Gerhard, ich versuche es noch ein letztes Mal, obwohl ich mir schon fast sicher bin, dass es nichts bringt außer einer weiteren Floskel.
Die Anwartszeit wurde 2003 von 6 Monate auf 1 Jahr verlängert und gleichzeitig die Bescheinigung von den den Vereinen auf die Verbände übertragen. Damit sollte der mögliche missbräuchliche Erwerb verhindert oder eingeschränkt werden, obwohl es den vermeintlichen Missbrauch auch vor 2003 nie gegeben hat, jedenfalls nicht in einen signifikanten Maß. Generelles Stichwort Missbrauch - Verhältnismäßigkeit
Tastsache ist aber, dass die Verbände eine wie auch immer geartete soziale Kontrolle gar nicht ausüben können. Das können nur die Vereine vor Ort und die Verbände müssen sich auf deren Bescheinigungen verlassen. Die Vereine bestätigen also. Aber in begründeten Fällen können sie dem Anwärter natürlich auch sagen, dass sie ihn lieber nicht in ihren Reihen sehen möchten. Das kommt aber wohl eher nur selten vor, denn die Vereine werden eben in der Regel nicht von offensichtlich nur waffengeilen Gestalten belagert. Jedenfalls nicht die Vereine, die ich kenne.
Was macht es also für einen Sinn, wenn die Verbände jetzt auch noch weitere eigene über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinausgehende Spielregeln aufstellen. Sie schaffen damit nur eine weitere Rechtsunsicherheit der ohnehin schon komplizierten Rechtslage und sorgen auch noch für weiteren Verdruss unter ihren Mitgliedern.
Macht das also wirklich Sinn?
Im Grunde ergibt sich doch damit der folgende Sachverhalt: "Wenn Du etwas von mir willst, musst Du auf deine Rechte verzichten. Ich bin hier der Massa und bestimme allein, wo es lang geht. Und der DSB kann mich auch mal. Und abzocken werde ich dich dabei auch noch". Wirklich rechtsstaatlich oder wenigstens im Sinne einer Gemeinschaft kann man das doch wohl so nicht nennen, oder? Komme mir hier jetzt bitte nicht mit Legitimation durch Wahl oder so. Oder soll das etwa in Richtung "Wir sind der Verband mit den wenigsten Waffenbesitzern, wir sind sauberer als die anderen" gehen?
Gehen wir mal hypothetisch davon aus, der RSB meint seine Forderung ernst und verlangt wirklich von jedem Schützen, dass er vor Erwerb einer neuen Waffe auf WBK Gelb einen neuen Antrag stellt, obwohl der Schütze das Recht hat, die auch einfach so in unbegrenzter Menge einzukaufen und dann innerhalb der Frist bei der zuständigen Behörde einzutragen.
Das wäre doch eine maßlose Gängelei und zu dem auch noch aus datenschutzrechtlichen Aspekten mehr als fragwürdig, oder etwa nicht? Dafür gibt es die Behörden und die haben auf gesetzlicher Grundlage zu verwalten. Dass das System bisher funktioniert hat, sieht man doch klar an der Missbrauchsrate. Alles andere ist Ideologie.
Mit bestem Schützengruß
Frank - bitte beachten, ich besitze schon seit Ewigkeiten "nur" zwei Matchbüchsen und habe gar kein Interesse an weiteren, jedenfalls zur Zeit nicht, ich habe aber eine unbefristete und unbegrenzte Erlaubnis