Hallo Freunde,
da ich auch aus den Beiträgen hier entnehme, dass wohl vielen hier immer noch nicht so richtig klar ist, was für ein Datenmonster mit den NWR errichtet werden soll, hier noch ein paar Auszüge aus den amtlichen Quellen. Sorry schon jetzt für die Länge, aber ich kann da nichts für. Ist nicht auf meinem Mist gewachsen.
Auszug Drucksache 849/11:
§ 3 Anlass der Speicherung
Im Nationalen Waffenregister werden Daten aus folgenden Anlässen gespeichert:
1. a) Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, Erteilung einer Erwerbserlaubnis für die
erste Schusswaffe sowie Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb einer
oder mehrerer Schusswaffen auf einer bereits ausgestellten Waffenbesitzkar-
te nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes,
b) Eintragung einer Waffe auf oder Austragung einer Waffe aus der Waffenbe-
sitzkarte sowie Eintragung oder Austragung der dazu erteilten Munitionser-
werbsberechtigung nach § 10 Absatz 3 Satz 1 des Waffengesetzes,
2. Eintragung oder Austragung einer berechtigten Person im Sinne des § 10 Ab-
satz 2 Satz 1 des Waffengesetzes,
3. Änderung der verantwortlichen Person im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 3 des
Waffengesetzes,
4. Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins nach § 10 Absatz 3 Satz 2 des Waf-
fengesetzes,
5. Ausstellung eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 1 des Waffengesetzes
oder Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4
Satz 2 des Waffengesetzes für
a) gefährdete Personen nach § 19 des Waffengesetzes,
b) Bewachungsunternehmer nach § 28 Absatz 1 des Waffengesetzes in Ver-
bindung mit § 34a der Gewerbeordnung, einschließlich der Benennung von
Wachpersonen nach § 28 Absatz 3 des Waffengesetzes und der Aufnahme
eines Zusatzes nach § 28 Absatz 4 des Waffengesetzes in den Waffen-
schein,
6. Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 4 des Waf-
fengesetzes,
7. Ausstellung einer Schießerlaubnis nach § 10 Absatz 5 oder § 16 Absatz 3 des
Waffengesetzes,
8. Ausstellung einer Erlaubnis für eine Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in ei-
nem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Erwerb und Besitz von
erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition in den Fällen
des § 11 des Waffengesetzes,
9. Eintragung der Sicherung einer Schusswaffe nach § 20 Absatz 6 des Waffenge-
setzes,
10. Erteilung einer Ausnahme im Einzelfall nach § 20 Absatz 7 des Waffengesetzes,
11. Erteilung einer Erlaubnis
a) zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung oder Munitionsherstellung,
b) zum gewerbsmäßigen Waffenhandel oder Munitionshandel
nach § 21 Absatz 1 des Waffengesetzes einschließlich der Bewilligung einer
Fristverlängerung nach § 21 Absatz 5 Satz 2 des Waffengesetzes,
12. Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 21a des Waffengesetzes,
13. Erteilung einer Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Herstellen, Bearbeiten und
Instandsetzen von Schusswaffen nach § 26 des Waffengesetzes,
14. Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder
erlaubnispflichtiger Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes sowie
aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in die Europäische Union nach
den §§ 29 bis 31 des Waffengesetzes,
15. Erteilung einer Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen in den Geltungsbe-
reich des Waffengesetzes nach § 32 Absatz 1 des Waffengesetzes,
16. Ausstellung und Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach
§ 32 Absatz 6 des Waffengesetzes in Verbindung mit § 33 Absatz 1 der Allge-
meinen Waffengesetz-Verordnung,
17. Aufnahme von Nebenbestimmungen und inhaltlichen Beschränkungen in eine
waffenrechtliche Erlaubnis nach § 9 Absatz 1 und 2 des Waffengesetzes,
18. Anordnungen oder Sicherstellungen nach § 37 Absatz 1 Satz 2, § 40 Absatz 5
Satz 2, § 46 Absatz 2 bis 4 Satz 1 des Waffengesetzes, den § 94 Absatz 1 und
§ 111b Absatz 1 der Strafprozessordnung sowie Sicherstellungen nach den ge-
fahrenabwehrrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder,
19. Einziehung und Verwertung oder Vernichtung von Waffen oder Munition nach
§ 37 Absatz 1 Satz 3 sowie § 46 Absatz 5 Satz 1 und 2 des Waffengesetzes,
20. Zulassung von Ausnahmen durch das Bundeskriminalamt nach § 40 Absatz 4
des Waffengesetzes,
21. Untersagung des Besitzes oder Erwerbs von Waffen oder Munition nach § 41
Absatz 1 oder 2 des Waffengesetzes (Waffenverbot),
22. Zulassung einer Ausnahme nach § 42 Absatz 2 des Waffengesetzes,
23. Widerruf oder Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 45 des Waf-
fengesetzes sowie
24. Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine verloren gegangene waffenrechtli-
che Erlaubnis.
So weit, so schlecht. Hier folgt jetzt der Auszug aus der entsprechenden Datenbankumsetzung nebst deren Codes für die einzelnen Positionen der Erfassung. Die Daten wurden der offiziell vorliegenden Exeltabelle unter http://www.xwaffe.de entnommen.
Katalogname ErlaubnistypCode Stand:30.04.2012
Code Codename Beschreibung
1 Standard-Waffenbesitzkarte Standard-WBK
2 Sportschützen-WBK (ab 01.04.2003) Sportschützen-WBK
3 Waffenbesitzkarte für Sammler Sammler-WBK
4 Waffenbesitzkarte für Sachverständige SV-WBK
5 Waffenbesitzkarte für Vereine Vereins-WBK
6 Mitbenutzererlaubnis eigentlich: Mitbesitz
7 Munitionserwerbsschein MES, kein Waffenobjekt
8 Kleiner Waffenschein KWS
9 Waffenschein WS
10 Ersatzbescheinigung WBK -
11 Ersatzbescheinigung WS -
12 Waffenhandelserlaubnis WHE
13 Stellvertretererlaubnis Waffenhandel -
14 gewerbliche Waffenherstellungserlaubnis -
15 Stellvertretererlaubnis Waffenherstellung -
16 private Waffenherstellungserlaubnis -
17 Ausnahmegenehmigung von Erlaubnispflichten § 12 (5); § 58 (1)
18 Ausnahmegenehmigung verbotene Waffe/Munition -
19 Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen -
20 Waffenverbot -
21 Schießstättenerlaubnis-ortsfest -
22 Schießstättenerlaubnis-ortsveränderlich derzeit nicht geplant
23 Schießerlaubnis -
24 Waffentrageberechtigung § 28 (3)
25 Einfuhrerlaubnis § 29
26 Ausfuhrerlaubnis § 31 (1)
27 Allgemeine Ausfuhrerlaubnis in EU-Mitgliedsstaaten Nur Hersteller/ Händler, § 31 (2) Bestimmungsland generell EUMitgliedsstaat
28 Europäischer Feuerwaffenpass § 32 (6) EFP
29 Mitnahmeerlaubnis § 32 Wohnort Ausland
30 Durchfuhrerlaubnis § 30 Wohnort Ausland
31 Erwerbserlaubnis EU-Bürger § 11 (1) Wohnort Ausland
32 Ausnahmegenehmigung Kind derzeit nicht geplant
33 Genehmigung Verteidigungsschießen für gefährdete Personen derzeit nicht geplant
34 Anerkennung von Sachkundelehrgängen derzeit nicht geplant
35 Besitzanzeige Waffe (Finder, Gerichtsvollzieher etc.) derzeit nicht geplant
36 Besitzanzeige Munition (§ 58 (1) S. 3) derzeit nicht geplant
37 Sportschützen-WBK (bis 31.03.2003)
Die Erfassungsmöglichkeit dieser Datenbank geht dabei schon heute noch weit über die umfangreiche vom Gesetz her geforderte Erfassung hinaus. Man beachte nur den verräterischen Zusatz 'derzeit nicht geplant'. Also derzeit noch nicht geplant, aber schon mal vorsichtshalber gleich mit eingebaut. Das wird dann demnächst bestimmt klamm und heimlich per Ermächtigungsgesetz verabschiedet. Oder man speichert einfach au jetzt schon und macht einfach ein Sternchen oder so dahinter
Man beachte, zukünftig sollen auch alle Lehrgangsteilnehmer Sachkunde erfasst werden, alle Betreiber von Schießstätten usw.. Und noch besser, auch die Schüler und Jugendlichen, für welche eine Ausnahmeerlaubnis zum Schießen beantragt wurde.
Ich wiederhole mich, dieses Gesetz verfolgt nur ein Ziel. Jeder, der irgendwie, es sei denn als Behördenmittarbeiter, legal mit Schusswaffen zu tun hat, und sei es nur im weitesten Umfeld, wird erfasst und als potentielles Risiko und Gefahr eingestuft. Wem das jetzt immer noch nicht klar sein sollte, dem kann ich leider auch nicht helfen.
Mit bestem Schützengruß
Frank