Salve,
mein aktueller Kenntnisstand zu Kurzwaffen in Kürze:
- Luftpistolen dürfen mit offenem Verschluß abgelegt werden, bei Verlassen des Feuerlinie muß eine Sicherheitsschnur eingeführt werden.
- Alle anderen Kurzwaffen müssen bei jedem Ablegen (also nicht nur beim Verlassen der Feuerlinie) mit einer Sicherheitsvorrichtung versehen werden. Diese Vorrichtung können sein:
- Bei Revolvern: "Safety Disc" oder etwas (z.B. Stift in einer Kammer) das das Einklappen der Trommel verhindert
- Bei Pistolen: Sicherheits-"Flagge" im Patronenlager oder Sicherheitschnur
Für meine Begriffe sind folgende Sicherheitsvorrichtungen für Patronenpistolen weiterhin zulässig innerhalb des DSB:
https://www.amazon.de/dp/B077H1WD2J
https://www.pinterest.de/pin/326088829249384602/
https://www.sportshooter.de/de/universal_s…ffen-60041.html
https://www.planet-of-gun.de/index.htm?http…009u004s001.htm
https://www.amazon.de/dp/B077H3KYS7/
https://www.daum-schiesssport.de/Safety-Cartridge (so auch in TK 11/2017 abgebildet)
Nun wird mir von einem Schützenkameraden von der letzen Bezirksmeisterschaft berichtet, das dieser in einer SpoPi-Disziplin (2.4x) von der Aufsicht für die Nutzung einer Sicherheitsflagge (konkret diese Art hier: https://www.amazon.de/dp/B077H1WD2J) ins Achtung gestellt wurde - es seien ausschließlich nur noch Sicherheitsschnüre zulässig. Glücklicherweise hatte er ein paar Meter zufällig dabei die er dann vor Ort abgelängt hat.
Die Ausschreibung der Bezirksmeisterschaft 2020 verweist auf die Sicherheitsregeln gemäß Ausschreibung Landesverbandsmeisterschaft.
In dieser wiederum unter "Ergänzende Sicherheitsbestimmung zur Regel 0.2 SpO (siehe TK-Mitteilung 11/2017 v. 20.11.17)" für Feuerwaffen definiert:
"7.2.2 Feuerwaffen: Alle Feuerwaffen müssen inner- und außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich, der dem Schützen für den Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer sogenannten Pufferpatrone mit Signalflagge versehen sein. Patronenattrappen sind nicht gestattet."
"7.2.4 Bei den Landesverbandsmeisterschaften sind als Waffensicherung
a) bei Druckluftwaffen die Sicherheitsschnur oder der Sicherheits-Mündungsschoner
b) bei Patronenwaffen (außer Flinte) die Sicherheitsschnur, eine Safety-Cartridge mit Randausbildung
oder ein Sicherheitsstöpsel mit Warnfahne und bei Revolvern die Trennscheiben oder Vorrichtungen,
die das unbeabsichtigte Einschwenken der Trommel verhindern vorgeschrieben!
Munitionsähnliche Attrappen sind nicht erlaubt!"
Abgesehen davon das 7.2.2 und 7.2.4 einiges redundant ist, decken sich diese Ansagen aber mit meinen eingangs formulierten Verständnis zum Stand der Dinge beim DSB.
Verstehe ich da was falsch, oder ist der Schießleiter da nicht wirklich korrekt informiert gewesen? Dieser Vorfall hat bei uns im Verein einiges an Verunsicherung produziert...
Bonusfrage: was sind "Munitionsähnliche Attrappen" (Ausschreibung LVM)? Sowas wie auch in der TK-Mitteilung 11/2017 explizit als erlaubt dargestellt? Das war zwar beim Vorfall gar nicht Diskussion, es wurde ja konstatiert, ausschließlich Sicherheitsschnur seie noch zulässig.
Grüße,
Parallax