Hallo,
noch einmal zur Sachkunde: ich vertrete die Auffassung, dass ein Sachkunde-Lehrgang von einer qualifizierten Person durchgeführt wird.
Dass war bisher zumindest in meiner Region der Standard. Wer Schusswaffen besitzt sollte auch wissen, wo er richtige Informationen zu rechtlichen Fragen erhält.
Bestimmt nicht bei YouTube
Zum Punkt Transport von Munition:
welchen Sinn ergibt es, wenn die Aufbewahrung von Schusswaffen getrennt von Munition aufbewahrt werden muss und ich packe bei einem Transport die Munition in den Waffenkoffer. Noch dazu in der Pappschachtel oder Plastiktüte, wie es hier zu lesen ist. Dass ist schon Abenteuerlich.
Man zeige mir bitte, wo im Waffengesetz geschrieben steht dass Schusswaffen und Munition zusammen in einem Gewehrkoffer transportiert werden dürfen.
Es gebietet schon der gesunde Menschenverstand, dass ich die Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffen, soweit sie durchführbar sind auch für den Transport anwende.
Manchmal ist es hilfreich, den Gesetzestexte bis zum Ende zu lesen.
§ 60 Übergangsvorschrift
13.ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.
Schöne Grüße
Claus-Dieter