Wie ist denn "Aufbewahrung" definiert? Also nicht wo, sondern was damit gemeint ist?
Wenn ich den Schlüssel in meiner Hosentasche habe, ist es dann "Aufbewahrung"?
Dem Gesetzestext nach gehts doch um eine Form der Lagerung des Schlüssels, wenn man selbst keine Gewalt darüber ausüben kann oder? Wie im Beispiel, wenn einer im Urlaub ist und der Schlüssel irgendwo daheim bleibt.
Hab ich den Schlüssel aber am Mann brauch ich nach meiner Logik auch keine Aufbewahrung im einem Sicherheitsbehältnis nachweisen.
Lies bitte das Schreiben durch. Zur Schlüssel in der Hosentaschenfrage sind entsprechende Urteile im Schreiben erwähnt