Beiträge von Murmelchen

    Dass eine Visiererhöhung Verkantungsfehler noch schwerwiegender macht ist wohl einer der am weitesten verbreiteten Irrtümer. Da bin ich ja echt froh, dass nicht jeder so denkt


    Hallo patrickGER,

    ich habe das Thema "Verkantungsfehler und die Auswirkungen" hier schon mal in einem älteren Beitrag etwas ausführlicher behandelt, inklusive Hinweis auf eine Seite, die das Thema exakt mathematisch-technisch durchdringt. Erstaunlicherweise gab es daraufhin keine Rückmeldungen. Liegt wahrscheinlich daran, dass das allen Foristi hier schon vorher vollkommen klar war. :thumbup:

    Falls doch nicht, hier zur Vorsicht noch mal der Link:
    Verkantungsfehler und Auswirkungen


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo JockelMR,

    vielen Dank für deinen fundierten Beitrag. Ich erkenne deine Befürchtungen und teile diese auch. Nur mit den Konsequenzen, die Du daraus ziehst, tue ich mich sehr schwer. Wenn es wirklich so ist, dass in diesem Land eine besonders gesetzestreue Gruppierung, nämlich die der (Sport)schützen, Jäger und Sammler, befürchten muss, dass für sie schlechtere gesetzliche Rahmenbedingungen bzw. Maßstäbe gelten, als für andere Bürger, eventuell sogar für Bürger, die sich nicht an Gesetze halten, dann ist unser Rechtsstaat und unsere Freiheitliche Demokratische Grundordnung in Gefahr. In Bezug auf die anlasslosen Kontrollen bezüglich der Aufbewahrung sind wir ja heute schon schlechter gestellt als gemeine Kriminelle. Sollen wir das wirklich einfach so hinnehmen, oder müssten wir da nicht gerade unseren Standpunkt deutlich vertreten, möglichst mit einer lauten Stimme. Nicht nur wegen unserer Rechte, sondern auch im Hinblick auf den Rechtsstaat und die Freiheit unserer Bürger insgesamt.

    Oder mal ganz provokant gefragt, werden wir demnächst alle mit dem Großen Schützenstern am Bande ausgezeichnet?


    Mit etwas besorgtem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    eigentlich sollte ich den folgenden Link ja besser hier nicht veröffentlichen, da auch wir Sportschützen uns bei der Hitze lieber nicht unnötig aufregen sollen. Aber wir sind ja besonnene Menschen und normalerweise mit einer besonderen mentalen Stärke ausgestattet. Daher riskiere ich es mal.

    Hier der Verweis auf die Hannover Zeitung

    Ich zitiere mal kurz:

    Es gibt schon sehr, sehr kranke Menschen! Und in Deutschland dürfen die sich bewaffnen und als "Hobby-Schützen" in der Gegend rumballern.

    Leider ist das Thema, auch wenn wir es inzwischen wohl alle leidlich satt haben, immer noch für viele aktuell, bzw. wird immer wieder lauwarm aufgebrüht. Da das Thema aber für uns alle und für den Schießsport erhebliche Konsequenzen haben kann, sollten wir nicht den Diffamierern und Hetzern einseitig die Meinungshoheit überlassen. Einzig die Kommentare stimmen mich wieder etwas fröhlicher.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Herzlich willkommen in diesem Forum.

    Warum erscheint Ihnen/Dir diese Diskussion als ungewöhnlich?

    Weil hier Schützen dafür plädieren, sich lieber bei der Wahrung ihrer gesetzlichen Grundrechte in Bezug auf ihre körperliche Unversehrtheit einzuschränken, als zu riskieren, dass tragische Einzelfälle, die immer aus einer Notwehrsituation entstehen können, zu weiteren Sanktionen gegen den Schießsport und das Schützenwesen insgesamt genutzt werden?

    In Bezug auf die weiteren Fragen schließe ich mich meinem Vorredner (Schreiber) an.


    Mit interessiertem Schützengruß

    Frank

    Nicht wirklich. Zwar geben die Bücher von Heinz Reinkemeier und MEC eine Menge guter Tipps, die auch in die Tiefe gehen, aber nur nach so einem Buch bleibt es schwierig. Am besten wendest Du dich an einen erfahrenen Schützen oder Trainer. So bekommst Du zumindest eine passende Grundeinstellung, von der aus Du starten kannst. Aber Vorsicht: Nicht überall, wo Trainer drauf steht, ist auch ein guter Trainer drin. Die Bandbreite ist da leider sehr groß.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Wo will man denn da die Grenze zwischen den Leistungsschützen und den sogenannten Hobbyschützen ziehen? Ab wann ist man ein Leistungsschütze? Erst als Mitglied im National- oder zumindest im Landeskader, oder auch schon ab Teilnahme an den Bezirksmeisterschaften?

    Ich bin amtierender Landesmeister, zwar nur bei den Kyffhäusern, aber immerhin in einer olympischen Disziplin. Reicht das für die Anerkennung als Leistungsschütze? :thumbup:

    Spaß bei Seite, die Sache ist schlimm genug. Unser Staat hat sich die Förderung des Sports auf seine Fahnen geschrieben. Immerhin steht das so in der Verfassung des Landes NRW. Wie kann denn da der Besitz der nötigen Sportgeräte mit einer Straf-Steuer belegt werden? Sollte nicht gerade auch der Breitensport in einer weltweit anerkannten olympischen Disziplin gefördert werden?


    Wenn diese Steuer durchgedrückt wird und dann im Lande die Runde macht, besteht die reale Möglichkeit, dass damit unser Schießsport härter getroffen wird, als durch die bisherigen Verschärfungen des Waffengesetzes. Frei nach dem Motto "Wenn Du etwas nicht bekämpfen kannst, besteure es".

    Was sagt denn da unser Verband dazu. Ich hoffe nicht wieder "Eine sinnvolle Maßnahme, die die Sicherheit weiter erhöht und mit der "wir" gut leben können".


    Mit besorgtem Schützengruß

    Frank

    Hallo dingo,

    Dieser Reinhart war anscheinend nur auf der Suche nach Argumenten zur Verschärfung des Waffenrechts und die wurden ihm leider zu Genüge geliefert.

    Das sehe ich nicht so. Er hat von Anfang an ziemlichen Stuss geschrieben, ob bewusst oder aus Unkenntnis, weiß ich nicht. Ich habe dann einige Punkte gerade gerückt und dabei einige Fakten bewusst etwas pointiert ausgedrückt. Wenn jemand dann diese Fakten verdreht und aus dem Zusammenhang gerissen als Argumente für bekannte Forderungen nach Verschärfung des Waffenrechts verwendet, dann kann ich das nicht ändern. Aber nur weil so eine Möglichkeit leider immer besteht, werde ich sicher nicht davon absehen, weiterhin Fakten zu nennen, wenn zu bestimmten manchmal auch unbequemen Themen nur halbgare oder verdrehte Thesen aufgestellt werden.

    Zur Notwehr: laut trockener Gesetzeslage gibt es durchaus Möglichkeiten für eine positive Auslegung, aber denkt doch an die Praxis: wie lässt sich die nötige Härte darlegen im nachhinein. Wie lässt sich die Verhältnismäßigkeit bestimmen? es ist keine Notwehr die Waffe aus dem Schrank zu nehmen und dann den Einbrecher anzugreifen!
    Wie reagieren Medien? Denkt doch an den Studenten aus Regensburg, der von Polizisten erschossen wurde, weil er sie mit einem Messer angegriffen hat. Und jetzt denkt an den ganzen Rummel und die Probleme rundherum. So gehts euch auch, wenn ihr privat Schusswaffen verwendet!
    Darum bitte Hände weg von Sportwaffen zur Selbstverteidigung! Lieber Pfefferspray oder ein langes Messer (wenns wirklich sein muss) verwenden!


    Die rechtskräftigen Urteile stellen die gängige Rechtspraxis dar und sind keine theoretischen Modelle. Dahinter stehen immer echte Fälle. Die Verhältnismäßigkeit spielt im Falle einer Notwehr keine Rolle, lassen wir jetzt mal den berühmten Kirschenklau weg. Es geht immer nur darum, ob eine Notwehrsituation vorlag, oder nicht (mehr). Du sollst und darfst mit deiner Waffe niemanden angreifen. Aber Du und nicht nur Du darfst dich (auch mit einer Schusswaffe) gegen einen Angriff wehren. Du darfst in deinen eigenen vier Wänden auch zu deiner eigenen Sicherheit deine Schusswaffe mit in den Keller nehmen, aus dem Du komische Geräusche vernimmst. Sollte dort wirklich ein Einbrecher sein, so kann Dir die Schusswaffe eventuell dein Leben retten. Durch das Drohpotenzial besteht sogar die Möglichkeit, dass Du überhaupt keinen Schuss abgeben musst.

    Ich gebe hier nur die Gesetzeslage wieder. Ich empfehle hier niemandem den Einsatz einer Schusswaffe und habe das auch nicht in meinen vorherigen Schreiben getan. Natürlich muss man sich hinterher rechtfertigen. Im schlimmsten Fall wird man sogar verurteilt werden. Insbesondere dann, wenn der Täter oder noch schlimmer die Täter die Abwehr überleben und dann ihre eigene Geschichte erzählen. Bitte hier jetzt keine falschen Schüsse ziehen. Die denkbare Alternative ist aber, dass man zum Krüppel geschlagen wird oder auf dem Friedhof liegt. Ich habe ja schon gesagt, dass ich niemandem wünsche, mal in so eine Situation zu kommen.

    Du hast sicher Recht, dass es Medien und andere Gruppierungen in unserer Gesellschaft gibt, die insbesondere bei Sportschützen jede Gelegenheit zur Stimmungsmache und zum mittlerweile schon dämlichen Ruf nach weiteren Verschärfungen nutzen. Nur tue ich mich schwer damit, nur aufgrund dieser Situation jemandem das Recht zu verwehren, sein Leben und möglicherweise auch das seiner Angehörigen als letzte Konsequenz auch durch seine Schusswaffe zu retten. Ich würde ich auch niemandem als Alternative den Einsatz von Pfefferspray oder eines Messers empfehlen. Ein Messer ist immer sehr gefährlich, oft gefährlicher als die Schusswaffe. Aber es ist auch viel gefährlicher für den Benutzer. Auf Distanz ist es nicht bedrohlich und im Nahbereich besteht immer die Möglichkeit, dass der geübte und viel skrupellosere Täter das Messer entwendet und gegen den Benutzer einsetzt. Eine Schusswaffe kann da deutliche Vorteile bieten.

    Zum Abschluss: Das Thema ist wichtig und darf und muss daher auch unter Sportschützen diskutiert werden. Es ist nicht ohne Grund Bestandteil der Sachkunde. Auch ein Sportschütze kann in eine Situation geraten, wo es nötig werden kann, das eigene Leben oder die Unversehrtheit notfalls auch mit einer Schusswaffe verteidigen zu müssen. Da schließlich jeder in so eine Situation geraten kann, sollte sich sogar auch jeder ein paar Gedanken dazu machen. Wenn man das rechtzeitig macht, wird man möglicherweise so eine Extremsituation besser meistern können, als völlig kopf- und planlos.

    frank17
    Notwehr und Notstand waren und sind ein zwingender Bestandteil der Sachkunde. § 1 Abs. 1 1 AWaffV


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Andreas,

    sehr bedauerlich, was wir Sportschützen da so aus der Schweiz vernehmen müssen. Ich, und vermutlich viele andere hier auch, bin allerdings nur sehr unzureichend über eure Probleme informiert. Allerdings weiß ich, dass es auch bei euch ähnliche Kräfte wie bei uns gibt, die euch die Waffen wegnehmen wollen. Nur im Gegensatz zu euch haben sie es hier bei uns schon fast geschafft.

    Wir können aber gerne ein neuen Beitragstrang mit dem Thema aufmachen. Ich denke, das interessiert hier viele von den Schützen.

    Bleibt standhaft und wehret den Anfängen!


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Andreas,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Wieder etwas gelernt. Wir haben ja hier in Deutschland im Gegensatz zu euch nur wenige 300m Stände. Und bei solchen, sicher sinnvollen Konstruktionen, würden bei uns vermutlich etliche Schießstandsachverständige sofort einen Herzkasper bekommen.

    Viele Grüße in die Schweiz und seht zu, dass man euch euer liberales System nicht auch noch kaputt macht

    Frank

    Hallo Freunde,

    eigentlich wollte ich mich ja gar nicht mehr mit diesem Reinhart und seinen Aussagen beschäftigen, da das nach meiner Erfahrung eh sinnlos ist. Da aber auch andere Personen, hier insbesondere Schützen, die Beiträge lesen werden, hier doch noch ein paar Anmerkungen zur eigenen Meinungsbildung.

    Ich habe den Hinweis auf die von mir recht willkürlich herausgesuchte Datenbank nur deshalb gegeben, damit sich hier Mitleser ein Bild von der tatsächlichen Rechtsprechung machen können und diese Urteile dann hier insbesondere mit den Aussagen von Jura-Student Reinhart vergleichen können.

    Aber was macht unser Reinhart. Er sucht sich 2 von 140 Urteilen im Zusammenhang mit Notwehr heraus und behauptet dann kackfrech, dass seiner Meinung nach in 98% der Urteile nicht von einer gegebenen Notwehrsituation u.a. ausgegangen worden ist. Er versucht dabei sogar noch, seine Aussage durch infantile Verwendung der Farbfunktion zu untermauern.

    Dabei sprechen schon die Leitsätze der ersten Urteile eine deutliche Sprache. Ich zitiere:


    Eine Tötung in Notwehr ist rechtmäßig und kann dem Täter nicht strafschärfend zum Vorwurf gemacht werden.
    (Freispruch wegen Notwehr trotz illegaler Schusswaffe)


    1. Soweit der Einsatz einer rechtswidrig geführten Schusswaffe durch Notwehr gerechtfertigt war, entfällt auch die Strafbarkeit wegen des damit einhergehenden Führens derselben (BGH NStZ 1981, 299; BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - 4 StR 261/98 ).

    2. Die Strafbarkeit entfällt auch für alle Handlungen des Führens, Besitzens oder Erwerbens, die unmittelbar der Notwehr vorangehen, nicht aber, wenn ein längerer Zeitraum zwischen Einsatz und Beginn des Führens liegt (vorliegend das Führen während des gesamten Tatabends).


    5. Notwehr ist nicht darauf beschränkt, die Verwirklichung der gesetzlichen Merkmale des Tatbestandes abzuwenden. Sie ist zum Schutz gegen den Angriff auf ein bestimmtes Rechtsgut zugelassen. Dieser Angriff kann trotz Vollendung des Delikts noch fortdauern und deshalb noch gegenwärtig sein, solange die Gefahr, die daraus für das bedrohte Rechtsgut erwächst, entweder doch noch abgewendet werden kann oder bis sie umgekehrt endgültig in den Verlust umgeschlagen ist. Nur im Falle des endgültigen Verlustes handelt es sich etwa bei einem Angriff auf Eigentum und Besitz beweglicher Sachen für den Berechtigten nicht mehr um die Erhaltung der Sachherrschaft, sondern um deren Wiedererlangung, für die Gewaltanwendung jedenfalls nicht mehr unter dem Gesichtspunkt der Notwehr zugelassen ist. (Bearbeiter)

    6. Ein nicht bloß geringes Risiko, dass ein milderes Verteidigungsmittel fehlschlägt und dann keine Gelegenheit mehr für den Einsatz eines stärkeren Verteidigungsmittels bleibt, braucht der Angegriffene zur Schonung des rechtswidrig Angreifenden nicht einzugehen. Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muss er sich nicht einlassen (vgl. nur BGH StV 1999, 143; BGH NStZ 2001, 591, jew. m.w.N.). Allerdings hat der Verteidigende grundsätzlich, wenn ihm mehrere wirksame Mittel zur Verfügung stehen und er Zeit zur Auswahl und zur Einschätzung der Gefährlichkeit hat, dasjenige Mittel zu wählen, das dem Angreifer am wenigsten gefährlich ist. (Bearbeiter)

    7. Eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter findet bei der Notwehr grundsätzlich nicht statt. Liegt kein Fall des Missbrauchs des Notwehrrechts wegen geringen Gewichts des angegriffenen Rechtsguts vor, gilt bei solcher Ausgangslage der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht. (Bearbeiter)


    Das sind alles Leitsätze zu BGH-Urteilen. Die Aussagen sind doch mehr als eindeutig. Aber der geneigte Leser mache sich bitte selbst ein Bild von den Aussagen in den Urteilen.

    Wenn also unser angeblicher Jura-Student jetzt trotz dieser eindeutigen Aussagen in den Urteilen ein Gegenteil zu 98% erkennen will, dann ist er entweder selten dämlich, was ich so nicht glaube, oder schlicht ein übler Manipulateur, der sich nicht scheut, seine wirren Ansichten durch falsche Behauptungen zu untermauern. Wobei ich immer noch nicht so genau weiß, worum es dem Reinhart hier überhaupt geht. Da erscheint mir der Gedanke an den Troll dann gar nicht so abwegig.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Ludwig,

    An alle, die hier den armen P99 so hart angegangen haben: Als ich 2004 meine Sachkunde gemacht habe, hat auch einer genau die gleiche Frage gestellt. Das wurde dann intensiv diskutiert und am Ende war für jeden Klar, dass Notwehr nicht gleich Notwehr ist und man dringend die Finger von sowas lassen sollte.


    Sicher richtig, nur hat man in einer Notwehrsituation normalerweise nicht mehr die Möglichkeit, sich frei zu entscheiden. Die Situation wird einem ja durch einen Angriff aufgezwungen. Das kann auch oder gerade dem friedliebensten Menschen passieren. Da bleibt einem dann nur noch (oft in Sekundenbruchteilen) die Entscheidung, ob man sich wehrt, oder ob man lieber gleich kapituliert mit oft fatalen Folgen für einen selbst.

    Ich vermute, die ganzen abstrakten und oft zu sehr konstruierten Beispiele in den Sachkundelehrgängen verwirren oft nur mehr, als sie nützen. Das liegt allerdings auch mit daran, das der Bereich, der durch Notwehr abgedeckt wird, nach der gängigen Rechtssprechung viel weiter geht, als oft angenommen wird.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ich denke wir sollten das jetzt sachlich diskutieren.


    Aber genau das möchte unser Neuzugang doch offensichtlich nicht. Er ist er auch sicher nicht diesem Forum beigetreten, um hier neue Kenntnisse, Ansichten, Tipps und Erfahrungen über das Sportschießen zu erhalten.

    Er ist nur hier, um Zoff zu machen. Dabei versucht er sich hauptsächlich in manipulativen Rhetorikversuchen. Wie eigentlich immer alle, die nicht wirklich etwas zu sagen haben. Lassen wir ihn am bestem ins Leere Laufen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo AnSch17_04 aus der Schweiz,

    mal eine kurze Zwischenfrage. Was habt ihr denn da für "Röhren" vor der Brüstung stehen? Sind das so eine Art Blenden für die 300m Bewerbe? Habe ich so in dieser Form noch nicht gesehen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    es ist sicher am effektivsten, wie hier schon gesagt wurde, wenn man sich im Training immer auf einen bestimmten Aspekt konzentriert. Aber gerade beim Dreistellungskampf ist es auch sinnvoll, ab und zu mal einen kompletten Durchgang unter Wettkampfbedingungen zu schießen. Nicht nur als Leistungskontrolle, sondern auch, um sich an den kompletten Ablauf inklusive Zeitkontrolle, Umbau und Einrichtung zu gewöhnen, bzw. diesen Ablauf zu trainieren und zu automatisieren.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank