Erwerben von Waffenbesitzkarte

  • Hallo

    ich kenne mich in foren leider nicht wirklich aus. Sollte meine Frage im falschen Bereich
    gepostet sein entschuldige ich mich dafür.

    Habe einige offene Fragen. Wenn ihr mir weiterhelfen könntet wäre ich euch sehr dankbar.

    Nun zur meine Frage:

    Ich möchte mich demnächst in einem Schützenverein anmelden.
    Damit ich mit meine eigenen Waffen schiesen kann benötige ich ja die WBK.
    Welche vorraussetzungen benötige ich dazu?

    Habe gelesen dass ich mindestens 1 Jahr im schützenverein sein muss und die sachkunde nachweisen muss.
    Ist mit der Sachkunde die Sachkunde §34Gewo (IHK) gemeint oder die ganz normale Waffensachkundeprüfung
    was man binnen 3Tagen absolvieren kann. ?

    Ich bin nicht vorbestraft.
    Falls ihr meine frage beantworten könnt wäre ich euch sehr dankbar.

    Grüße

  • Bei der Jahresfrist bin ich nicht sicher, aber das mit der Sachkunde stimmt.
    Hast Du einen Schützenverein in der Nähe, wo Du nachfragen kannst?

    Ich würde mir an Deiner Stelle die Vereine ohne Waffe genau anschauen, was für einen Eindruck die Leute dort machen.
    Man muß ja auch eine gewisse Anzahl an Trainingsstunden vorweisen können.

  • Bei der Jahresfrist bin ich nicht sicher, aber das mit der Sachkunde stimmt.
    Hast Du einen Schützenverein in der Nähe, wo Du nachfragen kannst?

    Ich würde mir an Deiner Stelle die Vereine ohne Waffe genau anschauen, was für einen Eindruck die Leute dort machen.
    Man muß ja auch eine gewisse Anzahl an Trainingsstunden vorweisen können.


    Was meinst du mit leute genau anschauen?
    In dem Schützenverein was ich meine sind Waffen vorhanden.
    Ich könnte also mit deren Waffen schiesen. Möchte aber gerne selber kaufen und
    diese dann mitbringen.

    Zitat

    aber das mit der Sachkunde stimmt.

    Also benötige ich NUR die Waffensachkunde (3 Tage) mehr nicht. Richtig?

    Grüße

  • Entschuldige, ich bildete mir seltsamerweise ein, Du hättest Waffen geerbt oder sowas.

    Meines Wissens mußt Du:
    - ein Jahr im Schützenverein Mitglied sein
    - nachweislich 18 Trainingseinheiten hinter Dir haben (es gibt spezielle Nachweishefte bei den Schießsport- und Jagdausrüstern)
    - eine Waffensachkundeprüfung bestanden haben

    Ohne Training an Vereinswaffen geht es also nicht.

  • Nene, eine eigene Waffe habe ich nicht.
    Ich werde/muss selbstverständlich mit den Waffen vom Verein erstmal (1Jahr lang) schiesen..) und
    die benötigten Stunden aufweisen.

    Ich habe bis jetzt gedacht gehabt, dass man eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der IHK absolvieren muss.
    Diesen Lehrgang müssen Leute machen die im Sicherheitsgewerbe tätig sein möchten.

    Also reicht wohl zum erwerb der WBK NUR die Waffensachkundeprüfung :) Das ist ja Super!
    Da man es im eigenen Schützenverein machen kann ist es ja noch praktischer.
    Der Lehrgang soll 3Tage dauern und schriftlich sowie Praktisch geprüft werden.

    Zitat

    Entschuldige, ich bildete mir seltsamerweise ein, Du hättest Waffen geerbt oder sowas.

    Könnte sein dass ich mich vllt etwas falsch ausgerückt habe ;)

    Eine kleine Frage hätte ich noch:

    Ich hatte email verkehr mit dem Betreiber eines Schützen vereines.
    Er meinte dass noch freie Plätze für die Waffensachkundeprüfung da wären.
    Angenommen, ich nehme diese Termine war..und absolviere es erfolgreich.
    (dafür muss ich ja bezahlen.) Meine "tauglichkeit/ Gutachten/Führungszeugniss etc
    muss ja erst noch vom Amt geprüft werden. Angenommen das Amt lehnt es ab.

    Was passiert dann? Würde ich mein Geld rückerstattet bekommen oder habe ich
    auf gut Deutsch diesen Lehrgang gemacht und im grunde bringt es mir nichts..da ich
    eh keine Waffen erwerben darf. ?!

    ODER:

    Wenn ich mich bei einem Schützenverein als Mitglied anmelde..kann ich die Prüfung sofort machen
    oder muss ich ERST ein jahr warten?

    Grüße

  • Bei uns im Schützenkreis werden nur zu bestimmten Terminen, insgesamt ca. 3-4 Mal pro Jahr, Sachkundeprüfungen angeboten.
    Das heißt, man macht das im Voraus, der Formalkram kommt danach (glaube ich, ich habe das noch nicht gemacht).

  • Ahh ok alles klar. Danke dir für die schnelle Antworten.
    Jetzt weiß du wieso ich immer irritiert war.
    ALLE schreiben immer Sachkundeprüfungen :D und ich bringe es immer mit der sachkunde bei IHK in verbindung.
    Damit ist es ja die waffensachkunde gemeint ;)

    Grüße

  • Hallo,

    es reicht die normale Waffensachkunde, keine aufwändige IHK-Prüfung. Meine Sachkundeprüfung kostete 35 Euro.

    Zuverlässig ist, wer nicht einschlägig vorbestraft ist. Man muss jedoch bedenken, dass man seine WBK verlieren kann, wenn man z.B. mit Alkohol am Steuer erwischt wird, da man dann nicht mehr zuverlässig ist.

    Ich würde dir raten: Schieße erst mal ein Jahr mit den Vereinsgewehren und überlege dir dann, ob du immer noch Lust daran hast und dann kannst du dir ja die nötigen Unterlagen besorgen.

    Und eines würde ich dir empfehlen: Höre nicht mit dem Schießen auf, wenn du die Waffen hast, sondern beteilige dich weiterhin am Vereinsleben (haben bei uns im Verein da leider schon oft schlechte Erfahrungen gemacht)

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Würde selbstverständlich regelmäßig daran teilnehmen.

    Zitat

    Zuverlässig ist, wer nicht einschlägig vorbestraft ist.

    Du meinst, wenn im Bundeszentralregister "Keine Eintragungen" steht oder?
    Wenn jemand im Sicherheitsdienst z.b. Geld- und Werttransport tätig sein möchte..da wird alles bis ins
    kleinste Detail überprüft. Da soll es verschiene Führungszeugniss arten geben. Wie Führungszeugnis "O" und "N" und noch die Staatsanwaltlicheverfahrensregister oder so ähnlich nennt sich dass..wird dass auch überprüft?

    Die Sache ist dass: Musste vor einigen Jahren Sozialstunden ableisten wegen eine kleinigkeit. Wurde aber nicht
    verurteilt. Im Führungszeugnis steht: "Keine Eintragung". Wäre also alles ok soweit? oder?

    Grüße

  • Hallo Mike,

    Du musst neben der Sachkunde (§ 7 WaffG) das Bedürfnis (§ 8 ), also einen Grund, nachweisen und neben der Zuverlässigkeit (§ 5) die nötige Eignung (§ 6) besitzen.

    Eine bestandene Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG, absolviert bei einen anerkannten Schießsportverband oder bei einem staatlich anerkannten Lehrgang, akzeptiert jede Behörde. Allerdings sollte die zu erwerbende Waffe auch Teil der Waffengattungen gewesen sein, die in dem Lehrgang behandelt wurden. Du brauchst aber auch eine Bedürfnisbestätigung durch den Schießsportverband für die zu erwerbende Waffe. Dafür musst Du mindesten 1 Jahr Mitglied in einem Verein des Verbandes sein und mit einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe mindestens 12 mal regelmäßig oder 18 mal unregelmäßig trainieren. Stichwort Schießbuch. Es muss aber nicht genau die Waffe sein, die Du später erwerben willst. Für den Erwerb von Schusswaffen gibt es bestimmte Altersgrenzen. Ab 18 darfst Du als Sportschütze nur noch KK und Flinten erwerben. Ab 21 auch GK, aber nur in Verbindung mit einer MPU, einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung. Erst ab 25 entfällt die MPU. Zu erwähnen wäre auch noch, dass es verschiedene Arten von WBKs (Waffenbesitzkarten) gibt. Wenn Du nur bestimmte Waffen erwerben möchtest, kann die Beantragung einer WBK für Sportschützen (gelbe WBK) Sinn machen. Du kannst natürlich auch mehrere WBKs beantragen, erst eine grüne für eine Kurzwaffe und dann die gelbe für Einzellader und Repetierer. Die gelbe WBK hat den Vorteil, dass Du für den Erwerb keinen Voreintrag deiner Behörde brauchst.

    Wie Dingo schon gesagt hat, hast Du als Sportschütze nur dann ein Anrecht auf eine genehmigungspflichtige Schusswaffe, wenn Du auch als Sportschütze aktiv bist. Wenn Du nach dem Erwerb nicht mehr aktiv bist, entfällt auch dein Bedürfnis und damit dein Anrecht auf den Besitz. Es macht daher Sinn, das Schießbuch mit den bestätigten Trainings- oder Wettkampfeinheiten auch nach dem Erwerb noch zu führen.

    Schreib doch mal, in welchem Verband Du schießt und welche Disziplinen dich interessieren. Dann kann man hier auch etwas konkreter werden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Die Sache ist dass: Musste vor einigen Jahren Sozialstunden ableisten wegen eine kleinigkeit. Wurde aber nicht
    verurteilt. Im Führungszeugnis steht: "Keine Eintragung". Wäre also alles ok soweit? oder?

    Lies dir mal den § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG durch.

    Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie ...

    Wenn da bei deiner Geschichte Gewalt im Spiel war oder aber eine BTM-Geschichte, dann könnte es eng werden. Und das ist meiner bescheidenen Meinung nach auch absolut richtig so. Wir haben nämlich hinterher wieder die Probleme, wenn einer Mist baut. Deine Hinweise auf den Security-Bereich irritieren mich auch etwas. Das ist schon eine ganz andere Ecke als das sportliche Schießen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Zum Thema Bedürfnis sei noch gesagt, daß (meines Wissens) teilweise auch Wettkampfteilnahmen nachweisbar sein müssen (eben der sportliche Gebrauch der Waffen).

  • Hallo Pesca,

    nach meinem Kenntnisstand gilt das nur, wenn Schusswaffen über das Regelkontingent hinaus erworben werden sollen, z. Bsp. eine dritte mehrschüssige Kurzwaffe. Siehe § 14 WaffG.

    Das Thema wird aber, wie fast alle umstrittenen Punkte in unserem Waffenrecht, sehr kontrovers und mit zum Teil sehr unterschiedlichen Interpretationen diskutiert.

    Nehmen wir doch mal zwei unterschiedliche Fälle aus der Praxis. Da gibt es den schon etwas betagteren Herrn. Er hat sein ganzes Leben lang geschossen, war aber nie ein richtig guter Schütze. Er geht in der Woche mindestens einmal zum Training und schießt dort einen Durchgang. Das macht ihm Freude und ein Schwätzchen mit den Kameraden ist auch immer drin. An Wettkämpfen nimmt er aber nicht mehr teil. Das ist ihm zu stressig und zu anstrengend.
    Dann gibt es da den Mitvierziger. Er hat bedingt durch Beruf und Familie wenig Zeit und kommt nur ganz selten zum Training. Er nimmt aber immer in ein oder zwei Disziplinen an den Meisterschaften teil und qualifiziert als guter Schütze mindestens für die Landesmeisterschaften, manchmal auch für die Deutsche.

    So, wer ist jetzt der "bessere" Schütze und wer erfüllt den Bedürfnisnachweis besser? Ich denke, es wird deutlich, dass überzogene Bedürfnisnachweise problematisch sind, da ja der Schießsport auch Breitensport ist und (hinter vorgehaltener Hand) auch Spaß machen darf. Ich betreibe den Schießsport in meiner Freizeit. Es kann im Laufe des Lebens durchaus mal vorkommen, dass man über ein oder zwei Jahre nicht in der Lage ist, den Schießsport auszuüben. Soll ich dann gleich mein rechtmäßiges Eigentum aufgeben. Wichtig ist doch nur, dass ich damit verantwortungsvoll umgehe. Ich bin in meinem Leben schon oft sicherheitsrelevant überprüft worden. Ich hatte bei der Bundeswehr eine Sicherheitsstufe 2 und durfte damals schon als Zwanzigjähriger im Auftrag des Staates Schusswaffen führen, auch in der Öffentlichkeit. Und heute soll schon der Besitz einer KK-Matchbüchse, die ja nun überhaupt nicht deliktrelevant ist, ein übergroßes Risiko darstellen? Das ist doch absurd.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Guten morgen allerseits,

    erstmal vielen Dank euch allen für all die Kompetenten Antworten.

    Zitat

    Ich würde dir raten: Schieße erst mal ein Jahr mit den Vereinsgewehren
    und überlege dir dann, ob du immer noch Lust daran hast und dann kannst
    du dir ja die nötigen Unterlagen besorgen.

    Es würde aber nicht schaden wenn ich gleich die Waffensachkunde hinter mir bringe oder?
    Würde es dann gerne so schnell wie möglich machen dann habe ich es hinter mir.
    Und nach 1 Jahr kann ich dann beantragen.

    Habe gelesen das ab 25Jahren die MPU wegfallen würde. Was wird bei einer MPU genau gemacht?
    Sehtest,Drogentest, etc?

    Kann mir noch jemand sagen was die Sachkunde kosten würde? Du schriebst ja 35€.
    Möchte gerne einige vorschläge lesen damit ich sehe ob der Herr von mir zuviel verlangt :P

    Grüße

  • Hallo Mike, bei uns (KSV Südharz) musst du mindestens 18 Jahre alt und beim NSSV gemeldet sein.
    Die Teilnahmegebühr beträgt 58,-€ und die Rechnung wird an den Stammverein des Teilnehmers geschickt..
    Der Waffensachkundelehrgang beinhaltet die Schulung zur Standaufsicht für Feuerwaffen.
    Keine Ahnung, ob das nur bei uns so ist, denn im Vergleich ist er ja ganz schön teuer.
    Vielleicht hilft dir das etwas weiter.
    Gruß, Sylvia

  • Hallo,

    natürlich kannst du die Sachkunde gleich jetzt machen. Sie ist eine der wenigen Prüfungen, die nicht verfällt, wenn man sie nicht alle paar Jahre wieder auffrischt. Ich würde dir auch empfehlen, diese Sachkundeprüfung zusammen mit einem Standaufsichtenlehrgang zu machen, denn erstens überdecken sich einige Punkte, sodass man sie nicht zweimal hören muss und zweitens kannst du dann auch aktiv im Verein mitarbeiten.

    Für mich ist nur eines unklar: Du hast bis jetzt noch nicht geschossen (wenn ich es richtig verstanden habe), das wichtigste ist dir aber möglichst schnell eine Waffe zu bekommen. Hier wäre mein Tipp: Lass dir doch etwas Zeit und probier erst mal das Schießen aus. Ein eigenes Gewehr kannst du dir dann immer noch kaufen.
    Das Ziel sollte aber sein, Freude am Schießen zu haben und nicht möglichst schnell möglichst viele Waffen zu kaufen.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Hallo,

    natürlich kannst du die Sachkunde gleich jetzt machen. Sie ist eine der wenigen Prüfungen, die nicht verfällt, wenn man sie nicht alle paar Jahre wieder auffrischt. Ich würde dir auch empfehlen, diese Sachkundeprüfung zusammen mit einem Standaufsichtenlehrgang zu machen, denn erstens überdecken sich einige Punkte, sodass man sie nicht zweimal hören muss und zweitens kannst du dann auch aktiv im Verein mitarbeiten.

    Für mich ist nur eines unklar: Du hast bis jetzt noch nicht geschossen (wenn ich es richtig verstanden habe), das wichtigste ist dir aber möglichst schnell eine Waffe zu bekommen. Hier wäre mein Tipp: Lass dir doch etwas Zeit und probier erst mal das Schießen aus. Ein eigenes Gewehr kannst du dir dann immer noch kaufen.
    Das Ziel sollte aber sein, Freude am Schießen zu haben und nicht möglichst schnell möglichst viele Waffen zu kaufen.


    Bitte nicht falsch verstehen, es geht mir nicht um so schnell wie möglich so viele Waffen wie nur möglich zu kaufen.
    Ich habe in Deutschland noch nie "Offziell" geschossen dass ist richtig. Habe aber etwas Praktische Erfahrung im Ausland
    sammeln können :) Bei uns ist dass Waffengesetz nicht so streng wie hier ;)

    Kannst du mir sagen welche Tests man bestehen muss wenn man unter 25 ist? Meine Ärztlicher Kontrolle, Drogentest, Sehtest etc. Ab dem 25ten Lebensjahr muss man diese ja nicht mehr machen. Ist doch richtig oder? Da reichen nur Formalitäten aus..

    Zitat

    Standaufsichtenlehrgang

    das lese ich jetzt zum ersten mal. Für was ist dass wenn ich doof fragen dürfte?
    Könntest du mir ein Link geben?
    Was meinst du mit im Verein mitarbeiten???

    Grüße

  • Hallo,

    die Tests unter 25 kenne ich leider auch nicht. Für normale Kleinkaliberwaffen, und die würde ich dir zum Einstieg auch wärmstens empfehlen, gibt es die Altersbeschränkung mit 25 nicht. Da du ja eh schon 24 bist (wenn deine Altersangabe so stimmt), dann brauchst du ja eh gar keinen Test mehr zu machen, denn du kannst die Waffen sowieso frühestens mit 25 Jahren erwerben. Für die Sachkunde braucht man keine MPU, egal wie alt man ist! Das Mindestalter für die Sachkunde ist nach meinem Wissensstand auch 16 Jahre.

    Aus welchem Land kommst du denn?

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Natürlich stimmt mein Alter :) Ich komme aus NRW Kölle :P
    Jetzt bin ich wieder etwas klüger.

    Aber ganz ehrlich:
    Meiner Meinung nach sollten man IMMER eine MPU über sich ergehen lassen.
    Vorallem wenn man sieht was alles passieren. siehe Amokläufe :(
    Ist aber wieder anderes Thema.

    Habe schon geschaut aber konnte keinen aus köln und umgebung finden. vllt sehe ich ja einen noch hier.


    Grüße

  • Murmelchen: die Entscheidung, wer von beiden der bessere Schütze ist, möchte ich ehrlich gesagt nicht treffen.
    Ich habe ja nur geschrieben, was ich vom Hörensagen weiß ... es kann also auch falsch sein, was ich geschrieben habe.

    Mike: löblich, daß Du die MPU machen willst, aber lass das keinen eingefleischten Sportschützen hören.
    Es gibt auch viele - wenngleich vielleicht nicht hier im Forum -, die seit Winnenden sehr sehr emotional auf alles reagieren, was nach Regulierung des Waffenbesitzes aussieht oder riecht.