Beiträge von Murmelchen

    Als ersten Gedanke würde ich vermuten, dass damit auch ca. 50% mehr Energie auf ein Diabolo übertragen wird. Statt 7,5 Joule wären das dann etwa 10 Joule und damit mehr als erlaubt.

    Das würde ich jetzt nicht so sehen wollen,

    denn wie @Robert L. schon schrieb, 200 Bar sind 200 Bar und ca. 80 Bar hinter dem Druckminderer bleiben auch 80 Bar unabhängig vom verwendeten Gas, zumindest erst mal innerhalb bestimmter Grenzen.

    Aber, kleines Späßle:

    Argon steht seit einiger Zeit auf der Dopingliste der WADA. ;)

    Was ist denn so schlimm an Argon zum Atmen, außer dass es eben kein Sauerstoff ist?

    Es ist nicht toxisch. Atmet man das Zeug aber in höheren Konzentrationen ein, erstickt man, da es den Sauerstoff verdrängt und ab einem bestimmten Druck wirkt es narkotisierend.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Thomas,

    ich gehe aufgrund deiner vorherigen Aussagen davon aus, dass Du und deine Tochter, zumindest was das Stehend-Schießen angeht, noch keine allzu erfahrenen Schützen seid. Es wäre daher wohl sinnvoll, wenn Du bzw. ihr jemanden finden könntest, der deiner Tochter das Gewehr in Bezug auf ihre Anatomie und ihren Anschlag einstellt. Ich würde da zur Zeit erst mal keine Investitionen tätigen außer vielleicht der Vorderschaftverstärkung, sprich der Handstütze. Im Grunde kann man aber auch so Stehend schießen, auch mit der jetzigen Vorderschaftverstärkung. Die Schaftbacke und auch die Schaftkappe müssen sicher anders eingestellt werden. Aber das kann man auch - erst mal - mit dem vorhandenen Material machen. Auch würde ich mir mal den Schwerpunkt der Waffe anschauen. Wahrscheinlich sollte der durch eine andere Gewichtsverteilung auch weiter nach hinten verlagert werden. Und der vorhandene Pistolengriff scheint mir auch einer von der größeren Sorte zu sein. Da käme es dann auf das Patschhändchen deiner Tochter an. ;)

    Wie ich schon schrieb, jemand der sich mit der Materie auskennt und in der Lage ist, ein Gewehr systematisch an die jeweilige Anatomie und den Anschlag eines Schützen anzupassen, wäre für euch wahrscheinlich - erst mal - die vermutlich beste Lösung. Aber Vorsicht, da gibt es leider auch solche und solche Könner.


    Mit besten Grüßen

    Murmelchen

    Hallo Freunde,

    um noch mal auf das alte Gesetz zu kommen, ich finde ja nach wie vor, dass sich das im Gegensatz zum heutigen Gesetz doch noch etwas entspannter anhört, oder?

    Zitat

    (1) Ein Bedürfnis (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) liegt insbesondere vor, ...

    (2) Ein Bedürfnis braucht nicht nachzuweisen, wer ...

    Man beachte nur das Wörtchen 'insbesondere' und 'nicht nachzuweisen' klingt zumindest für mich auch recht eindeutig.

    Und genauso kenne ich das schließlich auch noch aus der damaligen Praxis.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen - inzwischen auch schon ein alter Sack - zumindest manchmal ||

    Habenwollen war aber auch da noch kein belastbares Bedürfnis.

    Wie das damals so war vor 2002 mit dem Bedürfnis kann man ja nachlesen:

    Waffengesetz (WaffG)
    In der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976, zuletzt geändert 1996

    § 32 Bedürfnis
    (1) Ein Bedürfnis (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller
    glaubhaft macht,
    1. als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins die Jagd
    auszuüben und dazu Selbstladewaffen mit einer Länge von
    mehr als 60 cm, die mehr als zwei Patronen in das Magazin
    aufnehmen können, zu benötigen,
    2. als Sportschütze die Schusswaffen für den regelrechten Schießsport auf genehmigten
    Schießstätten, zur Teilnahme an ordentlichen Schießwettbewerben oder zur Pflege des
    Brauchtums in Schützenvereinigungen zu benötigen, sofern es sich um Einzelladerwaffen
    mit einer Länge von mehr als 60 cm handelt,
    3. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu
    sein und der Erwerb von Schusswaffen oder Munition geeignet ist, diese Gefährdung zu
    mindern oder
    4. als Waffensammler oder Munitionssammler wissenschaftlich oder technisch tätig zu
    sein oder durch den Erwerb eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung anzulegen oder
    zu erweitern, sofern diese gegen unbefugten Zugriff genügend gesichert ist.

    (2) Ein Bedürfnis braucht nicht nachzuweisen, wer
    1. Schusswaffen erwerben will, die nach § 21 Abs. 1 zugelassen sind, wenn deren
    Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird, oder die nach §
    22 zugelassen sind,
    2. als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines Waffen mit einer Länge von weniger als
    60 cm erwerben will, sofern er nicht bereits zwei Waffen dieser Art besitzt oder
    3. als Mitglied eines Schießsportvereins die Waffe zur Teilnahme an ordentlichen
    Schießwettbewerben benötigt, sofern es sich um eine Waffe von nicht mehr als 60 cm
    oder um eine Selbstladewaffe mit einer Länge von mehr als 60 cm handelt, und er durch
    eine Bescheinigung des Vereins nachweist, dass er an den Übungsschießen des Vereins
    mindestens sechs Monate regelmäßig und erfolgreich teilgenommen hat und welche
    Waffenart für die auszuübende Sportdisziplin erforderlich ist. Für Schusswaffen mit einer
    Länge von weniger als 60 cm gilt dies nicht, wenn der Antragsteller schon zwei Waffen
    dieser Art besitzt.


    Viel Spaß bei der Lektüre und schönen Sonntag

    Murmelchen

    WSB LM 2024 Ausschreibung:

    Zitat

    7. Allgemeine Bestimmungen

    7.6
    Eine Änderung der auf der Startbenachrichtigung benannten
    Startzeit kann nicht erfolgen. Sollten sich Schützen für mehrere Wettbe-
    werbe qualifiziert haben, so müssen sie bei Überschneidungen der Wett-
    kampfzeiten selbst entscheiden, welchen Wettbewerb sie bestreiten
    wollen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Tach auch,

    ich verwende auch heutzutage noch eine einfache analoge Armbanduhr ohne Stoppfunktion. Die nehme ich aber ab und lege sie entweder auf die Ablage oder auf den Boden, da mich eine Uhr am Arm beim Schießen stört.

    Damit ich mich im Wettkampf aber ganz sicher nicht mit der Zeit vertue, insbesondere, wenn der Wettkampf nicht zur vollen Stunde startet, mache ich mir immer noch einen Zettel, auf dem ich neben der Endzeit auch teils weitere Zeiten für mögliche Pausen und gerade auch die geplante Zeiteinteilung für Dreistellung vermerke.

    Es ist nämlich mehr als blöd, wenn man sich im Wettkampf mit der Zeit vertüdelt.

    Der eine oder andere Schütze wird das jetzt möglicherweise als übertrieben ansehen, aber ich kann dazu nur sagen, aus Erfahrung wird man klug, jedenfalls manchmal. ;)


    Mit besten Grüßen

    Murmelchen

    Ja mit einem Diana 820 mit Standartschaft von Anschütz

    Jau, und mit einem Hämmerli-Diopter drauf, auf dem ein Zettel geklebt war mit Bildchen, aus dem hervorging, in welche Richtung Frau zu drehen hatte.

    Die gute Schützin weiß ja schließlich auch, dass es im Wettkampf voll doof ist, wenn man in die falsche Richtung dreht.


    Mit bestem Schützengruß aus der schönen alten Zeit

    Murmelchen

    Ich habe mir gerade mal einen Blick in die SpO erlaubt .

    Von daher hat sich dann mein schöner Vorschlag mit der Vergrößerung der Visierlänge auch schon wieder erledigt.

    Zur Info: Die Visierlänge der Scheibenarmbrust ist auf max. 760 mm begrenzt.


    Mit bestem Schützengruß und schönes Wochenende

    Murmelchen

    Den ersten Teil der Zahlenreihe bekommt der Notar, den zweiten zwei Personen (zur Sicherheit zwei, falls eine/r ausfällt) aus der Verwandschaft oder Freunde,

    Tach auch,

    wird denn dadurch nicht die durch den Zahlencode gegebene Sicherheit signifikant verringert?

    Darf das wirklich sein wo doch schon Banktresore für die Schlüsselaufbewahrungen von unseren Rechtsorganen als nicht mehr genügend sicher angesehen werden?

    Sollten diese Personen neben dem Notar nicht wenigstens auch Berechtigte im Sinne des Waffenrechts sein?


    Ich frage selbstverständlich nur für einen Freund.

    Und bevor hier noch jemand meint, das wäre jetzt aber sehr spitzfindig, ich bin mit dem ganzen Scheiß, mit Verlaub, nicht angefangen und habe mir dieses famose Gerichtsurteil und die darauf erfolgten Auslegungen und Anweisungen der Behörden in NRW auch nicht ausgedacht.


    Mit bestem Schützengruß und schönes Wochenende

    Murmelchen

    Ich kenne noch die alten Zeiten als es z.B. bei 3 x 40 Schuss "offene Klasse" hieß, bevor Selma Sonnet den Herren den Titel streitig machte und man es flugs auf "Herren" begrenzte. :)

    Ich kann mich noch an die DM 91 erinnern, wo der Titel bei 3 x 40 im Finale erst durch einen Stechschuss zwischen einer gewissen Silvia Sperber und dem Gemahl einer hier im Forum auch recht bekannten Billy entschieden werden konnte.

    Danach war dann aber auf DM-Ebene wirklich Schluss mit 'offene Klasse'. ;)


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Dann lag ich ja mit meinen Anmerkungen gar nicht so weit von der Wirklichkeit entfernt.

    Bliebe nur noch das mögliche Problem, die eigene germanische Behörde zu überreden, ein LG mit F-Zeichen auch in den europäischen Feuerwaffenpass einzutragen.

    Wie schon geschrieben, soll es diesbezüglich auch schon Gezicke gegeben haben, zugegebenermaßen in dem Fall ja auch nicht völlig unverständlich.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen