Beiträge von Murmelchen

    Mit Verlaub dingo, aber dein letzter Absatz ist völliger Quark.

    Mit dem Unterstellen unwahrer Erzählungen hatten nicht nur meine Zweifel nicht das geringste zu tun und ich glaube auch, ich habe das auch gegenüber Bene ganz gut erklärt.

    Du hattest doch selbst Zweifel an der Echtheit der Beamten geäußert, oder etwa nicht?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo PyroREG,

    die von Dir angesprochene Amnestie bezog sich in erster Linie auf erlaubnispflichtige Schusswaffen und ein paar, sagen wir mal, Häkchen, gab es dabei auch.

    Wie der Königstiger schon sagte, darfst Du die Schreckschuss auch legal weiter besitzen, Volljährigkeit und PTB-Zeichen auf der Waffe vorausgesetzt. Für das sogenannte Führen, also die Waffe auch geladen und oder zugriffsbereit in der Öffentlichkeit bei sich haben, benötigt man inzwischen aber eine besondere behördliche Erlaubnis, den sogenannten kleinen Waffenschein. Ohne so einen kleinen Waffenschein darf man diese Schusswaffen nach neuem WaffG nur noch transportieren, heißt ungeladen und nicht zugriffsbereit, also in einem verschlossenen Behältnis. So solltest Du das auch handhaben, wenn Du damit zur Polizei gehst. Noch besser gehst Du damit allerdings gleich zu der für die Verwaltung des Waffenrechts zuständige Behörde, also Landratsamt oder Kreispolizeibehörde. Du kannst die Schreckschuss auch ganz unproblematisch in einem Waffengeschäft in deiner Nähe abgeben.So kommt Du erst gar nicht mit einer Behörde in Berührung.

    Sollte die Schreckschuss aber kein PTB-Zeichen aufweisen, so wird es problematisch. Es würde sich dann um einen illegalen Besitz handeln und einen Straftatbestand darstellen. Es gibt auch keinen wirklich gangbaren Weg, so einen Besitz noch zu legalisieren. Straffrei ginge hier wohl nur die Meldung als Fundsache durch.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Matthias,

    ich würde hier doch, wenn auch als Laie, klar widersprechen wollen. Der Hinweis auf eine Verbindung oder Zugehörigkeit zu einem Schießsportverband kann und darf niemals allein als hinreichender Verdacht auf eine Straftat angesehen werden. Das wäre dann in der Tat der schon öfter angesprochene unzulässige Generalverdacht, unter den wir in letzter Zeit gestellt werden sollen oder schon stehen.

    Schützen als Legalwaffenbesitzer gehören nachweislich zur Gruppe der überdurchschnittlich gesetzestreuen Bürger. Ein Missbrauch der legal besessenen Schusswaffen fand und findet faktisch nicht statt. Wie kann denn da überhaupt so ein Generalverdacht begründet werden? Ich dachte bisher immer, gerade die erfahrenen Polizeibeamten im praktischen Einsatz wissen das auch und sehen deshalb in den Schützen auch generell keine Bedrohung. Ein Land, indem irrationale und unbegründete Ängste auch das Handeln der Exekutivorgane bestimmen, würde mir schon etwas Angst machen. Fairerweise muss ich aber auch sagen, sind mir bisher auch noch keine Polizisten begegnet, die so drauf sind, im Gegenteil. Nur bewegen sich Polizeibeamte auch in einem politischen Rahmen mit dessen Vorgaben und dort sitzt oft das wirkliche Übel.

    Einer solchen, auch überhaupt nicht gerechtfertigten und auch nicht belegbaren Denkweise und dem sich daraus resultierenden Handlungen, gilt es massiv zu widersprechen, wenn wir nicht wollen, dass wir in Zukunft bei einer Verkehrskontrolle erst mal in den Lauf einer Schusswaffe schauen, oder wegen einer Lappalie statt des Bezirksbeamten das SEK kommt, nur weil eine Verbindung zum Schießsport besteht und weil man im legalen Besitz einer Schusswaffe ist.

    Man beachte in diesem Zusammenhang auch die Errichtung des Nationalen Waffenregisters.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Die hatten wohl zeitweise etwas Probleme mit ihrem Server. Dachte erst, Du hättest das mit den Verweisen übersehen.

    Zu Ole Magnus: 1184 im Vorkampf sind aber schon ein Wort. Da fehlten nur noch zwei zum Fabelrekord von Debevec. Wüsste jetzt keinen, der da in letzter Zeit mal bei einem internationalen Wettkampf so nahe ran gekommen wäre. Emmons vielleicht noch, aber der ist ja auch etwas speziell. Und 9 Ringe Vorsprung kann man ja auch noch im Stehend KK nach Hause schaukeln.

    Aber keine Frage, er sollte da besser noch etwas dran arbeiten.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Bene,

    ich kann deinen Unmut sehr gut verstehen. Aber steht denn inzwischen zweifelsfrei fest, dass es sich wirklich um Zivilbeamte gehandelt hat? Das soll auch nicht das Urteilsvermögen deines Vaters in Frage stellen, aber es besteht doch, ausgehend von deiner bisherigen Schilderung, immer noch die Möglichkeit, dass er sich von zwei äußerst dreisten Zeitgenossen hat täuschen lassen. So etwas ist auch schon anderen passiert. Wie schon gesagt, ein Anruf könnte hier Klarheit schaffen.

    Anderseits würde mich auch so ein Verhalten von (einigen) echten Polizeibeamten nicht (mehr) besonders verwundern. Durch das inzwischen geschaffene politische Klima und den Generalverdacht, den man uns angehängt hat, werden wir auch wohl in Zukunft auch noch öfter von solchen Aktionen hören, auch und gerade auch aus Bayern.


    Apropos, das Karlsche Orakel hier muss man übrigens auch nicht immer völlig ernst nehmen. ;)


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Schon klar, aber nur anhand eines BSSB-Logos kann man ja nicht ausschließlich von einem Gewehrschützen ausgehen. Und wenn schon vermutet wird, egal von wem, dass da auch eine Waffe versteckt sein könnte, dann muss es sich dabei ja auch nicht unbedingt um ein reinrassiges Sportgerät handeln.

    Aber egal, auch ich finde die Sache, wie schon gesagt, auch mehr als merkwürdig. Ich würde mich an Stelle des Betroffenen auch um Aufklärung bemühen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Sollen die mal versuchen, ein Gewehr in einem Wagen zu verstecken.


    Nun, mit der immer noch allseits beliebten PPK ginge das schon. Die trägt nicht so stark auf. Die passt auch ganz prima ins Gucci-Täschchen oder wie bei meiner Oma, Gott hab sie selig, in die Kitteltasche.

    Aber warum sollte denn ausgerechnet ein Sportschütze eine Waffe im Auto verstecken? Er darf doch seine Waffen ganz legal zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit transportieren. Welcher Sportschütze riskiert denn schon wegen solchem Blödsinn seine Zuverlässigkeit?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo LDS,

    steht denn auch zweifelsfrei fest, dass es sich wirklich um Polizeibeamte gehandelt hat. Es hat da schon die tollsten Sachen gegeben und so wie Du die Situation schilderst, kommt mir die Sache doch recht eigenartig vor. Nicht dass sich da zwei Typen auf die ganz dreiste Art bedienen wollten.

    Ruf doch mal in Nürnberg bei der Polizei an und schildere den Sachverhalt nebst deiner (meiner) Zweifel. Aber (erst mal) ganz ohne Schelte in Richtung der (vermeintlichen) Beamten.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    ganz wichtig in dem Zusammenhang erscheint mir die Forderung an die kontrollierenden Behörden, detailliert offenzulegen, wie diese angeblichen und teilweise immens hohen Beanstandungszahlen bei den bisherigen Kontrollen zustande gekommen sind, sprich nach welchen Kriterien die Kontrollierten ausgewählt wurden, welche Erlaubnisse nach welchen Bedürfnissen die Kontrollierten hatten und ganz detailliert anhand der aktuellen Gesetzeslage, welcher Art die Verstöße waren und welche Konsequenzen sich daraus ergaben.

    Im Grunde müssten diese Verstöße doch zu einem massiven Anstieg von Widerrufen bestehender Erlaubnisse geführt haben bzw. führen. Wie viel Erlaubnisse wurden denn bisher wirklich widerrufen?

    Ich bin mir angesichts der komplexen Regelungen der sicheren Aufbewahrung ziemlich sicher, dass dort auch Kontrolleure unterwegs waren bzw. sein werden, welche selbst mit der jeweils richtigen Auslegung und Anwendung des Gesetzes so ihre liebe Not haben und daher im Zweifel auch (erst mal) Sachen beanstanden, welche in Wirklichkeit gesetzeskonform sind. Ich denke da an so Dinge wie die gemeinsame Lagerung von Kurzwaffen nebst zugehöriger Munition im B-Fach eines A/B-Schranks oder die gesetzliche Forderung nach Verankerung, welche erst unter bestimmten Umständen (Stückzahl) greift. Ist der Kontrollierte da selbst nicht so ganz sattelfest, so bleibt so eine 'Beanstandung' stehen. Wenn es ganz dumm kommt, vertritt auch die zuständige Behörde dazu auch noch eine falsche Rechtsauffassung. Wäre ja auch nicht das erste Mal. Wenn dann auch noch die Dose Diabolos als Munition im Sinne des WaffG herhalten muss, nimmt das Schicksal unweigerlich seinen Lauf.

    Wir haben ja hier im Forum auch den Bericht aus Baden-Württemberg mit seinen auf den ersten Blick und so auch in den Medien postulierten erschreckend hohen Verstößen behandelt, welcher sich dann auch Dank Katja Triebels gewissenhafter Analyse als Blendwerk erwies. Hindert leider solche Spezialisten wie den Herrn Grafe* nicht daran, diese falschen Zahlen immer wieder gebetsmühlenartig zu nennen.

    Deshalb sollten wir auch in Bremen, wo ja zur Zeit noch heftigere Verstoßzahlen ohne nähere Angaben verbreitet werden, auf eine detaillierte Aufarbeitung und Offenlegung der Kontrollen pochen. Es kann doch nicht sein, dass scheinbar jeder, der sich berufen fühlt, mit wilden Zahlen ohne Belege gegen uns Politik machen darf. Es kann auch nicht sein, dass wir Schützen für Verfehlungen nicht informierter Altbesitzer oder ahnungsloser Freizeitkapitäne mit ihren SigPis zur Rechenschaft gezogen werden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    * zur Erinnerung, Herr Roman Grafe ist auch der, welcher bisher ungestraft unseren Vizepräsidenten Jürgen Kohlheim als einen "Propagandisten des Todes" bezeichnete

    Mann könnte daraus mit etwas bösem Willen sicher ein (zumindest kurzfristig) florierendes Geschäftsmodell entwickeln, wenn man mal von so unwesentlichen Rechtsprinzipien wie Verhältnismäßigkeit und dergleichen absieht.

    Wie wäre es mit monatlichen oder angesichts der "immensen Gefahr" sogar wöchentlichen (täglichen) Kontrollen? Die Kosten zahlt ja der jeweilige Betroffene. Mit weiterm bösem Willen könnte man diese Kontrollen sogar privatisieren. Jeder Betroffene bekäme seinen persönlichen Kontrolleur zugeteilt. Der Betroffene würde verpflichtet, dem Kontrolleur sämtliche Aktivitäten mit mindestens 24 Stunden Vorlaufzeit mitzuteilen.

    Ich kann mir schon gut vorstellen, dass solche Überlegungen bei etlichen Hoplophobikern und anderen 'Menschenfreunden' für ein feuchtes Höschen sorgen könnten.

    Wenn es nicht so traurig wäre ...


    Zitat

    irgendwie müssen wir doch die Schützen klein kriegen.


    Nur darum geht es!


    Johann und Dan

    Es ist noch nicht einmal vorgeschrieben, dass überhaupt kontrolliert werden muss. Es geht 'nur' um den Nachweis der sicheren Aufbewahrung. Dieser Nachweis kann auf vielfältige Art erbracht werden. Das (nicht nur in dem Punkt immer noch umstrittene) Gesetz ermöglicht allerdings auch Kontrollen vor Ort.


    Mit besorgtem Schützengruß

    Frank

    Mein lieber Carcano,

    Dir ist aber schon klar, dass hier zwei Franks werkeln, oder?

    Die Art der Fragestellung von Asterix war weder schorrerhaft noch penetrant. Es war schlicht eine Fragestellung, wie sie fast jeden Schützten betreffen kann, welche zum Bereich der Sachkunde gehört und sie wurde allgemein beantwortet. Asterix und die Art seiner Fragestellung ist hier ganz sicher nicht das Problem.

    Fragen in ähnlicher Form gab es auch in diesem Forum schon öfter und sie wurden auch schon in ähnlich allgemeiner Form beantwortet. Das von Dir zitierte Forum Waffen-Online ist voll von solchen Fragen nebst regelmäßig deutlich individuellerer Beantwortung. Über Hinweise auf die unzulässige Einzelfallberatung bin ich dort noch nicht gestolpert, auch von Dir noch nicht.

    Warum also jetzt hier und dann auch noch in einer Form, welche man mit ein bisschen 'gutem' Willen schon als unterschwellige Drohung auffassen kann?

    Du bist Dir aber schon sicher, dass Du Dir mit so einer Art Auftritt auch selbst wirklich einen Gefallen tust. Unsere kleine Schützenwelt ist doch recht überschaubar.


    Mit zweifelndem Schützengruß

    Frank

    Also scheint das bei eurer Behörde (zur Zeit) Methode zu haben und es hängt nicht mit Dir persönlich zusammen.

    Ich würde nachfragen. Vielleicht gibt es ja einen ganz plausiblen Grund. Vielleicht ist der zuständige Sachbearbeiter ja zur Zeit verhindert (krank) und dort werkelt nur eine Aushilfskraft oder so, die nicht berechtigt ist, waffenrechtliche Einträge vorzunehmen. So etwas ist durchaus möglich, aber eine kundenfreundliche Behörde sollte das dann auch den Kunden gegenüber vernünftig kommunizieren.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Wurde denn dem Verkäufer die Waffe direkt ausgetragen oder wurde dessen WBK zwecks Bearbeitung auch einkassiert?

    Auch wenn Käufer und Verkäufer der selben Behörde unterliegen, so sind das ja zwei unabhängige Vorgänge. Der Verkäufer lässt die Waffe unter Vorlage eines Kaufvertrages austragen und der Käufer lässt sie auf sich eintragen, jeweils unter Beachtung der dafür vorgesehenen Frist.

    Was ist denn ein fertig ausgefüllter Erwerbsnachweis? Das Antrags- bzw. Meldevormular der Behörde?


    Egal, Du wirst den Grund der Verzögerung nur herausfinden, wenn Du nachfragst. Ich würde das jedenfalls auch mit dem Hinweis auf den Transport so machen. Normal ist das so jedenfalls nicht.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    ich möchte diesen schon etwas älteren Diskussionsstrang noch einmal aufgreifen.

    dingo

    Danke für die Blumen. Aber ich bin ganz sicher (im Gegensatz zu Carcano) kein Fachmann auf diesem Gebiet. Ich bin vermutlich nur etwas belesener und kann mir den einen oder anderen Sachverhalt (auch schon aus Eigennutz) auch merken.

    Der Hinweis von Carcano bezüglich Einzelfallberatung ist angesichts der Komplexität des Themas und der möglichen Konsequenzen bei Fehlverhalten oder falscher Auslegung sicher auch ganz gut gemeint. Allerdings hat so ein Hinweis auch angesichts der Geschichte der rechtlichen Einzelfallberatung, zumindest für mich auch ein leichtes Geschmäckle.

    Wir erörtern hier auch die für uns wichtigen rechtlichen Aspekte des Schießsports in allgemeiner Form. So ein Austausch ist sicher auch angesichts der gesetzlich geforderten Sachkunde und der Komplexität unseres Waffenrechts sinnvoll und nötig. Auch wenn die Art der Fragestellung hier auf eine Einzelfallberatung hindeuten könnte, so sind die Antworten darauf doch allgemein und unverbindlich gehalten. Auch der Hinweis oder das Zitieren der entsprechenden Paragraphen stellt sicher noch keine unzulässige Einzelfallberatung dar.


    Damit aber auch in Zukunft gar nicht erst so ein Verdacht aufkommt, ist es sicher sinnvoll, zukünftige Fragen allgemeiner und anonymisiert zu formulieren.


    Zum gegebenen Fall könnte vielleicht auch noch angesichts des Verwandtschaftsgrades der Berechtigen das Stichwort "Häusliche Gemeinschaft" helfen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo ApfelRalf,

    vorab, der von Dir geschilderte Sachverhalt ist so sicher ungewöhnlich. Mit dem erteilten Voreintrag ist ja die Phase der Prüfung beendet. Der Rest ist dann nur noch die formale Registrierung. Den Grund für die lange Bearbeitungszeit kannst Du aber nur erfahren, wenn Du bei deiner Behörde nachfragst. Vielleicht fehlt denen ja zur Zeit irgendetwas (Formular, Software, Stempel, Putzfrau) zum registrieren und sie machen es sich einfach.

    Trotzdem würde mich der genaue Ablauf interessieren. Handelt es sich bei der WBK nebst Voreintrag um einen Erstantrag oder wurde der Voreintrag nach Prüfung in eine schon vorhandene und mit schon einem oder mehreren Einträgen versehene WBK eingetragen? Wie lange dauerte dieser Vorgang? Wurde der genaue Typ und die Nummer der Waffe schon von einem Händler in die WBK eingetragen oder hast Du die Waffe privat gekauft? Bist Du wegen der Meldung und Eintragung persönlich vorstellig geworden, oder per Postweg? Wie sind die handelnden Personen der Behörde sonst so drauf? Wie beurteilen andere Schützen in deinem Umfeld deren Arbeit?

    Zum Thema Transport: Es steht zwar im WaffG, dass man die WBK im Original* mitzuführen hat, nur liegt das in diesem Fall ja nicht an Dir. Auch wurde Dir ja die Erlaubnis erteilt, die WBK ist nur das zugehörige Dokument. Aber spreche auch diesen Punkt am besten mit deiner Behörde ab.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    * Eigentlich auch Unsinn, denn wenn einem z. Bsp. eine Gelbe verloren geht oder entwendet wird, könnte damit jemand unberechtigt einkaufen gehen. Zumindest dann, wenn die Personenangaben grob passen. Bei größeren Käufen fragt kaum ein Händler zusätzlich nach einem Ausweis oder Pass.

    Hallo Angie bangie,

    in Deutschland ist es unter den Schützen sogar verpönt, bei den Ergebnissen von Punkten zu sprechen. Wer das macht, wird eher als Ahnungsloser oder Merkbefreiter angesehen und manchmal muss so jemand dann auch eine Runde geben.

    Andere Länder, andere Sitten.


    Mit bestem Schützengruß in die Schweiz

    Frank

    Hallo Freunde,

    heute startet in Dortmund im LLZ des WSB der 28. ISAS, der Internationale Saisonauftakt der Sportschützen.

    Wie jedes Jahr werden wieder zahlreiche Spitzenschützen aus aller Welt in Dortmund an den Start gehen. Der ISAS genießt seit vielen Jahren sowohl bei den Teilnehmern als auch bei den Zuschauern einen besonderen Stellenwert. So direkt und unmittelbar wie in Dortmund können die Zuschauer das Können der Spitzenschützen nur selten verfolgen und so ergibt sich dort immer eine ganz besondere Atmosphäre. Kaum eine Schießsportveranstaltung dieser Größe und Qualität wird deshalb auch so von den Zuschauern angenommen wie der ISAS. Zahlreiche namhafte Firmen der Branche bereichern zudem mit Angeboten und Serviceständen die Veranstaltung.

    Ein Besuch lohnt sich also. Die Teilnehmer und Startlisten und den Zeitplan der Wettkämpfe, welche am kommenden Sonntag mit den LG-Finals wohl wieder vor großer Kulisse ihren Höhepunkt finden, kann man der folgenden Seite des WSB entnehmen.

    http://www.wsb-home.de/isas12/

    Ein besonderes Schmankel dürfte auch der Liegendkampf am Samstag versprechen. Neben weiteren Könnern treten hier auch Miroslav Varga (Olympisasieger 1988 Seoul) und Schießsportlegende Harald Stenvaag (Olympia 2. 1992 Liegend und 3. 2000 3x40) an. Der Norweger Harald Stenvaag gehört beim ISAS quasi zum Inventar und lässt es sich auch im zarten Alter von 59 Jahren nicht nehmen, dort zu starten. An guten Tagen kann er auch noch immer ganz vorne mitmischen. Auch Miroslac Varga zählt mit seinen 51 Jahren schon zu den Veteranen unter den internationalen Gewehrschützen. Unser nationales Aushängeschild, Sonja Pfeilschifter, startet am Donnerstag mit dem Sportgewehr und Lokalmatador Maik Eckhardt (MEC), immer noch einer unser besten KK-Schützen, lässt es sich nicht nehmen, bei seinem "Heimkampf" in allen drei Bewerben der Gewehrschützen an den Start zu gehen.

    Wie schon gesagt, ein Besuch lohnt sich sicher nicht nur für aktive Schützen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    PS: Ein gewisser "Heißer Reifen" hier aus dem Forum geht am Sonntag mit dem LG auch an den Start.

    das Lichtschießen im vorwaffenrechtlichen Bereich ist bestens geeignet um Kindern mit ihren Eltern den Schießsport gewaltffrei als Konzentrations- und Ausdauersportart vorzustellen. Die Halleniathlon-Variante füllt mit den Teilnehmern und Zuschauern mittlerweile Sporthallen und breitet sich weiter aus. Schieß- und Biathlonsport begeistert und zeigt seine Vielseitigkeit und Gewaltlosigkeit.


    So so, es geht also um die gewaltfreie und gewaltlose Vorstellung des Schießsports.

    Das hätte man mir ja auch mal eher sagen können. Da muss man ja auch erst mal bei einer sonst so gewalttätigen Sportart wie dem Schießen drauf kommen. Alles wird gut.


    Mit völlig gewaltfreiem Schützengruß

    Frank