Hab mal wieder von einem Urteil Kenntnis bekommen, da stehen einem ob der "Rechtssetzungskompetenz" von Richtern mal wieder die Haare zu Berge.
Waffenbesitzbedürfnisnachweis eines Sportschützen
Auch wenn das Verfahren noch nach altem Waffenrecht begann, hat der VGH in seinem Beschluss von 2021 das neue WaffG mit berücksichtig, wenn auch mit sehr eigenwilligen Interpretationen.
Besonders interessant finde ich u.a Ziffer 39 und 55 ff.
Bei Ziffer 39 erdreisten die sich zu schreiben "Ziel dieser Regelung ist es, langjährigen Sportschützen, die beispielsweise aufgrund fortgeschrittenen Alters den Schießsport nicht mehr so intensiv ausüben können wie zuvor, weiterhin eine aktive Teilnahme am Vereinsleben zu ermöglichen (BT-Drucks. 19/13839 S. 72). Sie findet auf den vorliegenden Fall jedoch keine Anwendung."
Wer aber des Lesens mächtig ist, liest in der betreffenden BT-Drucksache auf S. 72 noch die entscheidenden Buchstaben "z.B." in Bezug auf obige Regelung. Denn sie soll ja nicht nur für alte Rentner sondern für alle mit über 10 Jahren Verbandszugehörigkeit gelten. Und das sollen hoch qualifizierte Juristen sein, die an diesen Gerichten sitzen? Armes Deutschland!
Das wird uns mal mit Sicherheit in der nächsten Zeit von einigen "willigen Behörden" um die Ohren gehauen werden.
Da das ja aus deiner Ecke kommt: Weisst du, ob da Nichtzulassungsbeschwerde erhoben wurde oder noch andere Wege "am Laufen" sind?