• Darf ein klappbares Zweibein in den Disziplinen KK Sport-/Freigewehr, KK liegend zum abstellen des Gewehres verwendet bzw. während des Schießens am Gewehr verbleiben ?

    In der SpO konnte ich lediglich entdecken daß dies beim LG/GK Standardgewehr nicht gestattet ist.

    Hat jemand Erfahrungen damit ?

  • Wenn der DSB die ISSF Regel übernimmt dann nicht ;)

    In Ungarn gab es ja deswegen ziemlich viel Streit.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Da gibts ne Regel über Stabilisatoren am schaft. Da sind auch maximal Maße angegeben. Könnte sein dass das da drunter fällt wegen zu viel Breite oder zu viel Höhe. Wenn die Beinchen eingeklappt werden können wären ein paar Faktoren weniger vorhanden. Wir hatten uns angewöhnt das 2 bein nur zum Rüsten zu verwenden... Vor nach oder zwischen den Durchgängen.

  • in der Sportordnung unter 1.5.4 steht explizit für LG und GK Standardgewehr das Zweibeine nicht erlaubt sind, ob diese eingeklappt sein dürfen oder nicht ist da nicht vermerkt.
    Ebenfalls gibt es keinen Eintrag zu Zweibeinen beim KK Freigwehr oder GK Freigewehr.

  • Hallo Freunde,

    Diskussionen und auch immer wieder ohne richtige Begründungen oder Belege anhand der jeweils gültigen SpO ausgesprochene Verbote gibt es leider schon seit Jahrzehnten auch bei Verwendung an den Frei- und Sportgewehren.

    Von daher ist der Passus im 'Krampfrichter' nicht ganz verkehrt, bleibt so leider aber ohne Datumsangabe oder Hinweis auf die jeweilige Ausgabe angesichts der inzwischen ja zu einer wahren Flut angestiegen Anzahl dieser Machwerke auch wieder nur Flickwerk, zumal der Passus ja längst in die SpO gehörte.


    Mein ja nur und mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • die einfachste Lösung ist halt das man das Zweibein nur montiert wenn die Waffe abgestellt werden soll und sobald man in den Anschalg geht baut man es ab. Dann sind alle Diskussionen hinfällig.

    Ich kann ehrlich gesagt die Schützen nicht verstehen die irgendwas an Ihren Sportgeräten oder der Kleidung rumbasteln ohne einen einzigen Blick in die Sportordnung zu werfen und dann bei der Kontrolle mit den Kampfrichtern rumdiskutieren.
    Noch besser sind die, von denen man dann hört "das macht der oder die auch so" oder "das war schon bei der letzten Meisterschaft so und da hat auch keiner gemeckert" usw.
    Am Besten sind aber die, die man im Training auf Probleme an Sportgeräten hinweist und die trotzdem auf die Meisterschaft fahren und sich dann beschweren das sie dort Änderungen machen mussten oder gar disqualifiziert wurden.

    Klar kostet die Sportordnung Geld, aber im Vergleich zu Munition, Sportgeräten oder Klamotten ist das doch lächerlich, aber kaufen tun sie die wenigsten.
    Jemanden zu fragen der eine Sportordnung hat ist ja günstiger!

    Ich weiß was in meinen Disziplinen erlaubt ist und was nicht, und da halte ich mich dran. In über 40 Jahren aktivem Sportschießen hatte ich noch nie Probleme bei der Waffenkontrolle. OK; einmal hat bei Armbrust der Bolzen nicht in die Schablone gepasst wegen einem kleinen Grat. Kurz mal drüber gefeilt und gut wars.
    Bei der letzten DM bin ich freiwillig zur Bekleidungskontrolle gegangen weil ich mir nicht sicher war ob die Jacke noch OK war. War sie nicht, ich hatte bisschen zugenommen. Die Knöpfe versetzt nochmal gemessen und gut wars.
    Warum soll ich mir denn während der Meisterschaft noch zusätzlichen Streß mit den Kampfrichtern machen?

  • Wie immer bewegt sich unsere Sportordnung im Spannungsfeld zwischen "Was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten" und umgekehrt "Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt". Und dann gibt es da ja auch noch diesen in der Praxis auch nicht ganz leicht zu händelnden Passus mit der Vorteilsverschaffung. Es soll möglichst fair sein, es ist aber auch nicht verwerflich, wenn der Schütze versucht, für sich das Optimum aus dem Regelwerk zu schöpfen und die Industrie hat ja auch noch ein Interesse. Die andere Seite, nur ein Standard für alle, ist, wenn man sich mal etwas näher mit der Thematik beschäftigt, auch keine gute Lösung, da wir Schützen schon allein von unseren äußerlichen Maßen her ja bekanntlich sehr unterschiedlich sind. Es gibt also für beide Standpunkte Argumente und eine klare Linie kann ich in unserer Sportordnung diesbezüglich nicht erkennen. Freigewehre oder Freie Pistolen heißen ja auch nicht ohne Grund so.

    Das Zweibein in diesem Fall verschafft dem Schützen ja nicht wirklich sportlich einen Vorteil, es sei denn, er verwendet es tatsächlich und unerlaubt als Auflage bzw. Stütze. Stehend und Kniend kein wirkliches Problem, Liegend eventuell schon eher. Mancher Schütze nutzt so ein Zweibein aber gerne als Ablage für das Gewehr zwischen Schüssen oder in der Pause, da wohl so weniger Macken am Gewehr entstehen und die teils wertvollen Anbauteile auch nicht unnötig belastet werden. Für mich nachvollziehbar, für den einen oder anderen Schützen (und Kampfrichter) wohl aber nicht, sonst hätten wir die Diskussion ja gar nicht.

    Nur wie ordnet man das jetzt in die Sportordnung ein? Beschränkungen bzw. Verbote gibt es zur Zeit ja nur in Bezug auf die LGs und GK-Standard. Damit ist die Sache für mich aber auch eindeutig, denn wenn es ein Verbot nur für bestimmte Gewehre bzw. Disziplinen gibt, dann bedeutet das doch im Umkehrschluss, es ist für die anderen Disziplinen zulässig.

    Leider ist das offenbar aber für viele Schützen und Kampfrichter wohl doch nicht so ganz klar, auch wegen der obigen grundsätzlichen Positionen und Standpunkte, aber auch weil ja bekanntlich unsere Sportordnung an der Stelle wegen der Gliederung und der eingefügten Zeichnung des Sportgewehrs immer noch schwer missverständlich ist. Auch das haben wir hier schon oft angesprochen.


    Statt aber immer mehr Sonderfälle auf immer mehr Zetteln zu behandeln und damit das ganze Flickwerk immer größer zu machen, sollte man sich wirklich mal mit der grundsätzlichen Ausrichtung der Sportordnung beschäftigen, auch, wie von mir schon geschrieben, bezüglich der Einordnungen des ISSF-Regelwerks, und darauf aufbauend dann mit mit einer systematischen Überarbeitung oder wahrscheinlich sogar besser, einer Neugestaltung der Sportordnung beschäftigen.

    Ich habe aber erhebliche Zweifel, ob es da und gerade auch bei der zur Zeit immer stärker um sich greifenden Polarisierung und dem immer weiter Auseinander driften immer größerer Teile unserer Gesellschaft wirklich noch einen Konsens geben kann. Wird wohl eher auf ein weiter so mit dem Gemurkse hinauslaufen wie in anderen Teilen unser Gesellschaft ja auch.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Das steht in der Ausgabe 01/2020 von der Kampfrichter weiß das, auch wenn "Krampfrichter" vielleicht manchmal zutreffend ist