Darf ein klappbares Zweibein in den Disziplinen KK Sport-/Freigewehr, KK liegend zum abstellen des Gewehres verwendet bzw. während des Schießens am Gewehr verbleiben ?
In der SpO konnte ich lediglich entdecken daß dies beim LG/GK Standardgewehr nicht gestattet ist.
Hat jemand Erfahrungen damit ?