Beiträge von Murmelchen

    Beim Hämmerli Diopter (10er Klick, alle Ausführungen) ist die Steigung 0,35mm, beim Anschütz 7002 (10 und 20er Klick) 0,5 mm.

    Da kann so etwas nicht stimmen.

    Der Hämmerli Diopter ist mit 2,5 mm Wegstrecke pro Klick auf 50 m angegeben und das kommt nach meinen Erfahrungen auch so hin. Der 10er und auch die älteren Anschütz arbeiten noch etwas feiner, ich würde sagen, so ca. 2,2 mm Wegstrecke pro Klick auf 50 m. Entsprechend macht der 20er ca. 1,1 mm. Wenn das aber so ist, dann kann das mit den Angaben zu den jeweiligen Steigungen so aber nicht stimmen. Ich glaube, das Thema hatten wir aber auch schon mal.

    Ich habe übrigens noch einen älteren Anschütz Diopter mit 25 Klicks. Der ist auf 10 m mit 0,2 mm angegeben, leider aber auf 50 m trotz dann theoretisch 1 mm Auflösung viel zu schwammig um die letzten Klicks. Da nehme ich dann doch lieber den Hämmerli trotz schlechterer Auflösung, dafür aber präziser Wiederholgenauigkeit.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Der Fall in Starnberg zeigt aber wohl sehr deutlich, auch wenn bisher noch nicht viel über den Täter bekannt ist, wie leicht es selbst für einen Neunzehnjährigen sein muss, an illegale Schusswaffen zu kommen, beachtet man das beachtliche Arsenal, welches er wohl in recht kurzer Zeit angehäuft haben dürfte.

    Und es zeigt auch wiedermal sehr anschaulich die Sinnlosigkeit, durch immer weitere Verschärfungen des Waffenrechts die Zahl dieser Taten zu reduzieren, da die legal besessenen Schusswaffen immer schon nur einen sehr kleinen Anteil an diesen Taten stellten und stellen.


    Als es um die letzte Verschärfung des Waffenrechts ging, durfte man in der Presse über einen der treibenden Kräfte für weitere Verschärfungen im aktuellen Innenausschuss, den SPD-Politiker Helge Lindh, die folgenden Äußerungen lesen:

    https://www.dw.com/de/bundestag-v…echt/a-51660833

    Zitat
    Der SPD-Politiker Helge Lindh erinnerte an die islamistischen Anschläge 2015 in Paris, den Berlin-Attentäter Anis Amri sowie den Anschlag auf die Synagoge in Halle. "Es ist eine Notwendigkeit, dass wir in diesem Land mit aller Konsequenz ein striktes, scharfes Waffenrecht haben und durchsetzen", sagte er.

    Paris - illegale Sturmgewehre

    Berlin - (illegaler) LKW

    Halle - illegale Bastelknarre

    Noch Fragen?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Unsere Qualitätspresse arbeitet sich zur Zeit ja noch mit Hochdruck an dem Fall ab. Da darf man es mit der Genauigkeit noch nicht ganz so eng sehen.

    So schreibt der Focus auf der folgenden Seite:

    https://www.focus.de/panorama/welt/…d_11589440.html

    Innenminister Strobl äußert sich zu Forderungen nach schärferem Waffenrecht


    Samstag, 25. Januar, 9.27 Uhr: Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) riet angesichts erster Forderungen nach einem schärferen Waffenrecht zu Besonnenheit. „Das Waffenrecht ist vom Bundesgesetzgeber erst vor kurzem geändert, es ist verschärft worden“, sagte er am Freitagabend am Rande der CDU-Klausur in Schöntal (Hohenlohekreis). „Man muss sich jetzt ganz genau, sorgfältig und sorgsam anschauen, ob und wie man hier möglicherweise noch nacharbeiten muss.“

    Das liest sich schon noch etwas anders als "Strobl will das Waffenrecht verschärfen".

    Der bei solchen Beiträgen wohl unvermeidliche "Waffenschein" geistert jedenfalls zur Zeit auch schon wieder durch fast die komplette Presselandschaft. Angeblich soll der Polizeipräsident von Aalen den Begriff diesmal sogar persönlich ins Spiel gebracht haben. So steht es zumindest zur Zeit noch im Spiegel.

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/rot-am-see-26-jaehriger-sportschuetze-soll-sechs-familienmitglieder-mit-halbautomatischer-waffe-erschossen-haben-a-af393db8-22af-457d-b3b3-25f7ccd561e1#


    Egal, den hier wird es wohl heimlich erfreuen. Kann er doch nun endlich mal wieder seine Seite mit etwas höheren Fallzahlen füttern. Die in letzter Zeit jährlich ein bis zwei Toten, übrigens fast ausschließlich Beziehungstaten, dürften wahrscheinlich selbst ihm ein wenig schwach für seine Propaganda gewesen sein. Deshalb nahm er es bei seiner Erfassung ja öfter auch nicht so ganz genau mit der richtigen Einstufung "Waffe tatsächlich legal im Besitz eines Sportschützen".

    http://www.sportmordwaffen.de/opfer.html


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Ich weiß ja nicht, ob ihr es schon wusstet:

    Laut Bundesfinanzministerium ist der Tod keinesfalls als "dauernde Berufsunfähigkeit" anzusehen

    und auf Helgoland ist das Radfahren verboten.


    Auch den folgenden Sachverhalt sollte man unbedingt kennen:

    "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen eine selbständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."

    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Allerdings sagte er auch das der Gesetzgeber ja nur 7,5 joule freigibt und die sind wohl bei 173-175 m/s erreicht.

    Die gesetzliche Vorgabe lautet 7,5 Joule.

    Aber es gibt keine gesetzliche Vorgabe für die Geschwindigkeit, da diese von der jeweiligen Masse des Geschosses abhängt.

    E = 1/2 m V² => V = Sqrt (2 E / m)


    E = 7,5 J, m = 0,5 g

    V = 173,2 m/s


    E = 7,5 J, m = 0,53 g

    V = 168,2 m/s


    E = 7,5 J, m = 0,45 g

    V = 182,6 m/s


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Bitte Butter bei die Fische.

    Aber nur die gute Butter! :)

    Und zur Einstimmung erinnere ich dann mal kurz an den 'Zauberstand' damals bei den ersten Spielen auf elektronische Scheiben in Barcelona. Jeder Schuss ein Zehner. Wurde zwar noch rechtzeitig vor den ersten Wettkämpfen erkannt und wohl auch behoben, ein leichtes Geschmäckle blieb aber doch. Und ist bezüglich der elektronischen Scheiben auch bis heute bei mir noch nicht ganz ausgeräumt, sage ich jetzt mal so als Techniker, der durchaus mit den Methoden, Möglichkeiten und Grenzen der elektronischen Messtechnik vertraut ist.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Daniel,

    diese idee habe ich aus den 60er jahre anleitungen von anschütz. denn dort wurde schon für die runden gummimuscheln ein einsatzglas beworben. warum sich das nicht durchgesetzt hat, ist mir schleierhaft. (deshalb sind augenseitig die 2 höcker drin)

    weil das laut Sportordnung über Jahrzehnte hinweg nicht zulässig war, warum auch immer.

    Zu meiner Zeit als Dreistellungskämpfer hätte (nicht nur ) ich die Möglichkeit gerne gehabt, um mir die ständige Neuausrichtung des Glases an der Schießbrille zu den jeweiligen Anschlägen zu ersparen.

    Allerdings hat so ein Glas am Diopter auch Nachteile, denn bewegt man den Kopf so 'verwischt' sich in dem Augenblick auch der Blick durch das Glas, welches sich dann ja im Gegensatz zu dem an einer Brille und damit auch am Kopf befestigten Glas nicht mit bewegt. Mit stört das bei so einer Befestigung am Diopter, andere weniger.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Äh Momentchen mal: DMP vergleicht die Abfrage durch den VS mit der Volksbefragung, Datenspeicherung und anschließender Separierung Andersdenkender im dritten Reich.

    Nein, auch das tut er nicht. Er mahnt an, nicht mehr aber auch nicht weniger. Und er möchte damit sicher auch ein wenig zum nachdenken anregen. Auch vermeintlich uns harmlos erscheinende Dinge, denen wir uns deshalb auch ohne Probleme und mit Hinweis auf die vermeintlich gute Absicht sogar gerne unterwerfen, können Konsequenzen nach sich ziehen, die wir zur Zeit noch gar nicht abschätzen können.

    Und ja, auch ich vertrete die Ansicht, die Bürger sollten sich viel weniger von der ständig postulierten vermeintlichen Gefahr durch Terroristen und andere Spinner einschüchtern und auch einlullen lassen, sondern besser auch ein wachsames Auge auf den Staat an sich und dessen Entwicklung richten. Auch an dieser Stelle verweise ich wieder auf die Geschichtsbücher. Da kann man dann auch nachlesen, was deutsche Polizeieinheiten im Osten so angerichtet haben und das es vornehmlich die Deutsche Bahn mit ihren treuen Beamten war, die die Transporte in die Vernichtungslager mit deutscher Gründlichkeit und Pünktlichkeit organisiert hat. Es waren eben damals nicht nur die Nazis, die SS und die Gestapo, es haben fast alle mitgemacht.


    Apropos, deine letzten Anmerkungen nähren bei mir doch die Hoffnung, dass mit Dir auch ein ganz vernünftiger Gedankenaustausch möglich ist. Ist ja auch kein Problem, wir neigen alle auch mal dazu, etwas zu überlesen oder auch nur das zu lesen, was wir lesen möchten und von Vorurteilen wirklich freisprechen kann sich hier auch keiner von uns. Nur die Fähigkeit zur Einsicht und auch mal etwas zu revidieren sollte nie ganz verloren gehen.

    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Murmelchen : Genau wie Backtotheroot habe ich auch eine Ü2 über mich ergehen lassen müssen, ebenfalls dienstlich. Und jetzt? Deswegen habe ich keinerlei Einbußen bei gar nichts. Seltsam...oder?

    Mit Verlaub, hast Du überhaupt verstanden, was ich (in erster Linie) gegenüber Backtotheroot geäußert habe? Ich glaube nicht und dazu passt dann auch

    Lies dich mal selber.

    Du bist also der quasi Meinung, wir leben in einem totalitären Regime? :rolleyes:

    An welcher Stelle soll @DMP sich denn in dieser Form geäußert haben? Sein tatsächlicher Hinweis ist hingegen völlig berechtigt und kann in jedem Geschichtsbuch nachgelesen werden.

    Also, entweder mangelt es Dir wirklich ein wenig am nötigen Textverständnis oder aber Du versucht es hier gerade mit einem Rhetorikstil, den wir zwar von Zeitgenossen wie dem wegi82 gewöhnt sind, der deinem eigenen und dem von Dir bisher hier geäußerten Anspruch nicht gerecht wird.


    Mein ja nur und mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Gehe ich richtig in meiner Schätzung, dass das neue Gesetz den DSB Schützen im einstelligen Prozente Reich betrifft?

    Abgesehen mal von der Prozente Reich, wie kommst Du denn auf dieses dünne Eis?

    Egal, Du kannst Dir jedenfalls gewiss sein, dass Dich als Österreicher dieses Gesetz überhaupt nicht betrifft,

    außer möglicherweise, dass es auch Auswirkungen auf die restliche ISSF-Schießsportwelt haben könnte, wenn in dem Land, welches wohl immer noch die größte Schießsportnation stellt und aus dem auch der größte Teil aller für den ISSF-Schießport relevanten Waffen stammt, dieser Sport doch irgendwann zum Erliegen und zur völligen Farce verkommt.


    Aber keine Sorge, die Firma Hasbro aus dem 'gelobten Land' sorgt dann bestimmt für 'passenden' Ersatz.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Tach auch,

    Ich hab vor einem halben Jahr eine Ü2 Sicherheitsüberprüfung dienstlich über mich ergehen lassen müssen. Von demher stellt die Neuerung hier bestimmt keine neue Hürde dar.

    Also wo drückt jetzt der Schuh?

    pass mal lieber auf, dass anders herum kein Schuh daraus wird.

    Du gehörst jetzt ganz offiziell zu einem Personenkreis potentieller Gefährder, ein Personenkreis, der jetzt sogar ständig vom Verfassungsschutz beobachtet und durchleuchtet werden muss,

    und da glaubst Du, dass man Dich auch zukünftig noch mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten, welche eine entsprechende Sicherheitsstufe voraussetzen, betraut? Würde ich nicht drauf wetten wollen?

    Und unsere neue Lady, welche die Dinge ja für angemessen hält, sollte da möglicherweise auch mal drüber nachdenken, oder?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen - hatte schon mit 20 gleich nach dem Abi die S2 - und DDR-Verbot ;)

    habt Ihr schon mal daran gedacht dass der DSB ein Sportverband und kein "ADAC" für Waffenbesitzer ist?

    Der DSB ist nach eigenem Verständnis nicht nur ein Sportverband,

    ansonsten brauchst Du dir aber keine Sorgen zu machen.

    Der DSB vertritt schon ganz toll genau die Interessen der Mehrheit der Mitglieder, die er verdient.

    Sonst hätte nach den vielen "Damit können wir gut leben" nach noch jeder egal wie dämlichen und schädlichen Waffenrechtsverschärfung längst ein gewaltiger Sturm der Entrüstung über den Verband fegen müssen. Die paar wenigen Stimmchen, die protestieren, gehen doch glatt unter im großen Meer des Desinteresses, der Gleichgültigkeit und oft sogar der heimlichen und sogar offenen Zustimmung.

    Also, alles bleibt gut. Du musst dich noch nicht einmal anstrengen.


    Mit selbstverständlich und wie immer bestem Schützengruß

    Murmelchen - inzwischen nicht mehr ganz so gerne bekennender DSBler

    Wenn das so ist,

    Das ist so,

    dann lass uns den Laden endlich abschließen und Nachhause gehen.

    aber das ist ganz bestimmt nicht die Lösung!


    Es geht übrigens noch weiter.

    Die WBK Gelb soll, wie hier ja auch schon kurz angemerkt wurde, künftig auf 10 Waffen beschränkt werden.

    Was wird denn dann mit den bisherigen Erlaubnissen, bei denen diese Anzahl schon überschritten wurde?

    Wird der überzählige Bestand dann widerrufen? Auf § 58 kann man da in der kommenden Fassung wohl nicht wirklich hoffen, denn der darin gewährte Bestandsschutz bezieht sich ja zur Zeit formal gesehen nur auf Erlaubnisse, die nach dem Waffengesetz von 72/76 bis 2003 erteilt wurden, nicht aber auch auf Erlaubnisse von 2003 bis jetzt. Oder sehe ich das jetzt etwa falsch.


    Mit doch leicht verstimmtem Schützenruß

    Murmelchen

    Tach auch,

    Einzig die Regelung zum Bedürfniserhalt wurde abgemildert,

    freuen wir uns da mal lieber nicht zu früh.

    Es ist schon jetzt leider gelebte Praxis, dass etliche Behörden die Bedürfnisprüfung im Widerspruch zum jetzigen § 4 (4) bei jeden neuen Eintrag einer Waffe wieder neu triggern - wir hatten darüber ja schon an anderer Stelle gesprochen -, obwohl da ja doch noch ziemlich eindeutig von der Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis die Rede ist.

    Warum sollten sie sich also zukünftig an den neuen Text halten, zudem man auch den mit etwas bösem oder auch gutem Willen auch wieder interpretieren kann. Man beachte dazu den Unterschied zwischen "Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis" und "der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte".

    Auszug aus den neuen Gesetzesvorschlag:

    Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder 

    der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen,

    genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft

    in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der

    Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des 

    Schießsportvereins nachzuweisen.“


    Mit leicht skeptischem Schützengruß

    Murmelchen