Nochmal Schlüsselaufbewahrung

  • Wie ist denn "Aufbewahrung" definiert? Also nicht wo, sondern was damit gemeint ist?

    Wenn ich den Schlüssel in meiner Hosentasche habe, ist es dann "Aufbewahrung"?

    Dem Gesetzestext nach gehts doch um eine Form der Lagerung des Schlüssels, wenn man selbst keine Gewalt darüber ausüben kann oder? Wie im Beispiel, wenn einer im Urlaub ist und der Schlüssel irgendwo daheim bleibt.

    Hab ich den Schlüssel aber am Mann brauch ich nach meiner Logik auch keine Aufbewahrung im einem Sicherheitsbehältnis nachweisen.

    Lies bitte das Schreiben durch. Zur Schlüssel in der Hosentaschenfrage sind entsprechende Urteile im Schreiben erwähnt

  • Seh ich es dann richtig, dass ich, wenn ich einen 1er Schrank mit elektronischem Schoss habe, auf der sicheren Seite bin. Mein Munitionsschrank hat auch ein elektronisches Schloss.

    Grumpy, der Link geht in dem Forum nicht auf.

    Gruß Mike

    ohne Training kein Vorankommen ;)

    Erfolg muss man sich erarbeiten, Neid kommt von allein :)

    KK 500 E Auflage, LG500itec Auflage :)

  • Aktuell erhalten die Waffenbesitzer in NRW die Schreiben, wovon ein Ausschnitt hier gepostet wurde.

    Musst also jemanden aus NRW fragen, ob er/sie Dir das Schreiben zur Verfügung stellt.

    Du schriebst in Beitrag RE: Nochmal Schlüsselaufbewahrung, dass das IM NRW Vorgaben gemacht haben soll. Das ist zwar naheliegend, die zwei Schreiben von zwei Behörden, welche hier bisher aufgeschlagen sind, belegen das so aber - noch - nicht.

    Es ist ja durchaus ein Unterschied, ob da einzelne Behörden selbst aktiv werden oder ob es eine Anweisung für alle Behörden gibt. Daher meine Frage.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Seh ich es dann richtig, dass ich, wenn ich einen 1er Schrank mit elektronischem Schoss habe, auf der sicheren Seite bin. Mein Munitionsschrank hat auch ein elektronisches Schloss.

    Grumpy, der Link geht in dem Forum nicht auf.

    Ja, sofefrn Dein elektronisches Schloß keinen Notschlüssel besitzt, dann stehst Du vor dem gleichen Thema.

    Im WO können Anhänge nur geöffnet werden, wenn man dort angemeldet ist

  • Du schriebst in Beitrag RE: Nochmal Schlüsselaufbewahrung, dass das IM NRW Vorgaben gemacht haben soll. Das ist zwar naheliegend, die zwei Schreiben von zwei Behörden, welche hier bisher aufgeschlagen sind, belegen das so aber - noch - nicht.

    Es ist ja durchaus ein Unterschied, ob da einzelne Behörden selbst aktiv werden oder ob es eine Anweisung für alle Behörden gibt. Daher meine Frage.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Meiner Kenntnis nach, kommen die Texte vom IM und die Behörden können sie anpassen.

    Ich lebe nicht in NRW, daher habe ich auch keine Nachweise oder Belege, da die Inhalgte der Schreiben aber, meist bis auf die Erbringung von Nachweisen der Aufbewahrung, gleichlautend sind, ist es naheliegend, dass die Inhalt vorgegeben ist.

  • Ich habe einen „B“ Schrank im Keller, nutze ihn nur noch für die Munitionslagerung, mit elektronischen Zahlenschloß. Bekommen habe ich den Schrank von meinem Arbeitgeber, wo der Tresor bereits „X“ Jahre in Verwendung war.

    Das elektronische Schloß macht null Zicken und funktioniert tadellos.

    Das LaGuard Schloß hat ein innenliegendes Batteriefach, das Bedienfeld zusätzlich außenliegende Notstromkontakte, falls die innere Batterie mal leer sein sollte und man die Warnungen nicht beachtet hat, dass die Batterie sich dem Ende zuneigt.

    Mein neuer 1er Schrank, ein Burg-Wächter Diplomat in der klöeinsten Ausführung (28,x l Volumen) hat die Batterien, die zur Stromversorgung des Ziffernpads und des Fingerprint scanners erforderlich sind, außenliegend.

    In beiden Fällen der Tresore, verfügen keine der Tresore über einen Notschlüssel.


    Das Vorhandensein eines Notschlüssel, wenn man in NRW wohnhaft ist, stellt einen vor das gleiche Problem, wie der Doppelbartschlüssel. Dieser muss ebenfalls gemäß den Vorschriften aufbewahrt werden.

  • Das Vorhandensein eines Notschlüssel, wenn man in NRW wohnhaft ist, stellt einen vor das gleiche Problem, wie der Doppelbartschlüssel. Dieser muss ebenfalls gemäß den Vorschriften aufbewahrt werden.

    Und jetzt stellt euch mal vor, es gäbe von Notschlüssel wieder einen Notschlüssel. :stunned:

    Das wäre ja kaum auszuhalten! 8o


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen :saint:

  • Ich habe auch so ein Schreiben bekommen. Leicht anders als das aus MG, zB. werde ich nicht sofort aufgefordert einen Nachweis über meine neue Schlüsselaufbewahrung zu erbringen.

    Hier ist das volle Schreiben ohne persönliche Daten (hoffe ich zumindest).

    Vielen Dank an Empirator für das Einstellen des Schreibens.

    Ich habe mir für den Hauptwohnsitz einen KW Tresor mit Zahlenschloss bestellt.

    Bisher habe ich dort einen Langwaffenschrank mit Schlüssel.

    In NRW haben wir Zeit bis zum 1.5.2024, ab dann sollten wir alle die Schlüssel sicher aufbewahren.

    Wer schon ein Zahlenschloss hat, der sollte nur schauen, dass alles sicher gelagert ist.

    Linksschütze
    P8X
    GSP Atlanta
    FWB 800 Wood Basic
    Anschütz 8002
    Anschütz1903

  • Moin,
    musste im Herbst 2017 wegen der Waffenrechtsverschärfung gleich einen Schrank mindestens der Kategorie "0" erwerben und habe per Zufall sogar einen "1er" erhalten. Da es schon damals die gleichen Diskussionen wegen der Aufbewahrung der Tresorschlüssel gab, habe ich gleich einen mit mechanischem Zahlenschloss erworben. Wegen des Batteriebetriebs und der "Notöffnungsmechanismen", die man u. U. auch zum "Knacken" nutzen könnte, habe ich mich bewusst gegen Elektronik entschieden.

    Ein Bekannter hatte letztes Jahr wohl das Warnsignal für den schwachen Batteriezustand seines Waffentresors missachtet und sein Code wurde offenbar nicht mehr richtig erkannt. Sein Schrankmodell verfügte angeblich auch über keinen Notzugang, sodass er ihn "knacken" lassen und einen neuen anschaffen musste. War für ihn ein teures "Vergnügen".

    Knapp daneben ist auch vorbei ! ;)
    Anschütz 9015 Black Alu Nuss, FWB 700 Auflage, Anschütz 2007/13, Suhl 150-1, FWB P34, Walther GSP

  • Wenn ich den Schrank im Notfall quasi "kurzschließen" kann, welche Sicherheit bietet er dann ?

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  • Wenn ich den Schrank im Notfall quasi "kurzschließen" kann, welche Sicherheit bietet er dann ?

    wie willst du den Schrank kurzschließen? Es geht hier doch drum, das Schloss notfalls von außen bestromen zu können...

  • Möglicherweise liegt auch ein Missverständnis meinerseits vor. Aber beim damaligen Vergleich der verschiedenen Verschlussvarianten meine ich bei einigen der elektronischen Schränke aus den Handbüchern entnommen zu haben, dass sie sich im Notfall quasi unter Umgehung des Codes öffnen lassen. Das wäre doch aber eigentlich fatal.

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  • Wenn es solche Schlösser gibt, haben die mit Sicherheit keine 0er oder 1er Zertifizierung.


    Bei meinem Schrank ist es so, dass die Batterie von außen eingesetzt wird. Andere haben an der Außenseite Kontakte um bei Ausfall der innen liegenden Batterie wieder Spannung auf das Schloss zu bekommen.


    Damit umgeht man aber nicht das Schloss.

  • Das hätte mich auch stark gewundert. Es geht ja nur darum, beim Ausfall der Batterie wieder Strom zu haben, um den (richtigen) Code eingeben zu können.
    Mir war dennoch ein mechanisches Zahlenschloss sympatischer. Hatte nur anfangs das Problem, dass sich der Schrank trotz Einstellung des richtigen Codes manchmal erst nach mehreren Versuchen öffnen ließ, leider sogar bei der Erstabnahme durch die Kontrollbehörde. Offenbar hatte bei der ersten Einstellung des Zahlencodes die Skala zwischen zwei Ziffern gestanden. Dadurch "wusste" das Schloss nicht, welche Nummer "gemeint" war. Seit ich die Einstellung dann nochmal komplett und penibel von vorn vorgenommen hatte, funktioniert es tadellos und bislang ohne Probleme. Auf die Lösung bin ich aber auch erst durch Internetrecherchen gekommen, weil im Handbuch zu dieser Fehlerquelle nichts stand. Also auch mechanische Zahlenschlösser können ihre Tücken haben !:)

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    Anschütz 9015 Black Alu Nuss, FWB 700 Auflage, Anschütz 2007/13, Suhl 150-1, FWB P34, Walther GSP

  • Freunde,

    ich glaube, hier geht gerade etwas durcheinander.

    Eine von außen zugängliche Batterie ist doch sinnvoll, damit man diese auch tauschen kann, sollte sie irgendwann mal leer werden. Sonst würde man den den Tresor im Falle eines Falles ja nicht mehr - ohne Zerstörung - aufkriegen.

    Problematisch im Zusammenhang mit Waffen sind aber zusätzliche Notschlüssel. Es soll wohl auch Notschaltungen oder gar Notschalter geben, das ist aber nur Hörensagen.


    Ich bin übrigens nach wie vor der Meinung, dass der gute alte millionenfach bewährte Schlüssel nach wie vor und auch unter Berücksichtigung der Aufbewahrungsproblematik die beste Lösung ist.

    Aber da der ja mittlerweile ein Sicherheitsrisiko darstellt und Sicherheit ja inzwischen das Totschlagargument schlechthin ist, darf man dagegen ja nichts mehr sagen, egal wie groß die tatsächliche Missbrauchsrate auch ist.

    Da gibt es dann einen Fall und schon mutiert ein Urteil dazu dann zum neuen allgemein gültigen Gesetz. Man könnte meinen, fast wie bestellt. Die gute alte Anlassaesetzgebung war jedenfalls gestern und selbst die war eines guten Rechtsstaats nie würdig.


    In diesem Sinne und mit bestem Schützengruß

    Murmelchen