Kabel 1 Achtung kontrolle mit Petra Zublasing

  • Sehr interessant, mal wieder ordentlich bullshit dabei!

    Keine Biathletin, und dann das Geschwafel von erlaubnispflichtigen Waffen und im Bild ganz klar ein LG!

    Toll recherchiert ProSieben.Sat1.medienAG!! :thumbdown:

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Was soll man von dieser Sendung auch anderes erwarten? ?(

    Aber was hätte Kabel1 draus gemacht, wenn es ein KK Gewehr oder gar eine GK Kurzwaffe gewesen wäre?


    Dann hätte die "Biathletin" wahrscheinlich mit Kriegswaffen in Flugzeug gewollt!
    Oder sicherheitshalber hätte sie das SEK zum Check in gebracht :D

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Keine Biathletin, und dann das Geschwafel von erlaubnispflichtigen Waffen und im Bild ganz klar ein LG!

    Hallo, bei jeder Meisterschaft wird solch eine Schusswaffe akribisch gecheckt. Wo ist dann das Problem, dass dort am Flughafen kontrolliert wird ob es sich um ein erlaubnispflichtiges oder -freies Luftgewehr handelt. Wo habt Ihr dort ein Problem, ist doch völlig korrektes verhalten? Was wird da denn jetzt aufgebauscht? Selbst wenn er für das Luftgewehr nach dem Europäischen Feuerwaffenpass gefragt hätte wäre es immer noch alles korrekt gewesen. Und das mit der Biathletin, mein Gott...da gibt´s Schlimmeres.

  • und im Bild ganz klar ein LG!

    für dich ganz klar nur für wen Außenstehenden? Ich kann auch keine Softgun von einer echten unterscheiden.

    Der Herr Campriani war auch zu sehen. Aber so ein Glatzkopf macht vermutlich im Fernsehen nicht so viel her...

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Was war denn jetzt an dem kurzen Ausschnitt schlimm oder falsch dargestellt oder aufgebauscht? Den einzigen Fehler den ich hier jetzt bemerkt habe ist, dass die betreffenden Schützin keine Biathletin war. Da gibt es jetzt echt schlimmeres. Die Schilderungen der Bundespolizisten waren nur eine sachliche Darstellung der Vorgehensweise, wie sie einen Waffenbesitzer beim Check-In kontrollieren ... Da gibt es jetzt wohl keinen Grund sich aufzuregen .. .

  • und dann das Geschwafel von erlaubnispflichtigen Waffen und im Bild ganz klar ein LG!

    Auch im Text wird gesagt: "Nur ein Luftgewehr".
    Das ist nun mal nach deutschem Recht eine Waffe, wenn auch in diesem Falle erlaubnisfrei.

    Was eher rumkommt ist, daß auch (!) erlaubnispflichtige Waffen, solange sie im legalen Besitz sind, per Flugzeug reisen dürfen - und in Deutschland problemloser als in Italien, Petra Zublasings Heimat.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ob Petra Zublasing für so einen Schrott wohl ihr Einverständnis gegeben hat?

    Naja, ich denke das fällt schon auf wenn dort auch mit noch so kleiner Kamera gedreht wird, den Schrott macht da auch erst die Zielgruppe der Sendung draus :D

  • Naja, ich denke das fällt schon auf wenn dort auch mit noch so kleiner Kamera gedreht wird, den Schrott macht da auch erst die Zielgruppe der Sendung draus :D

    Zumindest lässt es Schlüsse auf das Forum zu.


    Mal ganz unaufgeregt dieses Format findet sich unter der Rubrik http://de.wikipedia.org/wiki/Doku-Soap und da wissen zumindest die Darsteller vor der Sendung dass sie ins "Fernsehen kommen."

    Wie GroMar oben schon geschrieben hat gibt es hier wirklich keinen Grund zu Aufregung, dieser Bericht hätte auch in der Sendung für die Maus gezeigt werden können.

    Karl

  • Selbst wenn er für das Luftgewehr nach dem Europäischen Feuerwaffenpass gefragt hätte wäre es immer noch alles korrekt gewesen

    Das sehe ich anders. Der Flug ist innerdeutsch gewesen (nach Hamburg), da hätte sie selbst für ein KK keinen EWP benötigt!
    In Deutschland reicht für ein LP/LG (oder Schreckschuss usw.) das vollendete 18. Lebensjahr und für scharfe Waffen die WBK oder der Jagdschein (bei Langwaffen).

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Das sehe ich anders. Der Flug ist innerdeutsch gewesen (nach Hamburg), da hätte sie selbst für ein KK keinen EWP benötigt!

    In Deutschland reicht für ein LP/LG (oder Schreckschuss usw.) das vollendete 18. Lebensjahr und für scharfe Waffen die WBK oder der Jagdschein (bei Langwaffen).

    Was haben die jetzt fälschlicherweise verlangt? Was war an der Erklärung falsch?

  • Das sehe ich anders. Der Flug ist innerdeutsch gewesen (nach Hamburg), da hätte sie selbst für ein KK keinen EWP benötigt!

    und wenn man aus Südtirol kommt?

    In Deutschland reicht für ein LP/LG (oder Schreckschuss usw.) das vollendete 18. Lebensjahr und für scharfe Waffen die WBK oder der Jagdschein (bei Langwaffen).

    Das neue Pardini schreit mir seine 7,5J auch nicht ins Gesicht.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • und wenn man aus Südtirol kommt?

    Das hatte ich zwar übersehen,
    ABER: Die Einfuhr und die Ausfuh von freien Waffen (LG/LP Schreckschuss, Vorderlader usw.) ist in Deutschland komplett genehmigungsfrei!!!! (Quelle: Deutscher Zoll http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/…nahme_node.html )
    Daher benötigt sie keinen EFP, weil der Besitz ab 18 frei ist!
    Und ob eine Ausfuhrgenehmigung aus Südtirol benötigt wird oder nicht (da bin ich mir nicht sicher) ist für die deutschen Behörden sowieso belanglos!

    (Desweiteren verweigern manche Behörden die Ausstellung eines EFP mit der Begründung, das eine Druckluftwaffe keine Feuerwaffe ist und das stimmt ja auch.)

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Wenn Du schon auf die Zollseite hinweist dann bitte richtig, erstmal gilt:

    Zitat


    Das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch Deutschland ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis muss von der deutschen waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde bereits vor dem Verbringen bzw. der Mitnahme nach Deutschland ausgestellt werden. Auch für Waffen, die bereits bei der Ausreise mitgeführt wurden, sind für die Wiedereinreise die waffenrechtlich vorgeschriebenen Papiere erforderlich.

    dann kommt die Ausnahme:

    Zitat


    frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind

    Das liest sich dann doch anders als Dein komplett genehmigungsfrei!!! Oder???

    Karl

  • Das liest sich dann doch anders als Dein komplett genehmigungsfrei!!! Oder???

    Ich habe geschrieben:


    ABER: Die Einfuhr und die Ausfuh von freien Waffen (LG/LP Schreckschuss, Vorderlader usw.) ist in Deutschland komplett genehmigungsfrei!!!!

    Und das stimmt doch auch! Beim Zoll steht:

    Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden. Dazu zählen insbesondere gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG:

    • Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.

      • frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind
      • so genannte "DDR-Luftgewehre", die vor dem 1. Januar 1970 bzw. dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind
    • Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zeichen "PTB" aufweisen, einschließlich ihrer Munition
    • veränderte Langwaffen, die für Zier- oder Sammlerzwecke, zu Theateraufführungen, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind, wenn sie entsprechend den in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5 zum Waffengesetz genannten Anforderungen dauerhaft so abgeändert worden sind, dass aus ihnen nicht mehr scharf geschossen werden kann ("Salutwaffen"). Dies gilt auch für Schusswaffen für die genannten Zwecke, die nach den Vorschriften des alten Waffenrechts unbrauchbar gemacht wurden
    • einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchen-, Lunten- oder Funkenzündung ("Amorces"), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist
    • Armbrüste
    • pyrotechnische Munition, die das Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 5 zur Dritten Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1991 (entspricht der Abbildung 7 in Anlage II der Beschussverordnung) mit der Klassenbezeichnung PM I trägt und
    • grundsätzlich auch Harpunengeräte, bei denen zum Antrieb der Geschosse keine Munition verwendet wird

    Wo liest sich das denn anders?
    Es geht um ein Pardini LG mit F im Fünfeck also ist es eraubnisfrei!
    So steht es auch in der Anlage 2 zum Waffengesetz!

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • ABER: Die Einfuhr und die Ausfuh von freien Waffen (LG/LP Schreckschuss, Vorderlader usw.) ist in Deutschland komplett genehmigungsfrei!!!! (Quelle: Deutscher Zoll http://zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-…ringen-mitnahme_node.html )

    Wie Karl schon geschrieben hat, es gibt auch Ausnahmen bei den Luftdruckwaffen und von daher wäre diese Frage immer noch korrekt.

    (Desweiteren verweigern manche Behörden die Ausstellung eines EFP mit der Begründung, das eine Druckluftwaffe keine Feuerwaffe ist und das stimmt ja auch.)

    Und deswegen kriegst Du dann auch Ärger wenn Du mit Deiner Waffe z.B. nach Österreich möchtest weil sie nicht nur die Österreicher gerne in dem EFP eingetragen haben möchten. Im Endeffekt sollte es "mancher" Behörde doch so was von egal sein warum und wofür Du den EFP beantragst, sie hat ihn Dir auszustellen wenn Du ihn beantragst.

  • Und deswegen kriegst Du dann auch Ärger wenn Du mit Deiner Waffe z.B. nach Österreich möchtest weil sie nicht nur die Österreicher gerne in dem EFP eingetragen haben möchten. Im Endeffekt sollte es "mancher" Behörde doch so was von egal sein warum und wofür Du den EFP beantragst, sie hat ihn Dir auszustellen wenn Du ihn beantragst.

    Auch wenn ich nicht vorhabe mit Waffen nach Österreich zu fahren:
    Warum würde ich ohne EFP Ärger bekommen, wo Luftgewehre (selbst mit mehr als 7,5J) in Österreich frei ab 18 sind?
    Solte das falsch sein, lasse ich mich gerne belehren!

    Übrigens ist der EFP nicht generell eine Besitzerlaubnis!
    Der EFP berechtigt zur Mitnahme von eingetragenen Waffen im Schengenraum, dabei sind die Waffengesetze der betreffenden Länder zu beachten (wegen Verboten usw.). Wenn im Waffengesetz des betreffenden Landes nicht geregelt ist, das des EFP auch zum Besitz berechtigt, benötigt man eine Besitzerlaubnis des Landes! (Das kann man sogar bei Wikipedia nachlesen)

    Ich will mich darum jetzt auch nicht streiten, denn Petra Zublasing ist problemlos durch die Kontrolle gekommen und ich habe weder Flüge noch Auslandreisen mit Waffen (oder Sportgeräten :D ) vor.
    Am Ende ist es sowieso da Problem der kontrollierten Person, den dem Beamten wird egal sein, was darüber im Meisterschützenforum geschrieben wurde, den interessieren nur Paragraphen.

    Mit freundlichem Schützengruß!

    Einmal editiert, zuletzt von WSG98 (11. April 2015 um 19:18)

  • Ich habe die die relevante Aussage in Deinem Text nochmal gekennzeichnet.

    Das ein "ausländisches" LG grundsätzlich die in Deutschland erforderlichen Stempel hat gehört nun wirklich nicht zum Allgemeinwissen.

    Karl

  • Das ein "ausländisches" LG grundsätzlich die in Deutschland erforderlichen Stempel hat gehört nun wirklich nicht zum Allgemeinwissen.

    Jetzt habe ich es verstanden!
    Ich denke schon, das das LG ein F im Fünfeck hat, denn meine neue Pardini LP hat auch ein F im Fünfeck.

    Ich denke jedenfalls nicht, das die ausländischen Waffenhersteller nur für den kleinen detschen Markt die Waffen extra kennzeichnen werden, sondern um solche Probleme generell auszuschließen, alle Waffen mit dem F im Füfeck versehen (jedenfalls Matchwaffen, bei denen ja mit Reisen gerechnet werden muss).

    Mit freundlichem Schützengruß!