Beiträge von Murmelchen

    Sieht fast so aus. Konntest Du denn in der Wohnung ein Projektil finden? Das Geschoss oder was auch immer scheint ja die Scheibe durchschlagen zu haben. Schau doch mal an der gegenüberliegenden Wand nach. Vielleicht findest Du ja da was. Sollte wirklich geschossen worden sein, ist das aber eher ein Fall für die Polizei.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    eine Anmerkung sei mir hier noch gestattet. Wir reden hier über die Feinheiten der Sachkundeprüfung nach §7 bzw. der verantwortlichen Aufsichtsperson nach §27 und kommt jemand daher und behauptet, Druckluftwaffen fallen nicht unter des Waffengesetz. Das zeigt mir doch deutlich, dass bei der ganzen Kompliziertheit und Überregulierung des Waffengesetzes und der daraus abgeleiteten Meinungsvielfalt arg was faul ist.

    Mir wurde auch schon von gestandenen Funktionären mitgeteilt, dass eine Aufsicht ja nur bei Wettkämpfen nötig sei, nicht aber beim Training.

    Aber statt die Sache soweit wie möglich zu vereinfachen, wird immer noch einer oben drauf gesetzt. Das daraus resultierende Chaos und die ganzen gut gemeinten Falschaussagen führen dazu, das keiner mehr so genau weiß, was überhaupt noch statthaft ist und was nicht. Ich sehe da eine weitere große Gefahr für den Schießsport.

    neuenkruger: Deine Unkenntnis mit den Druckluftwaffen werfe ich Dir nicht vor und das ich Dich hier zitiere, ist auch nicht böse gemeint.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo geronimo,

    vielleicht reden wir ja auch nur einfach aneinander vorbei.

    Ich behaupte, der auf Seite 18 des Qualifikationsplans DSB aufgeführte Passus

    Beabsichtigt der Bewerber, die Aufsicht ausschließlich auf reinen Druckluftständen zu führen, ist
    der Sachkundenachweis nach § 7 WaffG nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine Bestätigung
    der Sachkunde durch den Verein ausreichend.

    ist entweder schwer missverständlich oder aber falsch. Der Sachkundenachweis nach §7 ist immer nötig. Und im Gegensatz zum alten Waffenrecht ist dieser immer durch Ablegen einer Prüfung zu erbringen. Der Verein kann natürlich auch selbst so eine Prüfung organisieren und dann bei Bestehen die Sachkunde dann bestätigen.

    Nochmal, im Waffengesetz wird nicht nach den Schießstätten unterschieden. Einschränkungen kann es nur dann geben, wenn in der Sachkundeprüfung nur bestimmte Waffen behandelt worden sind. Siehe dazu AWaffV Abschnitt 1 §1-3

    Wir sind wieder beim Thema: auf der einen Seite Sachkunde DeLuxe, auf der anderen Sachkunde Light. Ist beides Quatsch, auch wenn es vom DSB kommt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    So gings mir auch. Dann fragte ich ihn, ob er schonmal was vom Freigewehr gehört habe... Der gute Herr meinte: dies gelte nur für KK International... Daraufhin hab ich ihm mal den Punkt gezeit. Und was kam... achso, ja dann...

    Da hast Du ja echt Glück gehabt, dass der lesen konnte und das Gelesene auch sofort verstand. :D

    Aber mal Spaß beiseite. Die meisten Funktionäre machen ihren manchmal auch nicht immer ganz einfachen Job recht gut und sind auch nicht der natürliche Feind des Schützen. Ich wechsle ja selbst auch schon mal die Seite. Nur ist es halt immer so, dass einem immer nur die schlechten Ausnahmen im Gedächtnis hängen bleiben. Wenn jemand seinen Job gut und unauffällig macht, dann fällt das ja auch nicht auf.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Selbst bei so vielen klaren Worten hat man das Gefühl irgendetwas doch nicht verstanden zu haben. Selbst bei Fragen, wie die einleitende Frage von neuenkruger, ist scheinbar immer noch ein Erklärungsbedarf vorhanden. Gerade weil es keine bundesländerübergreifende Regelungen zu geben scheint. Wenn ich mich jetzt nicht auf das Bundesland versteife und dort nach Regelungen und Gesetzgebungen suche, sondern einfach nur das bestehende Waffenrecht zu Rate ziehe, dann steht doch unter 1 a AWaffV §§ 10 und 11 alles was die Frage eigentlich beantwortet. Oder interpretiere ich die Paragraphen falsch?

    Hallo red gecko,

    das Waffenrecht ist Bundesrecht. Aber da es eben auch sehr allgemein gehalten ist, oft mit heißer Nadel gestrickt wurde und es zudem noch nicht einmal eine neue Verwaltungsvorschrift dafür gibt, kocht oft jede Kreispolizeibehörde oder jedes Landratsamt ihr eigenes Süppchen. Daher habe ich ja auch ein Problem damit, wenn dann auch noch die Verbände ihre eigenen Spielregeln oben drauf setzen.

    Fakt ist, dass ein jeder sich mit mit der Sportordnung und dem Waffengesetz auseinandersetzen sollte. Wenn da jemand sattelfest ist - so wie frank17 es zu sein scheint - Hut ab! Sich in diesem Paragraphendschungel zurechtfinden zu wollen ist schon eine enorme Herausforderung. Aber in jeder Sportart gibt es Regeln die zu beachten sind und Missachtung - selbst durch Unkenntnis - endet meist mit rüden Zurechtweisungen, schlimmstenfalls mit einer Disqualifikation.

    Nicht nur das. Manche Handlungen können sogar ganz leicht strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ist es nicht traurig, dass die handelnden Personen fast schon ein juristisches Studium absolviert haben müssen, um noch durch zu blicken. Man sollte sich bei der ganzen Diskussion ja immer vor Augen halten, dass wir trotz der Schusswaffen doch einen absolut friedfertigen Sport betreiben, bei dem Unfälle nur ganz selten vorkommen. Letztendlich wird aber auch die größte Überregulierung nicht verhindern können, dass es mal zu einem Unfall kommt. Das ist wie mit dem Missbrauch der Schusswaffen.

    Ich habe ja schon geschrieben, dass ich hinter der ganzen verwirrenden Überregulierung eine gewisse Absicht vermute. Wer will denn schon noch Verantwortung übernehmen, wenn er dabei gleich mit einem Bein im Knast steht. Ich kenne auch etliche Schützen in meinem Alter, die keinen Spaß mehr man Schießsport haben, weil sie sich als verantwortungsvolle Erwachsene regelrecht gegängelt fühlen.

    Ich finde es prima, dass hier aus dem Nähkästchen der Gesetze und Regelungen gesprochen wird... So wird mancher auf etwas aufmerksam gemacht, worüber er sich bisher nicht den Kopf zerbrochen hat.

    Sicher richtig. Noch besser wäre es aber, die ganze Überregulierung zu entwirren und wieder auf eine vernünftige Grundlage zu stellen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Genau dieser Passus aus dem Qualifikationsplan stimmt meiner Meinung nach so nicht. Auch für Druckluftstände ist der Sachkundenachweis vorgeschrieben. Das Waffengesetz unterscheidet hier nicht nach den Schießstätten. Genau dieser Punkt zeigt mir deutlich, dass man sich auch nicht immer auf die Aussagen der Verbände verlassen kann. Einmal wird mehr als nach Waffenrecht gefordert, und dann wird die Forderung wieder unterlaufen.

    Man möge mich eines besseren belehren.

    Luftdruckwaffen fallen doch auch nicht unter das Waffengesetz, von daher muss dieser Passus dort auch nicht auftauchen.

    Das ist ganz falsch. Luftdruckwaffen sind eindeutig Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes. Wenn dem nicht so wäre, bräuchten wir hier ja die ganze Diskussion nicht.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo red gecko,

    die Pritschen oder Liegen sind ja immer dann nötig, wenn der Stand mit einer Brüstung und einer Zuganlage ausgestattet sind, wo die Scheiben auf den Seilen laufen. Bei einer hängenden Zuganlage oder elektronischen Scheiben ist das ja nicht nötig. Wahrscheinlich hat man sich früher beim Bau der Anlagen oft an schon bestehenden Ständen orientiert und das dann auch so gemacht. Eine liegende Zuganlage ist wohl auch etwas billiger als eine hängende. Selbst in München auf der Olympiaanlage hat man ja liegende Zuganlagen und Pritschen gebaut. Ganz tückisch war da, dass die Pritschen auch noch seitlich versetzt zu den Zuganlagen standen.

    Den Anschlag Liegend gibt es wohl nicht. Die Anatomie, individuelle Eigenheiten und auch die gängige Trainermeinung im Land führen doch zu großen Unterschieden. Schau Dir mal die Finalwettkämpfe auf der Webseite der ISSF an. Bei manchen Anschlägen kann man sogar zu der Vermutung kommen, dass da jemand trotz seines Anschlages trifft und nicht wegen seines Anschlages.

    Wenn man schon von einer Pritsche aus schießen muss, dann hat man ja oft die Möglichkeit, diese schräg zu stellen. Somit kann man die Fläche dann besser ausnutzen und auch das linke Bein (bei Rechtsschützen) richtig ausstrecken. Richtig blöd wird es nur, wenn dann Rechts- und Linksschütze aufeinander treffen.

    Ich selbst liege nicht übermäßig breitbeinig, aber bin nicht gerade klein und komme schon daher oft an die Grenzen der 'Pritsche. Ich liege leicht schräg, strecke das linke Bein aus und ziehe das rechte Bein im Winkel leicht an.


    Einen Vorteil der Tische möchte ich Dir aber auch nicht vorenthalten. Wenn in der Ausbildung die seitliche Ausrichtung des Schützen noch nicht passt, dann kann man als Trainer oder Betreuer sehr schnell helfen, indem an den ganzen Tisch etwas dreht. Funktioniert normalerweise prima. Auf den Boden geht das nur bedingt und wenn, dann nur mit Matte.


    Mit bestem Shützengruß

    Frank

    Ein langer Weg? Dabei ist gerade die Qualifizierung zur Schieß- und Standaufsicht die Grundlage für jede der Ausbildungen.

    Ein langer Weg in Bezug auf den Werdegang im Verein, nicht in Bezug auf die Ausbildungsstruktur des DSB.

    Ich denke die Sachkunde bei Luftdruckwaffen wird einfach vorausgesetzt.

    Siehe Qualifikationsplan DSB - Seite 18 unten. Meiner Meinung nach ist dieser Passus so nicht korrekt.

    Ich finde die Sicherheitsschnüre eine absolut sinnvolle Sicherheitsmaßnahme.

    Begründe deinen Standpunkt doch mal auch unter Berücksichtigung meiner Anmerkungen.

    Für mich sind immer noch die alten Grundsätze entscheidend. Niemals die Waffe auf andere Personen richten. Immer davon ausgehen, dass die Waffe geladen sein könnte und immer dem Finger vom Abzug, wenn man nicht schießen will. Das Fähnchen bietet nur eine trügerische Sicherheit und verführt eventuell sogar dazu, die entscheidenden Sicherheitsgrundzüge nicht mehr zu beachten.

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo frank17,

    ich stimme deinen Ausführungen zu. Ich bleibe aber dabei, dass die Extrawurst unseres Verbandes, der Verbände, hier nicht nötig ist. Das Waffenrecht verlangt die Sachkunde, mehr nicht. Da sind sich nach meiner Kenntnis alle Experten einig. Ein Gericht wird auch nicht nach den Bestimmungen eines Verbandes urteilen, sondern anhand des Waffengesetzes. Zivilrechtlich können solche Konstruktionen allerdings dumm enden. Deshalb bin ich auch dagegen.

    Natürlich muss eine Aufsichtsperson mit den Regeln und den Disziplinen vertraut sein. Aber dieses Wissen kann doch auch ohne weitere Prüfung erworben werden. Niemand macht doch mal eben so Aufsicht. Normalerweise wird erstmal ein langer Weg durchlaufen.


    Ein weitere Unsicherheit habe ich mit der Unterscheidung DSB von Druckluftständen gegenüber Ständen für Feuerwaffen. Nach meinem Kenntnisstand unterscheidet hier der Gesetzgeber nicht. Die jeweilige Aufsicht, die Aufsichten, müssen immer sachkundig sein. Eine Sachkunde Light gibt es nicht.


    Genau das ist doch der Punkt. Durch den ganzen Mist weiß hinterher keiner mehr genau, was noch statthaft ist und was nicht. Vielleicht steckt da sogar Absicht hinter. Aber unsere Verbände sollten diese Spielchen nicht mitmachen. Alle sollten sich streng an das Waffenrecht halten, aber nicht immer noch einen oben drauf setzen. Das ist in meinen Augen genauso daneben wie die Forderung nach den Signalfähnchen bei Druckluftwaffen. Bei Feuerwaffen mag das Sinn machen, aber nicht bei Waffen, wo das Treibmittel ja immer an Bord ist. Wenn es ganz dumm kommt, dann wird hier auf einmal das Fähnchen selbst zum Geschoss. Ganz zu schweigen von einigen alten Seitenspanner, die ja erst mal gespannt werden müssen, um das Fähnchen da überhaupt hinein zu bekommen. So eine Forderung steht nicht im Waffengesetz, aber unser Verband findet es toll. Dabei wird damit noch nicht einmal wirklich die Sicherheit erhöht.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo rumeniger,

    ich schreibe hier zwar nach bestem Wissen und Gewissen, aber ich bin jetzt nicht der oberste Kampfrichter von Deutschland. Ich habe allerdings auch schon oft Diskussionen erlebt, wo die Kampfrichter definitiv falsch lagen. Mich stört so etwas auch nicht (mehr) vor einem Wettkampf, aber das ist auch nicht jedermanns Sache. Neulich wollte mich mal wieder jemand nicht in der Disziplin KK 3x20 starten lassen, weil mein Gewehr mit knapp 7kg angeblich doch zu schwer sei. Ich habe dem dann freundlich mitgeteilt, dass ich doch offensichtlich kein Mädchen sei. Die Pointe hat er aber nicht verstanden. Selbst als ich ihn dann den Passus in der SpO mit dem Freigewehr für alle 50m Bewerbe für männliche Teilnehmer laut vorgelesen hatte, herrschte immer noch Ratlosigkeit und Unglauben. Er behauptete nämlich, wir würden Sportgewehr schießen und da ständ halt in der Tabelle bis max. 6,5kg. Erst ein höherer Verbandsfunktionär konnte die Sache dann retten. Lustig ist auch immer wieder der böse Korntunnel, der entweder zu lang ist oder aber über die Mündung ragt.

    Aber wir waren ja hier bei deinem Verbands-Trainer. Frag ihn doch mal, warum er auf seinen Forderungen besteht und wo das in der SpO steht. Mich würde mal die Begründung interessieren.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo rumeniger,

    frage deinen Kader-Trainer doch mal, wo dass so steht. Schließlich schießen wir ja nicht nach den Regeln deines Trainers, sondern nach den Regeln der DSB-Sportordnung oder bei internationalen Wettkämpfen nach den Regeln der ISSF. Generell sollte ein Trainer ja auch eine Vertrauensperson sein. Wenn er also etwas anordnet, dann sollte er es auch vernünftig begründen können. Sonst führt so etwas nur zur Verunsicherung der Betreuten.

    Vielleicht verfolgt dein Trainer ja nur die Strategie, dass ihr durch Übererfüllung der Regeln definitiv keine Probleme mit übereifrigen Kampfrichtern haben sollt. Es gibt immer mal wieder Kampfrichter, die bei den Regeln nicht so ganz sattelfest sind und das dann durch Übereifrigkeit kompensieren. Ist dann zwar vom Trainer her gut gemeint, aber wenn es mit persönlichen Nachteilen verbunden ist, auch kontraproduktiv.

    Du darfst zwar bei den DSB-Wettkämpfen nur eine Schießausrüstung verwenden, also keine zwei Schießjacken für Liegend und Stehend, aber Du darfst immer auch "nur" in normaler (Straßen)bekleidung antreten. Wenn Du also in einem der Anschläge auf einen Teil der möglichen Hilfsmittel verzichtest, dann verschaffst Du dir damit doch keinen Vorteil, sondern bist nach der Logik ja eher benachteiligt.

    Kleine Anmerkung: Du kannst natürlich auch Liege oder Tisch sagen. Pritsche ist wahrscheinlich auch nicht überall in Deutschland so gebräuchlich.

    janeS

    Ich schieße Liegend auch ohne Schießhose und Schießschuhe. Ich sehe darin auch keinen Vorteil. Beim Dreistellungskampf ziehe ich aber die
    Klamotten vorher an, da mir das sonst mit dem Umziehen zu umständlich ist. Aber ich finde wie Du auch, das die Hose beim Liegend-Anschlag eher stört als nützt. Es gibt aber auch Schützen, die das genau anders herum sehen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ich lege auch, wenn ich schon von so einer blöden Pritsche aus schießen muss, die linke Fußspitze neben die Platte. Anderenfalls müsste ich bei den meisten Pritschen sonst das linke Bein nach innen abwinkeln, was ja anschlagsmäßig überhaupt nicht gut geht. Normal habe ich den linken Fuß auf der Spitze stehend, aber den Unterschied empfinde ich als nicht bedeutend. Was mich viel mehr bei den Pritschen stört, ist, dass der Anschlag für mich erstmal zu hoch ist. Ich kann das nur sinnvoll verändern, indem ich den Handstop und die Kappe verstelle und das führt dann zu einem ungewohnten Anschlag. Auf ganz alten Ständen sind die Pritschen ja oft sogar noch geneigt. Da kann ich dann gleich Flugabwehr spielen.

    In der Sportordnung ist das Beinchen baumeln lassen nicht explizit verboten. Bei mir hat bisher auch noch keiner gemeckert. Wenn doch, ginge das ja auch nur über den Gummiparagraphen mit der Chancengleichheit. Ich würde dann aber argumentieren, dass die Chancengleichheit bei mir mit meiner Körpergröße über 1,90 auf Pritschen auch nicht gegeben ist.

    Habe ich euch eigentlich schon gesagt, dass ich Pritschen doof finde.

    Richtig lustig wird es dann noch auf Pritschen, die sich durchbiegen oder bei jedem Schuss wippen. Auf einem mir bekannten Stand ist mal einer im Kniendanschlag durchgebrochen. Und der zählte eher zu den Leichtgewichten.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    200 000 abgegebene Schusswaffen hört sich ja erstmal ganz toll an. Aber was ich da so auf den einschlägigen Fotos in den Medien gesehen habe, war überwiegend "harmloser" Schrott. Da lagen reihenweise alte Luftgewehre neben Schreckschuss auf den Tischen, also Waffen, die eh nicht deliktrelevant sind und wahrscheinlich waffenrechtlich gar nicht abgegeben werden mussten. Andererseits sind wohl so auch seltene und wertvolle Erbstücke im Schredder gelandet.

    Auch die Aussage mit den 50% Beanstandungen ist etwas fragwürdig. Erstmal wurden da ja wohl nur 1527 Waffenbesitzer kontrolliert, also eine kleine Teilmenge, und dann wahrscheinlich eben nicht verdachtsunabhängig, sondern gezielt bei denen, wo man Beanstandungen erwarten konnte, z. Bsp. bei älteren Erben oder Freizeitkapitänen mit Signalpistole auf WBK. Auch wird nicht näher beschrieben, was für Beanstandungen es gegeben hat.

    Tatsache ist und bleibt aber, das mit den legalen Schusswaffen nur ganz selten Missbrauch betrieben wird, auch bei nicht ganz gesetzeskonformer Aufbewahrung. Daran hat auch der spektakuläre Einzelfall nichts geändert. In meiner Jugend war es auf den Dörfern durchaus noch üblich, dass der Drilling im Schirmständer an der Garderobe stand. "Amok" gelaufen ist damit aber keiner.

    Eigentlich habe ich ja gar keine Lust, immer wieder über dieses Thema schreiben zu müssen. Viel lieber würde ich über unseren schönen gewaltfreien Sport fachsimpeln. Aber wir dürfen wohl auch nicht nur der veröffentlichten und medialen Meinung das Feld überlassen. Daher ist es wohl nötig, den ganzen "Mist" immer wieder kritisch zu hinterfragen und mit Fakten zu korrigieren.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    nach dem Willen des Gesetzgebers kann und darf es keine Unterschiede und Abstufungen der Sachkunde geben. Der Umfang der Sachkunde ist in der allgemeinen Verordnung zum WaffG eindeutig festgelegt. Auch die Sachkunde der Jäger unterscheidet sich nicht von der Sachkunde der Sportschützen, unabhängig davon, was die einzelnen Lehrer in den Kursen so vermitteln oder verzapfen. Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Jagdscheininhaber und Sportschützen, die eine Sachkundeprüfung nach §7 WaffG abgelegt haben, uneingeschränkt als verantwortliche Aufsichtsperson nach §27 WaffG auf Schießstätten fungieren. Auch WBK-Inhaber erfüllen in der Regel diese Voraussetzung. Die einzige Einschränkung besteht, wenn in der Sachkundeprüfung nur bestimmte Waffen, z. Bsp. kleinkalibrige, behandelt wurden. Dann darf auch nur auf diesen Ständen Aufsicht geführt werden.

    Natürlich muss die Aufsicht mit den geschossenen Disziplinen und bei Meisterschaften auch mit dem Regelwerk der Spordordnung vertraut sein. Dies ist aber keine waffenrechtliche Bedingung und auch nicht Bestandteil der Sachkundeprüfung. Waffenrechtlich ist die Aufsicht für die Sicherheit und die Einhaltung der Standordnung zuständig. Beim Training wird ja eh nur bedingt nach der Sportordnung geschossen und bei Meisterschaften ist neben der/den Standaufsichten auch noch eine Schießleitung gefordert.

    Generell halte ich das Rumgezicke der einzelnen Verbände bei der gegenseitigen Anerkennung der Sachkunde für sehr fragwürdig. Wir haben schon ein sehr strenges Waffenrecht. Man muss da nicht immer noch einen drauf setzen und die Sache noch mehr überregulieren. Außerdem habe ich bei den Lehrgängen immer den Verdacht, dass hiermit auch ganz gut Kasse gemacht werden kann.

    Wenn der Gesetzgeber es anerkennt, der DSB aber nicht, was sind dann die Konsequenzen? Wie sieht es dann mit den Versicherungen aus? Der DSB ist ja normalerweise nicht der Inhaber der Schießstätte. Der Inhaber ist aber für die Breitstellung der Aufsichten verantwortlich und auch für den Versicherungsschutz.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ich empfinde große Achtung für Herrn Dr. Kohlheim. Er vertritt nicht nur die Interessen unseres Verbandes, sondern setzt sich als ehemaliger Richter auch für unsere Freiheitliche Demokratische Grundordnung ein. Ein Begriff, mit dem scheinbar immer weniger Menschen in diesem Land noch etwas anfangen können.

    Wenn alle unsere Präsidenten so eloquent und deutlich Stellung beziehen würden, hätten wir wahrscheinlich ein paar Probleme weniger.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    das Problem ist ja, dass aus der Sportordnung nicht genau hervorgeht, ob das Resultat der Doppelladung nun als zwei abgegebene Schüsse oder nur als ein abgegebener Schuss angesehen werden muss.

    Nach Regel 6.11.4.2.4 des ISSF Regelwerks sind es zwei Schüsse, was für mich auch am meisten Sinn macht. Dann greifen auch die Regeln der Sportordnung, die hier schon genannt wurden. Im normalen Wettkampf gilt jeder abgegebene Schuss. Beim Schießen auf Scheiben wird dann der nächste Spiegel freigelassen. Erst nach der zweiten Wiederholung werden jeweils zwei Ringe abgezogen. Passiert das Dopelladen beim letzten Schuss, so wird der beste Wert abgezogen.

    Für Finale nach der Sportordnung gilt die Finalreglung. Danach erfolgt eine Nullwertung.


    Die elektronischen Scheiben bedingen noch ein weiteres Problem. Ich habe es noch nicht persönlich ausprobiert, wie die einzelnen Anlagen so auf Doppelschüsse reagieren. Ich habe aber schon beide Möglichkeiten gehört.

    Ich war gestern auf einer Kyffhäuser-Veranstaltung. Da wurden einem Schützen nach Abgabe eines KK-Schusses auf eine Meyton-Anlage zwei Treffer angezeigt. Der Grund dafür konnte nicht genau geklärt werden. Wahrscheinlich hat es sich dabei um einen Randtreffer gehandelt, da der Schütze nicht sehr geübt war. Angezeigt wurde eine Null und eine Sieben.

    Generell scheint das Thema mit den Doppelladern ja mittlerweile immer mehr "in Mode" zu kommen. Gestern wurde mir mitgeteilt, dass es vor kurzem auch wieder eine Schützing bei einem Ligakampf auf Verbandsebene geschafft hatte. Wie dort entschieden wurde, habe ich aber nicht erfahren können.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Frau Altpeter ist schon vom Vizepräsidenten des DSB, Herrn Kohlheim, aufgefordert worden, künftig Falschaussagen in Bezug auf ihn und den DSB zu unterlassen.

    Auch der Herr Schober ist mir sehr suspekt. Bei allem Verständnis für seine Situation. Aber wie kommt der Mann auf die Behauptung, es hätte seit 1973 25 "Amokläufe" in Deutschland gegeben. Und immer wären die Täter "Waffennarren" und im Schützenverein gewesen. Läßt sich diese Aussage irgendwie belegen? Was wurde denn da alles als "Amoklauf" gezählt?


    Mit traurigem Schützengruß

    Frank

    Hallo wolperdinger,

    Ferndiagnosen sind immer schwierig und ab einem gewissen Level wird es ja auch immer schwieriger, die letzten Unsicherheiten zu erkennen und dann auch noch Wege zu finden, diese abzustellen.

    Im Grunde kann ich ja hier auch nur von meinen Erfahrungen sprechen. Bei mir ist es schon so, dass ich trotz leichter Unschärfe des Zielbildes saubere Zehner schießen kann, aber oft auch nach der Schussabgabe merke, dass die Spannungs- und Druckverhältnisse eben doch nicht ganz so sauber waren und das Resultat sind dann eben Neuner. Langes Zielen ist immer ganz böse, aber da denke ich, dass Du das auch weißt.

    Das Gewehr nehme ich auch nach jedem Schuss aus der Schulter. Das muss auch kein (großer) Nachteil sein, denn dadurch wird ja das Material auch wieder etwas entlastet und man erreicht so immer wieder die gleiche Ausgangsposition. Ich bin zwar relativ groß, aber ich komme definitiv nicht vernünftig an das Patronenlager. Wenn ich das Gewehr in der Schulter lasse, "zerdrücke" ich mir mit der Zeit total den Anschlag. "Das in der Schulter lassen" macht für mich auch nur Sinn, wenn man gut an das Patronenlager kommt, ohne den Anschlag groß zu verändern. Wenn ja, dürfte es ein leichter Vorteil sein. Aber auch in der Weltspitze nehmen viele Schützen das Gewehr zwischen den Schüssen aus dem Anschlag.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo wolperdinger,

    deine Liegend-Ergebnisse sind doch nicht schlecht, da komme ich nicht ganz ran, obwohl ich ja die 50 noch nicht erreicht habe. "Mal eben" 590 schießen in diesem Land ja auch nicht mehr so ganz viele. Aber bist Du dir wirklich sicher, dass deine noch verbleibende Unsicherheit auf das Konto deiner Augen geht? Ich behaupte mal ganz dreist, dass das Sehen etwas überbewertet wird, obwohl ja eine ganze Industrie davon gut lebt.

    Vielleicht hast Du ja mal die Möglichkeit, mit einer Scatt-Anlage zu trainieren. Da kann man ganz gut die wahren Probleme erkennen.
    Interessant sind auch die Final-Videos auf der ISSF-Seite mit Warren Potent. Der "spielt zwar wie bekloppt" mit seinem Abzug, löst den Schuss aber fast immer, wenn die Mündung gerade ins Ziel gekommen ist, mit "Schmackes" aus. Sehr interessante Technik, aber eben auch sehr erfolgreich. Die Bleiker alleine ist es sicher nicht.

    Ich verfüge auch über keine sehr hohe Sehkraft. Ich erreiche selbst mit Schießbrille keine 100 Prozent. Aber auch bei leicht verschwommener Scheibe kann ich meistens vorhersagen, wo die Schüsse sitzen. Die "unerklärlichen" Ausreißer sind bei mir eigentlich immer eindeutig das Resultat zu langen Zielens. Meine (guten) Neuner sind fast immer das Resultat unsauberer Arbeit (Innerer Anschlag). So nach dem Motto, wird schon noch gut gehen. Den Mist merke ich dann erst bein Auslösen. Wenn ich mir manche Spitzenschützen anschaue und sehe, wie konsequent und sauber die arbeiten, dann weiß ich, wo meine Probleme liegen. Nur abstellen ist halt leichter gesagt, als getan. ;)

    Ich schieße mit Plastikkörnern der Größe 3,5 bis 3,7 ohne Visierverlängerung oder Tube mit einer 1813 mit Holzschaft. Hinten am Diopter habe ich "nur" eine verstellbare Irisblende, die ich auch nutze. Mit einem Adlerauge komme ich auch nicht klar. Das "wabbert" mir zu viel und irritiert mich bei der Schussabgabe. Mit einer Diopteroptik habe ich noch nicht geschossen, will ich aber bei Gelegenheit mal ausprobieren. Ein Freund von mir (auch unser Alter), der nur noch sporadisch schießt, aber auch noch über 570 kommt, hat sich kürzlich auch wegen vermeintlicher Sehprobleme eine Diopteroptik gekauft. Er sagt zwar, er kommt damit gut zurecht, seine Ergebnisse sind aber eher schlechter geworden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank