EILMELDUNG!! Denn es geht schon wieder los .....

  • Ich sehe es so, wenn eine Behörde wie die Waffenbehörde, die Polizei, etc anonyme Hinweise erhält, müssen sie dem nachgehen und die Hinweise ernst nehmen.

    Wenn die Waffenbehörde also Hinweise zu psychischen Auffälligkeiten erhält müssen sie diesen nachgehen, und zwar vernünftig.

    Hat die Behörde berechtigte Zweifel kann eine entsprechende Untersuchung angeordnet werden.

    Das muss uns nicht gefallen, liegt aber im Ermessen der Behörde.

    Hier aber nur eine Nachschau der sicheren Aufbewahrung durchzuführen war in meinen Augen nicht ausreichend.

    Das mit den anonymen Hinweisen ist immer so eine Sache…klar werden die auch ernst genommen, aber es ist immer besser, wenn man auch einen Zeugen hat für die in Frage gestellte persönliche Eignung. Polizei ist raus, von der Seite aus kann man höchstens eine Meldung an die zuständige Behörde schreiben.

    Wenn Zweifel daran bestehen, dann gibt es kein Ermessen mehr bei der Behörde, dann muss die MPU sogar angeordnet werden. Offenbar haben sich aber im Laufe des Verfahrens keine hinreichenden Zweifel an der persönlichen Eignung gegeben.

    Ohne passende Rechtsgrundlage haben Behörden leider keine Handlungsmöglichkeit. Das hat sogar Verfassungscharakter.

  • Das mit den anonymen Hinweisen ist immer so eine Sache…klar werden die auch ernst genommen, aber es ist immer besser, wenn man auch einen Zeugen hat für die in Frage gestellte persönliche Eignung. Polizei ist raus, von der Seite aus kann man höchstens eine Meldung an die zuständige Behörde schreiben.

    Wenn Zweifel daran bestehen, dann gibt es kein Ermessen mehr bei der Behörde, dann muss die MPU sogar angeordnet werden. Offenbar haben sich aber im Laufe des Verfahrens keine hinreichenden Zweifel an der persönlichen Eignung gegeben.

    Ohne passende Rechtsgrundlage haben Behörden leider keine Handlungsmöglichkeit. Das hat sogar Verfassungscharakter.

    Und genau hier häufen sich mittlerweile die Meinungen von "Sachverständigen" in den Medien, dass die Behörden hier eben nicht alle Optionen des rechtlichen Rahmens ausgeschöpft haben sollen.

    Auch die internationalen Medien berichten in diese Richtung und melden ebenfalls von psychischen Auffälligkeiten.

    Wir können uns nicht wirklich hinstellen und sagen, das WaffG hat alle Werkzeuge um fragwürdige Menschen zu entwaffnen und wenn dann etwas passiert wie in Hamburg eine 180° Drehung hinlegen und sagen die Behörden können dies nicht oder jedes nicht.

    Das WaffG bietet die Werkzeuge an. Ja, bevor ein LWB zur MPU von der Behörde geschickt wird muss viel vorliegen, das ist auch in meinen Augen 100% korrekt. Wenn aber Informationen, auch anonyme, die für eine psychische Störung oder Auffälligkeit vorliegen, reicht in meinen Augen eine Nachschau gekoppelt mit einer "In Augenscheinnahme" durch die kontrollierenden Behörden eben nicht aus.


    Was jetzt kommen wird, wird für unseren Sport durchaus zu einem weiteren Nachwuchsproblem führen. Verpflichtende MPU für alle Antragsteller einer waffenrechtlichen Erlaubnis und diese wird wiederholt werden müssen in vorgegebenen zeitlichen Abständen. Das hat Faeser bereits in den Medien angekündigt.

    Je nach Kosten für eine solche MPU, werden sich vermutlich viele angehende Schützen zwei oder dreimal überlegen, ob sie sich das antun, zu den eh schon bereits hohen Kosten in unserem Sport.

    Was mich aber stört, ist der reflexartige Ruf nach Gesetzesänderungen, noch bevor die Hintergründe vollumfänglich ermittelt wurden, gekoppelt mit einer grundsätzlichen Schuldzuweisung in unsere Richtung.

  • Der Hanseatic Gun Club wird auch hier genannt. Laut Guardian soll der Täter auch gegen seine Aufbewahrungspflichten verstossen haben: ein unangekündigter Besuch der Behörde am 7. Februar soll zu einer verbalen Ermahnung geführt haben. Die schon vorher bei der Gesundheitsbehörde bekannten Informationen aus dem anonymen Brief (vom Januar?) seien nicht abgeglichen worden.

    Psychisch gestörte, angehende Täter sind eine Herausforderung, der wirklich schwer zu begegnen ist. Dieser Fall klingt ähnlich wie Hanau, dort war bei den Behörden jahrelang bekannt, dass der spätere Täter einen Knacks hatte. Und auch ganz ohne Schusswaffen kann das passieren, siehe der Germanwings-Pilot.

    Keep calm

    and don‘t feed

    the Troll

  • Genau das meine ich, was aber oben, z.B. durch BBF3, ins lächerliche gezogen wird für Vergleiche zu rektalen Untersuchungen.

    Es liegen den Behörden Anhaltspunkte vor, doch diese werden nicht wirklich beachtet oder landen wieder nicht dort wo sie landen sollten und dann passieren solche Taten.

    Am Ende sind die Werkzeuge vorhanden, werden aber wieder nicht genutzt und wir sind die Dummen

  • Laut Guardian soll der Täter auch gegen seine Aufbewahrungspflichten verstossen haben: ein unangekündigter Besuch der Behörde am 7. Februar soll zu einer verbalen Ermahnung geführt haben.

    Ich meine bei der Tagesschau stand zwischendurch mal im Artikel, dass er verwarnt wurde, weil eine Patrone offen auf einem Tisch lag.

    Ja, das ist nicht richtig, aber in einem Singlehaushalt (zumindest habe ich noch nirgendwo etwas von Mitbewohnern gelesen) auch kein Grund die Waffen einzuziehen.

  • Was mich aber stört, ist der reflexartige Ruf nach Gesetzesänderungen, noch bevor die Hintergründe vollumfänglich ermittelt wurden, gekoppelt mit einer grundsätzlichen Schuldzuweisung in unsere Richtung.

    Gut dass wenigstens von Seiten der Waffenbesitzer sachlich besonnen und nur auf Basis von unbestrittenen Fakten geantwortet wirdl

    Laut Guardian soll der Täter auch gegen seine Aufbewahrungspflichten verstossen haben: ein unangekündigter Besuch der Behörde am 7. Februar soll zu einer verbalen Ermahnung geführt haben.

    In der Pressekonferenz war von einem Projektil, was immer damit gemeint war, die Rede.

    Bleibt zu hoffen dass die Behörden künftig bei so schwerwiegenden Verstößen sofort mit härtesten Mitteln durchgreifen. Vorhandene Werkzeuge müssen dann auch verwendet werden.

    Psychisch gestörte, angehende Täter sind eine Herausforderung, der wirklich schwer zu begegnen ist. Dieser Fall klingt ähnlich wie Hanau, dort war bei den Behörden jahrelang bekannt, dass der spätere Täter einen Knacks hatte.

    Weil in Hanau wirres Geschwafel nicht ernst genommen wurde sollten wir künftig auch jeden Stammtischhelden der ähnliche Sprüche ablässt auch mal vorsorglich entwaffnen.

  • Laut dem o.g. Artikel im Guardian sollen den Gesundheitsbehörden Anhaltspunkte aufgrund seines Buches vorgelegen haben, die aber nicht bis zur Waffenbehörden durchgesickert sind. Damit sehe ich ebenfalls Parallelen zu Hanau.

    Auf der anderen Seite, wir sind Waffenbesitzer und damit die am besten überwachten Menschen dieses Landes.

  • Genau das meine ich, was aber oben, z.B. durch BBF3, ins lächerliche gezogen wird für Vergleiche zu rektalen Untersuchungen.

    Es liegen den Behörden Anhaltspunkte vor, doch diese werden nicht wirklich beachtet oder landen wieder nicht dort wo sie landen sollten und dann passieren solche Taten.

    Welche BELASTBAREN Hinweise gab es denn? Belege und nicht Geschwätz in irgend welchen Medien die eine WBK nicht von einem Waffenschein unterscheiden können. Es geht mir darum, dass man nicht einfach den, bis dahin unbescholtenen, Bürger auf links drehen kann.

  • Das sage ich auch nicht.

    Mittlerweile mehren sich aber die Informationen in den nationalen und internationalen Medien, dass der Täter tatsächlich psychische Probleme hatte, die auch bei den Gesundheitsämtern bekannt gewesen sein sollen.

    Es geht mir nicht darum jeden auf links zu drehen. Wir sehen aber immer wieder, dass die Behörden teilweise nicht sauber vorgehen, wie in Hanau und ich sehe durchaus anhand der bisherigen Berichterstattung diverse Gemeinsamkeiten bei den Behörden, dass ein Mitverschulden auf der Behördenebene nicht ausgeschlossen werden kann

  • Wenn aber Informationen, auch anonyme, die für eine psychische Störung oder Auffälligkeit vorliegen, reicht in meinen Augen eine Nachschau gekoppelt mit einer "In Augenscheinnahme" durch die kontrollierenden Behörden eben nicht aus.

    Was hätten die denn deiner Meinung nach nach einer anonym übermittelten Information noch machen sollen?

    Stell dir mal vor..... Ich kann dich nicht leiden, weiß das du Waffen hast.... Dann ruf ich mal kurz bei der Behörde (anonym) an, sag denen, daß der Grumpy permanent an Stimmungsschwankungen leidet, radikale Sprüche ablässt, auch schon mal was angedeutet hat.....

    Und schwups kommt das SEK vorbei, nimmt dir deinen Waffenschrank samt Inhalt ab und du sitzt 1h später beim Psychologen auf dem Stuhl.

    Wäre das nach deinem Geschmack?

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Was hätten die denn deiner Meinung nach nach einer anonym übermittelten Information noch machen sollen?

    Stell dir mal vor..... Ich kann dich nicht leiden, weiß das du Waffen hast.... Dann ruf ich mal kurz bei der Behörde (anonym) an, sag denen, daß der Grumpy permanent an Stimmungsschwankungen leidet, radikale Sprüche ablässt, auch schon mal was angedeutet hat.....

    Und schwups kommt das SEK vorbei, nimmt dir deinen Waffenschrank samt Inhalt ab und du sitzt 1h später beim Psychologen auf dem Stuhl.

    Wäre das nach deinem Geschmack?

    Natürlich hast Du Recht...im Grundsatz. Im Einzelfall jedoch kann auch eine weiter gehende Recherche schlimmeres verhindern. So auch in Hamburg, das einfache Eingeben des Namens in Google hätte Details zu den irren religiösen Ansichten und verworrenen Weltanschauungen hervorgebracht. Zumindest so hätten die Behörden alarmiert werden können...

  • Das ist alles ein Graubereich, das lässt sich eindeutig nie greifen. Es wird jedes mal ein Spezieller Fall sein, so war es bislang auch. Mit hätte wäre wenn?!

    Ich wollte den Job nicht machen.......

    Hinterher mit dem Finger zeigen sollte auch mit etwas Umsicht erfolgen.

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • Newsletter des Forum Waffenrecht, in dem die vorhandenen Möglichkeiten und Werkzeuge ebenfalls bestätigt werden

    Hier der Newsletter vom Forum Waffenrecht:


    Das Forum Waffenrecht ist entsetzt über die Tat in Hamburg

    Am letzten Donnerstag ermordete ein 35jähriger während eines Gottesdienstes in einem Gebetshaus der „Zeugen Jehovas“ in Hamburg sieben Menschen und verletzte weitere acht. Der Täter war selbst ehemaliges Mitglied der Religionsgemeinschaft und hatte diese vor anderthalb Jahren verlassen.

    Der Täter war Mitglied in einem Hamburger Schießsportverein und besaß seit Dezember 2022 die Tatwaffe legal.

    „Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der Opfer sowie den weiteren Teilnehmern des Gottesdienstes, welche die schreckliche Tat miterleben mussten“, sagt Friedrich Gepperth, Vorsitzender des Forum Waffenrecht.

    Im Januar 2023 war der Waffenbehörde angezeigt worden, dass der Täter psychisch krank, wütend auf ehemalige Arbeitgeber und seine ehemaligen Glaubensbrüder sei, jedoch eine Behandlung ausschließe. Eine anschließende unangemeldete Kontrolle durch die Polizei blieb jedoch, bis auf eine mündliche Verwarnung wegen nicht ordnungsgemäß verschlossener Munition, folgenlos.

    „Dies ist ein schwarzer Tag für Deutschland, Hamburg und die deutschen Sportschützen“, meint Friedrich Gepperth weiter. Eine Absage erteilte Gepperth aber den reflexartigen Forderungen nach einer Verschärfung des Waffengesetzes, wie sie aktuell bereits vereinzelt aus der Politik und Medienkommentatoren zu hören sind. Das deutsche Waffengesetz ist das strengste seiner Art und enthält umfassende Kontroll- und Entzugsmöglichkeiten, die nur angewandt und vollzogen werden müssen.

    Laut Informationen des Tagesspiegels soll der Täter im letzten Dezember ein Buch veröffentlicht haben, in welchem er Adolf Hitler als „Werkzeug Christi“ verherrlicht und den Holocaust gerechtfertigt haben soll. Allein eine solche Gesinnung führt bei Bekanntwerden regelmäßig zum Erlaubnisentzug. Vor Erteilung seiner Waffenbesitzkarte muss der Täter unter bestehendem Waffenrecht vom Verfassungsschutz überprüft worden sein. Warum hierbei seine kruden politischen Einstellungen nicht aufgefallen sind, ist kaum verständlich.

    „Diese Tat ist verabscheuungswürdig und durch nichts zu rechtfertigen. Jedoch waren hier die erforderlichen Informationen über den Täter im Vorfeld bekannt, wurden der Behörde sogar angezeigt und es besteht die Möglichkeit, einem Besitzer legaler Waffen eine psychologische Begutachtung aufzugeben. Die Hürden hierfür sind denkbar niedrig und im Zusammenhang mit der nicht ordnungsgemäß verwahrten Munition wäre eine Begutachtung sicher zu begründen gewesen. Hier wurden offensichtlich Fehlentscheidungen getroffen, die es dringend aufzuklären gilt“.

    Dem Forum Waffenrecht gehören 200 Verbände und Vereine an, die ca. 750.000 Mitglieder vertreten. Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossen Verbände sind unter anderem:

    Deutscher Jagdverband e. V.

    Bund Deutscher Sportschützen e. V.

    Bund der Militär- und Polizeischützen e. V.

    Deutsche Schießsport Union e. V.

    Bundesverband Schießstätten e.V.

    Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.

    Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition

  • Man beachte, dass der Deutsche Schützen Bund (DSB) nicht genannt ist.

  • Hm….ich bin, obwohl nur in mehreren DSB-Vereinen aktiv, beileibe kein Fan des Verbandes und vor allem nicht der Mehrzahl seiner Funktionäre…..ABER…..wenn ich mir die Homepage dieses Hanseatic Gun Clubs so anschaue weiß ich wieder, warum ich dennoch der Meinung bin, der Schießsport ist beim DSB am besten aufgehoben…..

    diskutiere nicht mit Ignoranten.....sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich dann mit ihrer Erfahrung!