Beiträge von Murmelchen

    Hallo Frank, prima Ausarbeitung!


    @Jọsef

    Kein Thema! Wie heißt es doch so schön, nur wer nicht fragt bleibt dumm.

    Reaktionen allerdings können auch schon mal erfolgen, wenn der Eindruck entsteht, dass die Fragesteller wohl einfach nur zu faul zum Lesen sind. ;)


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ja, sicher doch. :D

    Insbesondere die letzten Beiträge lassen ja auch keinen anderen Schluss zu, oder? Wobei Karls Beiträge ja fast immer etwas, sagen wir mal, speziell, sind. ;) Also klammern wir den mal aus.


    Dabei wollte ich der Scharpsschützin schon antworten, das mit der Ahnungslosigkeit könne auf die Nutzer dieses schönen Forums ja so nicht zutreffen, da es ja sonst doch deutlich mehr Rückmeldungen geben müsse. Gerade bei so einem Thema, welchem man ja eine gewisse Brisanz auch nicht ganz absprechen kann.

    Wie gut, dass ich mir das doch verkniffen habe. :)


    Apropos, die Sache mit der Aufsicht gibt es übrigens schon seit 72/76. Ist also keine Erfindung der Neuzeit.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ich fasse es nicht.  ?(

    Eine verantwortliche Aufsichtsperson ist bei jedem Schießen auf einem Schießstand gesetzlich vorgeschrieben!

    Diese verantwortliche Aufsichtsperson muss dafür entsprechend qualifiziert sein und diese Qualifikation auch nachweisen können. Eine WBK qualifiziert alleine nicht zur Aufsichtsführung, ist andererseits aber auch bei reinen Druckluftständen nicht zwingend nötig. Aber auch bei reinen Druckluftständen ist bei jedem Schießen immer eine verantwortliche Aufsichtsperson gesetzliche Vorschrift und auch diese Aufsicht muss dafür entsprechend qualifiziert sein. Ein Sonderfall bezüglich Aufsichtsführung wird durch § 11 (3) AWaffV beschrieben. Im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen sind weitere gesetzliche Vorschriften zu beachten.


    Auf die entsprechenden Gesetzestexte und die Verordnung dazu wurde an dieser Stelle neben den Richtlinien, der Standordnung und weiteren Ausarbeitungen des DSB schon in Beitrag 11 hingewiesen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Brigitte,

    um die Vermutung von PiType zu ergänzen, wie weit kommst Du mit einer Füllung? Hat sich die Anzahl der möglichen Schüsse in letzter Zeit verringert und hat sich die Trefferlage etwas verschoben?

    Daraus könnte man schließen, dass Du mit zu hohem Druck schießt, wie PiType schon vermutet. Ursache dafür könnte der Druckminderer sein.

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Reinhold,

    der für Dich zuständige Landesverband im DSB oder dessen Untergliederungen (Kreise, Bezirke, teilweise auch Gaue genannt) bieten diese Lehrgänge zur verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht) an und stellen darüber auch Bescheinigungen aus. Etliche Verbände bieten dazu sogenannte Basislehrgänge an. Diese beinhalten neben der Waffensachkunde nach § 7 WaffG auch die Qualifikation zur Standaufsicht, welche der Gesetzgeber als verantwortliche Aufsichtsperson bezeichnet. Diese Lehrgänge können auch getrennt angeboten werden und für die Berechtigung zur Aussichtsführung auf reinen Druckluftständen ist die Waffensachkunde nach § 7 WaffG nicht zwingend nötig, reicht aber andererseits auch dort nicht allein als Qualifikation aus.

    Daraus ergibt sich auch, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) alleine nicht (mehr) zur Aufsichtsführung berechtigt, es sei denn, in dem der Eraubnis zugrunde liegenden Waffensachkundelehrgang wurde auch das Thema Aufsicht behandelt und auch bescheinigt. Auch ein Jagdschein berechtigt alleine nicht (mehr) zur Aufsichtsführung auf Schießständen. Das ist aber (bei den Jägern) auch etwas umstritten und wird auch regelmäßig kontrovers diskutiert. Ich habe früher auch mal die Ansicht vertreten, eine WBK reiche immer als Qualifikation, war aber dabei auch davon ausgegangen, das ein entsprechender Sachkundelehrgang eben auch immer diesen Teil Standaufsicht beinhalten würde. Ich selbst habe auch so eine alte Bescheinigung. Das war und ist aber so nicht zwingend nötig. Generell gilt, man ist auf der sicheren Seite, wenn man eine Bescheinigung vorweisen kann, in der explizit steht, das man zur Aufsichtsführung auf (allen) Schießständen berechtigt ist.


    Apropos, auch diese Befähigung und Berechtigung, auf Schießständen als verantwortliche Aufsichtsperson fungieren zu dürfen, reicht so alleine nicht. Der Betreiber einer Schießstätte oder eine schießsportliche oder jagdliche Vereinigung, welche einen Stand nutzt, muss diese Aufsichten der jeweils zuständigen Behörde melden. Bei Vereinen, welche einem anerkannten Schießsportverband angehören, z. Bsp. über ihren Landesverband dem DSB, genügt es stattdessen, die qualifizierten Aufsichten in einer Liste zu führen und ihnen nach Prüfung der Qualifikation eine Bescheinigung auszustellen, dass sie für den Verein die Aufsichtsfunktion übernehmen dürfen. Diese Bescheinigung ist dabei sogar von der jeweiligen Aufsicht mitzuführen.

    Nach § 11 (3) AWaffV darf eine zur Aufsichtsführung befähigte Person schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

    Und noch ein wichtiger Hinweis: Bei Kindern und Jugendlichen unterhalb bestimmter Altersgrenzen reicht in Abhängigkeit der jeweiligen Schusswaffen die verantwortlich Aufsichtsperson (Standaufsicht) alleine auch nicht ( mehr) aus. Siehe dazu auch § 27 (3) WaffG. Hier ist eine weitere Qualifikation in Form der sogenannten Jugendbasislizenz (JuBaLi) oder ein anderer Nachweis entsprechender Qualifikation zusätzlich nötig, es sei denn, der jeweilige Erziehungsberechtigte ist persönlich anwesend. Die Funktion ((Aufsicht und Inhaber JuBaLi) oder (Aufsicht und Erziehungsberechtigter)) kann auch in Personalunion ausgeführt werden.


    Hier die Verweise zu den gesetzlichen Grundlagen (§ 27 WaffG und § 10 und § 11 AWaffV) und Hinweise auf die Ausbildungsstruktur und den Qualifizierungsplan des DSB und eine Ausarbeitung zu Thema Standaufsicht. Liest man sich unter § 1 AWaffV durch, was gesetzlich vorgeschrieben zur Waffensachkunde nach § 7 WaffG gehört, so wird auch klar, warum der Nachweis dieser Sachkunde allein nicht zur Aufsicht befähigt.

    Waffengesetz

    Allgemeine Waffengesetz-Verordnung

    Ausbildungsstruktur des DSB

    Qualifizierungsplan DSB

    Schießstandordnung für alle Schusswaffen DSB

    Richtlinien zur Ausbildung von Standaufsichten DSB


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo BBF,

    der Fall wird ja auch schon WO-anders teilweise recht wild diskutiert.

    Vorab, es ist eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn diese bis zu 10 000 EUR gehen kann. Ob so ein Verstoß die komplette Schließung eines Standes rechtfertigt, ist aber mehr als fraglich. Wie soll dafür die Begründung lauten? Die Schießstätte muss deswegen ja keine Mängel aufweisen. Betreiber unzuverlässig? Mag sein. Aber dann kann man ja immer noch den Betreiber wechseln.

    Es stellen sich aber Fragen. Wer ist der Betreiber? Ist der Betreiber seinen Pflichten nachgekommen, oder hat er die Sache mit der fehlenden Aufsicht selbst geduldet? Sollte er jemanden mit der Aufsicht betraut haben und wäre derjenige dieser Aufgabe nicht nachgekommen, so wäre doch auch nur dieser dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Die Information kam ja über die Schiene der Reservisten. Kann es sein, dass der Betreiber den Stand an eine andere schießsportliche oder jagdliche Vereinigung, wie es so schön heißt, vermietet oder denen den Stand zur Verfügung gestellt hatte? Dann könnte man zumindest nach meinem Rechtsverständnis auch nur diese Vereinigung dafür belangen, oder?


    Egal, jedenfalls sollte man diese Sache mit der Aufsicht nicht zu locker handeln. Eine verantwortliche Aufsicht ist bei jedem Schießen gesetzliche Pflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Wettkampf oder nur Training oder sogar nur geselliges Vergnügen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Nun verbeißt euch doch nicht so in diese Dicken- und Steifigkeitsmessungen.

    Ob ein Flecken an der Hose ist oder nicht, kann doch auch jeder mit bloßem Auge erkennen.

    Und das Problem geht doch nicht erst bei den Deutschen los. Spätesten ab den Bezirksmeisterschaften wird es genügend Übereifrige geben, die diese Dinge beanstanden werden.

    Und im Prinzip ist das ja auch richtig so, denn wenn bei jeder offiziellen Meisterschaft die Regeln nur nach Laune, Plan oder Nase usw. angewandt werden, ist das ja auch nicht gerade das, was wir wollen. Ich zumindest nicht.

    Und dann wären wir wieder am Anfang. Regeln und noch wichtiger, Regeländerungen, müssen und sollten immer mit Bedacht formuliert werden. Sie sollten für alle gelten, auch eingehalten und auch kontrolliert werden. Dafür dürfen sie aber auch nicht völlig überzogen oder unverhältnismäßig sein. Überzogene Regeln, die inoffiziell nur zu bestimmten Anlässen und bei bestimmten Klassen genau auf Einhaltung kontrolliert werden, auf die im Zweifel aber immer gepocht werden kann, sind ziemlich nah an der Willkür und auch alles andere als fair.

    Wie soll der arme Schießleiter und dessen Aufsichten bei der Kreis- oder Bezirksmeisterschaft denn entscheiden, welche Regeln nun genau beachtet werden müssen und welche nicht so genau? Macht er es streng nach SpO, ist er für fast alle der Riesenarsch, macht er es etwas lockerer, kommt garantiert ein Schütze angeschissen, dem das dann auch wieder nicht passt und der meckert dann über das angeblich nicht zulässige Ausrüstungsteil seines Standnachbarn und legt im schlimmsten Fall förmlich Protest ein.

    Wir haben ganz scharfe Regeln für fast jedes Detail, aber wir wenden sie nur manchmal (und bei Bedarf) auch so scharf an, kann auf Dauer also keine saubere Lösung sein. Denkt mal über meine Anmerkung bezüglich der Höhe der Schießhosen nach. Aus meiner Sicht ist das so, wie es zur Zeit gehandhabt wird, auch nicht wirklich fair. Im Zweifel sind da zur Zeit nur diejenigen, welche die Regeln genau einhalten, etwas gekniffen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Markus, nicht ganz.

    Eine Handstütze ist nicht erlaubt, wobei nicht eindeutig definiert ist, worin genau der Unterschied zur Vorderschaftverstärkung oder -erhöhung liegt und wie tief die Vorderschaftverstärkung nun gehen darf. Nur 90mm tief wie beim LG oder GK-Standard oder aber bis zu 200mm wie beim Frei- und Sportgewehr?

    Des weiteren sind keine Zielhilfsmittel wie Wasserwaage oder Richtkreuz erlaubt. Laufbeschwerungen dürfen nicht über die Mündung ragen und nicht tiefer als 60mm unter der Mündung angebracht sein. Der Korntunnel darf wie beim LG max. 50mm lang sein und dessen Durchmesser den Wert 25mm nicht überschreiten.


    Hier noch kurz die Antworten auf Reinholds Fragen:


    Gesamtlänge ? nicht vorgeschrieben

    Gesamtgewicht? max. 7,5kg

    Maximale Visierlänge? nicht vorgeschrieben

    Ist eine Laufverlängerung erlaubt? Ja, ergibt sich aus der freien Systemlänge

    Ist eine Hackenkappe erlaubt? Ja

    Ist die Mec duplex erlaubt? Meiner Meinung nach ja. Das könnte man aber wegen der nicht erlaubten Zielhilfsmittel auch anders sehen.

    Kann ich eine Vorderschafterhöhung verwenden - hier speziell die Anschütz Precise Vorderschafterhöhung? Ja, aber siehe weiter oben.

    Ist auch hier eine Visierlinienerhöhung erlaubt und wieviel? Ja, ohne Limit.

    Noch eine Anmerkung: Es gibt immer wieder Diskussionen, weil etliche Kontrolleure, Aufsichten, Schießleiter und auch Kampfrichter oft auch die nur für LG und GK-Standard in der SpO aufgeführten Regeln auch auf 100m übertragen und anwenden. Das ist so absolut aber schlicht falsch. Also nicht ins Bockshorn jagen lassen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Dann hattest Du ja eine würdige Gegnerin, sollte sie nur etwas von dem Talent und Können ihrer Ma geerbt haben. Und fesch ist sie auch noch. :)


    Für die noch etwas jüngeren Mitleser hier:

    Silvia Sperber ist noch immer unsere bisher einzige Olympiasiegerin Gewehr in der Diziplin KK 3x20.
    Neben der Goldmedaille errang sie 1988 in Seoul (Südkorea) auch noch Silber mit dem Luftgewehr.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Benmaster,

    7.5.4.5 The construction of the side panel may not place any horizontal
    seam or seams under the elbow of the support arm in the standing
    position.

    Also etwas frei übersetzt, an dem Seitenteil der Jacke, wo sich der Stützarm befindet, darf keine horizontal verlaufende Naht (Saum, Abnäher) unter dem Ellenbogen sein. Wobei offen bleibt, was genau mit "unter dem Ellenbogen" gemeint ist.


    Die neue Regel bezüglich der Hakenkappe verdeutlicht am besten das Bild im neuen Regelwerk der ISSF:

    Von der oberen Spitze aus darf die Kappe zukünftig nicht stärker als diese eingezeichneten 25mm gekrümmt sein. Also so ähnlich wie die 20mm beim LG, wobei dort die Bezugslinie von Spitze zu Spitze verläuft und nicht wie hier senkrecht.


    @MichaelB

    Woran willst Du anhand der Sportordnung festmachen, dass bei den Schülern und Jugendlichen keine Bekleidungskontrollen erlaubt sein sollen?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Doreen,

    gerade in den von Dir geschilderten Fall würde ich Dir Trockentraining empfehlen. Mit der richtigen Einstellung kann selbst das Freude machen, in jedem Fall bringt es aber was. Und Du kannst es zu fast jeder Zeit machen. Und viele kurze konzentrierte Einheiten bringen oft mehr als seltenes, dafür aber dann oft stundenlange Schießen.

    So kannst Du ganz gezielt bestimmte Schwächen angehen, Dich z. Bsp. ganz konkret auf das Halten oder das saubere Auslösen konzentrieren. Auch wenn es inzwischen für den absoluten Spitzenbereich Pistole andere Sichtweisen gibt, so meine ich immer noch, die meisten Pistolenschützen fahren am besten damit, wenn sie unbewusst im Halteraum auslösen. Die Betonung liegt hier wirklich auf Halteraum. Gemeint ist damit, dass man nicht auf Biegen und Brechen auf den Punkt, also die Zehn halten soll, sondern versuchen soll, den Schuss so sauber wie möglich im jeweiligen Halteraum auszulösen, wobei dieser Halteraum vom jeweiligen Haltevermögen abhängig ist. Dieser Halteraum ist bei den meisten Schützen in Wirklichkeit kleiner, als er/sie vermutet. Die Schüsse, die wegfliegen, gehen fast immer auf das Konto von krampfhaften Versuchen, genau den Punkt erwischen zu wollen oder auch auf das Konto mangelnder spezieller Kondition. Erst wenn man diesen Halteraum verlässt, sollte der Vorgang des Schussauslösens unterbrochen werden und man soll dann komplett absetzen.

    Wie gesagt, all das kann man ganz hervorragend trocken trainieren. Häng Dir dazu eine maßstabsgerechte Scheibe in der richtigen Höhe irgendwo an die Wand und versuche es mal. Für das reine Haltetraining braucht es im Prinzip selbst die Scheibe noch nicht einmal. Da reicht es auch schon völlig, wenn man sich nur auf die korrekte Visierung konzentriert. Ein SCATT wäre natürlich auch noch eine tolle und hilfreiche Ergänzung, aber das hat ja auch nicht jeder und es ist auch unverhältnismäßig teuer.

    Ich trainiere so übrigens auch Gewehr, und zwar oft fast ausschließlich. Ich kann nur sagen, es bringt mit wenig Aufwand viel, wenn man die richtige Einstellung dazu mitbringt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank