Hallo Dan,
die untere reguläre Grenze von 12 Jahren ohne behördliche Sondergenehmigung für das Schießen mit LG/LP ist seit 72/76 Bestandteil des Gesetzes und hat sich bis heute auch nicht geändert. Ob jetzt schon ab 72 oder ab 76, weiß ich nicht so spontan aus dem Kopf, ist aber hier auch für uns ohne Bedeutung.
Seit 2003 gibt es zusätzlich die gesetzliche Forderung nach der für die Jugendarbeit besonders qualifizierten Aufsicht (JuBaLi).
2008 gab es eine Initiative von Seiten des DSB, zeitgeich mit der Forderung, den Erwerb von GK von 21 auf 18 abzusenken, diese Grenze auf 10 Jahre zu senken. Der damalige Innenminister Scheuble soll auch bereit gewesen sein, diesen Forderungen nachzukommen. Die Medien und bestimmte Kreise haben daraufhin aber eine heftige Kampagne angezettelt, mit dem Resultat, dass Scheuble einknickte.
Im Juli 2009 wurden dann die Grenzen (für Sportschützen) für das Schießen mit GK auf 18 angehoben oder präziser ausgedrückt, war darunter nur noch KK mit Randzündung bis .22lfB und Flinte bis 12/70 erlaubt.
Was zur Zeit voll in der Luft hängt, ist das Schießen mit der Armbrust. Da geht die Spanne zur Zeit von (0) 8 bis 18, wenn man mal das Urteil des OVG Münster mitberücksichtigt. Dabei wurde gerade die Armbrust noch vor einiger Zeit als legaler Ersatz z. Bsp. für Kinderschützenfeste genannt.
sobigrufti
Es gibt diese regulären Altersgrenzen im Gesetz schon, nur eben nicht für die Sondergenehmigungen. Siehe aber die ominöse Verwaltungvorschrift. Dort geht man von 10 Jahren aus. Nach meinem Kenntnisstand dürfte es auch wohl sehr schwierig werden, in Deutschland und insbesondere auch in NRW eine Erlaubnis nach § 27 für Kinder unter 10 Jahren zu bekommen. Seit 2003? gibt es aber auch noch die pauschale Sondererlaubnis nach § 3 (3). Über diese Schiene könnte es noch eher möglich sein, eine Erlaubnis für unter 10 Jahre zu bekommen. Da diese Erlaubnis aber eher in Richtung einmalige Events wie Tag der offenen Tür, Kinderschützenfest usw. zielt, nützt sie für einen kontinuierlichen Sportbetrieb wenig. Ob es überhaupt noch Erlaubnisse für Kinder ab 8 Jahren für einen kontinuierlichen Sportbetrieb gibt, entzieht meiner Kenntnis. Trotzdem sollte man, wenn Bedarf besteht, eher bei § 3 (3) ansetzen. Erscheint mir zur Zeit etwas erfolgversprechender.
Tatsache ist aber, dass man für eine Sondererlaubnis nach § 27 mittlerweile ganz schön zur Kasse gebeten wird. Ich kann mich noch an 15 DM erinnern und habe in letzter Zeit etwas von 52 EUR gehört. 
Ich habe die obigen Angaben jetzt so frei aus dem Gedächtnis geschrieben. Somit können da auch noch kleine Unschärfen oder Fehler enthalten sein. Aber die grobe Richtung müsste trotzdem so stimmen. Korrekturen oder Ergänzungen sind natürlich bei Bedarf erwünscht.
Mit bestem Schützengruß
Frank