Guten Morgen Miteinander,
seit September 2020 gilt das neue Waffengesetz. Unter § 14 Abs. 6 WaffG wird eine mengenmäßige Begrenzung auf 10 Waffen angegeben.
Wie aber sieht die Sachlage aus wenn noch eine gelbe WBK mit freien Einträgen vorliegt, die vor der neuen Gesetzgebung ausgestellt wurde und schon 10 od. mehr Waffen eingetragen sind? Sicherlich gar nicht so selten.
Auf Rückfrage bei der Waffenbehörde kam folgende Antwort:
Sollten bereits mehr als zehn Waffen auf der gelben Waffenbesitzkarte eingetragen sein, gilt Bestandsschutz. Zu beachten ist jedoch: Ein erneuter Erwerb einer Waffe auf die gelbe Waffenbesitzkarte kann erst dann erfolgen, wenn der Bestand zuvor auf insgesamt neun Waffen vermindert wurde.
Ich bin der Meinung (nicht Wissen) dass auch ein Bestandsschutz auf zuvor erteilte WBK's gilt und somit die WBK gefüllt werden kann, unabhängig von der neuen Verordnung.
Wer weiß mehr bzw. gibt es hierfür schon gesetzgebende Erfahrungswerte?
VG JAG