Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, was die Regelüberprüfung der waffenrechtlichen Erlaubnis in den verschiedenen Landkreisen/Städten so kostet.
Das geht anscheinend von kostenfrei bis XXX Euro.
§ 4 Abs. 3. WaffG - Wenn innerhalb der Frist von drei Jahren eine weitere waffenrechtliche Erlaubnis (z. B. eine weitere WBK, Europäischer Feuerwaffenpass o.ä.) beantragt wird, in deren Zusammenhang eine erneute Prüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit durch die Waffenbehörde durchzuführen ist, wird die Frist unterbrochen bzw. beginnt von da an erneut. Der Verwaltungsaufwand für die Prüfung ist in diesen Fällen in der Gebühr für die Erteilung der weiteren waffenrechtlichen Erlaubnis enthalten
Nach § 50 Abs. 1 WaffG werden für Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen nach dem Waffengesetz und darauf beruhender Rechtsvorschriften Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
Da die Regelüberprüfung einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand darstellt, wurde dieser von einigen Landkreisen den jeweiligen Erlaubnisinhabern in Rechnung gestellt. Diese Praxis war zumindest umstritten, da für die Regelüberprüfung im Kostenverzeichnis bisher kein eigener konkreter Kostenpunkt aufgeführt war. Deshalb wird das mit den Gebühren sehr unterschiedlich gehandhabt.
Wenn also sozusagen alles „in Ordnung“ war, verlief die Regelüberprüfung bislang vom Betroffenen unbemerkt.
Mit Urteil vom 01.09.2009, Aktenzeichen 6 C 30/08, hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Regelüberprüfung grundsätzlich festgestellt.
Bitte nur Antworten für die normale, reguläre Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG.
Ohne unbekanntem Verzug, ohne außerplanmäßiger Prüfung oder sonstigen Vorkommnissen.
Bitte Bundesland/Stadt/Landkreis angeben, Waffenschrankkontrolle vor Ort, die entstandenen Gebühren und das Datum.
Beispiel: BW, LK Esslingen, Kirchheim/Teck, mit Vor-Ort-Kontrolle, 80,- Euro, 11/2023