Hallo AndreasJ ,
gegen die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit dürften hier nur die wenigsten etwas haben. Über die Sache mit dem Verfassungsschutz kann man zwar streiten. Aber ansonsten ist es auch aus meiner Sicht ganz sinnvoll, das möglichst nur zuverlässige und geeignete Mitbürger legalen Zugang zu Schusswaffen erhalten. Ob man das durch diese Überprüfungen auch wirklich sicherstellen kann, ist eine andere Frage. Aber es stört und gängelt mich auch nicht. Es ist zudem auch eine Forderung, die so von Anfang an in neuen Gesetz verankert war und da auch recht eindeutig formuliert ist. Über mögliche Gebühren kann man natürlich immer streiten.
Eine ganz andere Sache ist das Bedürfnisprinzip. Das wurde zwar schon durch das alte Gesetz von 72/76 eingeführt, im Grunde reichte damals aber als Nachweis eine Bescheinigung durch den Verein, spätere Überprüfungen durch die Behörden gab es de facto nicht. Selbst die ersten 10 Jahre nach Einführung des neuen Waffenrechts mit Einführung der neuen Überprüfungsforderung nach den ersten 3 Jahren und der Verpflichtung der Vereine, die schießsportlichen Aktivitäten in dieser Zeit zu dokumentieren, lief die Sache zumindest nach meinem Kenntnisstand doch noch recht entspannt ab. Problematisch aus meiner Sicht wurde es erst vor gut 10 Jahren, wo Behörden anfingen, das schon 2009 durch diese Kann-Bestimmung verschärfte Gesetz noch restriktiver und teilweise sogar recht willkürlich auszulegen. schmidtchen und ich haben dazu ja schon Beispiele angeführt. So richtig kritisch wurde es aber erst, als die Verwaltungsgerichte anfingen, die Behörden in ihrem Fehlverhalten zu bestätigen und die klagenden Schützen quasi im Regen stehen ließen, ihnen also de facto das Recht nahmen, sich gegen diese Willkür zu wehren.
Da die alte Version des Waffenrechts durch die Kann-Bestimmung und Nebenbestimmungen, die nur in der Verwaltungsvorschrift standen, in der Frage immer auch ein wenig Auslegungssache war mit reichlich Spielraum durch die Behörden, war es da auch schwierig, eine saubere Linie hinzubekommen.
Der Gesetzgeber hat daher mit den letzten Gesetzesänderungen, und das muss man ihm zugute halten, auch versucht, die Problematik durch etwas präziser formulierte Bestimmungen zu verbessern und durch Einführung dieser Zehnjahresreglung - Nachweis der Vereinsmitgliedschaft - auch etwas zu erleichtern. Leider, und das zeigt das hier von schmidtchen eingestellte Urteil, wohl nur ein frommer Wunsch, denn das Urteil macht genau da weiter, wo schon mehrere dieser Urteile vor den letzten Gesetzesänderungen aufgehört hatten. Es stellt den Behörden de facto einen weiteren Freibrief aus.
Zu guter Letzt, ich bin nach wie vor generell gegen diese überzogenen Bedürfnisforderungen, weil diese in meinen Augen keinen signifikanten Beitrag zur Sicherheit leisten, andererseits aber unverhältnismäßig stark in die Autonomie des Sports eingreifen. Ich will mir nicht vorschreiben lassen, in welcher Form und mit welcher Trainingsintensität ich meinen Sport ausübe, solange ich dadurch niemanden belästige oder gar schädige. Als vom Prinzip her gesetzestreuer Bürger halte ich mich zwar an diese gesetzlichen Auflagen. Das bedeutet aber nicht, dass ich sie in dieser verschärften Form auch wirklich akzeptiere, von den Auswirkungen, welche solche Freistilurteile für den Rechtsstaat bdeuten, mal ganz abgesehen.
Apropos, auch meine Behörde war bis vor 10 Jahren äußerst liberal und bürgerfreundlich. Das lag im Prinzip aber auch nur an genau einer Person und diese wurde noch kurz vor der Pensionierung vor den Kadi gezerrt. Dabei sang die gesamte KPB in den 'guten alten Zeiten' nur Loblieder über diese Person. Zwar sind die aktuellen Mitarbeiter auch jetzt noch freundlich, nur weht auch dort jetzt mit deutlich aufgestocktem Personal ein anderer Wind.
Ich wohne hier quasi im Grenzgebiet von gleich vier politischen Kreisen und konnte daher über Jahrzehnte immer auch ganz gut verfolgen, wie die Waffenrechtsbehörden hier so ticken. Neben meiner Behörde, die früher wie schon gesagt, recht liberal agiert hat, arbeiteten und arbeiten zwei weitere Behörden, nachdem was ich so mitgekriegt habe, immer recht unauffällig und weitestgehend nach Vorschrift. Die vierte Behörde war allerdings auch immer schon für so richtige Knaller und Klopse bekannt. Und auch das lag über Jahrzehnte quasi immer an genau einer Person.
Apropopos, Gummersbach kenne ich auch ein wenig. Der Oberbergische Kreis ist ja quasi auch die Außengrenze des RSB zum WSB.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen