Beiträge von Murmelchen

    Hallo Wilhelm,

    die Praktiker bei der Polizei sind nicht unser Problem. Die wissen auch, dass von uns keine Gefahr ausgeht und nicht wenige Polizeibeamte sind selbst auch Schützen. Aber die entscheiden und verurteilen auch nicht.

    Für den Anscheinsparagrafen reicht es, dass jemand meint, das Dingen sähe aus wie eine Feuerwaffe. Besondere Merkmale einer Kriegswaffe müssen da gar nicht erfüllt sein, wie auch BBF schon anmerkte.


    Aber kommen wir zurück zum eigentlichen Thema. Durch das Urteil des OVG Münster hängen wir zur Zeit bezüglich der Altersgrenzen Armbrust total in der Luft, denn andere Gerichte könnten sich auch dieser Rechtsauffassung anschließen.

    Ich weiß jetzt nicht, wie es in anderen Regionen aussieht, aber hier bei uns ist die Armbrust mittlerweile quasi so etwas wie die Standardwaffe bei traditionellen Kinderschützenfesten. Der DSB schreibt die Armbrust auch schon für Schüler aus. Dem Urteil nach ist das alles nicht zulässig und kann (muss) geahndet werden. Noch Ordnungswidrigkeit oder schon Strafsache?


    Na ja, es bleibt jedenfalls auch weiterhin spannend.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Kogge,

    frontal und auf einmal können sie uns zur Zeit wohl noch nicht erledigen. Deshalb bedienen sie sich ja auch der Strategie der kleinen (und größeren) Nadelstiche und greifen uns von allen Seiten her an. Sei es über das total vermurkste Waffenrecht, siehe dazu unsere aktuelle Diskussion bezüglich Altersgrenzen Armbrust, sei es durch weitere Auflagen bezüglich Schießstände, natürlich immer für die Umwelt, sei es durch gezielte Kampagnen der Medien. Hinzu kommt, dass die einzelnen Gruppierungen bewusst gegeneinander ausgespielt werden. Jäger gegen Sportschützen, GK gegen KK und Druckluft, Traditionelle gegen sportliche Schützen usw. Selbst regional treten wir über die Landesverbände oft mit Sonderwegen und Einzellösungen in Konkurrenz zu einander auf und machen einen auf Klein-Klein, statt uns untereinander zu solidarisieren. Wir selbst machen diese Spielchen leider noch viel zu oft mit, weil wir hoffen, uns damit in eine vermeintlich bessere Position zu bringen. Am Ende verlieren wir aber alle.

    Diese Angriffe zeigen auch Wirkung. Ich habe in letzter Zeit schon oft Schützen gehört, die sich fragten, warum sie sich das alles noch antun. Damit wären wir dann auch wieder direkt beim Thema dieses Beitragsstrangs.

    Wie schon gesagt, noch können wir uns wehren oder es bleiben lassen. Die Geschichte zeigt jedenfalls, dass es immer besser ist, rechtzeitig etwas zu tun, statt zu warten, bis das sprichwörtliche Kind erst mal komplett im Brunnen ist.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank - habe eigentlich ein heiteres Gemüt, bin aber auch Realist

    Was sagen die Bogenschützen dazu?


    Na ja, wenn man ein Release beim Bogen verwendet, ist man schon sehr nahe an der Definition nach Anlage 1 1.2.2 WaffG dran.

    Wenn man da dann noch echten Kapazitäten wie denen vom OVG die Entscheidung überlässt, könnten die da schon was draus machen.


    Wie gesagt, es gibt etliche Punkte im WaffG, die man nach allen Seiten hin verbiegen kann. Mit Rechtssicherheit hat das schon lange nichts mehr zu tun. Denken wir nur an die Sache mit den Anscheinswaffen, bei denen ja sogar die Farbwahl eine entscheidende Rolle spielt.


    Ich habe bisher auch nur diesen für mich hochgradig wirren Test des OVG Münster gefunden. Gibt es weitere Information, welche uns den ganzen Sachverhalt bzw. den Vorfall etwas näher erläutern könnten.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Wilhelm,

    §12 (1) Nr. 3b wird jetzt selbst von Kohlheim als rechtlich umstritten kennzeichnet, obwohl er diesen Paragrafen bisher auch freizügig ausgelegt hat und das nach der immer noch nicht in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift auch so interpretiert wird.

    Die Sache mit der Armbrust war auch mir bisher neu. Nach dem Urteil des OVG Münster, auf welches Kohlheim verweist, ist das Schießen mit der Armbrust erst ab 18 zulässig. Wir haben hier also jetzt einen Auslegungsspielraum von 0 über 8 und 12 bis 18 Jahren. Ist das nicht toll. Dabei haben wir doch bis vor kurzem noch gerade den traditionellen Vereinen geraten, beim Kinderschützenfest statt LG eine Armbrust zu verwenden, um wegen der Altersgrenzen keine Probleme zu bekommen.

    Es gibt noch etliche weitere unklare Bestimmungen. Würde hier aber jetzt zu weit ins Detail gehen.


    @BBF Warum hast Du denn jetzt dein Glas Milch umgeschmissen? ^^


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Lieber Gerhard,

    egal, wie viel viel gut gemeinte Imagepflege wir betreiben und auch egal, wie viele neue Mitglieder wir gewinnen können, es wird uns nichts nützen, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen die bisherige Ausübung des Schießsports weiter einschränken oder sogar ganz unmöglich machen.

    Es gibt mittlerweile recht einflussreiche politische Kräfte in diesem Land, die wollen den Schießsport schlicht und einfach verbieten, obwohl sie die Realitäten kennen. Man kann versuchen, sich dagegen zu wehren oder es bleiben lassen. So einfach ist das und mehr Möglichkeiten gibt es da auch nicht. Mit einem tollen Image im Dorf erreicht man da alleine gar nichts. Biathlon hat ein ganz tolles Image. Nützen tut das aber auch nichts.

    Dazu bedarf es wirklicher Lobbyarbeit mit gezielter Einflussnahme auf politischer und auch medialer Ebene. Über die Art und Weise, wie diese Lobbyarbeit vonstatten gehen soll, kann man sicher streiten, aber nicht über deren Notwendigkeit.

    Die Schützen vor Ort und in den Vereinen könnten diese Lobbyarbeit unterstützen, indem sie die wirkliche Bedrohung als solche endlich wahrnehmen und akzeptieren, sich solidarisieren und sich nicht auch noch mit so haltlosen Scheinlösungen wie den Lichtgewehren bei den Gegnern anbiedern würden. Menschen, die sich für ein liberales Waffenrecht einsetzen, sind weder potentielle Gewaltbefürworter noch irgendwie durchgeknallte Waffenfetischisten oder Narren. Richtig schlimm wird es, wenn diese Schichtweise selbst von aktiven Schützen unterschwellig oder sogar offen vertreten wird. Hier wäre einfach mal informieren und dann gründlich nachdenken angesagt.


    Wir sind in den letzten Jahren auch deshalb immer wieder Zielscheibe der Kampagnen geworden, weil wir uns das auch bisher immer gefallen lassen haben und nicht wenige von uns dafür auch noch so schön Verständnis aufgebracht haben.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo cumec,

    in NRW gibt es die sogenannten Kreispolizeibehörden. Diese sind dort auch für das Waffenrecht zuständig. Allerdings sind die zuständigen Sachbearbeiter dort normalerweise Verwaltungsbeamte ohne besondere polizeiliche Befugnisse. Diese Sachbearbeiter haben natürlich, oder besser gesagt, sollten natürlich auch einen Überblick über die jeweilige Anzahl der in den Vereinen vorhandenen Waffen haben, da sie diese Erlaubnisse ja selbst erteilen. Vielleicht hat da ja ein Personalwechsel stattgefunden und jetzt weht dort der schon oft beschworene angeblich frische Wind.

    Der Polizeisprecher, der sich dort zu Wort meldet, ist eigentlich nicht der richtige Gesprächspartner, da eben, wie gesagt, eigentlich Sache der Verwaltung.

    Aber mittlerweile scheint in einigen Behörden eh so einiges durcheinander zu gehen. Im Kreis Soest sollen die sogenannten Bezirksbeamten, also reguläre und in der Regel auch uniformierte Polizeibeamte, mit nahezu flächendeckenden Kontrollen nach §36 beauftragt worden sein. Die Landrätin dort heißt Irrgang. Den Hinweis auf Nomen est omen verkneife ich mir jetzt aber mal besser.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo jobbi,

    auf die Messung und die direkte Funktion der Anlagen dürfte die hohe Luftfeuchtigkeit keinen Einfluss haben, auch wenn manche Hersteller ihre Elektroniken nur bis 90% spezifizieren.

    Aber ihr müsst zumindest langfristig mit Korrosion rechnen.


    Wie clarence schon sagte, könnte eine Lüftung euer Problem verbessern.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Erzwo, er ist ein Gewehrschütze.

    Aber auch da ist es sinnvoll, die Fokussierung auf das Korn zu legen. Einmal wirken sich auch hier die Auswirkungen bei Abweichungen stärker aus und außerdem ist es so einfacher, das Zielbild als Ganzes wahrzunehmen. Konzentriert man sich nämlich zu sehr auf den Spiegel, kann es passieren, dass man das Korn sprichwörtlich aus dem Auge verliert.

    @mazip, vielleicht waren die, ich nehme an, Plus 0,75 Dioptrien ja schon etwas des Guten zu viel. Vielleicht hast Du durch den Optiker ja auch noch die Möglichkeit, mal +0,5 oder +0,25 Dioptrien zu testen. Des weiteren ist es immer sinnvoll, auch mal verschiedene Korne in Bezug auf die Ringgröße, aber auch auf die Beschaffenheit (Metall, Glas, Plastik) zu testen. Manchmal können da auch 1 bis 2 Zehntel mehr für Besserung sorgen. Es ist jedenfalls nicht so, dass kleinere Korne immer bessere Ergebnisse liefern. Für jeden Schützen gibt es eine individuelle Größe, mit der er am besten klar kommt. Diese Größe kann abhängig von Stand, Beleuchtung und sogar auch bedingt durch die Tagesforn schwanken. Am besten für Dich ist die Korngröße, bei der Du deine Trefferlage man besten vorhersagen kannst.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    "Bislang vermutet die Polizeibehörde lediglich, dass der Verein seinen Waffenbestand reduzieren muss."

    So so, sie vermuten es also und dann muss das auch so sein. Und auf welcher Rechtsgrundlage?


    Dieser Fall zeigt wieder mal nicht nur die ganze Unsäglichkeit des Bedürfnisprinzips, er zeigt auch, dass die Rechtssicherheit im Waffenrecht davon abhängig ist, in welchem Land und Kreis man wohnt. Da fordern dann völlig Ahnungslose die Lagerung von Waffen in den Vereinen, besitzt ein Verein aber in paar mehr Vereinswaffen als "vermutet" üblich, ist es auch wieder nicht richtig. Es ist das Gesetz gepaart mit blanker Ideologie, dass diesen Wildwuchs bei den zuständigen Waffenrechtsbehörden fördert. In NRW ist es ja zur Zeit auch vom jeweiligen politischen Kreis abhängig, ob flächendeckend Kontrollen nach §36 durchgeführt werden, oder ob ein Fragebogen reicht.

    Apropos, wer hat denn da die Erlaubnisse erteilt? Auf einmal merkt man, dass sind ja viel zu viele. Und vorher haben die nicht gezählt? Das ist doch reinste Willkür.


    Aber solange es auch in unseren Reihen immer noch Schützen gibt, die dem ganzen Mist auch noch zustimmen und diesem sogar etwas Positives abgewinnen können, werden wir damit und mit weiteren unsinnigen Gängeleien und Verschärfungen leben müssen.


    Mit der sogenannten Sicherheit haben diese ganzen Aktionen jedenfalls schon lange nichts mehr zu tun.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    morgen beginnen in Breslau in Polen die diesjährigen Weltcupfinale Gewehr und Pistole.

    Hier die deutschen Teilnehmer und der Zeitplan:

    Die Mannschaft des Deutschen Schützenbundes im Überblick:

    Gewehr

    Eva Friedel (Münstertal)
    Barbara Lechner (Triftern)
    Sonja Pfeilschifter (Großhöhenrain)

    Henri Junghänel (Breuberg)

    Pistole

    Christian Reitz (Raunheim)

    Der Zeitplan des Weltcupfinales:

    Dienstag, 20.09.11

    12:00 Uhr Liegendschießen Herren
    12:30 Uhr Sportpistole Damen
    14:00 Uhr Freie Pistole Herren

    Mittwoch, 21.09.11

    13:30 Uhr Sportgewehr Damen
    15:00 Uhr Freie Waffe Herren
    16:00 Uhr Schnellfeuerpistole Herren

    Donnerstag, 22.09.11

    12:00 Uhr Luftpistole Herren
    13:00 Uhr Luftgewehr Herren

    Freitag, 23.09.11

    11:30 Uhr Luftpistole Damen
    12:30 Uhr Luftgewehr Damen


    Die Firma SIUS AG bietet wieder einen Live-Ticker der Ergebnisse. Ob die ISSF auch die Finales Live überträgt, weiß ich nicht. Aber sie werden wohl zumindest die Videos der Finales wieder zeitnah auf dem ISSF-Kanal bei YouTube einstellen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Dirk,

    ich bin auch in deinem Alter und habe in letzter Zeit auch etwas mit meiner "Optik" zu kämpfen, aber im Prinzip nur beim Liegendschießen. Ich glaube, ich bin der Sache mittlerweile auch auf der Spur. Mir scheint, es hängt mit dem Druck auf der Schaftbacke zusammen. Wenn ich den Kopf minimal verlagere, habe ich deutliche Unterschiede zwischen klar und verschwommen. Zur Info, ich bin etwas kurzsichtig und schieße mit glaube ich -2,75 Dioptrien, etwas stärker als meine normale Brille, die ich aber nicht immer trage. Ich habe mal versucht, ohne Brille, aber dafür mit Diopteroptik zu schießen. War zwar von Sehen her etwas besser, aber nicht von der Trefferlage, im Gegenteil.

    Ich vermute, ich drücke da etwas auf irgendwelche Nerven oder so. Ich muss da unbedingt mal jemanden fragen, der sich damit richtig gut auskennt, denn durch das Rumgerutsche auf der Backe habe ich immer wieder Treffpunktverlagerungen bis hin zu bösen Ausreißern.

    Vielleicht kann ja hier auch jemand meine Vermutung bestätigen. Kann da was an meiner Theorie dran sein?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Wenn Du das Korn klar siehst, kannst Du mit einer leichten Unschärfte der Scheibe auch im Gewehrbereich leben. Wenn Du die Trefferlage deiner Schüsse gut vorhersagen kannst, würde ich an deiner Stelle nicht unbedingt etwas ändern. Wichtig ist nur, dass Du nicht zu lange zielst und nicht versuchst, krampfhaft auf die Scheibe zu fokussieren, Im Grund ist es sogar etwas problematisch, wenn Du Korn und Scheibe gleichermaßen scharf siehst, denn das würde bedeuten, dass dein Auge schnell hin und her "schaltet". Das kriegen aber eigentlich nur die Jüngeren noch gut hin und auch bei ihnen ist es eine große Belastung für das Auge. Wenn man das dann noch mit langen Zielphasen kombiniert, darf man sich am Ende einer längeren Serie nicht über nachlassende Sehkraft wunderen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Reinhold,

    probiere die Schäfte am besten vor Kauf gründlich aus. Wenn Du bisher mit dem Standardschaft - ich nehme an, 1907 - gut zurecht gekommen bist, bedeuten die Alu-Schäfte eine kleine Umstellung, schon alleine dadurch, weil die einen deutlich schlankeren Vorderschaft haben. Das wird zwar allgemein als Vorteil angesehen, kann aber dazu führen, dass Du erst mal mit der Mündung deutlich zu tief liegst. Wenn Du dann den Handstopp weiter nach hinten positionierst, verändert sich der ganze Anschlag und Dir fehlt auf einmal der nötige Druck in der Schulter. Das Ausfahren der Kappe führt dann nur bedingt zum Erfolg und so ergibt sich dann eine Veränderung nach der anderen. Klar, kann man das alles in den Griff bekommen, aber manchmal ist auch nicht ganz so einfach.

    Apropos, Tesro soll wohl auch einen ganz brauchbaren Alu-Schaft im Programm haben


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo lauki,

    die Brille sollte auch beim Gewehr auf das Korn scharf gestellt werden.

    Warum möchtest Du Dir denn eine Brille zulegen? Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du nicht kurzsichtig, sondern hast "nur" eine Hornhautverkrümmung, die mit 0.5 Dioptrien korrigiert werden kann. Stört Dich denn dieser eher geringe Fehler und wie äußert er sich? Siehst Du die Scheibe bzw. das Korn unrund oder teilverschwommen?

    Zum Problem der Alterssichtigkeit: Es ist nicht sinnvoll, eine Schießbrille mit Gleitsichtgläsern auszurüsten, da dadurch die Gefahr besteht, schon bei kleineren Kopfverlagerungen Zielfehler zu produzieren. Ist denn deine Sehfähigkeit im Nahbereich "schon" so schlecht, dass Du beim Laden oder beim Blick auf die Scheiben Probleme hast?

    Eine mögliche Lösung wäre dann vielleicht ein ein weiteres Glas vor den linken Auge für den Nahbereich mit einer klappbaren Blende, damit das Glas beim Zielen nicht stört.


    Apropos, in Schleswig-Holstein soll wohl Kingner in Bremervörde auch einen ganz brauchbaren Optiker zur Hand haben.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Zebo,

    wie sieht es denn bei euch im Verband mit Rundenwettkämpfen aus? Wenn es so etwas schon geben sollte, wovon ich jetzt mal ausgehen würde, wäre es nicht schon wegen der Aufstiegsmöglichkeit sinnvoll, dort anzuknüpfen?

    Wenn ihr im Kreis auf euch allein gestellt sein solltet und es so Ebenen wie Bezirk und Land bei euch bezüglich RWK (noch) nicht gibt und daher auch keine Auf- und Abstiegsmöglichkeit besteht, könnt ihr das Regelwerk etwas einfacher gestalten.

    Hier bei uns in Westfalen wird zwischen RWKs und Liga unterschieden. RWKs sind Mannschaftsbewerbe. Eine Mannschaft besteht aus drei Schützen. Hier stellt sich die Frage, ob klassenübergreifend gemischte Mannschaften nötig und auch erwünscht sind. Eine Einzelwertung ist zusätzlich sinnvoll und normalerweise auch immer erwünscht. Für Auflage (andere Disziplin) stellt sich die Frage nach Altersgrenzen, z. Bsp. 46+.

    Man kann so etwas natürlich auch nach Liga-Modus schießen. Ist aber etwas aufwändiger und wird von manchen Schützen auch schon mal gerne als zu stressig angesehen.


    Wichtig erscheint mir noch, dass die Regeln bezüglich der Termine und des gemeinsamen Schießens konsequent eingehalten werden. Sonst schleichen sich dort irgendwann so unschöne Dinge wie einer schießt Montag, der andere Dienstag und der dritte Mittwoch oder man wird eingeladen und dann liegen da schon die fertig beschossenen Scheiben der Gastgeber-Mannschaft und von den Schützen ist keiner mehr da. Bei Liga-Wettkämpfen passiert das nicht, aber wenn man bei den RWKs Ausnahmen zulässt, kann das leider schnell einreißen und seltsame Formen annehmen. Ich habe leider auch schon frei am Computer "designte" Meyton-Ausdrucke zugeschickt bekommen. Ist jetzt leider kein Witz. Fiel auch nur durch Zufall wegen Dilettantismus auf. 22 identische Schüsse auf zwei verschiedenen Bögen geht ja nun mal nicht so gut. ;)

    Anbei die Liga- und RWK-Richtline des WSB.

    WSB-Liga-Rundenwettkampf-Richtlinie.pdf

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Simon,

    wenn Du das von mir beschriebene Mahnverfahren von einem Anwalt durchführen lässt, musst Du bei deinem Streitwert so um den Daumen gepeilt mit ca. 120 - 150 EUR rechnen. Diese Kosten kannst Du natürlich dem Schuldner auferlegen, aber auch nur, wenn der erstens überhaupt erreichbar ist und zweitens auch zahlungfähig ist. Der Schuldner kann auch gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Dann landet die Sache vor Gericht und wird auch teurer.

    Du kannst das Mahnverfahren auch selbst durchziehen. Du müsstest Dich dazu aber etwas mit der Materie vertraut machen. Dann entstehen Dir neben den Portokosten nur die gerichtlichen Gebühren für den Mahnbescheid und Vollstreckungstitel. Das müsste bei dem Streitwert so um die 30 EUR ausmachen.

    Hat sich denn sonst schon etwas in der Sache getan? Hast Du eine sogenannte ladungsfähige Anschrift?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank