Hallo zusammen,
vor drei Jahren verkaufte ich meine eingetragenen Kurzwaffen (45er mit Wechsellauf auf 9mm, 22er) somit gab ich natürlich auch meine grüne WBK zurück. Ich weiß - im Nachhinein war das ein Fehler, aber es gab zu dieser Zeit einige Umstände die mich dazu veranlassten.
In diesem Jahr habe ich aber wieder vor vermehrt Sportpistole KK und auch wieder Großkaliber zu schießen. Sofern unsere Vereine wieder öffnen dürfen und wir diesen Corona-Mist endlich mal langsam eindämmen können.
Inzwischen hat sich aber ja einiges am Waffenrecht geändert.
Bei meinem damaligen Waffenerwerb war es noch so das ich mein Bedürfnis für eine 45er nachwies, daraufhin waren die darunter liegenden Kaliber mit eingeschlossen. Ich schieße übrigens im BSSB.
Jetzt ist es doch meines Wissen so, das man ein Bedürfnis für die Waffengattung nachweisen muss, also Langwaffe oder Kurzwaffe.
Heißt das also wenn ich jetzt mein Schießbuch weiterführe und lediglich mit der Sportpistole KK meine Schießen absolviere, ich dann ohne weiteres auch einen Eintrag für eine 9mm beantragen kann?
Gruß
Harry