Wie immer bewegt sich unsere Sportordnung im Spannungsfeld zwischen "Was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten" und umgekehrt "Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt". Und dann gibt es da ja auch noch diesen in der Praxis auch nicht ganz leicht zu händelnden Passus mit der Vorteilsverschaffung. Es soll möglichst fair sein, es ist aber auch nicht verwerflich, wenn der Schütze versucht, für sich das Optimum aus dem Regelwerk zu schöpfen und die Industrie hat ja auch noch ein Interesse. Die andere Seite, nur ein Standard für alle, ist, wenn man sich mal etwas näher mit der Thematik beschäftigt, auch keine gute Lösung, da wir Schützen schon allein von unseren äußerlichen Maßen her ja bekanntlich sehr unterschiedlich sind. Es gibt also für beide Standpunkte Argumente und eine klare Linie kann ich in unserer Sportordnung diesbezüglich nicht erkennen. Freigewehre oder Freie Pistolen heißen ja auch nicht ohne Grund so.
Das Zweibein in diesem Fall verschafft dem Schützen ja nicht wirklich sportlich einen Vorteil, es sei denn, er verwendet es tatsächlich und unerlaubt als Auflage bzw. Stütze. Stehend und Kniend kein wirkliches Problem, Liegend eventuell schon eher. Mancher Schütze nutzt so ein Zweibein aber gerne als Ablage für das Gewehr zwischen Schüssen oder in der Pause, da wohl so weniger Macken am Gewehr entstehen und die teils wertvollen Anbauteile auch nicht unnötig belastet werden. Für mich nachvollziehbar, für den einen oder anderen Schützen (und Kampfrichter) wohl aber nicht, sonst hätten wir die Diskussion ja gar nicht.
Nur wie ordnet man das jetzt in die Sportordnung ein? Beschränkungen bzw. Verbote gibt es zur Zeit ja nur in Bezug auf die LGs und GK-Standard. Damit ist die Sache für mich aber auch eindeutig, denn wenn es ein Verbot nur für bestimmte Gewehre bzw. Disziplinen gibt, dann bedeutet das doch im Umkehrschluss, es ist für die anderen Disziplinen zulässig.
Leider ist das offenbar aber für viele Schützen und Kampfrichter wohl doch nicht so ganz klar, auch wegen der obigen grundsätzlichen Positionen und Standpunkte, aber auch weil ja bekanntlich unsere Sportordnung an der Stelle wegen der Gliederung und der eingefügten Zeichnung des Sportgewehrs immer noch schwer missverständlich ist. Auch das haben wir hier schon oft angesprochen.
Statt aber immer mehr Sonderfälle auf immer mehr Zetteln zu behandeln und damit das ganze Flickwerk immer größer zu machen, sollte man sich wirklich mal mit der grundsätzlichen Ausrichtung der Sportordnung beschäftigen, auch, wie von mir schon geschrieben, bezüglich der Einordnungen des ISSF-Regelwerks, und darauf aufbauend dann mit mit einer systematischen Überarbeitung oder wahrscheinlich sogar besser, einer Neugestaltung der Sportordnung beschäftigen.
Ich habe aber erhebliche Zweifel, ob es da und gerade auch bei der zur Zeit immer stärker um sich greifenden Polarisierung und dem immer weiter Auseinander driften immer größerer Teile unserer Gesellschaft wirklich noch einen Konsens geben kann. Wird wohl eher auf ein weiter so mit dem Gemurkse hinauslaufen wie in anderen Teilen unser Gesellschaft ja auch.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen