Frage zum WBK Antrag

  • Es macht schon Sinn das alleine aus Haftungsgründen abzufragen. Sie stellen ja auf dieser Grundlage mit ihrer Verantwortung das Bedürfnis aus.

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    By the way: Auch ich möchte am Stand keinen mit einer 9mm neben mir haben, der noch keine Sachkundeprüfung für den sicheren Umgang mit scharfen Waffen hat.

    Ich weiß ja nicht genau, wie lange deine Sachkundeprüfung her ist, aber zur Not solltest du noch mal einen Blick ins Gesetz werfen. Dort ist der Nachweis der Sachkunde als Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis in § 4 Abs. 1 Nr. 3 WaffG klar gefordert. Nur ist es nicht Sache der Verbände, das Einhalten dieses Erfordernisses zu prüfen. Es nützt auch nix, da die Behörde, die nämlich für diese Prüfung zuständig ist, sich sowieso diese Sachkunde nochmal nachweisen lässt. Nur erkennt die jegliche Sachkunde an, die in anerkannten Sachkundelehrgängen erworben wurde, während die Verbände da zum Teil Abstriche machen. Aber sicher ist, wenn keiner einen Fehler gemacht hat, würdest du auch ohne Verbandsüberprüfung der Sachkunde keinen Schützen mit eigener erlaubnispflichtiger Waffe neben dir stehen haben, der keinen Sachkundelehrgang besucht und die zugehörige Prüfung bestanden hat. Ob er damit ausreichend sachkundig ist und das auch umsetzt, ist ein anderes Thema.

    Zurück zum eigentlichen Thema: Das "Recht" der Verbände die Sachkunde (von einer Behörde bestätigtes Zertifikat), Verbandsmitgliedschaft (vom Verband ausgegebener Mitgliedsausweis in Kartenform), Nachweis des Bedürfnisses lt. Sportordnung (von der Behörde genehmigte Sportordnung), Trainingsnachweis (der Behörde vorzulegendes Schießheft) sowie die Einsicht und Speicherung aller vorhandenen WBK´s zwecks Kontrolle der Erwerbsstreckung bzw. Kontingentüberschreitung wurde den Verbänden als "Lekkerlie" für das Stillhalten bei den Waffenrechtsverschärfungen zugestanden. Jeglicher Nachweis kann vom Schützen der Behörde ohne Probleme geleistet werden bzw. die Behörde schaut mal selber in ihre Unterlagen, dort sollte alles drin stehen.

    Ich weiß ja nicht, wie das bei euch aussieht mit der Kompetenz der SB, aber bei uns in der Behörde wachsen mir mit der jetzigen Regelung schon manchmal graue Haare, wenn ich manche Dinge mitbekomme und teilweise selber erlebe. Die können kaum was dafür, weil sie a) von Waffen als reine Verwaltungsmitarbeiter/-innen in der Regel keine Ahnung haben (anders als die Polizei, die wenigstens schon mal ein bisschen was mit Waffen zu tun hat) und b) alle Nase lang wechseln müssen, wenn sie weiterkommen wollen und daher ein ständiges kommen und gehen in einem Bereich ist, der schon den Experten einiges abverlangt an Wissen, Auslegung und Kenntnis von Rechtsprechung. Wenn die nun z.B. auch noch der Erforderlichkeit in der Weise überprüfen sollen, ob mein .22er Revolver nicht für die Disziplin 25m-Pistole ausreicht oder ich zur Verbesserung des Ergebnisses besser eine Pistole benötige und noch so ein paar Besonderheiten, so gebe ich das Ganze deutlich früher auf als bisher geplant. :refusing:

    Ganz zu schweigen von den SB's, die heute ja schon bösartig entgegen klarer gesetzlicher Regelungen handeln, denen gibst du damit noch zusätzliche Steilvorlagen.

    Nicht jeder hat Jura und Kommunikationswissenschaften studiert und ist in der Lage, vernünftig mit den SB's zu sprechen. Da habe ich schon manches Mal vermitteln müssen, weil einfach Sprache und Ton schnell eskalierten. ("Die hat ja wohl nen Knall. Die hat keine Ahnung. Soll sich mal von nem erfahrenen Schützen sagen lassen was geht" etc. etc.). Da erreicht man schnell gar nichts.

  • Ich weiß ja nicht, wie das bei euch aussieht mit der Kompetenz der SB, aber bei uns in der Behörde wachsen mir mit der jetzigen Regelung schon manchmal graue Haare, wenn ich manche Dinge mitbekomme und teilweise selber erlebe.

    Theorie und Praxis, ich habe leider (wie wahrscheinlich so manch anderer auch) erfahren müssen das in dem Moment in dem der SB tatsächlich etwas von seinem Aufgabenbereich versteht (nicht die Vorgaben der Politik sondern von der Materie) dieser aus Personellen oder sonstigen Gründen in einen anderen Bereich versetzt wurde.

  • Aber sicher ist, wenn keiner einen Fehler gemacht hat, würdest du auch ohne Verbandsüberprüfung der Sachkunde keinen Schützen mit eigener erlaubnispflichtiger Waffe neben dir stehen haben, der keinen Sachkundelehrgang besucht und die zugehörige Prüfung bestanden hat.

    Wer redet von der eigenen Waffe?

  • Aber sicher ist, wenn keiner einen Fehler gemacht hat, würdest du auch ohne Verbandsüberprüfung der Sachkunde keinen Schützen mit eigener erlaubnispflichtiger Waffe neben dir stehen haben, der keinen Sachkundelehrgang besucht und die zugehörige Prüfung bestanden hat.

    /Klugscheiss AN/

    Doch, es gibt noch ein paar ganz, ganz alte Schützen (nicht im Osten, wir sind erst zu spät der Freiheit beigetreten), die haben ihre WBK noch vor der Sachkundeplflicht bekommen. Bei denen gilt der langjährige Umgang ohne Blödsinn gemacht zu haben als Sachkundeersatz.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wer redet von der eigenen Waffe?

    Jetzt musst du mir helfen. Bisher war ich der Meinung, es ginge um die gelbe WBK um darauf ne eigene Waffe zu kaufen. Wofür sonst braucht man die??? Nun redest DU nicht mehr von der eigenen Waffe? Willst du die Sachkundepflicht für jeglichen Feuerwaffenschützen einführen oder was?

  • /Klugscheiss AN/

    Doch, es gibt noch ein paar ganz, ganz alte Schützen (nicht im Osten, wir sind erst zu spät der Freiheit beigetreten), die haben ihre WBK noch vor der Sachkundeplflicht bekommen. Bei denen gilt der langjährige Umgang ohne Blödsinn gemacht zu haben als Sachkundeersatz.

    SOOOO alt müssen die nun auch nicht sein. Bei meinem Waffenerwerb Anfang der 80er Jahre reichte auch die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein als "Nachweis der Sachkunde" noch aus. Aber da reichte auch die Aufbewahrung in einem abgeschlossenen Holzkleiderschrank in einem abschließbaren Schlafzimmer noch als Aufbewahrungsnachweis aus. ;)

    Aber wir gehen ja vom heutigen Regelfall aus. Da sollte zumindest jeder Schütze mit ner eigenen Feuerwaffe ne Sachkundeausbildung mitgemacht haben. Was er davon behalten hat ist dann ne ganz andere Frage. Das ist wie beim Führerschein: Da habe ich manchmal auch die Vermutung, dass der Fahrer das Teil in ner Verlosung gewonnen hat, weil elementare Regeln des Straßenverkehrs nicht beachtet werden.

  • Einfache Antwort! Ja!

    Dir sollte aber schon klar sein, warum es die Ausnahmen in § 12 WaffG gibt und warum die auch sehr sinnvoll sind.

    Für solche Ansichten und Forderungen dürften sich dann selbst die vielen traditionellen Schützen ganz herzlich bei Dir bedanken. Stichwort Vogel- und Königsschießen.

    Nur mal so am Rande: Wie groß ist denn das tatsächliche Restrisiko und würde die Einführung einer allgemeinen Sachkunde daran wirklich etwas ändern?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Einfache Antwort! Ja!

    Deutschland ist ein Land, in dem (in den meisten Fällen) gestempelte Papiere mehr zählen als die tatsächliche Kompetenz.

    Die tatsächliche Vermittlung relevanter Kenntnisse und Kompetenzen dürfte bei waffenrechtlichen Sachkundekursen - abhängig vom Veranstalter - ein sehr weites Feld von "fast nichts" über "ist ok so" bis "ausreichend viel" umfassen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)