Hybride Mitgliederversammlungen von Vereinen bald möglich

  • Komisch ist doch, dass weltweit zigtausend Firmen MS Teams und MS365 einsetzen, oder?

    Bequemlichkeit, Herdentrieb, Ignoranz. :/

    Nur in Deutschland sieht man ein Problem [...]

    Hm, ich würde eher sagen, nur in den USA sieht man wirklich kein Problem, denn dort müsste ohnehin jedes private Unternehmen seine Daten rausrücken, wenn der Staat darum „bittet“, übrigens auch Daten deutscher Staatsbürger.

    [...] wo die Regierung selber die DSGVO regelmäßig ignoriert und den Datenschutz mit Füßen tritt.

    Hast du vielleicht ein konkretes Beispiel? Das mag auf den ersten Blick hin und wieder so scheinen, aber die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind da oftmals nicht die Datenschutzgesetze, sondern Fachgesetze wie beispielsweise die Meldegesetze oder Steuergesetze.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Bequemlichkeit, Herdentrieb, Ignoranz. :/

    Hm, ich würde eher sagen, nur in den USA sieht man wirklich kein Problem, denn dort müsste ohnehin jedes private Unternehmen seine Daten rausrücken, wenn der Staat darum „bittet“, übrigens auch Daten deutscher Staatsbürger.

    Hast du vielleicht ein konkretes Beispiel? Das mag auf den ersten Blick hin und wieder so scheinen, aber die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind da oftmals nicht die Datenschutzgesetze, sondern Fachgesetze wie beispielsweise die Meldegesetze oder Steuergesetze.

    Nimm einfach nur die letzten drei Jahre und Corona. Da wurde bereits zigfach auf Datenschutz gepfiffen.

    Eher dass es kaum eine Alternative zu den Produkten von MS gibt, die den Funktionsumfang anbieten, da alle Applikationen miteinander verbunden sind………

    Ihr wisst aber aktuell schon, dass Ihr euch gerade auf „eine Softwarelösung“ negativ einschießt.

    Ich habe MS Teams, Cisco WebEx, google Meet, Zoom US, usw., usf. Genannt, nicht nur eine einzelne.

    MS Teams ist eine von vielen Lösungen, die man verwenden kann, oder es sein lässt, genauso wie WebEx, google Meets, Blue Jeans, Zoom US, oder was auch immer.

    Die Diskussion hier geht um Hybride Versammlungen,die der Gesetzgeber nun per Gesetz zulassen möchte, was eine gute Sache ist.

    Das Thema Datenschutzkonformität ist durch BBF3 nach drei Seiten erwähnt worden und das nur in Bezug zu einer einzigen Softwarelösung, was mich wiederum zu dem Schluß bringt, dass es ihm nicht um die Hybriden Versammlungen geht, sondern einfach nur das Haar in der Suppe zu suchen um zu motzen, in seiner gewohnt unflätigen Art.

    Damit bin ich aus dieser Diskussion raus

    Einmal editiert, zuletzt von Grumpy (8. April 2023 um 07:40)

  • Es spricht aber keiner von „müssen“.

    Richtig, es ist aber noch weniger der ultimative Schritt in die Zukunft.

    Dass man es (in besonderen Fällen) machen kann ist positiv. Es nur zu machen weil sich die Ausrüstung rechnen muss soll jeder selbst entscheiden.

    Hm, ich würde eher sagen, nur in den USA sieht man wirklich kein Problem, denn dort müsste ohnehin jedes private Unternehmen seine Daten rausrücken, wenn der Staat darum „bittet“, übrigens auch Daten deutscher Staatsbürger.

    Das ist jetzt aber eine etwas verallgemeinernde Aussage.

    Du spielst hier vermutlich auf die Daten beim Ticketkauf in die USA an, aber selbst die werden auf rechtlicher Grundlage erhoben und verarbeitet auch wenn es nicht jedem gefallen mag.

    Die sture Auslegung von Gesetzen ist wirklich kein Privileg deutscher Beamten, das können andere teilweise wesentlich besser.

  • Nimm einfach nur die letzten drei Jahre und Corona. Da wurde bereits zigfach auf Datenschutz gepfiffen.

    Jain. Wenn bereits ein Fachgesetz eine Verarbeitung erlaubt, in diesem Fall das sogenannte Infektionsschutzgesetz, werden die Datenschutzgesetze halt gar nicht erst herangezogen. Die Corona-Warn-App war allerdings sehr datenschutzfreundlich gestaltet. Die konkrete Umsetzung vieler Betriebe eher nicht.

    Ihr wisst aber aktuell schon, dass Ihr euch gerade auf „eine Softwarelösung“ negativ einschießt. Ich habe MS Teams, Cisco WebEx, google Meet, Zoom US, usw., usf. Genannt, nicht nur eine einzelne. MS Teams ist eine von vielen Lösungen, die man verwenden kann, oder es sein lässt, genauso wie WebEx, google Meets, Blue Jeans, Zoom US, oder was auch immer.

    Bei den genannten Anbietern dürfte es beinahe egal sein, für welchen man sich entscheidet, aber es gibt da ja auch noch die eine oder andere Alternative, die man auf einem eigenen Server selbst betreiben oder bei einem deutschen Anbieter anmieten kann.

    [...] sondern einfach nur das Haar in der Suppe zu suchen um zu motzen, in seiner gewohnt unflätigen Art.

    Wobei man unterscheiden sollte zwischen Ton und Inhalt. Wenn ein Verein plant, seine Mitgliederversammlung online bzw. hybrid abzuhalten, wird er darauf achten wollten, die persönlichen Daten seiner Mitglieder zu schützen. Das sorgt für bessere Akzeptanz und vermeidet evtl. rechtliche Probleme.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • nd das nur in Bezug zu einer einzigen Softwarelösung, was mich wiederum zu dem Schluß bringt, dass es ihm nicht um die Hybriden Versammlungen geht, sondern einfach nur das Haar in der Suppe zu suchen um zu motzen, in seiner gewohnt unflätigen Art.

    Du ignorierst den von dir geschaffenen Kontext mit der offenen Präferierung eines der sch...lechtesten Lösungen. Ich habe mit Jitsi eine praktikable Alternative aufgezeigt.

  • Am 22.05.23 findet eine Webinar vom DSB/DOSB zum Thema statt.

    DSB-Webinar: „Bundestag beschließt Änderung des Vereinsrechts zur digitalen Mitgliederversammlung“ mit Stefan Wagner

    Beginn:
    Montag, 22. Mai 2023 18:00 Uhr

    Ende:
    Montag, 22. Mai 2023 20:00 Uhr
    Ort:
    Online (Zoom)
    Der Bundestag hat am 9. Februar 2023 eine Änderung des § 32 BGB zur Durchführung einer digitalen Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung beschlossen. Die Änderung ist am 21. März in Kraft getreten und kann seitdem – auch ohne eigene Satzungsgrundlage – von Vereinen und Verbänden angewendet werden. Welche praktischen Auswirkungen hat die Gesetzesänderung? Was muss beachtet werden?

    Im Webinar erläutert Jurist und Vereinsrecht-Experte Stefan Wagner die Neuregelung, da die neue gesetzliche Regelung mit „Haken und Ösen“ versehen ist und einige Hürden für die Praxis zu beachten sind. Der Gesetzgeber ist bei der neuen Regelung von der bekannten Regelung in § 5 Abs. 2 COVID-19-Gesetz abgewichen, die bekanntlich zum 31.08.2022 ausgelaufen war.

    Der Einladungslink wird wohl noch in Kürze vom DSB erstellt


    Weitere Webinare/Fortbildungen?

    FA_Jahresprogramm_2023_web.pdf (dosb.de)