KayDee, sorry jetzt verstehe ich das mit deinem "Erguss"
Gewehr kommt nicht durch die Waffenkontrolle
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Die nicht abziehende Hand muss das Gewehr, von oben, auf dem Fernrohr, auf dem Lauf, von unten oder seitlich vor der Abzugseinrichtung in Richtung Laufmündung halten 9.7.6 Punkt 6
So ist es. Und sie darf die Auflage "nicht umgreifen". Berühren sowieso nicht. Was heißt, dass das Gewehr relativ weit vorne aufgelegt werden muss.
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Was heißt, dass das Gewehr relativ weit vorne aufgelegt werden muss.
Kann, nicht muss - da nicht jeder Stand mit einer Elektronischen Anlage ausgerüstet ist und so manch eine Auflage vor oder auf gleicher Höhe der Zuganlage ist kann es zu Problemen bei der Weiterführung der Scheiben kommen. Nicht jeder Schütze ist mit "Affenarmen" gesegnet aber wie du geschrieben hast: "Die nicht abziehende Hand darf die "Auflage" und nur die Auflage nicht umgreifen/berühren" von Schaftanbauteilen so sie innerhalb der Vorgeschriebenen Maße sind ist nirgends etwas geschrieben worden.
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vllt. muss man hier erst mal differenzieren was gemeint ist: Die Auflage wo das Gewehr aufgelegt wird, oder die Auflage am Gewehr z.Bsp. der Katamaran von MEC oder eine Auflagekeil.
Was mir sich nicht erschließt bzw. ich nicht verstehe was damit gemeint ist, ist der Teil, wo geschrieben steht "seitlich vor der Abzugseinrichtung"?
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Meine Interpretation ist folgende: Die Auflage ist ein Teil des Standes und darf nicht umgriffen werden (Jagdlich stehend angestrichen ?) während der Auflagekeil oder Katamaran ein Zubehör der Waffe und damit der Waffe gleich gestellt ist. Wie und wo du die Waffe mit der nicht abziehenden Hand berühren darfst steht ja in der Sportordnung. Die Beschreibung "seitlich vor der Abzugseinrichtung" bedeutet das der Abzug nicht verdeckt werden darf was aber schon aus dem Datenblatt vom 06.08.2015 ersichtlich ist: "Zulässige Handhabung (Koffergriff) Abstand zwischen Abzug und Haltehand ist einzuhalten". Ich war der Meinung irgendwo auch gelesen zu haben das die nicht abziehende Hand sich nicht hinter dem Abzug in Richtung Körper befinden darf. So nach dem Motto ich unterstütze mal an der Schulter.
Ich versuche in den Fällen bei denen ich als KR mal dabei sein darf nach 0.1.3 alles zu betrachten und frage mich ob der Schütze mit seinen "Auslegungen oder Verstößen" sich selbst einen Vorteil verschafft oder die Auslegung der anderen KR einen anderen Schützen in Schutz nimmt.
Nicht jedes Regelkonforme Verhalten ist auch sportlich Fair. Ein Verein der sportlich in der Lage ist genügend Schützen für 2 Mannschaften zu stellen mag sich korrekt verhalten wenn er jedes mal mit einer frischen Mannschaft gegen eine andere Antritt die schon einen Wettkampf hinter sich hat.
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Das sind die Regeln für GEWEHR Auflage (9.7)
Habe ich jetzt aus der SpO 2023 rauskopiert, dürfte sich aber zu 2024 hier nicht geändert haben.
Punkt 9.7.6.5 ist eigentlich redundant, denn wenn lt. 9.7.6.1 keine Körperteil die Auflage berühren darf und lt. 9.7.6.4 sogar ein deutlich sichtbarer Abstand zu sehen sein muß, darf auch keine Hand die Auflage "umgreifen". ein Meisterstück, wie man Einfaches möglichst kompliziert und unverständlich ausdrücken kann.
Eine Zeichnung hätte es viel einfacher deutlich machen können.
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darf auch keine Hand die Auflage "umgreifen"
ich bin mir fast sicher damit ist gemeint die Hand darf nicht an der Auflage vorbei (umgreifen) um die Waffe zu halten
Eine Zeichnung hätte es viel einfacher deutlich machen können.
auf sowas stehe ich auch, da gibt es kein wenn und aber, ermutlich will man das nicht weil es dann zu einfach ist
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ich bin mir fast sicher damit ist gemeint die Hand darf nicht an der Auflage vorbei (umgreifen) um die Waffe zu halten
Das war auch mein erster Gedanke - aber dann wäre richtiger: "Der Arm ... darf nicht ... umgreifen".
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"Der Arm ... darf nicht ... umgreifen".
dann kommt aber der schlaue und sagt ist nicht der arm ich benutze nur die hand
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Genau.
Der Text der Sportordnung bezüglich Auflageschießens ist ein Paradebeispiel, wie man ganz, ganz schlechte Regeln schreiben kann, bürokratisch, dumm, unverständlich und absolut nicht sinnstiftend.
Ich habe im Verein auch so einen Notar, der, wenn er Regeln schreibt, diese nur von einem Juristen verstanden werden können. Oder man probiert das aus und sagt dann: "Ah, so hat er es gemeint, ja, jetzt ist´s klar!" (Ich wollte mal von ihm einen gebrauchten Beamer für 50 € kaufen, er kam mit einem Kaufvertrag über 5 eng beschriebene A4-Seiten. Ich habe den Beamer nicht gekauft.)
Aber die Sportordnung sollte von Sportlern und KaRis einfach verstanden werden. Dieses Gesummse ist dumm dämlich und saublöd. Es werden hier Sachen geregelt, die muss man nicht regeln: Das Auflageschießen ist eine rein nationale Sportausübung für Ältere und Gebrechliche, damit die noch Spaß am Sport haben. Da so ein Bohei um "was ist erlaubt, was nicht" und wieviel mm ein Auflagepunkt von einem anderen Punkt entfernt sein darf, zu machen, ist hier beim Seniorenschießen totaler Schwachsinn und gehört ganz kurz geschnitten: "Wenn eine Regelung nicht sinnvoll ist, braucht man sie nicht!"
Und ja, ich rege mich mal wieder gerade maßlos über die Technische Kommission auf.
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Ältere und gebrechliche. Dankeschön 😂
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Ältere und gebrechliche. Dankeschön 😂
Das habe ich mir auch so gemacht 😂
War mir klar dass du darauf reagierst 👍
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Ich habe im Verein auch so einen Notar, der, wenn er Regeln schreibt, diese nur von einem Juristen verstanden werden können.
Eine EHEMALIGEN Notar, glaube ich ? Und wenn ich mich richtig erinnere, gibt es Gründe für das "ehemalig".
Generell sind viele Juristen nicht übermäßig begabt dafür, gute Normwerke zu schreiben. Einige wenige können es.
Für die Prüfung und Verbesserung von Normen sind Juristen aber meist gut geeignet.
Carcano -
Ältere und gebrechliche. Dankeschön 😂
😂😂
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Ältere und gebrechliche. Dankeschön 😂
Ich zähle übrigens auch dazu.
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