Beiträge von Murmelchen

    Hallo rumeniger,

    ich habe zwar persönlich mit diesen Mittelchen noch keine Erfahrungen gemacht, aber ein Freund von mir hat das mal probiert. Die Jacke wird dadurch tatsächlich wieder etwas steifer, aber die Wirkung ist nicht von Dauer. Das Produkt hieß glaube ich Cotton-Fix.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Los_Diabolos,

    Was mich hier nur wundert ist die Ausbildung von zwei krassen Fronten in dieser Disskusion.

    Das sehe ich jetzt nicht so. Hier wurden zum Teil sehr emotional Aussagen getroffen und Annahmen gemacht, die so in ihrer Form nicht haltbar sind. Leider ist das mittlerweile guter Stil in weiten Teilen unser Gesellschaft. Dabei mutiert dann oft sehr schnell der Täter zum Opfer und das arme Opfer ist auf einmal der böse Täter. Da wird jemandem generell das Recht auf Notwehr abgesprochen, nur weil er ein Sportschütze ist. Ähnlich verhält es sich bei der unsäglichen Diskussion um das Attentat von Winnenden. Da ist ja mittlerweile auch die (angeblich) nicht vorschriftsmäßig gelagerte Tatwaffe für viele Zeitgenossen die Ursache und nicht der Täter, der aus welchen Gründen auch immer einen fatalen Entschluss gefasst hatte. Wie wir alle wissen, hat diese verquere Sichtweise für uns alle Konsequenzen gehabt.

    Mal ein kurzer Auszug aus einer Debatte aus dem Bundestag. Da sagt ein (vernünftiger) Redner, dass nicht die Waffe das Problem an sich sei, sondern immer der Mensch. Da schreit dann die uns gut bekannte Frau Künast dazwischen, das sei Quatsch und Unsinn und die Waffe sei das Problem. Noch Fragen?

    Klar sollte für jeden sein das die Waffe an sich für uns ein Sportgerät ist, ich würde ja auch nicht mit meiner Angelrute auf jemanden eindreschen. Zur Selbsverteidigung gibt es andere geeignete Mittel, wenn es dann schon eine Waffe sein muss dann doch eine Gaspistole. Meiner Meinung nach ist die Verwendung von Pfefferspray aber immer noch die beste Wahl.

    Es ist sicher richtig, dass wir unsere Schusswaffen ausschließlich als Sportgeräte einsetzen und viele dieser Waffen auch nur dafür konstruiert wurden und auch nur dafür geeignet sind. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine (geeignete) Schusswaffe in einer Notwehrsituation ein sehr effektives Mittel sein kann, um einen Angreifer abzuschrecken oder von seinem Angriff abzubringen. Deutlich effektiver als andere Mittel und in der Regel auch mit weniger Risiko (Leib und Leben) für den Angegriffenen verbunden.

    Nochmal um Bezug zu nehmen auf Posting 5, Waffe aus dem Tresor nehmen, Magazin holen und rein und dann ist die Waffe schußbereit. Das kann so nicht gehen, denn ein Magazin darf nicht geladen gelagert werden da damit die Waffe als geladen anzusehen ist.

    Ich wüsste jetzt keine Stelle im WaffG, wo man das so ableiten könnte. Ein Magazin ist kein wesentliches Teil einer Waffe. Die vorgeschriebene getrennte Lagerung von Waffe und Munition wird durch ein aufmunitioniertes Magazin nicht aufgehoben. (Teil)geladen ist die Waffe immer erst dann, wenn das Magazin eingeführt wurde. Nochmal, wenn Du in deiner Wohnung direkt Zugriff auf deine Waffe hast und damit verhindern kannst, das die Waffe von Nichtberechtigten in Besitz genommen werden kann, dann braucht die Waffe nicht zwingend immer im Tresor gelagert werden. Auch wenn Dir das grotesk erscheint, Du darfst in deiner Wohnung auch deine geladene Schusswaffe bei dir "tragen".

    Damit keine weiteren Missverständnisse entstehen. Was ich hier schreibe, ist erstmal nur eine sachliche Feststellung und keine persönliche Wertung.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Was ist hier jetzt eigentlich los? Herrscht irgendwo Föhn oder ist es nur die Hitze allgemein?

    Auf jeden Fall ist es jetzt an der Zeit, den großen Troll-Alarm auszurufen.

    Bei dem Waltherp99 bin ich mir ja noch nicht ganz hundertprozentig sicher, bei unserem neuen "Jura-Studenten" aber schon.


    Für die Mitleser sei mir hier noch eine kleine Anmerkung erlaubt. Ich habe in meinem letzten Schreiben den Begriff "Führen" in Bezug auf den eigenen Grund und Boden etwas zu umgangssprachlich verwendet. Waffenrechtlich liegt ja gerade beim "Führen" auf befriedetem Besitztum oder in der eigenen Wohnung kein Führen nach WaffG vor.

    Wer sich im Gegensatz zum Geschreibsel unseres "Jura-Studenten" mal ein paar aktuelle Urteile deutscher Rechtsprechung zum Thema Notwehr und Notstand zu Gemüte führen möge, den verweise ich auf den folgenden Link. Aber Vorsicht, ist stellenweise harte Kost und dürfte in seiner Konsequenz hier sicher den einen oder anderen Schreiber in seiner gefestigten Meinung etwas verwundern.

    Datenbank Strafrecht - Notwehr


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    auch wenn die Fragestellung von Waltherp99 im Hinblick auf die von Berechtigten geforderte Sachkunde etwas seltsam anmutet, so ist doch die Frage an sich durchaus berechtigt und kann auch etwas sachlicher beantwortet werden. Wäre die Frage nach Selbstverteidigung so völlig abwegig, wären die Themen Notwehr und Notstand ja auch kein ausführlicher Behandlungspunkt im Bereich der geforderten Sachkunde.

    Obwohl dem Fragesteller hier sehr heftig mangelnde Sachkunde vorgeworfen wird, lassen manche der Antworten genau den gleichen Schluss zu. Einige der getroffenen Aussagen sind sogar schlicht falsch.

    Ich versuche mal, die Diskussion etwas zu versachlichen und einige der getroffenen Aussagen hier zu revidieren. Ich gehe dabei nicht auf jede
    Aussage persönlich ein. Wer möchte, kann ja seine getroffenen Thesen mit den meinigen vergleichen.

    Beachten wir erstmal die Paragraphen:

    § 227 BGB Notwehr

    (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

    (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um
    einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
    abzuwenden.

    In § 32 StGB steht das gleiche.


    $ 15 OWiG Notwehr

    (1) Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt
    nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
    gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    (3) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung,
    Furcht oder Schrecken, so wird die Handlung nicht geahndet.


    Der rechtswidrige Angriff, der vorliegen muss, bezieht sich nach allgemeiner deutscher Rechtsauffassung dabei nicht nur auf Leib und Leben, sondern bezieht auch auf andere Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und sogar die Ehre mit ein.

    Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebenso wenig ist er zu einer schimpflichen Flucht verpflichtet, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss. So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.


    Soviel zu den Paragraphen. Ein Einbruch stellt danach definitiv eine Notwehrsituation dar. Eine Schusswaffe kann daher auch im Gegensatz zu der hier vorherrschenden Meinung ein geeignetes Mittel zur Abwehr sein. Das gilt sogar für eine Schusswaffe im illegalen Besitz. Dabei muss mit der Schusswaffe natürlich nicht selbstverständlich gleich geschossen werden. Eine Schusswaffe stellt aber immer ein beachtliches Drohpotential dar.

    Die hier geäußerten Verhaltenstipps sind an sich nicht verkehrt, aber leider nicht immer hilfreich. In ländlichen Gegenden kann es schon mal etwas länger dauern, bis die Polizei vor Ort ist. Einen Schutzraum gibt es wohl nur in den wenigsten Wohneinheiten und die eigene Fluchtmöglichkeit besteht auch nicht immer. Ein Einbrecher ist nicht immer harmlos. Er kann auch bewaffnet sein und sei es nur durch sein Werkzeug. Eine Schusswaffe kann da sehr abschreckend wirken, auch wenn damit nur gedroht wird.

    In der Praxis kann so eine Notwehrsituation allerdings extremen Stress verursachen und ich möchte niemandem hier wünschen, mal in so eine Situation zu kommen. Von gezielten Schüssen kann dann keine Rede mehr sein. Dass schaffen oft noch nicht einmal die Profis. Trotzdem kann die Schusswaffe mit letzter Konsequenz und als letztes Mittel das Leben des Angegriffenen und eventuell auch das Leben seiner Angehörigen retten.

    Sollte in so einer Situation der Angreifer wirklich tödlich verletzt werden, so stehen die Chancen im Gegensatz zur hier geäußerten Meinung gar nicht so schlecht, dass der Angegriffene ohne strafrechtliche Konsequenzen davon kommt. Selbst dann, wenn eine Schusswaffe verwendet wurde. Hier aber von gleich Mord zu sprechen, ist mit Verlaub absurd. Es gibt genügend einschlägige Urteile. Ich würde jedenfalls versuchen, mich zu wehren und dieses Recht billige ich auch jedem anderen zu. Was habe ich denn davon, rechtlich schön sauber gehandelt zu haben, dafür aber den Rest meines Lebens im Rollstuhl oder sogar auf dem Friedhof verbringen zu müssen.

    Ich will hier ja kein Fass aufmachen, aber der arme Mann, der letzten Herbst in München an der S-Bahn erschlagen wurde, weil er Jugendlichen helfen wollte, wäre sicher ganz froh gewesen, wenn er ein geeignetes Mittel zu seiner Verteidigung bei sich gehabt hätte.


    Zum Thema Führen einer Schusswaffe: Auch ein Sportschütze darf in seinen eigenen vier Wänden seine Schusswaffe führen, mit Erlaubnis des Eigentümers sogar auch auf fremden Besitz. Er darf auf seinem Grund und Boden sogar mit einer Schusswaffe Streife laufen, wenn ihm danach ist. Würde ich mir aber in der heutigen Zeit verkneifen. Könnte sonst heftige Reaktionen bei den Nachbarn hervorrufen, wie man ja auch in den Beiträgen hier erkennen kann. Man darf aber sogar auf seinem eigenen Grund und Boden schießen. Mit Druckluft, wenn sicher gestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können, mit anderen Waffen auch, wenn ein abgenommener Schießstand vorhanden ist.


    Schusswaffen und Munition müssen immer dann sicher in einem Tresor der entsprechenden Stufe aufbewahrt werden, wenn der berechtigte Besitzer sie nicht selbst vor den Zugriff anderer schützen kann, also bei Abwesenheit. Für Munition gilt immer noch ein nicht näher spezifiziertes Stahlblechgehäuse oder ein vergleichbares Behältnis, unabhängig davon ob im Tresor oder außerhalb.

    Zum Thema Diebstahl: Wenn jemandem trotz Einhaltung der erforderlichen Aufbewahrungsvorschriften eine Schusswaffe entwendet wurde, dann wurde sie halt schlicht und ergreifend geklaut. Daraus kann man den Besitzer nur sehr schwerlich einen Strick drehen. Der Diebstahl der Waffe wird gemeldet und dann gibt es eine Aktennotiz. Mehr passiert da nicht. Das auch Schusswaffen entwendet werden können und auch werden, sollte doch jedem eigentlich einleuchten.

    wegi82: Mit einer Walther P99 kann man beim DSB die Disziplinen Großkaliberpistole 9mm und Zentralfeuerpistole bestreiten, wenn ich da jetzt nichts übersehen habe.


    Soweit meine Anmerkungen. Bevor sich jetzt wieder der eine oder andere aufregt, noch eine Anmerkung. Ich bin seit meiner Jugend ein Sportschütze. Ich besitze daher auch legal Schusswaffen. Also bin ich auch ein Waffenbesitzer. Aber nicht nur das. Ich bin vieles, habe Angehörige und bin Grund- und Hausbesitzer. Ich bin auch ein Reservist. Ich habe schon mit 20 im Auftrag des Staates Schusswaffen geführt.

    Ach ja, da ich ja ein Gewehrschütze bin, besitze ich gar keine Kurzwaffe, die ich im Falle eines Falles einsetzen könnte. Und ne Super Match ist dafür ja nicht so richtig hilfreich, oder?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Also das halte ich für Unfug.


    Hallo Ludwig,

    deine Meinung sei Dir unbenommen. Aber ist es nicht ein bisschen dünn, auf detaillierte sachliche Argumente einfach mit Unfug zu antworten?

    Ist Dir der letzte Woche in der ARD ausgestrahlte Bericht "Deutschland unter Waffen" bekannt? Wie würdest Du denn in diesem Zusammenhang die Aussagen von Herrn Brennecke bezüglich "Fremde Heere Mitte" bewerten? Auch alles nur Unfug*, was da ein ehemaliger hochrangiger Beamter, der maßgeblich das neue WaffG gestaltet hat, so von sich gegeben hat. Ist es wirklich so abwegig, wenn man an Hand solcher Aussagen die vermeintliche Angst des Staates (der Staatsdiener und Volksvertreter) vor dem bewaffneten Bürger vermutet?

    *Natürlich ist es Unsinn, was Herr Brennecke da von sich gegeben hat. Dieses "Fremde Heer Mitte" gibt es nur in seiner Phantasie. Aber es zeigt doch sehr deutlich seine Denk- und Sichtweise. Und diese Sichtweise wird leider auch von Teilen der Politik ähnlich gesehen. Mit der so oft beschworenen Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung hat das dann leider nicht mehr viel zu tun.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    PS: Solltest Du mit dem Begriff "Fremde Heere Mitte" nichts anfangen können, dann füttere mal eine Suchmaschine mit "Fremde Heere Ost".

    Hallo Chris,

    es gab hier schon mal Beiträge zu dem Thema.

    Aber grundsätzlich gilt: Mach Dir da mal keine Gedanken. Wenn Du richtig gut schießt, dann tritt man auch an dich heran. Die Trauben hängen mittlerweile sehr hoch. Wenn Du dieses Niveau erreichst, dann fällt das den entsprechenden Entscheidern auch auf. Du brauchst also keine Angst zu haben, dass man dich da übersehen könnte. Du musst nur sehr gut schießen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Benmaster,

    vielen Dank für deine Anmerkungen. Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, dann verschießt Du nur fabrikgeladene Munition. Ich kenne jetzt nicht die 6mm Norma BR, aber bei der .308 soll es doch so sein, dass eigentlich nur durch das Wiederladen eine optimale Anpassung an die Waffe und damit auch an die Schussleistung gegeben ist. Ist die 6mm direkt aus der Schachtel, guten Lauf vorausgesetzt, konkurrenzfähig? Apropos Lauf: Die 6mm hat sicher Vorteile, aber "frisst" sie nicht auch eher den Lauf?

    Zu deinen Anmerkungen mit dem Rückstoß: Das ist wohl auch immer eine Frage des Anschlags. Ich kenne einige gute Mädels, bei denen sieht auch KK immer so aus, als würden sie GK schießen. Ich habe nur etwas Erfahrung mit .308, aber eben nicht richtig wettkampfmäßig. Den Rückstoß fand ich nicht so dramatisch. Aber der Abzug hat mich gestört. War halt so ein 1,5kg Teil. Mit so etwas komme ich irgendwie nicht richtig klar.

    Für die Mitleser: Sorry dass ich diesen Themenstrang hier benutze. Aber wir können ja bei Bedarf einen neuen aufmachen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Kalle,

    Du darfst an unser schönes WaffG nicht mit Logik herangehen. Das führt immer sehr schnell in eine Sackgasse.

    Tja, das mit dem Bedürfnis: Rechtsformal ist niemand verpflichtet ein Schießbuch zu führen, wie also wird das Bedürfnis praktisch von der Waffenbehörde geprüft? Vorladung zwecks Sichtung der selbst gebastelten Schießkladde? Oder erneute Bestätigung des Verbandes / Vereins ... hat regelmäßig (18x/Jahr?) geschossen?


    Ein Schießbuch ist formal nicht zwingend vorgeschrieben. Es kann aber durchaus Sinn machen, zum Beispiel im Falle eines Vereinswechsels. Nahezu nötig wird ein Schießbuch bei Beantragung einer Waffe über das Grundbedürfnis hinaus. Dein Bedürfnis als Sportschütze wird durch die mittelbare Mitgliedschaft in einen anerkannten Schießsportverband als gegeben angesehen. Die 12/18 Regel wird angewandt bei Erstbeantragung und dann bei Beantragung über das Grundkontingent hinaus. Siehe § 14 und § 15 Abs. 1 7b WaffG.

    Oder: Der WBK-gelb Inhaber, der für Beantragung der WBK sein Bedürfnis mit einer KK-Büchse begründet hat, aber kein KK-Gewehr erworben hat sondern eine Flinte, eine freie Pistole und einen Ordonanzkarabiner sein Eigen nennt, verfällt sein Bedürnis für die Flinte, weil er seine schießsportlichen Aktivitäten für einen gewissen Zeitraum ausschließlich auf z.B. Kleinkaliberwettbewerbe ausgerichtet hat?

    Mal weiter gesponnen: Kein Bedürfnis-keine Flinte! Ergo,... Die Flinte wird amtlich ausgetragen und vertickert. Auf dem Rückweg vom Amt ist der WBK-gelb Inhaber berechtigt sich beim nächsten Händler sogleich eine neue Flinte zu kaufen.Und... wie geht die Geschichte weiter?


    Nach § 14 (4) wird Sportschützen durch die WBK Gelb eine unbefristete Erlaubnis für den Erwerb und Besitz bestimmter Waffen erteilt. Dieser Paragraf ist streng von § 14 (3) zu trennen. Hier greift dann auch die 12/18 Reglung. Du brauchst für die Waffen auf Gelb kein jeweils einzelnes Bedürfnis nachzuweisen. Hier reicht (noch) die Vereinsmitgliedschaft. Die Disziplinen, für die Du Waffen besitzt, müssen noch nicht einmal in deinem Verein angeboten werden. Es reicht, wenn es in den Sportordnungen der Verbände irgendwo dafür eine Disziplin gibt. Streng genommen gilt meiner bescheidenen Meinung nach für Gelb noch nicht einmal die 2/6 Regel für den Erwerb, da ja unbefristet. Aber das wird von den Juristen und Behörden teilweise sehr unterschiedlich gesehen.

    Es soll, wie schon gesagt, in Deutschland Behörden geben, die das alles ganz anders sehen und wilde Forderungen stellen. Muss man dann entweder so hinnehmen oder sich auf juristischem Wege wehren.


    Der ganze Bedürfnisquatsch gehört meiner Meinung nach in die Tonne. Zuverlässigkeit und Eignung sollten reichen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ich sehe gerade, das Formular ist ja auch für WBK Gelb. Mach korrekte Angaben in Bezug auf die Aufbewahrung. Für eine Flinte reicht ein sogenannter A-Schrank. Pass bei den Fragen nach Eignung und Zuverlässigkeit auf. Das sind fast alles Negationen.

    Wenn Du noch Fragen zu dem Antragsformular hast, melde dich. Aber wie immer gilt natürlich "ohne Gewehr".


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ja klar. Mit der "Neuen" Gelben seit 2003 kannst Du sogar neben Einzelladerlangwaffen auch Repetierer und einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) erwerben und besitzen. Der große Vorteil ist eben, dass Du für den Erwerb keine Voreinträge brauchst und keine Mengenbegrenzung hast. Wenn Du irgendwann mal eine Schusswaffe erwerben willst, die nur auf Grün geht, kannst Du diese ja immer noch beantragen.

    Du beantragst also eine WBK nach § 14 Nr. 4 WaffG für Sportschützen. Dafür sollte es auch ein Formular geben. Wenn nicht, dann den SB fragen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Benmaster,

    deine 300m Aktivitäten würden mich näher interessieren, schon weil hier es nicht so viele 300m Schützen gibt. Mit was für einem Schaft und Abzug ist deine Keppeler ausgestattet? Freigewehr oder Standard? Wenn Standard, ist das Abziehen eine große Umstellung? Bist Du Wiederlader? Wie oft trainierst Du 300m? Welche Disziplinen schießt Du? Nur Liegend oder auch Dreistellung? Wie empfindest Du speziell das Liegendschießen im Vergleich zu KK? Womit tust Du dich leichter? Hast Du auch schon mal eine Waffe in .308 geschossen? Wenn ja, wie siehst Du den Unterschied zur 6mm BR?

    Sorry für die vielen Fragen. Aber mir laufen so selten 300m DSB-Schützen über den (virtuellen) Weg. Und die ganzen äähh "Tactical-Jungs" kann man ja oft nicht so richtig ernst nehmen. Kannst dir mit der Beantwortung auch Zeit lassen. Eilt ja nicht.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Dingo hat mit der Anmerkung nicht unrecht. Er bezieht das aber mehr auf den Verband. Ob deine waffenrechtliche Behörde die alte Sachkunde anerkennt, hängt schlicht und ergreifend (erstmal) nur vom deinem Sachbearbeiter ab. Waffenrechtlich hat sich ja seit deiner Prüfung viel getan. Daher sind Ablehnungen nicht völlig ausgeschlossen.

    Es macht daher eventuell Sinn, dem SB belegen zu können, dass Du noch mit der Materie vertraut bist. Der Beleg über eine kontinuierliche Mitgliedschaft im Verein könnte da hilfreich sein. Die wichtigsten Änderungen WaffG seit deiner Prüfung sollten Dir bekannt sein.

    Hast Du denn die weiteren Unterlagen für deinen Antrag auf eine WBK vollständig parat? Verbandsbescheinigung? Eventuell Nachweis über die sichere Aufbewahrung der zu erwerbenden Waffen?

    Wenn Du dir wegen der WBK noch unschlüssig bist, die Gelbe bietet Vorteile, gerade auch für einen Flintenschützen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Wilhelm,

    deine Einschätzung ist sicherlich auch zutreffend. Wobei ich sagen muss, ich weiß nicht so genau, wie so ein Beitrag auf nichteingeweihte Mitbürger wirkt. Aber aufgrund der tollen Sendezeit dürfte der Beitrag eh keinen sehr großen Einfluss auf die Meinungsbildung in unserem Land haben.

    Das Problem bei diesen Beiträgen ist ja immer, das der Fokus auf auf das Thema Waffe gerichtet ist. Wir setzen unsere Gewehre und Pistolen aber als Sportgeräte ein und der größte Teil davon ist auch nur als reines Sportgerät konstruiert und gefertigt worden und diese können eigentlich auch nur sinnvoll als solche verwendet werden. Das diese Sportgeräte nach unserem WaffG zu den Schusswaffen gezählt werden, hat zwar für uns erhebliche Konsequenzen, ist aber sonst eigentlich belanglos, da wir die Sportgeräte ja nicht als Waffen einsetzen.

    Daher auch mein Hinweis auf das Reinkemeier Video. Da spielt der Waffencharakter überhaupt keine Rolle, da geht es ausschließlich um Sport. Ähnlich verhält es sich ja auch bei der Berichterstattung über Biathlon. Obwohl das ja streng genommen die "Amokläuferdisziplin" schlechthin ist. Nur kommt da komischerweise niemand auf diesen Gedanken, bei den reinen Sportschützen aber schon.


    Zu deinen Erfahrungen mit dem DM Video. Die traditionellen Schützen sind oft ein recht seltsames Völkchen und vertreten manchmal sogar eine kritische Einstellung zum rein sportlichen Schießen. Nicht weil sie ein Problem mit den Waffen haben, sondern weil sie uns oft als Konkurrenz im Verein betrachten. Das Sportschießen übt ja oft nur eine Minderheit aus, kostet aber Geld. Da kann es dann schon mal vorkommen, das der eine oder andere Schützenbruder die Gelder besser für eher bierseelige Aktivitäten investiert sehen will. Ich komme hier aus einer Gegend, in der das traditionelle Schützenwesen noch für viele einen hohen Stellenwert hat. Ich habe hier leider schon oft den absurdesten Diskussionen beigewohnt und habe sogar erlebt, wie sich große Schützenvereine wegen solcher Konflikte regelrecht selbst platt gemacht haben. Ich weiß also so ein bisschen, wovon ich hier spreche.

    Viele Jugendliche gehen oft im Gegensatz zu den Erwachsenen sehr aufgeschlossen und mit Interesse an das Thema Sportschiessen ran. Ich darf schon mal in meinem Umfeld den einen oder anderen Rechner wieder flott machen. Ich lass dann auch schon mal ein Video von der ISSF-Seite laufen. Bei den Jugendlichen stößt das immer auf Interesse. Einige kennen dann die Sportart schon von der Olympia-Berichterstattung, obwohl die ja auch eher mager ist. Aber es ergeben sich so immer interessante Gespräche. Für fast alle Jugendlichen steht dann auch nicht der Waffencharakter im Vordergrund. Für die ist das schlicht eine interessante Sportart wie viele andere auch.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Der Beitrag war meiner bescheidenen Meinung nach im Gegensatz zu den sonst üblichen Machwerken gar nicht so schlecht. Zwar wurde nur ein sehr kleiner Teilbereich des Schießsports behandelt, aber eben auch der Bereich, der bei den Kritikern am umstrittensten war und ist, nämlich IPSC. Die im Beitrag gezeigten Schützinnen und Schützen kamen aber gut und sympathisch daher, zeigten, dass sie auch nur einen interessanten Sport betreiben und keine durchgeknallten Ballermänner sind. Sie wurden aber auch nicht mit sugestiven Fragen in die Falle gelockt und vorgeführt.

    Auch wurden viele der Forderungen und Angriffe der Waffengegner revidiert bzw. richtig gestellt. Z. Bsp. der Munitionsverbrauch, die Hürden des Gesetzes bei Neuerwerb, die unsichere Lagerung der Waffen in den Vereinsheimen. Gerade der Kritiker Brennecke hat sich doch sehr schön selbst entlarft. Auch die Beiträge von Herrn Dicke/GdP hatten im Gegensatz zu den Anmerkungen von Herrn Jansen/BDK Hand und Fuss. Die beiden Kritiker kamen mit ihren Argumenten insgesamt nicht besonders gut rüber.

    Natürlich hätte man sich die (für meinen Geschmack) komische Musik und die Bildeinblendungen verkneifen können. Aber ich vermute, der Autor hätte den Bericht sonst nicht in der ARD untergekriegt. Die hatten vermutlich eh schon genug Bauchschmerzen. Dafür spricht auch die Trickserei mit dem späten Sendetermin und das "Entsorgen" der Frau Gisela Mayer. Nennt man wohl Eigenschutz.

    Natürlich hätte man den Bericht auch ganz anders aufziehen können. Aber hätte man jetzt Biathlon stellvertretend für einen Teilbereich unseres Sports genommen, dann wäre ja auch dem dümmsten Zuschauer sofort die Absurdität der Rufe nach weiteren Waffenverboten bei den Schützen aufgefallen.


    Ich habe hier irgendwo schon mal geschrieben, dass es vor gut 20 Jahren man eine Videoreportage über unsere DM gab. Die Macher waren damals Heinz Reinkemeier, Gaby Bühlmann und Maik Eckhardt. Bis auf einige wenige Angaben ist das Teil recht zeitlos und bringt die tolle Atmosphäre in München sehr gut rüber. Wenn wir (Schützen) es schaffen könnten, diesen oder einen ähnlichen neuen Bericht zu einer guten Sendezeit bei einem der großen Sender zu platzieren, dann würde damit mal wirklich echte Imagepflege betrieben.

    Ich vermute aber, so etwas würden die Öffentlich-Rechtlichen nur gegen 4 Uhr morgens senden, wenn denn überhaupt. Dafür bringen sie ja Biathlon am laufenden Band und sehen den großen Widerspruch dabei noch nicht einmal.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ach ja, Magdalena Neuner wirbt jetzt für Unterwäsche. Und ihre Anschütz ist auch mit auf dem Bild. :D Jetzt mal ne ganz doofe Frage. Wenn sie das Gewehr mit zum Fotoshooting schleppt, ist das dann überhaupt vom Bedürfnis her abgedeckt?

    Ich habe den Bericht gestern Nacht auch verfolgt. Das Gefasel, und das meine ich wörtlich, über "Fremde Heere Mitte" von Herrn Ministerialrat a.D. Brennecke war wirklich entlarfend. Herr Brennecke war damals maßgeblich an der Waffenrechtsreform beteiligt, bzw. war der eigentliche Macher des neuen Waffengesetzes. Wenn es nach ihm gegangen wäre, dann würde auch die folgende Passage in Gesetz stehen. Das haben dann zwar andere wohlweislich "entschärft", zeigt aber sehr deutlich, wessen Geistes der Mann war und ist.

    "Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztlich sogar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann.

    An dieser Wesensbestimmtheit einer Waffe, insbesondere einer Schusswaffe, ändert sich prinzipiell nichts dadurch, dass Schusswaffen auch zur Jagd oder zum sportlichen Schießen verwendet werden."

    Natürlich kann man Waffen auch verwenden, um sich der ach so geliebten Obrigkeit zu entledigen. Soll ja in der Geschichte auch schon mal vorgekommen sein. Die Angst davor ist vermutlich wirklich der Grund für dieses Meisterwerk von Gesetz. Jedenfalls scheint Herrn Brennecke diese Angst getrieben zu haben.


    Mit bedenklichem Schützengruß

    Frank

    Wenn ich mir das so ansehe, dann bin ich doch ganz froh um unser Waffenrecht so wie es ist.


    Also ich definitiv nicht und eigentlich sollte das auch kein Sportschütze sein. Unser jetziges Waffenrecht ist handwerklich schlecht gemacht und bietet daher an vielen Stellen so viele Interpretationsmöglichkeiten, dass sich selbst die Macher nicht mehr einig sind, wie es anzuwenden ist. Unser WaffG bietet an vielen Stellen keine Rechtssicherheit mehr.

    Du hast doch sicher hier im Forum schon einige Diskussionen in Bezug auf das Waffengesetz erlebt, die nicht auf einen grünen Punkt kamen. Das lag aber nicht daran, das die Schreiber hier alle doof oder völlig ahnungslos sind, das lag nur am Waffengesetz.

    Ich nenne Dir hier gerne mal ein paar Punkte, mit denen Du dich auseinandersetzen kannst. Zu deiner eigenen Sicherheit. Ist nicht böse gemeint.

    § 12 Abs. 1 3b, Überlassung einer Vereinswaffe an Berechtigte/Nichtberechtigte, Aufsichtsführung im Verein, Aufbewahrung einer Waffe (auf Reisen), Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen usw. Das sind alles keine exotischen Sachen, die nur ganz wenige betreffen, sondern Dinge der täglichen Vereinspraxis. Immer drohen hier auch sehr schnell strafrechtliche Konsequenzen. Wenn jemand das Kinderschlösschen nicht an seinem LG-Futteral hat, dann begeht er formal nach unserem WaffG eine Straftat.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Es gibt den zweiten Zusatz der Verfassung, der den Amerikanern erstmal grundsätzlich das Recht zubilligt, privat Waffen zu besitzen. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht, da das Waffengesetz in den USA Ländersache ist. Da gibt es dann erhebliche Unterschiede. Das reicht vom offenen und verdeckten Führen bis hin zu Gesetzen, die ähnlich restriktiv sind wie in Deutschland. Die oft zitierten Amerikanischen Verhältnisse gibt es also so gar nicht. Auch in den Staaten sind die ganzen illegalen Waffen das Problem. Die ganzen Gangs dort kaufen auch nicht auf WBK ein. Auch dort regelt das der Schwarzmarkt.

    Aber warum richten wir unseren Blick immer Richtung USA. Unsere direkten Nachbarn, die Schweizer, haben (noch) ein sehr liberales Waffengesetz und gehen damit doch ganz vernünftig um. Sogenannte Amokläufe hatten wir in der Schweiz noch nicht. Und Fälle, wo jemand im Beziehungsstreit oder für den Suizid sein Sturmgewehr eingesetzt hat, sind auch eher selten. Ohne Zugriff auf die Waffe hätte es dabei wahrscheinlich auch das Küchenmesser oder der Stick getan. Sind unsere Mitbürger per Definition verantwortungsloser, durchgeknallter oder potentiell gefährlicher? Klar, wir haben zehn mal so viele Mitbürger, damit auch deutlich mehr absolute Matschbirnen. Aber die zu erkennen und auszusortieren war doch noch nie ein wirkliches Problem, oder? Mein ja nur.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    PS: Matschbirne ist natürlich politisch vollkommen unkorrekt!