Nene, eine eigene Waffe habe ich nicht.
Ich werde/muss selbstverständlich mit den Waffen vom Verein erstmal (1Jahr lang) schiesen..) und
die benötigten Stunden aufweisen.
Ich habe bis jetzt gedacht gehabt, dass man eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der IHK absolvieren muss.
Diesen Lehrgang müssen Leute machen die im Sicherheitsgewerbe tätig sein möchten.
Also reicht wohl zum erwerb der WBK NUR die Waffensachkundeprüfung
Das ist ja Super!
Da man es im eigenen Schützenverein machen kann ist es ja noch praktischer.
Der Lehrgang soll 3Tage dauern und schriftlich sowie Praktisch geprüft werden.
Zitat
Entschuldige, ich bildete mir seltsamerweise ein, Du hättest Waffen geerbt oder sowas.
Könnte sein dass ich mich vllt etwas falsch ausgerückt habe 
Eine kleine Frage hätte ich noch:
Ich hatte email verkehr mit dem Betreiber eines Schützen vereines.
Er meinte dass noch freie Plätze für die Waffensachkundeprüfung da wären.
Angenommen, ich nehme diese Termine war..und absolviere es erfolgreich.
(dafür muss ich ja bezahlen.) Meine "tauglichkeit/ Gutachten/Führungszeugniss etc
muss ja erst noch vom Amt geprüft werden. Angenommen das Amt lehnt es ab.
Was passiert dann? Würde ich mein Geld rückerstattet bekommen oder habe ich
auf gut Deutsch diesen Lehrgang gemacht und im grunde bringt es mir nichts..da ich
eh keine Waffen erwerben darf. ?!
ODER:
Wenn ich mich bei einem Schützenverein als Mitglied anmelde..kann ich die Prüfung sofort machen
oder muss ich ERST ein jahr warten?
Grüße