Hallo Wilhelm,
die Praktiker bei der Polizei sind nicht unser Problem. Die wissen auch, dass von uns keine Gefahr ausgeht und nicht wenige Polizeibeamte sind selbst auch Schützen. Aber die entscheiden und verurteilen auch nicht.
Für den Anscheinsparagrafen reicht es, dass jemand meint, das Dingen sähe aus wie eine Feuerwaffe. Besondere Merkmale einer Kriegswaffe müssen da gar nicht erfüllt sein, wie auch BBF schon anmerkte.
Aber kommen wir zurück zum eigentlichen Thema. Durch das Urteil des OVG Münster hängen wir zur Zeit bezüglich der Altersgrenzen Armbrust total in der Luft, denn andere Gerichte könnten sich auch dieser Rechtsauffassung anschließen.
Ich weiß jetzt nicht, wie es in anderen Regionen aussieht, aber hier bei uns ist die Armbrust mittlerweile quasi so etwas wie die Standardwaffe bei traditionellen Kinderschützenfesten. Der DSB schreibt die Armbrust auch schon für Schüler aus. Dem Urteil nach ist das alles nicht zulässig und kann (muss) geahndet werden. Noch Ordnungswidrigkeit oder schon Strafsache?
Na ja, es bleibt jedenfalls auch weiterhin spannend.
Mit bestem Schützengruß
Frank