Andere Länder andere Sitten

  • Wenn dort in regelmäßigen Zeitabständen ein ärztliches Attest als Bedingung für die Verlängerung der WBK verlangt und dem nicht nachgekommen wird, halte ich es nicht für eine "Spinnerei", die Waffen zu entziehen oder zumindest mal nachzuprüfen, was los ist. Die Hinzuziehung des Spezialkommandos der Polizei kann ich als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Vollzugsbeamten auch nachvollziehen oder sollen sich die Polizeibeamten bei der Durchsetzung des Waffengesetzes der Gefahr aussetzen, beschossen zu werden? Klar ist die reflexartige Forderung nach Verschärfung des WaffG bei uns nach jedem "Vorfall" fragwürdig, aber im geschilderten Fall wird nur versucht, geltendes Recht durchzusetzen. Eine gesundheitliche Überprüfung in Zeitabständen finde ich gar nicht mal so sinnlos. Immerhin könnte man auf diese Weise zumindest einige körperlich und geistig ungeeignete bzw. nicht mehr geeignete Waffenbesitzer identifizieren. Wenn ich "fit" bin, dürfte es doch kein Problem sein, ein entsprechendes Attest zu bekommen, wie auch in einem der Kommentare angemerkt.

    Knapp daneben ist auch vorbei ! ;)
    Anschütz 9015 Black Alu Nuss, FWB 700 Auflage, Anschütz 2007/13, Suhl 150-1, FWB P34, Walther GSP

  • Wenn dort in regelmäßigen Zeitabständen ein ärztliches Attest als Bedingung für die Verlängerung der WBK verlangt und dem nicht nachgekommen wird, halte ich es nicht für eine "Spinnerei", die Waffen zu entziehen oder zumindest mal nachzuprüfen, was los ist. Die Hinzuziehung des Spezialkommandos der Polizei kann ich als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Vollzugsbeamten auch nachvollziehen oder sollen sich die Polizeibeamten bei der Durchsetzung des Waffengesetzes der Gefahr aussetzen, beschossen zu werden?

    Bei den anderen ist halt alles besser!

  • Eine gesundheitliche Überprüfung in Zeitabständen finde ich gar nicht mal so sinnlos. Immerhin könnte man auf diese Weise zumindest einige körperlich und geistig ungeeignete bzw. nicht mehr geeignete Waffenbesitzer identifizieren.

    Bedingte Zustimmung.

    Dann muss aber auch gleichzeitig die Vererbung von Waffen neu geregelt werden - ansonsten droht Enteignung. Zur Zeit kann man Waffen nur von Toten auf Erben-WBK bekommen. Und zwischen "nicht mehr fit" und "unter der Erde" können viele Jahre liegen!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • im geschilderten Fall wird nur versucht, geltendes Recht durchzusetzen.

    So geht Bürokratie abbau. Den verspricht man uns schon Jahrzente. Warte ab bis unsere auf die Idee kommen……..

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • Bedingte Zustimmung.

    Dann muss aber auch gleichzeitig die Vererbung von Waffen neu geregelt werden - ansonsten droht Enteignung. Zur Zeit kann man Waffen nur von Toten auf Erben-WBK bekommen. Und zwischen "nicht mehr fit" und "unter der Erde" können viele Jahre liegen!

    Nicht zwangsläufig. Falls die gesundheitliche Eignung tatsächlich nicht mehr gegeben sein sollte, könnten etwa Fristen vorgeben werden, innerhalb der die Waffen an andere Erwerbsberechtigte veräußert, abgegeben oder unbrauchbar gemacht werden können, ähnlich wie bei der Inbesitznahme beim Tod eines Waffenbesitzers durch die Erben oder durch einen Finder (§ 37c WaffG). Keine Ahnung, ob die Regelungen dort in Südtirol so etwas vorsehen oder welche Bestimmungen in dem Fall gelten. Offenbar wurden aber vor dem Widerruf der Erlaubnisse noch Mahnungen verschickt. Die Betroffenen hatten somit wohl die Gelegenheit, ein Attest nachzureichen, falls es nur "verschusselt" wurde. Ich kenne übrigens einige ältere Schützenbrüder jenseits der 80, die ihre erlaubnispflichtigen Waffen mit Rücksicht auf ihre nicht erwerbsberechtigten Ehegatten bei Zeiten veräußert haben, damit es bei ihrem Ableben keine Probleme gibt.

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  • Nicht zwangsläufig. Falls die gesundheitliche Eignung tatsächlich nicht mehr gegeben sein sollte, könnten etwa Fristen vorgeben werden, innerhalb der die Waffen an andere Erwerbsberechtigte veräußert, abgegeben oder unbrauchbar gemacht werden können, ähnlich wie bei der Inbesitznahme beim Tod eines Waffenbesitzers durch die Erben oder durch einen Finder (§ 37c WaffG). Keine Ahnung, ob die Regelungen dort in Südtirol so etwas vorsehen oder welche Bestimmungen in dem Fall gelten.

    In der Tat bezog sich mein Post auf die rechtliche Situation in Deutschland, da es eine Antwort auf Deine Aussage war.

    Veräußerung, Fristen ... ja - - aber das ist ganz was anderes als eine ErbenWBK, auf die mit einem Schlag auch 10 Waffen den Besitzer wechseln können - und bei entsprechender Sachkunde / Bedürfnis sogar ohne Blockiersysteme.

    Ansonsten kann Opa seinem sportlich aktiven Enkel nämlich nur max. 2 Waffen pro Halbjahr rüberwachsen lassen - und das auch nur in der kurzen Frist, in der er noch fit genug dafür ist. Das ist Murx wie Marx.

    De facto ist das Waffenrecht ein Enteignungsrecht.

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  • De facto ist das Waffenrecht ein Enteignungsrecht.

    Das ist es in der Tat seit mehr als 50 Jahren.

    Und leider findet es selbst unter Schützen immer noch Zustimmung und Verständnis.


    Dabei steht der ganze Aufwand und die Gängelei und Bevormundung, die da betrieben wird, in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Gefahren, die vom legalen Waffenbesitz ausgehen.

    Und tatsächlicher Missbrauch und Verbrechen werden dadurch auf der anderen Seite leider auch nicht verhindert.


    Apropos Verbrechen, wenn unsere Volksvertreter und Qualitätsmedien mal einen kurzen Blick in unser aktuelles Waffengesetz geworfen hätten, sollten sie doch eigentlich erkannt haben, dass der Täter von Solingen das Tatmittel auch nach dem schon geltenden Gesetz gar nicht geführt haben dürfte. Hat ihn aber auch nicht aufgehalten und das Tatmittel, nun ja, das findet man in jeder Küchenschublade.

    Stattdessen fallen sie alle wieder in diese unsägliche Verschärfungskakofonie.

    Entweder meinen die, sie könnten das Volk verdummen oder sie sind einfach nur zu beschränkt und zu faul, sich mal richtig mit der Problematik zu beschäftigen. Und da wunderen sie sich dann, wenn immer größere Teile des Volks das Vertrauen verlieren.


    Apropopos Gesetz, möchte jemand einen schönen Gewehrschrank, ein Markenprodukt, wie neu, ein Burg Wächter W7 a/b mit Schlüssel? In gute Hände abzugeben. Hat noch Bestandsschutz, aber als Neuanschaffung und wegen der Schlüsselproblematik leider nicht mehr oder nur noch bedingt für erlaubnispflichtige Schusswaffen zulässig. Aber man kann da ja auch sonst viele schöne Dinge rein tun. :)


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Volle Zustimmung!

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  • So geht Bürokratie abbau. Den verspricht man uns schon Jahrzente. Warte ab bis unsere auf die Idee kommen……..

    Wie bereits in einem anderen Thread beschrieben, haben die bei uns schon jetzt nicht genug Leute, um den regelmäßigen Überprüfungen von Bedürfnis und ordnungsgemäßer Aufbewahrung der Sportgeräte nachzukommen. Teilweise haben sie noch nichtmal ausreichende Kenntnisse. Von einem Kameraden wurde als Nachweis für das weiter bestehende Bedürfnis u. a. sein Schießbuch verlangt, obgleich er weit länger als zehn Jahre einem Schützenverein angehört und dieser Nachweis gemäß WaffG somit eigentlich ausreichend ist. Wie ich von einem Kameraden hörte, wurden die Mitarbeiter einer Waffenbehörde in unserer Region nach eigener Aussage einfach in den Job "hineingeschubst" und haben lobenswerter Weise dann selbst erstmal freiwillig eine Sachkundeprüfung abgelegt, damit sie wenigstens genauso viel Ahnung haben wie diejenigen, die sie kontrollieren sollen. Ob das aber überall so ist?

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  • wenn unsere Volksvertreter und Qualitätsmedien mal einen kurzen Blick in unser aktuelles Waffengesetz geworfen hätten

    Entweder meinen die, sie könnten das Volk verdummen oder sie sind einfach nur zu beschränkt und zu faul, sich mal richtig mit der Problematik zu beschäftigen.

    Wenn ich darauf ehrlich antworten würde, müßte ich heute noch meinen nicht existenten Hund zum Nachbarn bringen und die Haustür morgen früh nur anlehnen.

    Aber jedes Volk hat genau die Regierung, die es verdient.

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