt, dass die TK - ich sag mal platt - unsere Ausrüstung bestimmt.
-
Auch in der Schweiz gibt es zusätzlich zu den ISSF-Regeln und den technischen Regeln Gewehr für Auflageschiessen noch Merkblätter, die drei Wochen vor den Schweizermeisterschaften ohne Vorinformation als gültig und unumstösslich erklärt wurden.
Einzig zu beachten ist der tiefste Punkt der Schaftkappe, der an der Jacke anliegt, ist wohl der unterste Punkt des unteren Flügels.....vermutlich?
-
Schon interessant, dass auch hier die Grafik von Gerd59 verwendet wurde. Er hätte sich seine Grafik wirklich schützen lassen sollen
.Aber dass die Auflagekeile nicht über den original Schaft gucken dürfen, das finde ich schon krass. Damit würde man hier nie auf die erlaubten 55cm vom Systemende bis zum maximalen Auflagepunkt kommen. Dann sollten alle Hersteller einfach einmal längere Schäfte bauen
. -
Auch in der Schweiz gibt es zusätzlich zu den ISSF-Regeln und den technischen Regeln Gewehr für Auflageschiessen noch Merkblätter, die drei Wochen vor den Schweizermeisterschaften ohne Vorinformation als gültig und unumstösslich erklärt wurden.
Einzig zu beachten ist der tiefste Punkt der Schaftkappe, der an der Jacke anliegt, ist wohl der unterste Punkt des unteren Flügels.....vermutlich?
Wie sieht denn so ein Merkblatt aus?
Wie schon erwähnt, sind nach den ISSF Regeln, ist jegliche Optik an der Waffe untersagt. Auch kein Adlerauge.
Nur die gehmann 0.0 wurde zugelassen.
Das setzt die Schweiz auch genau so um.
-
Schon interessant, dass auch hier die Grafik von Gerd59 verwendet wurde. Er hätte sich seine Grafik wirklich schützen lassen sollen
.Aber dass die Auflagekeile nicht über den original Schaft gucken dürfen, das finde ich schon krass. Damit würde man hier nie auf die erlaubten 55cm vom Systemende bis zum maximalen Auflagepunkt kommen. Dann sollten alle Hersteller einfach einmal längere Schäfte bauen
.Es gibt bei jedem Hersteller eine Auflageversion mit einem langen Schaft, so dass du auf die 55cm kommst.
-
Schon interessant, dass auch hier die Grafik von Gerd59 verwendet wurde. Er hätte sich seine Grafik wirklich schützen lassen sollen
.Gemacht für die Allgemeinheit, dadurch das man seine Beiträge nicht nachträglich editieren kann sind leider auch ältere Versionen unterwegs. Wäre schön wenn alle die aktuelle vom 31.03.2025 vorliegen hätten. Es freut mich aber das meine Grafik so weit vertreten ist😊👍
-
Einzig zu beachten ist der tiefste Punkt der Schaftkappe, der an der Jacke anliegt, ist wohl der unterste Punkt des unteren Flügels.....vermutlich?
Vermutlich - wir haben die Bezeichnungen "höchster und tiefster" Punkt, das sind für mich ohne zusätzliche Information senkrechte Angaben. Wenn es anders sein sollte hätte eigentlich (für mein Verständnis) die zusätzliche Angabe vertikal benutzt werden müssen aber ich bin ja kein Spezialist der TK. Die Jacke liegt ja in der ganzen Schaftkappe an.
-
Gemacht für die Allgemeinheit, dadurch das man seine Beiträge nicht nachträglich editieren kann sind leider auch ältere Versionen unterwegs. Wäre schön wenn alle die aktuelle vom 31.03.2025 vorliegen hätten. Es freut mich aber das meine Grafik so weit vertreten ist😊👍
Mach's doch einfach. Mach noch eine neue Version , mit deinem Synonym oder Namen in einer Ecke.
Und das kann man dann doch etwas gößer aufziehen, dass diese anstandshalber ausgetauscht werden.
Facebook ist ja auch voll mit deiner Zeichnung.
Soviel Arbeit sollte irgendwie gewürdigt werden

-
Es gibt bei jedem Hersteller eine Auflageversion mit einem langen Schaft, so dass du auf die 55cm kommst.
Ich schieße das aktuelle Walther LG 400 Holzschaft. Der max. Auflagepunkt von 55cm von Ende System bis Ende Holzschaft wird nicht erreicht. Ich verwende dazu von TEC-HRO ground-max 2.0 um die max. Länge zu erreichen.
-
Ich habe da mal eine Verständnisfrage.
Die Sportordnung 2025 des DSB ist vom Bundesverwaltungamt genehmigt und veröffentlicht.
Ich glaube nicht, daß die TK des DSB die Sportordnung einfach so ergänzen oder ändern kann, zumal es sich hier nicht um eine sicherheitsrelevante Änderung handelt.
Dem Verständnis kann geholfen werden, hier sogar ohne eine Beratungsgebühr. Der entsprechende Vorschriftenkomplex in § 15a WaffG ist schon von Reihe von Jahren abgeändert worden, im Interesse der praktischen Handhabung
Zunächst einmal gilt die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes nur noch für die erstmalige Genehmigung einer Sportordnung, und dann nur noch für die Änderung bestimmter Teile des Sportordnung, und das ist hier nicht betroffen. Es handelt sich dabei nämlich um "Teile, die für die Ausführung dieses Gesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen erheblich sind". Die Quisquilien und Details zum Auflageschießen sind waffenrechtlich nicht relevant. Das heißt, das Bundesverwaltungsamt hat da schon einmal nichts zu entscheiden.
Und zweitens gibt es auch für diese (wenigen) Teile inzwischen die Möglichkeit der schlichten Umsetzung einer Änderung durch stillschweigende Genehmigung, nach § 15a Abs. 2 S. 3 WaffG. Das ist heute die gängige Praxis bei allen Verbänden.
Änderungen werden dem BVA zur Kenntnis mitgeteilt, dort wird stillschweigend genickt, und dann treten die nach drei Monaten in Kraft. Nur wenn das BVA erhebliche Bedenken hätte, müsste es sich melden, oder müsste seinerseits den Verband darauf hinweisen, dass eine Prüfung noch anhängig ist.
Derartige erhebliche Bedenken wird z.B. dann geben können, wenn Waffen ins sportliche Schießen übernommen werden sollen, die aus Sicht der Bedenkenträger ganz und gar gefährlich oder unzulässig werden wären, oder eben bei Disziplinen, gerade welche Waffen erfassen sollen, die an für sich sonst erst einmal vom sportlichen Schießen ausgenommen wären (§ 6 Abs. 3 AWaffV). Der BDMP hat da zum Beispiel eine Revolver-Ausnahme, die SASS (unter dem Dach des BDS) könnte für side matches wohl auch eine erwägen.
Carcano -