Schaftkappe MEC Contact IV (Light) oder Anschütz ONE

  • Hab ich bei mir auch so. Die Contact IV bietet einfach mehr Grip. Vielleicht würde das aber auch funktionieren wenn man auf die Anschütz Kappe z.B. Gummi klebt.

    Genau diesen Gedanken habe ich ^^ ich denke da entweder einen Fahrradschlauch oder einen Schrumpfschlauch. Kann mir nicht vorstellen, dass dies ein Problem sein sollte, denn es gibt ja auch die Retro-Gummischaftkappen ;) Oder darf man diese in DE nicht mehr benutzen?:/

    Mögen Sie Rembrandt?' - 'Ja, ein kleines Gläschen wird ja wohl nicht schaden...'

  • OK. Dass würde mich jetzt aber auch interessieren. Ist das aufgeklebte Gummi eine Verstärkung?

    Die Frage würde ich gern an Digedag stellen.

    Er hat mir immer sehr fachlich kompetent bei Fragen oder Problemen geholfen 👍

    Das beschreibt das Problem perfekt.

  • Das beschreibt das Problem perfekt.

    Das würde ich gern etwas näher ausgeführt haben.

    LP 500 Expert E
    Steyr Challenge E
    M150 -ST- mit ZF

    Der Unterschied zwischen: "geiler Wettkampf heute" :) oder: "ich reiß' hier gleich die Hütte ab" :angry: ist oft nur eine 9,9 !

  • Das würde ich gern etwas näher ausgeführt haben.

    Zitat aus dem Forum

    "Ist das fonform mit SpO, Teil 1, Seite 12, 1.5.4 => Luftgewehr und Großkaliberstandardgewehr => Festlegungen => G (Betrifft die Schakftkappe): "Glatte, nicht haftende sowie nicht ausgekehlte Verstärkungen sind gestattet."?

    da ist ja was dran, aber wie wird das ausgelegt oder angewendet?

    In wie weit ist das aufgeklebte rutschhemmende Gummi auf der Schaftkappe regelwidrig ??

    Grüße vom "Otmar Martin Fan-Club" ;)

  • Das würde ich gern etwas näher ausgeführt haben.

    Das bezog sich auf die Aussage von Raecher : "Das beschreibt das Problem perfekt."


    Zum Sachverhalt an sich: da ich die Schaftkappe ja kenne - mir persönlich wäre das "too much", d.h. im Sinne der SpO. kann man das Ganze tatsächlich als nicht regelkonform werten. Meine Meinung ist hier aber nicht maßgebend. Der für dich nächste "relevante" Wettkampf mit diesem Teil ist die DM Auflage in Dortmund. Dort solltest du im Vorfeld zur freiwilligen Waffenkontrolle antreten und da wirst du ja sehen, wie die Herren das beurteilen. Im Zweifel musst du es halt vorm Wettkampf wieder entfernen. Blöd wird es nur, wenn du mit dem Teil "durch die Waffenkontrolle kommst", dann ausgelost wird und bei der Nachkontrolle das Ganze als regelwidrig eingestuft wird und du ein DQ bekommst.

    Deswegen plädiere ich immer dafür, nicht immer alles komplett auszureizen oder gar zu überreizen. Die "Furniersche Bibel" ist nun mal gespickt mit Auslegungssachen und Gummiparagraphen - hier ist immer Ärger vorprogrammiert. Mit dem in meinen Augen überstrapazierten Spruch "Alles was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt" begibt man sich auf dermaßen dünnes Eis...
    Ich halte es schon immer so, dass ich mich definitiv innerhalb des Erlaubten bewege und hüte mich davor, irgendwelche, sagen wir mal, "persönlichen Anpassungen" bei Ausrüstung oder Material vorzunehmen. Damit bin ich bisher immer gut gefahren. Es gibt genügend "Helferlein von der Stange" deren man sich bedienen kann. Wobei man auch hier schon aufpassen muss, nicht alles was so verkauft wird, ist auch regelkonform.

    LP 500 Expert E
    Steyr Challenge E
    M150 -ST- mit ZF

    Der Unterschied zwischen: "geiler Wettkampf heute" :) oder: "ich reiß' hier gleich die Hütte ab" :angry: ist oft nur eine 9,9 !

  • Die Kappe schon, aber der aufgebrachte Belag nicht. Wenn man den jetzt als "Verstärkung" wertet, fällt das Teil durch, da es alles andere als glatt ist.

    LP 500 Expert E
    Steyr Challenge E
    M150 -ST- mit ZF

    Der Unterschied zwischen: "geiler Wettkampf heute" :) oder: "ich reiß' hier gleich die Hütte ab" :angry: ist oft nur eine 9,9 !

  • Mit dem in meinen Augen überstrapazierten Spruch "Alles was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt" begibt man sich auf dermaßen dünnes Eis...

    Ich halte den Spruch nicht nur für überstrapaziert, ich würde sogar so weit gehen wollen, zu sagen, dass er sich auch mit Regel 0.1.3 unserer SpO beißt, wonach Maßnahmen, die die Gleichstellung der Teilnehmer unterlaufen, unzulässig sind. Ich interpretiere das jedenfalls auch so, dass man sich nicht durch ein Alleinstellungsmerkmal einen Vorteil gegenüber den anderen Teilnehmern verschaffen darf.

    Zugegeben, das ist sicher auch diskutierbar und auch ein Stück weit Auslegungssage, aber sicher nicht weniger fragwürdig als die Parole, wonach alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist.


    Mein ja nur und mit bestem Schützengruß

    Murmelchen - es bleibt auch weiterhin heiter bis wolkig ;)

  • Die Kappe schon, aber der aufgebrachte Belag nicht. Wenn man den jetzt als "Verstärkung" wertet, fällt das Teil durch, da es alles andere als glatt ist.

    MEC Schaftkappe "Contact IV" - BAUR-Schießsport-Shop (schiesssport-baur.de)

    es gibt noch viel mehr solche Beispiele, wo eine "glatte Oberfläche" nicht zutrifft.

    Aber du hast Recht - im Zweifelsfall ab damit.

    An meinen Gewehr sind ja noch einige andere "grenzwertige Sachen" verbaut . :D

    Grüße vom "Otmar Martin Fan-Club" ;)