Hallo Simon,
eine sehr ärgerliche Sache, in die Du da hineingeraten bist. Der Fall zeigt abermals deutlich, dass die übliche Praxis mit der Vorkasse nicht ganz ohne Risiko ist. Der größte Teil der Schützen ist zwar ehrlich, aber es sind eben auch nicht alle. Außerdem werden diese Plattformen auch gezielt von Menschen genutzt, die es darauf anlegen.
Gut, das nützt Dir jetzt alles wenig. Daher erlaube ich mir hier mal, Dir ein paar Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Du jetzt weiter vorgehen kannst.
Bei der Polizei warst Du ja schon. Ob Du einen Anwalt zur Hilfe nehmen solltest, musst Du selbst entscheiden. Ein Anwalt kann Dir die Arbeit abnehmen, kann manchmal auch mehr Eindruck schinden und ist sicher auch kompetenter in Bezug auf die richtige Vorgehensweise, kann Dir aber auch keine Garantie geben, dass Du das Geld zurückbekommt und lässt sich seine Dienste auch honorieren.
Unabhängig von deiner Entscheidung bezüglich Anwalt ist der folgende Weg üblich und gangbar.
Du solltest Du dem Verkäufer, wie hier schon geschrieben wurde, eine Frist (festes Datum) bezüglich der Lieferung setzen und dabei schon auf deinen sonst fälligen Rücktritt von Kaufvertrag bei Nichteinhaltung der Frist hinweisen. Diese Frist setzt Du am besten per Einschreiben/Rückschein. Versuche nebenbei herauszufinden, ob die Dir mitgeteilte Adresse überhaupt stimmt. Hierzu gab es ja schon ein paar Tipps. Wichtig ist immer eine gute Dokumentation.
Sollte keine Reaktion erfolgen, so teilst Du den Verkäufer deinen Rücktritt vom Kaufvertrag mit und forderst dein Geld nebst der entstandenen Unkosten zurück. Auch das machst Du wieder per Einschreiben/Rückschein mit Angabe deiner Bankverbindung und setzt für die Zahlung wieder eine angemessene Frist. Ob Du Dir in diesem Fall den ersten Teil mit der Lieferfirst aufgrund des langen Zeitraums gleich schenken kannst, weiß ich jetzt nicht so genau, formal ist aber der zweistufige Weg wohl der korrekteste. Denk daran, die Briefe auch jeweils zu unterschreiben.
Falls jetzt immer noch keine Reaktion erfolgt, besteht für Dich die Möglichkeit, deinen Rückzahlungsanspruch gerichtlich durchzusetzen. Du kannst dazu bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid einreichen. Dafür gibt es entsprechende Vordrucke und auch Anleitungen, was dabei zu beachten ist. Sollte der Verkäufer auch auf diesen Mahnbescheid nicht reagieren, hast Du einen sogenannten vollstreckbaren Titel. Damit kannst Du dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der deine Forderung dann beim Verkäufer eintreibt.
Bliebe noch anzumerken, dass das ganze Prozedere natürlich auch für den Fall, das der Verkäufer die Summe verprasst haben sollte und auch sonst nichts hat, leider für Dich auch leer ausgehen kann. Daher auch der Hinweis mit der Abwägung bezüglich Beauftragung eines Anwalts. Ich bin selbst auch nur ein Laie und so sind meine Anmerkungen auch zu verstehen. Aber sollte ich jetzt groben Bockmist geschrieben haben, werden sich die auch hier im Forum anwesenden Rechtsgelehrten vermutlich schon zu Wort melden.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg in der leidigen Angelegenheit.
Mit bestem Schützengruß
Frank