Nein. Dafür ist der Einzelne zu schwach in seiner Position gegenüber der Behörde.
Du hast recht die Stellung des Bürgers vor dem Verwaltungsgericht wurde in der Vergangenheit stark geschwächt.
Es ist aber zur Zeit immer noch so dass der Betroffene dagegen vorgehen muss.
Ich möchte meine Sache allerdings auch selbst vertreten und nicht dann aus Rücksicht auf die Verbandsinteressen meine Stellung schwächen.
ZitatIn den Augen der Behörde weist man sie nicht auf eine Fehlinterpretation hin, sondern unterstellt ihr einen Fehler.
Einige hier werden den wichtigen Unterschied hier sicher erkennen.
Zitat
Da für gibt es Interessenvertretungen. DBS,DSU,BDS GRA, und prolegal. Bin ich Mitglied.
Um dann unnütze Scharmützel wie bei Prof. Gantzer oder Urteile wie im HA Streit der Jäger zu finanzieren?
Nicht nur für mich ein Grund in einigen Organisationen nicht Mitglied zu sein.
Klar ist der Erwerb einer Knifte, die man eigentlich gar nicht haben will (Perkussionsrevolver oder EWB-Luftgewehre sind auch billig) der Weg des geringsten Widerstands.
Wie verhält sich das dann mit Schmidtchens Aussage das in seinem Bundesland (NRW) ein Bedürfnis für jede in die Gelbe einzutragende Waffe gefordert wird, und damit z.B. ein zweites KK schon nicht mehr möglich ist?
Sicher muss man nicht grundsätzlich den Streit suchen, nur wer immer den Weg des vermeintlich geringsten Widerstand geht kommt auch nicht wirklich weiter.
Völlig OT wie beim Karl üblich:
Ein Behördenmitarbeiter fragte mal wie er die Sinnlosigkeit der Aufbewahrungskontrolle der Behördenleitung gegenüber begründen soll wenn er noch jeden Waffenbesitzer spätestens nach Terminvereinbarung widerspruchslos kontrollieren konnte?
Karl